„Nach mehr als zwei Jahren Krieg in Gaza herrscht nun ein Waffenstillstand. Die letzten Geiseln sind in Freiheit. Deutschland tritt für Israel ein – und wird sich weiter einbringen, damit der Weg zum Frieden gelingt“, erklärte das Kanzleramt euphorisch zum Waffenstillstand in Gaza und versucht seitdem im Fahrwasser von Trumps 20-Punkte-Plan über die Payroll eine deutsche Rolle in Nahost zurückzugewinnen. Dabei hat Deutschland in den letzten zwei Jahren nichts anderes getan als über Waffenlieferungen und die Blockade von Sanktionsmaßnahmen innerhalb der EU Israel den Rücken frei zu halten. Damit hätte sich Deutschland mitschuldig am Völkermord in Gaza gemacht, erklärt die UN-Sonderberichterstatterin Francesca Albanese in ihrem neuesten UN-Bericht „Der Gaza-Genozid – ein kollektives Verbrechen“ vom 20. Oktober 2025.
Das Kanzleramt würde gerne in dem von Trump geplanten „Friedensrat“ für Gaza mitmischen, möchte gemeinsam mit Ägypten eine Wiederaufbaukonferenz ausrichten und den „Reformprozess der Palästinensischen Autonomiebehörde (PA)“ begleiten – moderne Chiffren für das, was man im Zeitalter des Kolonialismus als Mandat bezeichnete. Die Satzung des Völkerbundes verstand unter einem Mandat die „Übertragung der Vormundschaft“ über Völker, die sich nach Ansicht der Kolonialherren „nicht selbst zu leiten vermögen“, um sie „an die fortgeschrittenen Nationen“ heranzuführen. Diese koloniale Logik wurde mit der Verabschiedung der Charta der Vereinten Nationen, die allen Völker gleichberechtigt das Recht auf nationale Selbstbestimmung zuspricht, obsolet. Schon allein aus diesem Grund hält der britische Völkerrechtler Ralphe Wilde den Trump-Plan für völkerrechtswidrig. Zudem reproduziert er genau dieselben Bedingungen, die sich im 7. Oktober entladen haben, allen voran die jahrhundertelange Vorenthaltung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes.
Risiko für einen nachhaltigen Frieden
Auch wenn es so scheint, als hätte Trump Netanjahu erst einmal in seine Schranken gewiesen, hat dieser das Ziel der ethnischen Säuberung und territorialen Expansion keineswegs aufgegeben. Für Netanjahu bedeutet Waffenstillstand, dass auf der anderen Seite die Waffen schweigen, während er sich selbst das Recht vorbehält zu schießen und zu bombardieren, wann immer es ihm passt. Dazu ist ihm jeder Vorwand recht. Das demonstriert er seit einem Jahr im Libanon und das gilt für ihn auch in Gaza. Seit dem offiziellen Beginn der Waffenruhe am 10. Oktober 2025 wurden bei israelischen Angriffen 236 Menschen in Gaza ermordet und über 600 verletzt (Stand 4.11.2025). Nach wie vor kontrollieren die IDF 53 % des Territoriums des Gazastreifens. Und es ist zu befürchten, dass Israel an der „gelben Linie“, hinter die sich die IDF im Rahmen des Waffenstillstandes in Gaza zurückziehen mussten, als neue Grenze des Gazastreifens festhalten wird.
Der Hype über den Trump-Plan birgt darüber hinaus Risiken, die einem nachhaltigen Frieden im Nahen Osten eher im Weg stehen, denn ihn befördern.
Erstens: Im Schatten des Fokus auf Gaza geht der Krieg gegen die Palästinenser*innen in der Westbank weiter. Denn anders lassen sich die täglichen Überfälle auf die Dörfer und Städte im Westjordanland, bei denen Siedler*innen unter dem Schutz der IDF Familien terrorisieren, tausende Olivenbäume entwurzeln, wahllos Vieh erschießen, Ernte und Viehfutter verbrennen, Löcher in Wassertanks schießen und Fahrzeuge zertrümmern nicht mehr beschreiben. Seit Beginn des Krieges in Gaza wurden in der Westbank über 1.000 Palästinenser*innen ermordet, 40.000 wurden durch systematische Vertreibungen zu Binnenvertriebenen, während die israelische Regierung 30.000 neue Wohnungen für jüdische Siedler*innen genehmigte.
Zweitens: Der Trump-Plan reduziert nicht nur die Palästinenser*innen zu unmündigen Objekten neokolonialer Außenpolitik, sondern setzt sich auch über völkerrechtlich verbindliche Parameter für eine Friedenslösung hinweg. Diese Parameter hat der Internationale Gerichtshof (IGH) in einem Rechtsgutachten im Juli 2024 zusammengefasst: Besatzung, Siedlungsbau und das von Israel in der Westbank und in Ostjerusalem errichtete Apartheidsystem sind völkerrechtswidrig; die Palästinenser*innen haben ein bedingungsloses Recht auf Selbstbestimmung. Israel müsse sich umgehend aus den Besetzten Gebieten zurückziehen und für den durch die Besatzung, Siedlungsbau und illegale Aneignung palästinensischer Ressourcen verursachten Schaden Reparationen leisten. Wenn der Trump-Plan die Gründung eines palästinensischen Staates auf den Sankt-Nimmerleinstag-Tag verschiebt oder die Bundesregierung mit ihrer Formel von „einer verhandelten Zwei Staaten-Lösung“ die Einlösung des Selbstbestimmungsrechts der Palästinenser*innen von der Zustimmung Israels abhängig macht, steht das im direkten Widerspruch zu dem Urteil des IGH.
Drittens: Mit der Priorisierung des Trump-Plans droht die politische Verantwortung der Bundesregierung gegenüber den Palästinenser*innen zugunsten von Entwicklungs- und Wiederaufbauhilfe erst einmal in den Hintergrund zu treten. Dabei heißt es in dem IGH-Rechtsgutachten explizit: „Es ist Aufgabe aller Staaten, […] dafür zu sorgen, dass jegliche Hindernisse, die sich aus der illegalen Präsenz Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechts des palästinensischen Volkes ergeben, beseitigt werden.“ Die Vollversammlung der Vereinten Nationen hat daraufhin konkretisiert, was das bedeutet: Keine Wirtschaftsbeziehungen mit den Siedlungen, keine Waffenexporte, wenn der Verdacht besteht, dass diese in den Besetzten Gebieten eingesetzt werden könnten, Sanktionen gegen Institutionen und Personen, die an der Aufrechterhaltung der Siedlungen beteiligt sind.
Deutschland verweigert sich dem Völkerrecht
Inzwischen fordert auch das europäische Parlament in einer Resolution vom 11. September 2025 die Ausweitung der Sanktionen gegen Siedler*innen, das Einfrieren von Teilen des Assoziierungsabkommens mit Israel sowie den Ausschluss Israels aus dem „Horizon Europe“-Programm, Einschränkung der Waffenexporte und die Anerkennung eines palästinensischen Staates – Forderungen, die inzwischen von den meisten EU-Mitgliedern unterstützt werden. Deutschland hat sich bislang allen Maßnahmen in den Weg gestellt.
Spätestens nachdem der Internationale Gerichtshof am 26. Januar 2024 in dem Verfahren Südafrikas gegen Israel den Anfangsverdacht des Völkermordes bestätigt hat, wäre die Pflicht Deutschlands gewesen, Maßnahmen zu ergreifen, um das Töten zu beenden. Die Internationale Völkermordkonvention verpflichtet alle Unterzeichnerstaaten nicht nur zur Ahndung, sondern auch zur Prävention von Völkermord. Stattdessen hat die Bundesregierung weiter Waffen geliefert – nach eigenen Angaben im Umfang von 500 Millionen Euro. Nach Recherchen des Sterns und dem amerikanischen Nachrichtenportal Drop Site News könnte der Umfang noch wesentlich höher sein.
Drei Tage nachdem die Unabhängige Untersuchungskommission der UNO zu dem Schluss kam, dass vier der fünf Kriterien der Genozidkonvention auf das Vorgehen Israels in Gaza zutreffen, hat ein Berliner Anwält*innenkollektiv bei der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe gegen elf Minister*innen und Vertreter*innen deutscher Rüstungskonzerne Anzeige erstattet. Laut Artikel 25 des Grundgesetzes sind die Normen des Völkerrechts und damit auch der Genozidkonvention Bestandteil des Bundesrechts. Die beschuldigten Regierungsbeamt*innen – Bundeskanzler Merz und Ex-Kanzler Scholz – hätten der Ausfuhr von Kriegswaffen nach voller Kenntnis der Tatsache, dass die Waffen Kriegsverbrechen am palästinensischen Volk ermöglichten, zugestimmt. Damit hätten sie Beihilfe zum Völkermord geleistet, lautet die Anklage.
Ein Beitrag von Ivesa Lübben, Vizepräsidentin der Deutsch-Palästinensischen Gesellschaft



