Die staatliche Reaktion auf Protest hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren spürbar verändert. Ob Klimabewegung, Schulstreiks gegen die Wehrpflicht oder palästinasolidarische Demonstrationen, immer häufiger stehen nicht Schutz und Gewährleistung der Versammlungsfreiheit im Vordergrund, sondern präventive Einschränkungen, polizeiliche Härte und politische Delegitimierung. Im Gespräch mit etos.media analysiert die Amnesty-Expertin für Meinungs- und Versammlungsfreiheit Paula Zimmermann diese Entwicklung aus menschenrechtlicher Perspektive. Sie beschreibt strukturelle Verschiebungen im Umgang mit Protest, rechtliche Grauzonen und ein politisches Klima, das Repression nicht nur ermöglicht, sondern aktiv befördert.
etos.media: Wie haben sich staatliche Reaktionen auf Proteste in den letzten Jahren verändert – sowohl bei der Klimabewegung als auch bei palästinasolidarischen Protesten? Wo siehst du Parallelen und Unterschiede im staatlichen Umgang?
Paula Zimmermann: Grundsätzlich beobachtet Amnesty International in beiden Fällen ein zunehmend repressives Vorgehen gegenüber Protestbewegungen. Deutschland steht deshalb, insbesondere mit Blick auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit, international stärker in der Kritik als je zuvor. Diese Einschätzung wird auch vom Menschenrechtskommissar des Europarats sowie von der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit geteilt.
Insgesamt lassen sich drei zentrale Trends erkennen:
Erstens eine Verlagerung repressiver Maßnahmen ins Vorfeld. Protest wird nicht mehr primär reguliert oder geschützt, sondern zunehmend verhindert. Das zeigt sich etwa in präventiven Versammlungsverboten, umfangreichen Auflagen oder präventiven Ingewahrsamnahmen, insbesondere gegenüber Klimaaktivist*innen.
Zweitens beobachten wir Maßnahmen mit starker Abschreckungswirkung. Dazu gehört insbesondere der Einsatz von Polizeigewalt, etwa sogenannte Schmerzgriffe, bei denen gezielt Nervendruckpunkte genutzt werden, um Schmerzen zuzufügen. Aus unserer Sicht dient das nicht mehr primär der Durchsetzung von Maßnahmen, sondern der Einschüchterung, was mit rechtsstaatlichen Prinzipien kaum vereinbar ist. Auch die Ausweitung von Überwachungsbefugnissen, etwa durch Gesichtserkennung, wirkt abschreckend.
Drittens sehen wir eine zunehmende Kriminalisierung ganzer Bewegungen. Sowohl Klima- als auch palästinasolidarische Proteste werden im Diskurs und in der behördlichen Praxis häufig mit Extremismus, Terrorismus oder organisierter Kriminalität gleichgesetzt. Das schlägt sich auch in konkreten Strafverfahren nieder, etwa in Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung.
Im Fall der palästinasolidarischen Bewegung geht diese Entwicklung jedoch noch weiter. Hier reicht die Kriminalisierung über den eigentlichen Protestraum hinaus in nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche hinein, etwa in Schulen, Hochschulen, Kultur und Wissenschaft. Es entsteht ein Klima der Verunsicherung, das teilweise mit konkreten Konsequenzen wie Fördermittelentzug oder öffentlicher Diskreditierung verbunden ist. So sagte der damalige Oppositionsführer Friedrich Merz Ende 2023: „Deutschland kann nicht noch mehr Flüchtlinge aufnehmen. Wir haben genug antisemitische junge Männer im Land“
Zudem spielt struktureller Rassismus eine erhebliche Rolle, bspw. durch diskriminierende Polizeipraktiken wie Racial Profiliing. Auch wird häufig mit dem Narrativ eines „importierten Antisemitismus“ gearbeitet, wodurch Minderheiten gegeneinander ausgespielt werden. Das führt zu einem, wie ich es nennen würde, autoritären Anti-Antisemitismus, der sich auch über migrationsrechtliche Instrumente äußert, etwa durch Bekenntnispflichten oder Abschiebeandrohungen.
etos.media: Du hast angesprochen, dass die Polizei heute teilweise deutlich rabiater vorgeht und auch gezielt Schmerzgriffe einsetzt. Kannst du erklären, wie diese Maßnahmen rechtlich einzuordnen sind? Unter welchen Voraussetzungen sind solche Eingriffe überhaupt erlaubt und wo liegen die Grenzen?
Paula Zimmermann: Schmerzgriffe sind als solche nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Sie fallen unter den sogenannten unmittelbaren Zwang, also körperliche Gewalt, die die Polizei einsetzen darf, um Maßnahmen durchzusetzen. Dabei gilt aber ganz klar, dass dies nur als letztes Mittel erfolgen darf und immer verhältnismäßig sein muss. Das Problem bei Schmerzgriffen ist, dass sie gezielt darauf gerichtet sind, Schmerzen zuzufügen. Es ist daher sehr fraglich, ob sie überhaupt geeignet sind, eine Person dazu zu bringen, einer polizeilichen Anordnung nachzukommen. Wenn jemand zum Beispiel auf einer Straße sitzt und aufgefordert wird, diese zu verlassen, wäre es in der Regel möglich, die Person einfach wegzutragen.
Gerade deshalb stellt sich die Frage der Verhältnismäßigkeit sehr deutlich. Wenn mildere Mittel zur Verfügung stehen, dürfen grundrechtsintensivere Maßnahmen wie die Anwendung von physischer Gewalt nicht eingesetzt werden. Ein Verwaltungsgericht in Berlin hat in einem konkreten Fall den Einsatz von Schmerzgriffen auch als rechtswidrig eingestuft.
Aus menschenrechtlicher Perspektive kann ein solcher Einsatz sogar darüber hinausgehen. Wenn die Zufügung von Schmerz im Vordergrund steht, kann das unter Umständen als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung gewertet werden und damit gegen das Folterverbot verstoßen.
etos.media: Wir sehen den Einsatz solcher Maßnahmen nicht nur bei Straßenblockaden, sondern auch bei Demonstrationen, etwa im Kontext palästinasolidarischer Proteste in Berlin. Dort werden Menschen teilweise direkt aus Versammlungen herausgezogen. Wie ist das rechtlich zu bewerten?
Paula Zimmermann: Grundsätzlich ist das Versammlungsrecht so ausgestaltet, dass Demonstrationen möglichst frei von staatlichen Eingriffen bleiben sollen. Man spricht davon, dass sie „polizeifest“ sind. Das bedeutet, die Polizei soll sich grundsätzlich zurückhalten. Sie darf aber eingreifen, wenn von einzelnen Personen konkrete Störungen ausgehen. Dann kann sie gegen diese Personen vorgehen, um nicht gleich die gesamte Versammlung aufzulösen.
Auch hier gilt aber wieder das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Es muss geprüft werden, ob die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen ist. Wenn Menschen aus einer Demonstration herausgezogen werden, stellt sich also immer die Frage, ob das wirklich notwendig war und ob nicht mildere Mittel zur Verfügung standen. Gerade beim Einsatz von Schmerzgriffen ist zudem fraglich, ob diese überhaupt zweckdienlich sind oder ob sie nicht vielmehr eskalierend wirken.
etos.media: Du hast verschiedene Formen von Protest angesprochen, etwa Schulstreiks bei Fridays for Future, aktuelle Proteste gegen die Wehrpflicht oder auch Straßenblockaden. In vielen Fällen handelt es sich um ähnliche Formen von zivilem Ungehorsam, bei denen bewusst gegen Regeln verstoßen wird. Gleichzeitig sehen wir unterschiedliche Reaktionen. zum Teil auch unterschiedliche staatliche Sanktionsmaßnahmen dagegen. Wie bewertest du das?

Paula Zimmermann: Grundsätzlich lassen sich all diese Protestformen als ziviler Ungehorsam einordnen. Das bedeutet, dass Menschen bewusst gegen Regeln oder Gesetze verstoßen, um auf politische Missstände aufmerksam zu machen. Das geschieht in der Regel gewaltfrei und mit der Bereitschaft, mögliche Konsequenzen in Kauf zu nehmen. Wenn wir auf Fridays for Future schauen, gab es anfangs durchaus Forderungen, stärker gegen die Schulstreiks vorzugehen. Diese Haltung hat sich aber relativ schnell verändert. Stattdessen wurde die Bewegung in Teilen politisch aufgegriffen und teilweise sogar unterstützt.
Ganz anders war die Entwicklung bei der sogenannten Letzten Generation. Hier sehen wir eine deutlich härtere Reaktion, sowohl juristisch als auch im politischen und medialen Diskurs. Es kam zu Strafverfahren, Verurteilungen und sogar zu Anklagen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung. Auch bei aktuellen Protesten, etwa gegen die Wehrpflicht, lässt sich beobachten, dass wieder stärker auf Sanktionen gesetzt wird. Insgesamt zeigt sich eine Tendenz, zivilen Ungehorsam schneller zu kriminalisieren. Aus meiner Sicht sollte staatliche Reaktion hier anders ansetzen. Politisches Engagement, insbesondere von jungen Menschen, sollte nicht primär mit Repression beantwortet werden, sondern mit Dialog und ernsthafter politischer Auseinandersetzung.
etos.media: Du hast bereits politische Aussagen angesprochen, unter anderem auch von Friedrich Merz. In der aktuellen Debatte wird der Vorwurf des Antisemitismus häufig im Zusammenhang mit palästinasolidarischen Protesten erhoben. Inwiefern wird dieser Vorwurf tatsächlich genutzt, um Proteste einzuschränken oder zu delegitimieren? Und wo siehst du die Grenze zwischen notwendigem Schutz vor Antisemitismus und problematischen Eingriffen in Grundrechte?
Paula Zimmermann: Kurz gesagt, ja, dieser Zusammenhang besteht. Ich würde das als eine Form von autoritärem Anti-Antisemitismus beschreiben. Dabei ist es ganz wichtig zu betonen, dass die Bekämpfung von Antisemitismus eine zentrale gesellschaftliche Aufgabe ist und auch bleiben muss. Problematisch wird es aber, wenn unter diesem Vorwand pauschal israelkritische oder palästinasolidarische Stimmen delegitimiert oder kriminalisiert werden. Wir sehen hier zunehmend unverhältnismäßige Eingriffe in die Meinungsfreiheit.
Ein Beispiel ist die Debatte darüber, ob bestimmte Begriffe überhaupt noch verwendet werden dürfen. Wenn selbst völkerrechtliche Begrifflichkeiten oder Kategorien faktisch aus dem Diskurs gedrängt werden, verschieben sich die Grenzen der Meinungsfreiheit erheblich. Auffällig ist auch, dass viele dieser Einschränkungen nicht auf klaren gesetzlichen Grundlagen beruhen. Stattdessen sehen wir ein starkes Eingreifen der Exekutive sowie politische Instrumente, die rechtlich nicht bindend sind, aber dennoch Wirkung entfalten. Das führt zu erheblicher Rechtsunsicherheit und erschwert es, sich dagegen zu wehren.
etos.media: Ein weiteres Problem scheint zu sein, dass viele Maßnahmen erst im Nachhinein als rechtswidrig eingestuft werden. Das betrifft etwa Demonstrationsverbote oder Einreiseverbote. In der Praxis ist der Schaden dann aber bereits entstanden. Wie ist damit umzugehen?
Paula Zimmermann: Das liegt in gewisser Weise in der Struktur des Verwaltungsrechts. Es gibt zwar Möglichkeiten des Eilrechtsschutzes, also schnelle gerichtliche Entscheidungen vor einem Ereignis, aber diese greifen nicht immer und prüfen auch nicht alle Aspekte umfassend. Oft werden Maßnahmen erst später vollständig juristisch bewertet. Diese Entscheidungen sind zwar wichtig, weil sie Orientierung geben und auch zukünftige Fälle beeinflussen können. Für die konkret Betroffenen kommt diese Klärung aber häufig zu spät.
Besonders problematisch ist die Situation bei Polizeigewalt. Hier gibt es seit Jahren strukturelle Defizite im Rechtsschutz. Ermittlungen wegen Körperverletzung im Amt werden sehr häufig eingestellt, während Betroffene oft selbst mit Gegenanzeigen rechnen müssen. Das führt zu einem erheblichen Ungleichgewicht. Deshalb ist es wichtig, dass Betroffene Unterstützung erhalten, Vorfälle dokumentiert werden und möglichst früh rechtlicher Beistand hinzugezogen wird.
etos.media: Zum Abschluss: Wie bewerten Sie Entwicklungen im Staatsangehörigkeitsrecht, etwa mögliche Konsequenzen für politische Äußerungen?
Paula Zimmermann: Hier sehen wir eine besonders problematische Entwicklung. Über das Migrations- und Staatsangehörigkeitsrecht wird zunehmend politisches Verhalten sanktioniert. Das kann dazu führen, dass eingebürgerte Personen stärker betroffen sind als andere – bis hin zum möglichen Verlust der Staatsangehörigkeit.
Neue Regelungen enthalten sehr unbestimmte Begriffe, etwa das Bekenntnis zur „besonderen Verantwortung Deutschlands“. Diese Unklarheit eröffnet weite Interpretationsspielräume und kann erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen haben.
Aus menschenrechtlicher Sicht ist das äußerst kritisch, weil es zu einer Ungleichbehandlung führt und Grundrechte faktisch relativiert.



