Gerichte stoppen Berliner Polizei erneut: Das Palästina-Protestcamp bleibt!

Die Berliner Polizei hat was dagegen: Das Palästina-Protestcamp vor dem Kanzleramt stellt sich gegen Israels Genozid in Gaza.
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Seit Mitte Juni 2025 wird auf der Wiese neben dem Bundeskanzleramt gegen den andauernden Genozid in Gaza und die Politik der deutschen Bundesregierung demonstriert. Gestartet wurde das Camp von der Gruppe Besetzung gegen Besatzung. Seit Ende Juli wird es als Gaza Al-Muqawma Camp von einer anderen Gruppe fortgeführt. Unabhängig von der Versammlungsleitung zielten verschiedene polizeiliche Maßnahmen der letzten Wochen darauf ab, das Camp aufzulösen und den Teilnehmenden damit ihr Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit zu entziehen. Erst letzte Woche musste das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg die Berliner Polizei erneut in ihre Schranken verweisen: Das Camp darf vorerst bleiben.

Das Camp, das trotz personellem Wechsel seit insgesamt zweieinhalb Monaten neben dem Bundeskanzleramt aufgebaut ist, ist eine wichtige Anlaufstelle für die Palästina-Solidaritätsbewegung in Berlin. Täglich finden sich Camp-Bewohner*innen und Gäste zu Diskussionen, Workshops und Veranstaltungen auf Deutsch, Englisch und Arabisch zusammen. Ein Infostand klärt Passant*innen über die Forderungen des Camps auf und lädt zum Austausch ein.

Polizeiliche Maßnahmen gegen das Camp

Die Berliner Polizei ist rund um die Uhr am Camp präsent, je nach Anlass auch mit großem Aufgebot und begleitet von Presse. Im Laufe der letzten Wochen kam es zu mehreren „Hauruckaktionen“, bei denen das Camp kurzfristig um mehrere hundert Meter von der Straße in die Grundfläche hinein umziehen musste. Mitte Juli 2025 ordnete die Polizei sogar an, dass das Camp umgehend vor den Berliner Hauptbahnhof auf den Washingtonplatz ziehen müsse, da die Arbeitsfähigkeit der Mitarbeitenden im Bundeskanzleramt durch Ruhestörungen beeinträchtigt sei. Doch der Umzug war nur von kurzer Dauer: das umgehend eingelegte Rechtsmittel hatte Erfolg und das Camp durfte wieder an seinen ursprünglichen Platz neben dem Bundeskanzleramt zurückziehen. Fortan bestand jedoch das Verbot, Hilfsmittel zur Erzeugung bzw. Verstärkung von Lärm, wie Lautsprecher, Trommeln und Megaphone, zu nutzen.

Protestcamp oder Freizeitcamp?

Am Abend des Montags, 18. August, kam es nach einer Pro-Palästina-Demonstration, die nicht Teil des Protestcamps gewesen war, zu einem massiven und gewaltvollen Polizeieinsatz. In der Nähe des Camps wurden etwa 200 Personen teilweise bis in die späten Abendstunden von der Polizei gekesselt. Nach Polizeiangaben kam es zu 188 Festnahmen, außerdem wurden Dutzende Platzverweise ausgesprochen, die sich auch auf das naheliegende Camp erstreckten.

Am Morgen des Donnerstags, 21. August, ordnete die Polizei dann schriftlich die sofortige Auflösung des Camps an. In der Begründung des 13-seitigen Bescheids hieß es, das Camp habe mittlerweile keinen versammlungstypischen Charakter mehr, die Zahl der Teilnehmenden sei schwindend und politische Meinungsäußerungen erfolgten vor allem durch Transparente und Flaggen und seien nur noch untergeordnet wahrnehmbar. Viel mehr komme es zunehmend zu Freizeitaktivitäten wie Yoga-Übungen und privaten Feiern. Auch die Dauer des Camps spreche mittlerweile gegen eine politische Meinungskundgabe. Das Camp diene nunmehr primär der Wohnraumschaffung im Grünen, sei damit nicht mehr von der Versammlungsfreiheit gedeckt und damit aufzulösen.

Mit juristischen Mitteln gegen die Maßnahmen

Während die Camp-Bewohner*innen begannen, ihre Sachen zu packen, legte die Versammlungsleitung, unterstützt von den Jurist*innen gegen Genozid, sofortigen Widerspruch gegen den Bescheid sowie einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Als Begründung wurde angeführt: Die Bedeutung des Camps nimmt in keinem Fall mit zunehmender Dauer ab. Der Genozid in Gaza schreitet fort, täglich werden Zivilist*innen getötet, immer mehr Menschen verhungern. Es kommt zu gezielten Tötungen von Journalist*innen und humanitären Helfer*innen. Der deutsche teilweise Waffengenehmigungsstopp vom 8. August ist wirkungslos. Der Anlass für das Camp besteht also unvermindert fort.

Dazu kommt: die Beobachtung der Polizei, dass die Außenkommunikation vor allem non-verbal durch Transparente und Flaggen erfolgt und wenig Kontakt zu Passant*innen besteht, ist eine direkte Folge der Auflagen (siehe oben, Verbot der Nutzung von Lautsprechern, Trommeln und Megaphonen) und der Verschiebung des Camps von der Straße nach hinten in die Grünfläche hinein. In dem Zusammenhang sind außerdem die zahlreichen Platzverweise vom Montag, 18. August, zu nennen. Ein Camp mit derartigen Auflagen zu belegen, einem Großteil der Teilnehmenden Platzverweise zu erteilen und dann zu argumentieren, es gebe kaum noch politische Meinungskundgabe und zu wenig Teilnehmende – das ist ein perfider Zirkelschluss, mit dem die Polizei auf die Aushöhlung der Meinungs- und Versammlungsfreiheit abzielt.

Die Gerichte entscheiden für das Camp

Das erstinstanzliche Verwaltungsgericht Berlin gab in seinem Beschluss vom Freitag, 22. August (Aktenzeichen VG 1 L 683/25) der Versammlungsleitung recht und erklärte die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig. Hiergegen legte die Polizei selbst Beschwerde ein, die aber vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Aktenzeichen OVG 10 S 29/25) zurückgewiesen wurde. Das Camp kehrte am Samstag, den 23. August, auf die Wiese neben dem Kanzleramt zurück.

Der Fall zeigt deutlich, mit welcher Motivation und mit welchen fragwürdigen Mitteln die Berliner Polizei versucht, das Protestcamp aufzulösen. Offensichtlich ist das Camp der Berliner Regierung und auch der Bundesregierung ein Dorn im Auge. Nur durch juristische ad-hoc-Interventionen konnten diese Versuche bisher erfolgreich abgewendet werden. Es bleibt abzuwarten, mit welcher kreativen Argumentation die nächste Repression erfolgt.

Was es außerdem braucht, ist ein breiteres Verständnis für die Anliegen des Camps und Solidarität der Berliner Zivilgesellschaft. Es geht hier nicht um Sonderwünsche des „Pro-Palästina-Mobs“, sondern um die Verteidigung unserer Grundrechte und des Rechtsstaats – und das sollte uns alle angehen.

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