Die Bundesregierung nennt Itamar Ben-Gvirs rassistischen Aufruf zu gezielten Tötungen von Palästinensern „nicht hinnehmbar“ – und liefert zugleich Waffen an den israelischen Staat. Während Berlin die völkerrechtswidrige Besatzung zur Frage ihrer „menschenwürdigen“ Verwaltung macht, genehmigt es allein im ersten Halbjahr 2026 Rüstungsexporte im Wert von mehr als 799 Millionen Euro. Der Soziologe Willy Sabautzki erklärt, warum hinter dieser scheinbaren Widersprüchlichkeit ein systematisches Verhältnis von Staat, Kapital und imperialer Gewalt steht.
Der israelische Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir ruft offen zu „gezielten Tötungen“ von Palästinensern auf – eine rassistische Mordforderung, die Berlin „nicht hinnehmbar“ nennt. Doch während die Bundesregierung dieses eine Zitat kritisiert, weigert sie sich, das tägliche Geschehen in Gaza und im Westjordanland offiziell als das zu bezeichnen, was es ist. Eine unabhängige UN-Untersuchungskommission hat das bereits im September 2025 klar benannt: Völkermord.
Klassenpolitik in Verwaltungssprache
Anstatt den international längst festgestellten Genozid als solchen zu benennen, produziert Berlin in seiner Stellungnahme Verwaltungsprosa. Wörtlich erklärte der stellvertretende Regierungssprecher Hille:
„Israel muss als Besatzungsmacht Palästinenser menschenwürdig behandeln, ihr Eigentum schützen und öffentliche Verwaltung sowie humanitäre Versorgung sicherstellen.“
Die Aussage enthält die stillschweigende Anerkennung der Besatzung als fortbestehende Tatsache und endet mit einer Pflichtenliste für den Besatzer, nicht mit einer Frist für dessen Abzug: Es ist keine Kritik an der israelischen Besatzung, es ist ihre Betriebsanleitung. Man verlangt von einer Besatzungsmacht, die völkerrechtswidrige Herrschaft freundlicher zu verwalten, nicht sie zu beenden. Das ist Klassenpolitik in Verwaltungssprache.
Zulieferer und Partner der israelischen Kriegsmaschinerie
Während Regierungssprecher Hille von „großer Sorge“ über israelische Annexionsschritte spricht, hat dieselbe Bundesregierung alleine im ersten Halbjahr 2026 Rüstungsexporte nach Israel im Wert über 799 Millionen Euro genehmigt, davon der Löwenanteil für ein „Großprojekt im maritimen Rüstungsbereich“ und für „Kooperation deutscher und israelischer Firmen im Interesse der Bundeswehr“. Seit dem 7. Oktober 2023 belaufen sich die genehmigten Rüstungsexporte damit auf über 1,4 Milliarden Euro – darunter Munition, Flugkörper, gepanzerte Fahrzeuge und anderes Tötungswerkzeug, das im Völkermord in Gaza zum Einsatz kommen kann.
Nach SIPRI-Zahlen stammten zwischen 2019 und 2023 rund 30 Prozent der israelischen Großwaffenimporte aus Deutschland. Das ist elementarer Bestandteil der Beziehung zum israelischen Staat. Die deutsche Rüstungsindustrie – Rheinmetall, ThyssenKrupp Marine Systems, Diehl – ist an der israelischen Kriegsmaschinerie als Zulieferer und Partner beteiligt. Wenn der Regierungssprecher also von „Sorge“ spricht, redet er über das Verhalten eines Rüstungskunden, mit dem man auch in Zukunft gute Geschäfte machen möchte.
Diplomatische Kritik und staatsmonopolistische Akkumulation sind hier keine widersprüchlichen Register – sie sind arbeitsteilig organisiert: Die Regierungsdiplomatie liefert die Rhetorik der Distanz, und das Wirtschaftsministerium liefert die Exportgenehmigungen für die weitere Bewaffnung. Genau dieses Verhältnis beschreibt Lenins Imperialismusanalyse als Kennzeichen der monopolistischen Stufe des Kapitalismus: Verkürzt dargestellt ist es die Verschmelzung von Industriekapital (hier: die Rüstungsunternehmen) und Bankkapital sowie der Bedeutungsgewinn des Kapitalexports gegenüber dem bloßen Warenexport. An die Stelle des bloßen Warenaustauschs tritt die staatsmonopolistische Rüstungskooperation: Finanzkapital, Rüstungsindustrie und Staatsapparat verschmelzen zu einem einheitlichen Interessenblock, der sich über Bündnisse, Waffenlieferungen und Kapitalexport reproduziert, als organisierte, staatlich abgesicherte Form.
Eigentum, Existenzrecht und die Grenzen der Kritik
Die Sprache von „Eigentum der Palästinenser schützen“ des Regierungssprechers ist keine harmlose Formel, sondern bürgerliche Ideologie in Reinform. Eigentum wird hier als naturrechtliche Kategorie behandelt – etwas, das man „schützen“ sollte, obwohl es durch völkerrechtswidrige Landnahme den Palästinensern geraubt ist. Es ist nicht zu übersehen, dass palästinensisches Eigentum im Westjordanland nur noch als Restkategorie eines fortlaufenden Enteignungsprozesses existiert: Landregistrierung zugunsten des Staates Israel, Abrisse, Siedlungsausbau, Zerstückelung durch Checkpoints und Umgehungsstraßen. „Eigentum schützen“ zu fordern, ohne die Systematik seiner Auflösung zu benennen, heißt, den gegenwärtigen Verteilungszustand der Enteignung zum rechtlichen Ausgangspunkt zu erklären.
Das „Existenzrecht Israels“, auf das sich die Bundesregierung im selben Atemzug beruft, fungiert dabei als Sperrklausel: Es definiert von vornherein, welche Kritik erlaubt ist – Verwaltungsmodalitäten ja, Systemfrage nein. Die deutsche Staatsräson führt dazu, dass die Rüstungskooperation und die Bündnisarchitektur unangetastet bleiben, während man sich innenpolitisch als kritische, moralische Stimme präsentiert.
Und genau darin liegt die Funktion bürgerlicher Menschenrechtsrhetorik gegenüber imperialer Gewalt. Völkerrecht und Menschenrechtsdiskurs sind keine Schranke gegen imperiale Gewalt, sondern deren rechtsförmiger Ausdruck:
„Die internationale Rechtsordnung steht der Gewalt und dem Imperialismus nicht entgegen – sie ist ein Ausdruck von ihnen.“
So schreibt es China Miéville 2005 in “Between Equal Rights: A Marxist Theory of International Law”.
Schluss mit der höflichen Besatzung
Selbst der Internationale Gerichtshof hat die Besatzung selbst, nicht nur ihre Modalitäten, für völkerrechtswidrig erklärt. Berlin fordert die völkerrechtswidrige Besatzung humanistisch zu gestalten, weigert sich aber, im Sinne des Völkerrechts politisch zu agieren.
Was aus dieser Analyse folgt, ist die Forderung nach einem Bruch, der etwas ändert: Sofortiger Stopp aller Rüstungskooperation mit dem israelischen Staat, Aussetzung des EU-Assoziierungsabkommens und die politische Anerkennung der Palästinenser nicht als Verwaltungsobjekt humanitärer Fürsorge, sondern als Menschengruppe mit einem Recht auf Selbstbestimmung.




