Vor einem Jahr wurde Antifaschist*in Maja T. rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. Außerhalb antifaschistischer Gruppen sind trotz dieses Justizskandals aus der Politik wenig unterstützende Stimmen zu vernehmen, die sich für Maja T. einsetzen. Der Fall zeigt exemplarisch, mit welch harten Bandagen der deutsche Staat in Zeiten um sich greifender Faschisierung aktive Antifaschist*innen verfolgt und dabei auch nicht vor einer queerfeindlichen Verfolgungspraxis mit dem Orbán-Regime zurückschreckt.
Nacht-und-Nebel-Aktion vs. Rechtsstaatlichkeit
Vor über einem Jahr, am 28. Juni 2024, wurde Antifaschist*in Maja T. rechtswidrig nach Ungarn ausgeliefert. T. wird beschuldigt, sich an körperlichen Angriffen auf Neonazis beteiligt zu haben, die am neofaschistischen „Tag der Ehre“ in Budapest teilgenommen hatten. Im Falle einer Verurteilung droht Maja T. eine Haftstrafe von bis zu 24 Jahren. Während die Auslieferung in Kooperation mit österreichischen Behörden bereits im Gange war, erließ das Bundesverfassungsgericht eine Anordnung an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, welche die Auslieferung an ungarische Behörden untersagte und Majas Rückführung anordnete. Die ermittelnde „Soko LinX“ aus Sachsen hatte nach der Entscheidung des Berliner Kammergerichts, Maja T. auszuliefern, bereits alles in die Wege geleitet, um die Auslieferung möglichst schnell und spektakulär zu vollziehen, noch bevor die dagegen eingelegten Rechtsmittel wirksam werden konnten. Mittels Straßensperren, einem Helikopterflug und einem Sack über dem Kopf im Transit in Österreich wurde alles getan, um eine vermeintliche Bedrohung und Gefährlichkeit zu inszenieren. Die Auslieferung wurde vollzogen ohne die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.
Sächsische Zustände
Hintergrund dieses Bohei, welches die sächsische Polizei veranstaltete, ist die Selbstlegitimierung, welche die „Soko LinX“ für ihre Existenz benötigt. Die 2019 gegründete Sonderkommission wurde mit der Intention eingerichtet, gegen die Leipziger autonome Linke vorzugehen. Inzwischen befasst sie sich insbesondere mit dem sogenannten Budapest-Komplex. Das harte Vorgehen gegen die antifaschistische Linke ist in Sachsen keineswegs neu oder überraschend, sondern Ausdruck einer autoritären Formierung, die die politischen Mehrheitsverhältnisse der letzten 35 Jahre im Freistaat widerspiegelt. In dem Bundesland wird organisierter Antifaschismus seit Beginn der 1990er Jahre vehement bekämpft.
Dass es bereits ausreicht gegen Rechts zu protestieren, um ins Visier der sächsischen Behörden zu gelangen, offenbarte sich nach den Protesten gegen den Naziaufmarsch am 13. Februar 2011 in Dresden. In einem Strukturermittlungsverfahren wurden eine halbe Million Verkehrsdaten erhoben und über 30 Hausdurchsuchungen durchgeführt. Die Ermittlungsbehörden stützten sich dabei auf fragwürdige Aussagen von Neonazis, die behaupteten, es gebe Trainingsräume einer sogenannten „Antifasportgruppe“. Damit war die Vereinigung konstruiert. Von 71 Personen wurden Telefone abgehört. Die Verfolgung war politisch motiviert und endete im Nichts: Alle Ermittlungen wurden sang- und klanglos eingestellt. 2016 wurde ein weiteres Verfahren nach § 129 eingestellt, ohne dass es zu einer Anklage gekommen ist. Dass sich Staatsanwaltschaft und Polizei auf Aussagen von Neonazis stützen, ist ein wiederkehrendes Muster im Kampf gegen Links.
Während Neonazis nach dem Ende der DDR in Sachsen weitgehend unbehelligt Strukturen aufbauen konnten und die Mitglieder des NSU in Chemnitz und Zwickau sichere Rückzugsorte hatten, wurde jede Form der antifaschistischen Gegenorganisierung staatlich bekämpft – insbesondere von einem tiefsitzenden CDU-Filz. Die Aussage des von 1990 bis 2002 regierenden sächsischen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf „Die Sachsen sind immun gegen Rechtsextremismus.“ steht für den Umgang des Freistaats mit Neonazis. Die sächsische Landesregierung unter der CDU bot diesen beste Bedingungen für ihre Organisierung und den rechten Straßenterror, der in Sachsen zwischen 1990 und 2011 16 Todesopfer forderte.
Es wäre jedoch zu kurz gegriffen, den hartnäckigen Verfolgungseifer in Bezug auf Maja T. nur auf sächsische Zustände zu reduzieren. Das Berliner Kammergericht unter der Leitung von Margarethe Köppers spielte eine unrühmliche Rolle, als es als entscheidende Instanz vor dem Bundesverfassungsgericht die Auslieferung in den queerfeindlichen Orbán-Staat für zulässig erklärte. Dass diese Entscheidung und die damit verbundene Auslieferung rechtswidrig waren, wurde inzwischen von der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts bestätigt, da Maja T. als nicht-binäre Person wegen der dortigen Menschenrechtslage nicht hätte ausgeliefert werden dürfen.
Eingeschränkte Solidarität mit Maja T.
Die Unterstützung für Maja T. aus Ungarn ist seit ihrer Auslieferung ungebrochen. Sei es bei Demonstrationen, Podiumsveranstaltungen oder zahlreichen Kundgebungen. Durch die Solidaritätsarbeit und den beharrlichen Protest von Majas Vater, Wolfram Jarosch, wurde die Repression um den „Tag der Ehre” einem breiteren Spektrum bekannt und das Thema ist nicht mehr nur in autonomen Antifa-Kreisen präsent. Nachdem Maja T. Anfang Juni aufgrund der unsäglichen Haftbedingungen und der Ablehnung einer Verlegung in den Hausarrest in den Hungerstreik getreten war, interessierten sich auch bürgerliche deutsche Medien für den Fall.
So berichten Leitmedien wie die liberale Zeit und die konservative Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) kontinuierlich über den Hungerstreik und zitieren dabei das Solidaritätsnetzwerk und Majas Vater Wolfram Jarosch. Auch Bundestagsabgeordnete versuchen, den Repressionsfall für ihre eigene Agenda zu nutzen: Sebastian Roloff (SPD), Luke Hoß (Linke) und Helge Limburg (Grüne) reisten am 21. Juli nach Budapest, um auf einer Pressekonferenz zu verkünden: „Ziel muss die sofortige Rücküberstellung sein – auch, damit in Deutschland das Verfahren zu fairen Bedingungen ablaufen kann“.
„Wir wollen, dass sie ein Verfahren bekommt, das rechtsstaatlich einwandfrei ist“, äußerte sich auch die Langzeit-Abgeordnete Katrin Göring-Eckardt (Grüne). Inhaltlich unterscheiden sich diese Forderungen aus der Oppositionspolitik damit kaum von der Position der Bundesregierung. Auch diese setzt sich für bessere Haftbedingungen ein. Derweil hat Außenminister Johann Wadephul (CDU) zur Causa Maja T. mitgeteilt, dass ihr aufgrund „schwerster Straftaten” auch ein Verfahren in der Bundesrepublik Deutschland drohe. Auch der EU-Abgeordnete der Linkspartei Martin Schirdewan fordert von der Bundesregierung, sich für eine Rücküberstellung nach Deutschland sowie für ein „Verfahren unter rechtsstaatlichen Bedingungen“ einzusetzen.
Eindeutiger kann die seit Monaten von der antifaschistischen Linken geforderte sofortige Freilassung nicht torpediert werden. Diese vermeintliche Unterstützung ist sicherlich nicht im Sinne der Forderung gegen jede Kriminalisierung von Antifaschismus, welche die 5.000 Menschen auf der Demo „Antifa ist notwendig“ am 14. Juni in Majas Heimatstadt Jena forderten.
Von Jonas Griebel.



