Die Ulm 5 sind fünf junge Palästina-solidarische Aktivist:innen, die im Sommer 2025 eine gewaltfreie Aktion gegen den Rüstungskonzern Elbit Systems in Ulm durchgeführt haben und seitdem in Untersuchungshaft sitzen. Trotz geringfügiger Vorwürfe und ohne Personen verletzt zu haben, werden sie seit fast fünf Monaten unter verschärften Haftbedingungen festgehalten. Am Ende des Textes dokumentieren wir die aktuelle Pressemitteilung der Verteidiger:innen, die die sofortige Entlassung der Ulm 5 aus der U-Haft fordern und schwere Rechtsverstöße benennen. Roser Garí Pérez ordnet die PM politisch und juristisch ein und gibt ein Update zur aktuellen Lage der Ulm 5. Zuletzt hatte Roser am 14. Dezember an dieser Stelle über den Fall und die Haftbedingungen der Ulm 5 berichtet.
Die Palästina-Solidaritätsbewegung in Deutschland wird seit Jahrzehnten brutal unterdrückt und verfolgt, doch seit Oktober 2023 hat sich die physische, psychische und juristische Gewalt des Staates intensiviert.
Unter Berufung auf die deutsche Staatsräson (die unerschütterliche Verteidigung Israels, eines Landes also, das derzeit vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) wegen eines Lehrbuch-Genozids in Gaza angeklagt ist) hat die deutsche Polizei Tausende von Menschen festgenommen, und hunderte Fälle werden vor Strafgerichten im ganzen Land verhandelt. Die Berliner Polizei behauptet, allein in der Hauptstadt mehr als 11.000 Verfahren eingeleitet zu haben.
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Personen, die wegen geringfügiger Vorwürfe wie Hausfriedensbruch, Sprechchören oder Symbolen strafrechtlich verfolgt werden, werden wie gefährliche Kriminelle behandelt, und ihre Fälle werden oft in Hochsicherheitssälen verhandelt. Während staatliche Gewalt von der politischen Elite und einem beträchtlichen Teil der Bevölkerung weitgehend ignoriert oder sogar gefördert wird, werden Aktivisten, die sich gegen den Inbegriff dieser staatlichen Gewalt – Deutschlands Mitschuld am Völkermord am palästinensischen Volk – wehren, kriminalisiert und durch langwierige und erschöpfende Verfahren gezerrt. Nichts verdeutlicht diese gefährliche politische Verfolgung besser als der Fall der Ulm 5.
Weitere Einschränkungen
Angesichts ihrer gewaltfreien und sehr gezielten Aktion stellen die fünf jungen Personen keine Bedrohung für die Gesellschaft dar, doch der deutsche Staat scheint entschlossen zu sein, an ihnen ein Exempel zu statuieren, und hat eine Freilassung auf Kaution abgelehnt.
Ihre seitherige Inhaftierung war außerordentlich hart. Zusätzlich zu den Misshandlungen, die ich in meinem vorangegangenen Bericht dokumentiert habe, erfuhren die Ulm 5 weitere schwere Kommunikations- und Kontaktbeschränkungen sowie unmenschliche Haftbedingungen:
- Telefonverbot: Einer Person sind keinerlei Telefonate mit Anwälten, Familie oder Freunden gestattet.
- Eingeschränkte Kontakte: Andere dürfen nur mit Anwälten telefonieren, nicht jedoch mit Familie oder Freunden.
- Besuchsbeschränkungen: Persönliche Besuche sind extrem begrenzt: Eine Person erhält zwei einstündige Besuche pro Monat; eine andere nur eine Stunde pro Monat, aufgeteilt in zwei 30-minütige Sitzungen.
- Technische Hürden: Videobesuche sind aufgrund schlechter Internetqualität nicht praktikabel, wodurch ein einstündiger Besuch oft auf 20 Minuten verkürzt wird. Einige Besuche finden hinter raumhohem Glas ohne physischen Kontakt statt.
- Überwachung: Alle Besuche von Familie und Freunden werden von der Polizei und einem Dolmetscher überwacht.
- Systemversagen: Informationen über Besuche und Telefonate werden sowohl an die Gefangenen als auch an ihre Familien nur unzureichend kommuniziert, was zu verpassten Verbindungen und Verzweiflung führt.
- Post: Schlechte Fotokopien der eingehenden Post machen diese schwer lesbar.
- Sicherheit: Eine Person wurde anfangs in einer Gemeinschaftszelle untergebracht, die sie als unsicher empfand. Auf dem Flur einer anderen Person gab es kürzlich einen Vorfall, bei dem sich jemand das Leben nahm.
- Versorgung: Es wurde über unzureichende Nahrungsmittelversorgung sowie mangelhafte Heizung und Kleidung berichtet. Warme Kleidung aus Familienpaketen trifft extrem langsam ein oder wird abgewiesen.
- Isolation: Während der Feiertage durften die Betroffenen aufgrund von Personalmangel teilweise ihre Zellen überhaupt nicht verlassen.
Zudem leiden sie unter willkürlichen Beschränkungen bei persönlichen Gegenständen und Informationen:
- Eine Person durfte in den viereinhalb Monaten seit der Verhaftung nur drei Bücher bestellen; Bücher von außerhalb sind nicht erlaubt.
- Der Zugang zu Zeitungen und Informationen über das Gefängniswesen wird verweigert. Informationen werden von sarkastischem oder wenig hilfreichem Personal nur unzureichend erklärt.
- Es ist den Personen streng untersagt, bei Besuchen mit der Familie über ihren Fall zu sprechen, einschließlich Updates von ihrem Anwalt.
- Die gesamte Korrespondenz wird von der Staatsanwaltschaft oder dem Richter überwacht.
Die Aktivisten haben zudem keinen angemessenen Zugang zu Rechtsbeistand. Telefonate und Treffen mit Anwälten wurden vom Gefängnispersonal vorzeitig beendet, obwohl dies rechtlich nicht zulässig ist und eine offensichtliche Gesetzesverletzung darstellt. Einige berichten zudem von der Verweigerung medizinischer Versorgung trotz potenziell schwerwiegender gesundheitlicher Probleme.
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Die vom Gericht angebotenen Prozesstermine erstrecken sich über drei Monate (Ende April bis Ende Juli). Dies bedeutet, dass die Untersuchungshaft bis zum Ende des Prozesses elf Monate dauern könnte, was das Standardmaximum von sechs Monaten ohne angemessene Rechtfertigung überschreitet. Da die Termine nicht aufeinanderfolgend liegen, ist die Teilnahme für Familien und Unterstützer logistisch und finanziell kaum zu bewältigen.
Diese immense Strafbehandlung scheint darauf ausgelegt zu sein, diese Aktivisten zu isolieren und zu sanktionieren, noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Gleichzeitig soll ein Exempel für die deutsche Gesellschaft statuiert werden, falls jemand es wagt, die „allmächtige Staatsräson“ infrage zu stellen.
Indem Deutschland Menschen präventiv bestraft, die das Völkerrecht wahren und einen Genozid verhindern wollen, schreibt es ein weiteres Kapitel seiner Mitschuld am Völkermord am palästinensischen Volk.
Der Artikel erschien parallel auf Englisch bei The Left Berlin und wurde von Jakob Reimann für etos.media übersetzt.
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Pressemitteilung vom 26. Januar 2026
+++ PM: Verteidigung der „Ulm 5“ fordert sofortige Entlassung aus Untersuchungshaft +++
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir, die Verteidiger:innen der „Ulm 5“, haben heute Haftbeschwerde eingelegt. Unsere Mandant:innen sind unverzüglich aus der Untersuchungshaft zu entlassen.
Die Mandant:innen befinden sich seit nunmehr fast fünf Monaten ununterbrochen in Untersuchungshaft. Die verschärften Bedingungen gelten weiterhin. Dies beinhaltet die strikte Telefon-, Besuchs- und Briefkontrolle, den Einschluss in ihrer Zelle bis zu 23 Stunden am Tag und erschwerten Zugang zu Büchern und Gemeinschaftsveranstaltungen.
Die Vollstreckung von Untersuchungshaft war von Beginn an unverhältnismäßig. Die Tat war offenkundig auf ein legitimes Ziel, das Töten von Zivilist:innen in Gaza zu beenden, gerichtet. Es ist in diesem Rahmen lediglich zu Sachschäden gekommen, Menschen wurden nicht verletzt. Die Elbit Systems Deutschland GmbH und Co KG ist eine 100%ige Tochter der israelischen Elbit Systems Ltd. Diese profitiert erheblich vom Krieg in Gaza und liefert einen Großteil der dort eingesetzten Drohnen. In diese Richtung einer rechtfertigenden Nothilfe wurde jedoch keineswegs ermittelt, eine entsprechende Aufforderung der Verteidigung wurde seitens der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart ignoriert. Den Ermittlungsbehörden geht es offensichtlich vor allem darum, an unseren Mandant:innen, welche sich gegen Besatzung und Genozid engagieren, ein Exempel zu statuieren.
Obendrein verletzt nunmehr das Landgericht Stuttgart nach inzwischen erhobener Anklage den in Haftsachen besonders zu beachtenden Beschleunigungsgrundsatz (Art. 5 Abs. 3 S. 2 EMRK; §§ 121, 122 StPO). Die Hauptverhandlung soll erst Ende April 2026 beginnen und mindestens bis Ende Juli andauern. Dabei wäre das Landgericht gesetzlich gehalten, mit der Verhandlung spätestens Anfang März 2026 zu beginnen. Die rechtswidrige Inhaftierungssituation unserer Mandant:innen wird auf diese Weise ins Unabsehbare verlängert, was eine weitere erhebliche Verletzung ihres Freiheitsgrundrechts bedeutet.
Sämtliche Verteidiger:innen haben daher am heutigen Tag Haftbeschwerde zum Oberlandesgericht Stuttgart eingelegt.
Für Rückfragen stehen die Unterzeichner:innen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Dr. Maja Beisenherz, München, ue.zrehnesiebobfsctd-60e314@ofnI, 0177/7095812
Rechtsanwalt Mathes Breuer, München, ed.eba-ielznakobfsctd-2672a2@reuerb, 0175/5246963
Rechtsanwalt Benjamin Düsberg, Berlin, ed.grebseud-tlawnasthcerobfsctd-54f8af@liam, 0157/30308383
Rechtsanwältin Rosa Mayer-Eschenbach, MUC, ed.eba-ielznakobfsctd-65b823@hcabnehcse, 0176/65359443
Rechtsanwältin Christina Mucha, Memmingen, ed.ahcum-ielznakobfsctd-69c785@ofni, 08331/6908136
Rechtsanwältin Nina Onèr, Berlin, ed.renoaninobfsctd-24e13d@ielznak, 01520/9733278
Rechtsanwalt Matthias Schuster, Berlin, ed.retsuhcs-tlawnaobfsctd-360f22@liam, 0176/24758230
Rechtsanwältin Martina Sulzberger, Augsburg, ed.regrebzlus-nitleawnaobfsctd-88ee73@ielznak, 0821/50873850




3 Antworten
Ich bin erschüttert über die geschilderten Zustände.
Deutschland entwickelt sich immer mehr zu einem repressiven Staat.
Hoffentlich können die Rechtsanwälte etwas erreichen
es wäre hilfreich, die konkreten Handlungen bzw
Vorwürfe zu benennen
Walter Müller
Es ist kaum zu fassen, wie sich das ganze entwickelt. Wir sind doch ein Rechtsstaat! Das Grundgesetz gilt doch! Was sind das für Leute, in den Behörden und in der Politik, die das den Ulm 5 so antun können? Haben die denn kein Gewissen?!?!? Das gleiche gilt wegen den Sanktionen gegen H. Dogru und J. Baud. Das darf man doch gar nicht machen!!! Und warum lässt sich das Volk das gefallen?!?!?