Vom Krieg in den Knast: Wenn aus Flucht ein Verbrechen gemacht wird

Menschen auf der Flucht bei der Überfahrt von der Türkei nach Lesbos.
(Bild: Mstyslav Chernov/Unframe, CC BY-SA 4.0)

Wer vor Krieg und Verfolgung flieht, sucht Schutz. An den europäischen Außengrenzen kann diese Suche schnell hinter Gittern enden. Immer wieder werden Geflüchtete nach ihrer Ankunft beschuldigt, ein Boot gesteuert oder die Überfahrt organisiert zu haben und erhalten dafür kurze Prozesse und lange Haftstrafen.

Die Flucht nach Europa beginnt für viele Menschen lange vor der eigentlichen Grenzüberquerung. Sie fliehen aus Ländern, in denen Krieg, politische Verfolgung oder andere Formen von Gewalt ihr Leben bedrohen – etwa aus Syrien, dem Iran, Afghanistan oder Sudan. Oft sind sie Monate oder sogar Jahre unterwegs, häufig geprägt von Ausbeutung, Bedrohung und Gewalt. Viele führt ihr Weg dann über das Mittelmeer: die tödlichste Grenze der Welt.

Wer diese Überfahrten organisiert, sitzt dabei in den wenigsten Fällen selbst im Boot. Stattdessen wählen sie Mitfahrer:innen aus und zwingen sie, oft unter Androhung von Gewalt, dazu, das Steuer in die Hand zu nehmen. Manchmal trifft es einen 17-Jährigen, manchmal eine 19-Jährige. Meistens sind es junge Menschen, die noch nie zuvor ein Boot gesteuert haben.

Wenn nach der gefährlichen Überfahrt Europa erreicht wird, folgt für diese jungen Menschen häufig nicht die erhoffte Sicherheit, sondern eine Festnahme. Sie werden angeklagt wegen „illegalen Transports“ oder „Beihilfe zur unerlaubten Einreise“. Darauf folgen oft jahrelange Untersuchungshaft und schließlich ein Gerichtsverfahren, das oft nur wenige Minuten dauert und nicht selten in einem Urteil von zehn, 25 oder sogar Hunderten Jahren Haft endet. Und dabei muss es oft nicht einmal das Steuern eines Bootes sein. Auch das Halten eines GPS-Geräts oder das Verteilen von Wasser oder Essen kann ausreichen. Dies allein kann schon zum Anlass für eine Anklage wegen der „Assistenz des Kapitäns“ werden, wie unter anderem medico international und andere Menschenrechtsorganisationen dokumentieren.

Maysoon Majidi: Von Kurdistan vor ein italienisches Gericht

Ein Fall, der die Absurdität dieser Kriminalisierung zeigt, ist der der kurdisch-iranischen Journalistin und Menschenrechtsaktivistin Maysoon Majidi. Majidi floh als kurdische Aktivistin 2019 vor politischer Verfolgung aus dem Iran und arbeitete anschließend im irakischen Kurdistan als Journalistin und Filmemacherin. Nachdem ihr hier eine Erneuerung ihres Visums verwehrt wurde, entschloss sie sich, sich über die Türkei auf den Weg nach Italien zu machen.

In einem Brief aus dem Gefängnis, der im „Il Manifesto” veröffentlicht wurde, beschreibt sie die Überfahrt: ein überfülltes Boot, ein kaputter Motor, eindringendes Wasser, Menschen, die seekrank wurden. Nach der Ankunft an der italienischen Küste wurde Majidi festgenommen. Der Vorwurf: Sie sei die „Assistentin des Kapitäns“ gewesen, da sie Wasser und Lebensmittel verteilt hatte. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und vier Monate Haft und eine Geldstrafe von über einer Million Euro.

Majidi verbrachte rund zehn Monate in Untersuchungshaft und wurde am 5. Februar 2025 in Crotone von allen Vorwürfen freigesprochen. Im Juli 2025 legte die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Freispruch ein. Der nächste Gerichtstermin ist für Februar 2027 angesetzt.

Sie ist damit leider kein Einzelfall. Ihr Fall zeigt, wie schnell Menschen im europäischen Grenzregime zu Täter:innen gemacht werden können.

Sieben Minuten

So zum Beispiel auch auf Kreta: Die Initiative „50outofmany“ beobachtet und dokumentiert hier genau solche Verfahren, macht auf die Haftbedingungen aufmerksam und arbeitet direkt mit den Gefangenen und ihren Familien zusammen. Im Juni 2026 dokumentierte sie eine durchschnittliche Dauer der Gerichtsprozesse von gerade einmal sieben Minuten. Ein Angeklagter erhielt eine Haftstrafe von 1.136 Jahren Haft.

Insgesamt sitzen in Griechenland nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen mehr als 2.400 Geflüchtete wegen sogenannter „Schmuggeldelikte“ im Gefängnis. Allein seit Beginn dieses Jahres sind nur auf Kreta 221 Menschen unter dem Vorwurf des Schmuggels festgenommen worden.

Wie Majidi sitzen auch hier viele der Angeklagten monatelang in Untersuchungshaft, bevor dann in wenigen Minuten über die nächsten Jahre ihres Lebens entschieden wird.

Zu der langen Untersuchungshaft und den kurzen Prozessen kommen weitere Probleme: oft gibt es zum Beispiel keine oder keine angemessene Übersetzung, Pflichtverteidiger:innen erhalten teilweise erst unmittelbar vor Prozessbeginn Akteneinsicht und es werden kaum oder gar keine Zeug:innen angehört. Die Angeklagten sind häufig sehr jung und es gibt häufig Geburtsurkunden, die eine Minderjährigkeit belegen. Diese Dokumente werden jedoch oft nicht anerkannt. Die enorme psychische Belastung nach Krieg, Verfolgung, Folter, Flucht und Haft wird völlig außer Acht gelassen.

Der jährliche Trial-Monitoring-Bericht des Border Violence Monitoring Network und des Community Peacemaker Teams bestätigt diese strukturellen Probleme. Von 173 beobachteten erstinstanzlichen Verfahren befanden sich 159 Angeklagte zuvor in Untersuchungshaft. 65 Prozent wurden von staatlich bestellten Anwält:innen vertreten, teilweise erst am Tag der Verhandlung. Die durchschnittliche Haftstrafe lag bei 62,5 Jahren. Fast die Hälfte der Verfahren dauerte weniger als 30 Minuten, in Chania gerade einmal sieben Minuten. Für ein Verfahren, das über Jahrzehnte eines Lebens entscheidet.

Solidarität als Gegenmacht

Doch natürlich gibt es Widerstand: Anwält:innen, Menschenrechtsorganisationen, Diaspora-Gruppen, Aktivist:innen und solidarische Netzwerke setzen sich seit Jahren gegen diese Kriminalisierung ein und schaffen Aufmerksamkeit. Das Berliner Kollektiv de:criminalize vermittelt beispielsweise Anwält:innen, sammelt Spenden für Rechtskosten, hält Kontakt zu Familien und unterstützt Menschen im Gefängnis. Das Border Violence Monitoring Network (BVMN) dokumentiert Grenzgewalt und Gerichtsverfahren und macht systematische Menschenrechtsverletzungen an den europäischen Außengrenzen öffentlich. Und sie sind nicht die Einzigen. Während im Europaparlament die europäische Abschottungspolitik bejubelt wird, werden immer mehr Menschen aktiv und lassen nicht zu, dass diese Menschen vergessen werden.

Diese Solidarität ist keine Nebensache. Sie ist eine Gegenmacht zu einem System, das Menschen hinter Gefängnismauern und Aktennummern verschwinden lässt. Denn hinter jeder dieser Zahlen steht ein Mensch. Und hinter jedem Urteil steht ein Leben, das nicht einfach für zehn oder 25 Jahre angehalten werden kann.

Wir brauchen keine weiteren Gefängnisse für Menschen auf der Flucht. Wir brauchen Bewegungsfreiheit, sichere Fluchtwege und ein Ende der Kriminalisierung und der Festung Europa. Die Flucht darf nicht hinter Gittern und unsere Solidarität nicht an der Grenze enden.

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