Kollateralschaden Menschenrechte – Die Bundesrepublik gegen BDS

Ziviler Widerstand unter Beobachtung des deutschen Geheimdiensts: Die BDS-Kampagne als Staatsfeind. Foto: Montecruz Foto (Lizenz: CC BY-SA 4.0).

Mit der jüngsten Nennung von BDS im Verfassungsschutzbericht verschärft die Bundesregierung ihren Kurs gegen palästinasolidarisches Engagement – und fährt einen Frontalangriff auf Meinungsfreiheit und Völkerrecht. Während Gerichte in Deutschland und Europa Boykottaufrufe als legitimen Ausdruck der Meinungsfreiheit werten, schafft die Politik durch Resolutionen und Geheimdienstberichte Fakten gegen zivilgesellschaftlichen Protest. Wie tief die Anti-BDS-Strategie der Bundesregierung in Grundrechte und Völkerrecht eingreift, zeigt dieser Beitrag von Rechtsanwalt Ahmed Abed, der zahlreiche Betroffene vertritt.

Die Kriminalisierung der BDS-Bewegung erreicht mit der Erwähnung im kürzlich erschienen Verfassungsschutzbericht des Bundes für das Jahr 2024[i] als ein mögliches „Merkmal für extremistische Bestrebung“ und als gesichert verfassungsfeindlich im Berliner Verfassungsschutzbericht des Jahres 2024[ii] einen neuen Tiefpunkt. Sie steht in unvereinbaren Kontrast zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands, der menschenrechtlichen Notwendigkeiten in Anbetracht des Völkermords in Gaza[iii] und der immer lauter werdenden Forderungen europäischen Länder nach Sanktionen gegen Israel.

Die nach dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 eingeführten Maßnahmen gegen die palästinasolidarische Bewegung wurden lange vor dem Angriff festgeschrieben. Die Innenministerien der Länder und die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) deklarierten kurzerhand im Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom 2. September 2022 den Apartheidsbericht von Amnesty International, die BDS-Bewegung und viele weitere Gruppen zu antisemitischen Akteuren anhand der unbrauchbaren IHRA-Antisemitismusdefinition.[iv] Dann erstellten sie eine Wunschliste von Verbotsmaßnahmen, die heute – ohne gesetzliche Grundlage – durchgesetzt werden sollen: das Verbot von BDS, das Verbot der Losung „From the river to the sea“, das Verbot der Menschenrechtsorganisation Palästina Spricht sowie das Verbot von Symbolen, wie etwa das Abbilden von Karten des historischen Palästinas.[v]

Der deutsche Sonderweg

Wer sich auf die Suche nach einer abschließenden Liste von Unterstützer*innen der BDS-Kampagne begibt, wird schnell feststellen, dass dieses Unterfangen wegen der Vielzahl und der Vielfalt der Unterstützer*innen unmöglich ist. Achille Mbembe, Talib Kweli, der verstorbene Stephan Hawking, Kamila Shamsie, Desmond Tutu, Massive Attack, Young Fathers, die United Methodist Church sind nur einige der bekanntesten Unterstützer*innen. Die Anzahl der Personen, Gruppen und Staaten, die Sanktionen, Boykott oder Desinvestitionen gegen Israel fordern und umsetzen, ohne sich dabei direkt auf die BDS-Kampagne zu beziehen, dürfte nochmals um ein Vielfaches größer sein. Hierzu zählen der EU-Außenbeauftragte Josep Borrell und die Länder Großbritannien, Frankreich und Kanada, die jüngst Sanktionen gegen Israel gefordert und teilweise umgesetzt haben. Borrell bezeichnete nach seiner Amtszeit das Vorgehen Israels in Gaza als „Völkermord“ und „die größte ethnische Säuberungsaktion seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs“.[vi]

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Keiner der vorgenannten prominenten Akteure findet sich jedoch in den Verfassungsschutzberichten. Genauso wenig bemühen sich die Verfassungsschutzämter, die Forderung der BDS-Bewegung vollständig und richtig zu rezipieren. Die Erwähnung der zentralen Forderung der BDS-Bewegung – die Verwirklichung des Völkerrechts mit gewaltfreien Mitteln[vii]  – hätte einen unauflöslichen Widerspruch zur offiziellen Haltung der Bundesregierung offengelegt, die zwar in Worten auf das Völkerrecht pocht, von Israel jedoch kaum mehr als folgenlose Lippenbekenntnisse einfordert. Stattdessen werden das Herausgreifen und Missinterpretieren der Forderung nach dem Ende der Besatzung von „allen arabischen Landes“[viii] als „Beendigung der staatlichen Existenz Israels“[ix] missinterpretiert. Wie politisch einseitig die VS-Berichte gestaltet sind, ist auch daran zu erkennen, dass kein einziges Wort über die deutschen Anhänger der rechtsextremen israelischen Regierung fällt, obwohl sie seit Jahren große Ländereien im besetzten Westjordanland annektieren und offen die Gründung eines palästinensischen Staates ablehnen. Genauso unverständlich ist es, dass Tesla und Elon Musk keine Erwähnung finden, obwohl Elon Musk den Hitlergruß gezeigt hat. Bezeichnend ist hierbei die strafrechtliche Verfolgung der Gruppe „Politische Schönheit“ wegen Projektion des Hitlergrußes von Musk auf das Tesla-Gebäude in Brandenburg.[x]

Deutschland schützt die jüdisch-israelische Ethnokratie

Hinsichtlich der sogenannten Zwei- oder Einstaatenlösung enthält sich die Kampagne. Angesichts der seit Jahren bestehenden einstimmigen Meinung von Experten, dass eine Zweistaatenlösung wegen der von der israelischen Regierung forcierten Besiedlung des Westjordanlands nicht mehr möglich ist, wird die Forderung nach einer demokratischen Einstaatenlösung international diskutiert.[xi] Doch der Bund und das Land Berlin geben keine Antwort auf diese Fragen, weil sie offen die israelische Apartheid und den Völkermord in Gaza leugnen sowie beides faktisch und offen mit wirtschaftlicher und militärischer Kooperation unterstützen.

Im Grunde werfen die Verfassungsschutzberichte den BDS-Unterstützer*innen genau das vor, wozu der deutsche Staat selbst völkerrechtlich verpflichtet wäre: die Unterstützung der Forderung nach einem Ende der jüdisch-israelischen Ethnokratie und der – längst dokumentierten – Apartheid gegen die Palästinenserinnen, sei es im Rahmen einer Zwei- oder Einstaatenlösung. In Anbetracht der eindeutigen Lage bleibt die Feststellung von einer „behaupteten“ Apartheid[xii] im VS-Bericht des Bundes eine ausgesprochen klare Verweigerung der Realitäten und fast einhelligen internationalen Analysen.

Täuschung über ein BDS-Verbot als Schützenhilfe für die völkerrechtswidrige Besatzung?

Als der Deutsche Bundestag am 17. Mai 2019 durch den Beschluss „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“ (Bundestagsdrucksache 19/10191)[xiii] beschlossen hat, die BDS-Bewegung als antisemitisch zu ächten und den Eindruck zu erwecken, sie könne BDS verbieten, hat die Presse die Bewertung durch den Bundestag unkritisch reproduziert und behauptet, dass BDS nunmehr verboten worden sei.[xiv] Der Bundestag hat hingegen Verbote ausgesprochen, die sie ohne Gesetz gar nicht umsetzen kann. Das Ziel war deshalb die Einschüchterung und die Täuschung über das Verbot von BDS. Obgleich es sich bei der Anti-BDS-Resolution lediglich um eine politische Stellungnahme des Bundestags handelt – eine Meinungsäußerung ohne rechtlich bindende Wirkung –, hat sie ihr Ziel nicht verfehlt: die gesellschaftliche Ausgrenzung von BDS-Unterstützer*innen voranzutreiben und Kritik an der israelischen Regierung pauschal als antisemitisch zu brandmarken. Am 7. November 2024 bekräftigte der Bundestag die Resolution und kündigte an, die BDS-Kampagne künftig auch gesetzlich verbieten zu wollen.[xv]

Die Zahl der Fälle, in denen Vorträge, Konzerte oder Preisverleihungen wegen Unterstützung der BDS-Kampagne abgesagt oder gekündigt wurden – sowie Karrieren beendet wurden – lässt sich kaum genau beziffern. Immer wieder wird dabei fälschlich behauptet, der Bundestag habe BDS „verboten“. So wurde der jüdischen Aktivistin Judith Bernstein etwa vom hessischen „Antisemitismusbeauftragten“ Uwe Becker ein Veranstaltungsraum verweigert – und ihre Haltung zur israelischen Politik in absurder Weise mit dem NS-Vernichtungsantisemitismus verglichen. Die in Jerusalem geborene Enkelin von Holocaustüberlebenden setzte sich erfolgreich juristisch gegen diese maßlose, aber leider nicht untypische Diffamierung durch Israelfanatiker zur Wehr.[xvi]

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Der Protest gegen die Resolution, die vom „Antisemitismusbeauftragten“ der Bundesregierung Felix Klein vorbereitet worden ist, blieb nicht aus. Gegen die Bundestagsresolution stellten sich über 240 israelische und jüdische Wissenschaftler*innin, weil sie lediglich der rechtsextremen Regierung unter Benjamin Netanjahu helfe, ihre Siedlungspolitik zu verstärken.[xvii] Zudem gründete sich die Initiative GG 5.3 Weltoffenheit aus namenhaften Institutionen der Kunst und der Wissenschaft, die kritisierten, dass sie keine Künstler*innen oder Wissenschaftler*innen mehr einstellen könnten, ohne ihre Gesinnung prüfen zu müssen.[xviii] Auch die palästinensisch-jüdisch-deutsche Gruppe aus Amir Ali, Judith Bernstein und Christoph Ben Kushka gingen gegen die Resolution gerichtlich vor und verklagten den Bundestag, da sie als BDS-Unterstützer wegen der Resolution als antisemitisch diffamiert und in ihren Grundrechten auf Meinungsfreiheit verletzt worden sind. Bisher blieben sie erfolglos, weil die Gerichte sich über die Zuständigkeiten gestritten haben und die Personen nicht in der Resolution erwähnt wurden.[xix]

Wer darf BDS?

Der Streit um die rechtliche Legitimität der BDS-Bewegung wird in der EU seit dem Jahr 2010 ausgefochten und ist bereits durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte geklärt worden. Nachdem einige französische Aktivst*innen wegen der Unterstützung der BDS-Kampagne vor französischen Gerichten im Jahr 2011 verurteilt worden sind, hat es weitere neun Jahre gedauert, bis im Verfahren „Baldassi ./. France“ das endgültige Urteil fiel. Das Gericht entschied, dass die Unterstützung der BDS-Bewegung von der Meinungsfreiheit nach Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) gedeckt ist und die strafrechtliche Verurteilung durch den französischen Staat rechtwidrig war.[xx] Es ist nicht die einzige, aber einer der wichtigsten Entscheidungen im Zusammenhang mit der BDS-Bewegung. Aber auch der EuGH hat mit Urteil vom 12. November 2019 ausdrücklich klargestellt, dass die Kennzeichnung von Waren aus den illegalen israelischen Siedlungen rechtmäßig ist, damit die Bürger*innen sich aus ethischen Gründen gegen den Erwerb dieser Produkte entscheiden können.[xxi]

In Deutschland wurden bereits vor der Anti-BDS-Resolution des Bundestags zahlreiche öffentliche Räume für Veranstaltungen zur Situation in Palästina und Israel gekündigt – oft mit Verweis auf eine tatsächliche oder vermeintliche Nähe zur BDS-Kampagne. So erklärte das Verwaltungsgericht Oldenburg erstmals die Kündigung kommunaler Räume für eine Veranstaltung des BDS-Aktivisten Christoph Ben Kushka für rechtswidrig.[xxii] Dennoch entzog die Stadt Oldenburg ihm im März 2019 erneut die Räume für eine geplante Anti-Apartheidswoche – eine Entscheidung, die das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Az. 10 ME 48/19)[xxiii]  im Eilverfahren aufhob. Das OVG stellte zudem klar, dass BDS nicht als antisemitisch eingestuft werden könne. Nachdem die AfD im Bundestag als Erste ein BDS-Verbot beantragt hatte, überboten sich der „Antisemitismusbeauftragte“ Klein sowie CDU, SPD, Grüne und FDP darin, eine eigene Anti-BDS-Resolution zu verabschieden – offenkundig mit dem Ziel, durch politischen Druck eine juristisch unhaltbare Verbotskulisse aufzubauen.

Selbst das Bundesverwaltungsgericht befasste sich bereits in der Sache Ried gegen die Stadt München mit der Frage, ob Vertreter*innen von BDS der Zugang zu kommunalen Räumen verboten werden könne. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2022 fiel zugunsten des Raumanmelders Klaus Ried aus und war für die Gegnerinnen von BDS niederschmetternd. Das Bundesverwaltungsgericht entschied mit Urteil vom 20. Januar 2022,[xxiv] dass die Vertretung der Ziele von BDS von der Meinungsfreiheit nach Art. 5 Abs. 1 GG geschützt ist und die kommunalen Räume an Vertreter*innen der BDS vermietet werden müssen. Zahlreiche weitere erfolgreiche Verfahren folgten.[xxv]

Kein Rechtsstaat in Sicht – Wie die Bundesregierung trotz eindeutiger Rechtsprechung und internationalen Sanktionsforderungen die Kriminalisierung und das Verbot von BDS vorantreibt

Zur bereits eklatanten Diskrepanz zwischen der menschenrechtlichen Notwendigkeit der BDS-Bewegung und ihrer beispiellosen Kriminalisierung gesellen sich zwei weitere Superlative. Erstens: Die Rechtsprechung auf deutscher wie europäischer Ebene ist eindeutig – sie stellt sich klar auf die Seite der Meinungsfreiheit für BDS-Unterstützer*innen. Diese über mehr als 15 Jahre entwickelte Rechtsprechung wird jedoch von der Bundesregierung und mehreren Landesregierungen schlicht ignoriert. Auch das Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags vom 21. Dezember 2020, das unmissverständlich zu dem Schluss kommt, ein gesetzliches Verbot der BDS-Kampagne wäre verfassungswidrig,[xxvi] verhallt folgenlos. Statt den verfassungsrechtlichen Schutz für menschenrechtlich motiviertes Engagement durchzusetzen und gerichtliche Entscheidungen zu respektieren, stufen der Bundesverfassungsschutz sowie mehrere Landesämter BDS im Bericht für 2024 als verfassungsfeindlich ein. In einer neueren Bundestagsresolution wird sogar explizit ein gesetzliches Verbot gefordert. Die politische Legitimation für Ausgrenzung, Berufsverbote und öffentliche Ächtung wird damit weiter verschärft.

Zweitens, steht die Kriminalisierung und die Forderung des Verbots von BDS diametral zum internationalen Recht, den Forderungen von Menschenrechtsorganisationen und den eingeführten Sanktionen vieler EU-Länder. Hierbei geht es nicht nur um die politischen Forderungen von Vertretern der EU, der Staaten Frankreich, Kanada oder Großbritanniens, sondern den Verpflichtungen aus internationalen Verträgen, an die Deutschland gebunden ist: die UN-Sicherheitsratsresolution 2334, die Anti-Apartheidkonvention von 1973, das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH) zur israelischen Apartheidmauer vom 9. Juli 2004, die UN-Genozidkonvention, die IGH-Entscheidungen zur Verhinderung eines Genozids in Gaza vom 26. Januar 2024, 28. März 2024 und 28. Mai 2024. Selbst das EU-Israel-Assoziationsabkommens sieht in Art. 79 Nr. 2 i. V. m. Art. 2 vor, dass das Wirtschaftsabkommen ausgesetzt werden soll, wenn Menschenrechte verletzt werden.[xxvii]

Die herausragendste rechtliche Vorgabe ist hierbei die unmissverständliche Verpflichtung aus dem Rechtsgutachten des IGH vom 19. Juli 2024 zur israelischen Besatzung, in der Staaten verpflichtet werden, gegen die völkerrechtswidrige israelische Besatzung vorzugehen.[xxviii]  Demnach sind sowohl Staaten als auch private Unternehmen verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, um jede Unterstützung oder Aufrechterhaltung der völkerrechtswidrigen israelischen Besatzung der seit 1967 besetzten palästinensischen Gebiete zu beenden.

„[e]very State has the duty to promote, through joint and separate action, realization of the principle of equal rights and self-determination of peoples, in accordance with the provisions of the Charter, and to render assistance to the United Nations in carrying out the responsibilities entrusted to it by the Charter regarding the implementation of the principle” (General Assembly resolution 2625 (XXV)).”

Mit Fug und Recht kann deshalb die Kriminalisierungskampagne gegen die BDS-Kampagne als Angriff auf das internationale Völkerrecht angesehen werden.

Ausblick

Auch in Deutschland werden die Stimmen, die wegen des Völkermords in Gaza und der sich ausweitenden Besatzung und Annexion Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen fordern, immer lauter. Wenn die Bundesregierung glaubhaft gegenüber ihren internationalen Partnern auftreten und ihrer Verpflichtung aus dem Grundgesetz sowie internationalen Menschenrechtsabkommen nachkommen will, muss sie endlich aufhören, die BDS-Bewegung zu kriminalisieren. Aufgrund ihrer internationalen Verpflichtungen sollte die Bundesregierung schnellstmöglich Sanktionen gegen Israel verhängen – etwa in Form eines Waffenembargos –, um sich nicht weiter an Völkermord und völkerrechtswidriger Annexion mitschuldig zu machen.

Der internationale Druck aus der Zivilgesellschaft auf die Bundesregierung wächst an jedem Tag an dem der israelische Völkermord an der Bevölkerung in Gaza voranschreitet, der weit mehr als 120.000 Menschen das Leben gekostet hat.Denn Israels rechtsextreme Regierung hat sich zum Ziel gesetzt den Trump-Plan umzusetzen, der die Vernichtung und Vertreibung der 2,2 Millionen Palästinenser*innen in Gaza vorsieht. Boykott, Deinvestionen und Sanktionen sind deshalb kein Recht sondern Pflicht für jede Organisation und jede Person, die sich für die universalen Menschenrechte einsetzt.

Der internationale Druck aus der Zivilgesellschaft auf die Bundesregierung wächst mit jedem Tag, an dem der israelische Völkermord an der Bevölkerung Gazas weiter voranschreitet – ein Massaker, in dem bereits weit über 120.000 Menschen getötet wurden.[xxix]  Israels rechtsextreme Regierung verfolgt dabei offen das Ziel, den Trump-Plan umzusetzen, der auf die Vertreibung und Vernichtung der 2,2 Millionen Palästinenser*innen in Gaza hinausläuft. Die Forderung nach Boykott, Desinvestitionen und Sanktionen ist nicht nur ein Recht, sondern eine moralische Pflicht für alle Organisationen und Einzelpersonen, die sich den universellen Menschenrechten verpflichtet fühlen.

Der Autor ist Rechtsanwalt in Berlin und hat zahlreiche der oben erwähnten Verfahren vertreten.


Quellen:

[i] VS-Bericht Bund 2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf

[ii] VS-Bericht Berlin, https://www.berlin.de/sen/inneres/verfassungsschutz/publikationen/verfassungsschutzberichte/

[iii] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/israel-verbot-unrwa-un-hilfswerk-palaestina-gaza-voelkerrecht

[iv] Alternativ hierzu die JDA-Definition, https://www.jerusalemdeclaration.org/wp-content/uploads/JDA-German.pdf

[v] S. 12 ff., Abschlussbericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Thematik „Handlungsbedarf aufgrund zunehmender antisemitischer und antiisraelischer Hetze vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts“ (Stand: 02.09.2022) https://www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/to-beschluesse/2022-12-02/anlage-zu-top-41.pdf?__blob=publicationFile&v=2;

[vi] https://www.theguardian.com/world/2025/may/09/israel-committing-genocide-in-gaza-says-eus-former-top-diplomat

[vii] https://bdsmovement.net/bds-call

[viii] https://bdsmovement.net/bds-call

[ix] S. 280 des VS-Bericht Bund 2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf

[x] https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elon-musk-politische-schoenheit-satire-tesla-hitlergruss-nazi-symbol

[xi] https://www.swp-berlin.org/publikation/israel-wendet-sich-von-der-zwei-staaten-loesung-ab

https://www.swp-berlin.org/publications/products/aktuell/2016A27_ass_Busse.pdf

[xii] S. 280 des VS-Berichts 2024, https://www.verfassungsschutz.de/SharedDocs/publikationen/DE/verfassungsschutzberichte/2025-06-10-verfassungsschutzbericht-2024.pdf

[xiii] https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910191.pdf

[xiv] Z. B. https://www.fr.de/politik/bds-bundestag-will-israelfeindliche-bds-bewegung-nicht-unterstuetzen-12294612.html

[xv] Beschluss „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ Bundestags-Drucksache 20/23627, https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013627.pdf

[xvi] Urteil des Verwaltungsgerichts Frankfurt a.M. vom 04.05.2023, Az. 7 K 851/20.F, Az. 7 K 851/20.F; Pressemitteilung von Judith Bernstein vom 05.05.2023 https://www.jpdg.de/meldungen/2023/5/12/judith-bernstein-vs-stadt-frankfurt-einschrnkung-der-meinungsfreiheit-und-antisemitismusvorwurf-nicht-rechtmig

[xvii] https://de.scribd.com/document/412474418/Aufruf-von-240-Judischen-und-Israelischen-Wissenschaftlern-an-die-Bundesregierung-zu-BDS-und-Antisemitismus, https://taz.de/Bundestagsbeschluss-zu-Israel-Boykott/!5601030/

[xviii] https://www.humboldtforum.org/de/presse/mitteilungen/plaedoyer-der-initiative-gg-5-3-weltoffenheit/

[xix] Ausführlich zur Kampagne der BT3P www.bt3p.org

[xx] https://hudoc.echr.coe.int/fre#{%22itemid%22:[%22001-203213%22]} http://opiniojuris.org/2020/06/16/baldassi-and-others-v-france-criminal-convictions-of-bds-activists-violate-freedom-of-expression-under-the-european-convention-on-human-rights/)

[xxi] EuGH, Az. C‑363/18, https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?dir=&docid=220534&doclang=DE&mode=req&occ=first&pageIndex=0&part=1&text=

[xxii] Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 28.09.2018, Az. 3 A 3012/16

[xxiii] https://voris.wolterskluwer-online.de/browse/document/e9223042-3041-4fce-a4b2-8dfa4023f019

[xxiv] https://www.bverwg.de/de/200122U8C35.20.0

[xxv] Z.B. Landgericht München I (Raumentzug, Az. 12 O 13183/19), VG Köln (Raumentzug, Az. 14 L 1765/19), LG Mannheim (Raumentzug, Az. 17 C 5568/19), LG Oldenburg (Beleidigung, Az. 5 O 1380/19), LG Frankfurt a.M. (Raumentzug, Az. 2-32 O 126/19), LG Stuttgart (Falschbehauptung/Beleidigung, Az. 11 O 120/19) VG Frankfurt a.M. (Falschbehauptung/Beleidigung, Az. 7 K 851/20.F)

[xxvi] Az. WD 3 – 3000 – 288/20, https://www.bundestag.de/resource/blob/814894/cf6a69d010a1cc9b4a18e5f859a9bd42/WD-3-288-20-pdf-data.pdf

[xxvii] http://eeas.europa.eu/archives/delegations/israel/documents/eu_israel/asso_agree_en.pdf

[xxviii] Randnummer 273 bis 279, IGH vom 19.07.2024, „LEGAL CONSEQUENCES ARISING FROM THE POLICIES AND PRACTICES OF ISRAEL IN THE OCCUPIED PALESTINIAN TERRITORY, INCLUDING EAST JERUSALEM“ https://www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-adv-01-00-en.pdf

[xxix] https://www.gazahealthcareletters.org/

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