Wer heute in Deutschland die Politik Israels und den Genozid in Gaza kritisiert, sieht sich schnell mit dem Vorwurf des Antisemitismus konfrontiert. Kaum ein politischer Begriff ist derzeit so aufgeladen, so umkämpft und zugleich so folgenreich wie dieser. Veranstaltungen werden abgesagt, Fördermittel gestrichen, Proteste verboten, oft mit dem Hinweis, man müsse Antisemitismus entschieden bekämpfen. Doch was genau ist damit gemeint? Und wo verläuft die Grenze zwischen Kritik an Israels Politik und der Diskriminierung von Jüdinnen und Juden? Prof. em. Dr. phil. Georg Auernheimer, der grade das Buch „Zweierlei Antisemitismus. Staatsräson vor universellen Menschenrechten?“ veröffentlichte, setzt sich mit dem Verständnis von Antisemitismus und politischen Repressionen auseinander.
Antisemitismus meint Vorbehalte, Feindseligkeit oder gar Hass gegen Juden als Juden, weil man ein bestimmtes Stereotyp von Juden im Kopf hat und ihnen halb bewusst oder bewusst Wesenseigenschaften als Volk oder als Abstammungsgemeinschaft unterstellt.
Wenn jemand zum Beispiel den Bruch der Waffenstillstandsvereinbarungen in Gaza durch die israelische Regierung als typisch jüdisch verurteilen wollte, wäre das Ausdruck von Antisemitismus. Wenn aber jemand dieses Vorgehen und seine Folgen verurteilt, weil sie oder er das Schicksal der Palästinenser vor Augen hat oder weil ihn oder sie generell die Verletzung der Menschenrechte in diesem Krieg empört, dann hat das mit Antisemitismus nichts zu tun. So einleuchtend dies erscheint, ist eine Diskussion darüber keineswegs überflüssig.
Die Einführung des „israelbezogenen Antisemitismus“
Im Jahr 2005 entwickelte die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) eine neue Antisemitismusdefinition. Fortan sollte ein sogenannter „israelbezogener Antisemitismus“ besondere Beachtung finden.
Unter den sieben auf Israel bzw. auf israelische Politik bezogenen Kriterien wurden unter anderem genannt:
- die Anschuldigung, Juden stünden Israel loyaler gegenüber als den Staaten, deren Bürger sie sind,
- das „Abstreiten des Rechts auf jüdische Selbstbestimmung“, etwa durch die Darstellung Israels als rassistisches Projekt,
- „Vergleiche der aktuellen israelischen Politik mit der Politik der Nationalsozialisten“.
Die „Arbeitsdefinition“ soll handhabbare Kriterien zur praktischen „Erkennung, Identifizierung, Dokumentation, Bekämpfung und strafrechtlichen Verfolgung von Antisemitismus“ anbieten, etwa für den Berufsalltag von Lehrern, Polizisten und Richtern, soll also Maßstäbe für pädagogische oder juristische Maßnahmen abgeben „als praktischer Leitfaden für die Erkennung und Dokumentation antisemitischer Vorfälle“ und nicht zuletzt „für die Erarbeitung und Umsetzung gesetzgeberischer Maßnahmen“. Diese Neubestimmung von Antisemitismus hat seitdem zur Verwirrung der Geister geführt, zumal in Politik, Medien und bei Behörden der „israelbezogene Antisemitismus“ zunehmend in den Fokus gerückt ist.
„Israelbezogener Antisemitismus“ und BDS
Aufschlussreich ist, dass das EUMC seinen Beschluss im gleichen Jahr gefasst hat, in dem sich die BDS-Bewegung für Boykott, Desinvestment und Sanktionen gegen Israel formell konstituiert hat. Diese Bewegung hat die israelische Regierung stark beunruhigt. Zwar konnte die zweite Intifada, die auch unter den Israelis zahlreiche Tote und Verletzte gefordert hatte (über 700 tote Zivilpersonen) 2005 beendet werden, aber das Wohlwollen der internationalen Öffentlichkeit schwand. Zahlreiche Menschen in der ganzen Welt, nicht nur aus dem akademischen Milieu und dem Umfeld der Gewerkschaften, schlossen sich der BDS-Kampagne an. Nach Shir Hever wurde „mit sehr viel Geld von Seiten der Israelis eine Propaganda mobilisiert, die ganz offen das Ziel verfolgt, BDS zu denunzieren.“(Shir Hever (2017, S 201.) Aber insgesamt ging es der israelischen Regierung darum, die internationale Stimmung nicht kippen zu lassen. Dafür diente die Antisemitismus-Kampagne.
Die Bundesrepublik war da sofort zur Stelle. Unzählige Veranstaltungen israelkritischen Inhalts wurden ab 2005 im deutschsprachiÂgen Raum behindert, wenn nicht verhindert. Eine Auflistung für die Jahre 2005 bis 2016 ist seitenÂlang. Am häufigsten wurden Raumverbote bzw. Entzug der Raumnutzung damit begründet, dass der Veranstalter oder eingeladene Referenten bzw. Künstler die BDS-Kampagne unterstützten.
Der Bundestagsbeschluss von 2019 gegen BDS
Am 17. Mai 2019 übernahm der Bundestag den von Abgeordneten aus allen Fraktionen vorgelegten Antrag „Der BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. Darin wird gefordert „keine Projekte finanziell zu unterstützen, die… die BDS-Kampagne aktiv unterstützen.“ Die Begründung: „Die ArgumenÂtationsmuster und Methoden der BDS-Bewegung sind antisemitisch.“ Unter anderem wurde die AufÂforderung zum Boykott Israels, einer wirtschaftlich und militärisch dominanten Regionalmacht, mit dem Slogan der Nazis „Kauft nicht bei Juden!“ gleichgesetzt. Mehr als zwanzig Institutionen aus dem Kulturbereich kritisierten in einer gemeinsamen Erklärung: „Der Vorwurf des Antisemitismus wird missbraucht, um wichtige Stimmen zu verdrängen und kritische Positionen zu verzerren.“
Bei dem Antrag bezogen sich die Abgeordneten auf die weit bekanntere Antisemitismus-Definition der International Holocaust Rembrance Alliance (IHRA), die 2016 in Anlehnung an die Definition des EUMC verabschiedet wurde. Was für eine Instanz ist diese IHRA? Es handelte sich um eine Initiative des ehemaligen schwedischen Ministerpräsidenten Persson, mit der dieser verhindern wollte, dass das Gedenken an den Holocaust verblasst. Das Gremium, dass sich aus Delegierten verschiedener Mitgliedstaaten (derzeit 39) zusammensetzt, wurde von Israel, das auch Mitglied ist, für eigene Interessen vereinnahmt, so darf man annehmen. Wie dieses Gremium überhaupt eine solche Definitionsmacht erlangen konnte, ist eine offene Frage.
Die Jerusalemer Erklärung als verdrängte Alternative
Völlig aus dem öffentlichen Diskurs verbannt wird die „Jerusalemer Erklärung“ mehrerer Hundert Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die die Definition der IHRA 2021 als unklar und mehrdeutig kritisiert haben. Ihre Definition: „Antisemitismus ist DisÂkriminierung, Vorurteil, Feindseligkeit oder Gewalt gegen Jüdinnen und Juden als Jüdinnen und JuÂden (oder jüdische Einrichtungen als jüdische)“ und nichts Anderes.
Das ist deutschen Politikern und Journalisten keine Beachtung wert. Selbst nachdem der IGH eine Untersuchung wegen drohenden Völkermords durch Israel eingeleitet hatte, nahm der Bundestag am 7. November 2024 die Resolution mit dem Titel „Nie wieder ist jetzt – JüÂdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ an. Im interfraktionellen AnÂtrag von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP heißt es unter anderem: „Die Nationale Strategie gegen Antisemitismus und für jüdisches Leben ist vollständig und nachhaltig auszufüllen und umzusetzen. Dazu gehört es unter anderem, ‚Gesetzeslücken zu schließen und repressive Möglichkeiten konseÂquent auszuschöpfen‘ (NASAS).“
Repression, Verbote und Verdrängung
Nicht nur mehrere NGOs in der Bundesrepublik, darunter Amnesty International und weitere MenÂschenrechtsorganisationen, sondern auch Organisationen aus der jüdischen Diaspora und selbst aus Israel haben diese Resolution scharf kritisiert. Die Unterdrückung angeblich antisemitischer Veranstaltungen oder Verlautbarungen hat seitdem weiter zugenommen. Selbst kritische Stimmen aus der jüdischen Diaspora werden als antisemitisch diffamiert, und man versucht, sie zum Schweigen zu bringen. Vertreter der „Jüdischen Stimme für gerechten Frieden in Nahost e.V.“ wurden schon mehrfach von der Polizei festgenommen und verwarnt. Im April 2024 wurde der maßgeblich von diesem Verein verantwortete Palästina-Kongress mit Sperrung des Vereinskontos, Raumentzug und Einreiseverbot für Referenten verhinÂdert.
Proteste gegen den Gaza-Krieg und für Solidarität mit Palästina versuchen die kommunalen Behörden mit allen Mitteln zu verbieten. Die große Klage über den „importierten Antisemitismus“ aus dem Nahen Osten, in die auch die AfD einstimmt, erfüllt zwei Funktionen: Erstens bringt man die verständlicherweise empörten Menschen von dort zum Schweigen und zweitens wird der nach wie vor in der Gesellschaft latente „echte“ Antisemitismus unter den Tisch gekehrt. Er ist kein Thema mehr (Auernheimer, 2025, S115 f.).[i] Der Anschlag eines Rechtsextremen auf die Synagoge in Halle im Oktober 2019 hat nur kurzfristig die Öffentlichkeit alarmiert. Inzwischen scheinen den Medien Palästinenser-Proteste bedrohlicher.
Bekämpfung des Antisemitismus
Nicht zu leugnen ist, dass die Empörung über die israelischen Kriegsverbrechen in „echten“ Antisemitismus umschlagen kann. Durchschnittsmenschen fällt es schwer, zwischen Israelis und Juden zu unterscheiden. Die problematische Gleichsetzung wird dadurch befördert, dass der Zentralrat der Juden in Deutschland Israels Politik vorbehaltlos unterstützt. Tatsächlich gibt es zum Beispiel bei Influencern Anzeichen für ein Roll-Back in „echten“ Antisemitismus. In einem Bericht der Zentralwohlfahrtsstelle der Juden in Deutschland vom 3. 12. 2025 heißt es unter Berufung auf einschlägige Erhebungen: „Jüdinnen und Juden in Deutschland berichten über massive Anfeindungen, Diskriminierungen und Ausgrenzungserfahrungen. Diese reichen von Isolation in Schulen, Hochschulen, am Arbeitsplatz oder in Arztpraxen bis hin zu Rückzugstendenzen, bei denen Betroffene ihre jüdische Identität verbergen, um sich zu schützen.“
So alarmierend das ist – die Palästinenser werden übrigens seit langem ebenso eingeschüchtert und bedroht – mit repressiven Maßnahmen wird man die Tendenz zum Pauschalurteil nicht aufhalten können. Auch die Pädagogik erscheint da hilflos, solange sich die Politik gegenüber Israel nicht ändert.
Ein Beitrag von Professor Georg Auernheimer, er lehrte über dreißig Jahre Erziehungswissenschaft an verschiedenen Unis. Seit seiner Emeritierung ist er als politischer Publizist aktiv. Im vergangenen Jahr erschien sein neues Buch „Zweierlei Antisemitismus“



