Warum die BAG Palästinasolidarität einen Ersetzungsantrag zum „Westasien-Antrag“ G.01 des Parteivorstands formuliert hat
Linke Parteien sind komplexe Systeme, die im besten Fall fortlaufend Impulse aus sozialen Bewegungen, Betrieben und gesellschaftlichen Auseinandersetzungen aufnehmen, verarbeiten und in ihren Gremien diskutieren, um daraus zukunftsweisende politische Positionen zu entwickeln.
In unserer Partei hakt es seit langer Zeit an einem entscheidenden Punkt: einer klaren Positionierung im Themenkomplex Israel und Palästina. Während eine ganze Generation global durch den Genozid in Gaza politisiert wurde, Studierende ihre Universitäten besetzt haben, Arbeiter:innen Waffenlieferungen blockierten und Greta Thunberg gemeinsam mit hunderten Mitstreiter:innen nach Gaza aufbrach, um die Blockade des israelischen Staates zu durchbrechen, blieben die Positionen der Partei Die Linke von diesen Entwicklungen bemerkenswert unberührt.
Wir sehen die Gefahr, dass die Linke den Kontakt zur Gesellschaft, zur Antikriegs- und zur Schulstreikbewegung verliert, wenn sie wie ein verknöchertes System wirkt, in das keine neuen Impulse mehr eindringen können. Eine linke Partei darf sich nicht stärker von der Angst vor medialen Angriffen oder innerparteilichen Auseinandersetzungen leiten lassen als von einem klaren Blick auf die Realität in Westasien.
Zum zehnten Parteitag der Linken, der vom 19. bis 21. Juni 2026 stattfinden wird, hat der Parteivorstand den Antrag G.01 „Für gleiche Rechte im Nahen Osten/Westasien – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus“ vorgelegt. Wir von der Bundesarbeitsgemeinschaft Palästinasolidarität der Linken haben einen Ersetzungsantrag formuliert. Im Folgenden möchten wir darlegen, warum.
Kleine Schritte statt Neuausrichtung
Der Antrag G. 01 sei laut Parteivorstand nach monatelangen redaktionellen Sitzungen und unter Einbeziehung unzähliger Akteure verfasst worden. Die über 1000 Mitglieder zählende BAG Palästinasolidarität wurde in diesen Prozess jedoch weder eingebunden noch konsultiert. Der Antrag trägt in großen Teilen die Handschrift des sogenannten „Reformerflügels“ der Partei. Viele Passagen wurden wortgleich aus Benjamin-Immanuel Hoffs veröffentlichtem Beschlussvorschlag übernommen.1 Der strategische Kern des PV-Antrags ist innerparteilich Ruhe und Frieden zu stiften und über die Partei hinaus Regierungs- und Koalitionsfähigkeit entlang der Staatsräson zu signalisieren. Der strategische Kern des Ersetzungsantrags ist es hingegen, die Partei politisch auf die Höhe der internationalen linken, menschenrechtlichen und antikolonialen Debatte zu bringen.2
Denn die internationale Debatte ist weiter als viele deutsche Kompromissformeln. Menschenrechtsorganisationen, UN-Expert:innen, Völkerrechtler:innen, unsere Schwesterparteien, jüdisch und palästinensische linke Kräfte in Israel sowie palästinensische Stimmen weltweit benennen schon lange die Probleme: Genozid, Besatzung, Apartheid, Vertreibung, Aushungern, koloniale Kontrolle und die materielle Komplizenschaft westlicher Staaten. Wenn selbst bürgerliche Expert:innen eine nahostpolitische Wende fordern, darf Die Linke nicht hinter diese Mindeststandards zurückfallen.3
Der PV-Antrag knüpft mit dem Textvorschlag von Benjamin Immanuel-Hoff im ersten Absatz an den angeblich „wegweisenden Beschluss“ des Bundesparteitags in Halle im Oktober 2024 an. Von diesem Beschluss wurden ebenfalls wortgleich mehrere Forderungen übernommen. In vielerlei Hinsicht war der Beschluss in der Tat wegweisend, denn er ist Ausdruck der bis heute anhaltenden, wankelmütigen Haltung der Partei in diesem Themenkomplex.
Aus Perspektive der Palästinasolidarität war der Beschluss in Halle hingegen auch damals schon ein Schlag ins Gesicht. In dem Text, der nach einem Jahr Genozid in Gaza verfasst wurde, wird gefordert, dass „alle Beteiligten“ keine neuen Kampfhandlungen aufnehmen sollen, anstatt den Fokus auf die völlig enthemmte, genozidale Gewalt des israelischen Militärs in Gaza zu legen.
In der Dramaturgie des Textes wurde der 7. Oktober und die Hamas als Ausgangspunkt gewählt, anstatt den Fokus auf über 100 Jahre Siedlerkolonialismus, illegale Besatzung, Apartheid und die fortgesetzte ethnische Säuberung der Palästinenser:innen durch Israel zu legen.
Insgesamt wird die Hamas in dem kurzen Beschluss aus Halle zwölfmal erwähnt und damit zum rhetorischen Zentrum des Texts gemacht. Der Fokus wird somit von der jahrzehntelangen Unterdrückung der Palästinenser:innen und der deutschen Mittäterschaft durch ideologische, diplomatische und materielle Unterstützung weggenommen.
Das Problem der (A-)Symmetrie
Der Antrag G.01 stellt in vielen Passagen einen eindeutigen Fortschritt gegenüber Halle dar, enthält aber auch viele der zentralen Fehler: Nach der einleitenden Hommage an den Halle-Beschluss steigt der Text nicht etwa mit dem Genozid an den Palästinenser:innen oder dem imperialen Angriffskrieg Israels und der USA auf den Iran und Libanon ein. Vielmehr wird erneut der 7. Oktober und die Hamas als rhetorischer Ausgangspunkt gewählt.
In jeder (historischen) Erzählung sind die Wahl des Anfangs- und Endpunkts, die Auswahl der zentralen Protagonist:innen und die verwendeten Sprachbilder von zentraler Bedeutung für die Konstruktion historischer Wahrheiten. Auch wenn ein Parteitagsbeschluss kein Geschichtswerk ist, werden auch hier historische und tagespolitische Ereignisse in einen Sinnzusammenhang gebracht.
In der deutschen Debatte ist nach wie vor ein Framing weit verbreitet, das die kolonialen und ethnonationalistischen Wurzeln des Zionismus und der Staatsgründung Israels ausblendet. Es beschreibt die Situation in Palästina als Konfrontation zweier annähernd gleich verantwortlicher Konfliktparteien, deren Ansprüche, Gewalt und Schuldanteile gegeneinander ausbalanciert werden müssten.
Diese Darstellung ignoriert die historische palästinensische Erfahrung, die von kontinuierlicher Vertreibung, Enteignung und Gewalt geprägt war. Dadurch wird die grundlegende Asymmetrie zwischen Kolonisierern und Kolonisierten, zwischen Besatzungsmacht und besetzter Bevölkerung, zwischen Staat und Staatenlosen sowie zwischen militärischer Kontrolle und politischer Entrechtung verschleiert.4
Unter solchen Bedingungen der Asymmetrie führen „Friedensprozesse” nicht automatisch auf den Weg der Befreiung, sondern können bestehende Herrschaftsordnungen stabilisieren. Dies war die Erfahrung der Palästinenser:innen im Oslo-Prozess – und wiederholt sich nun im 20-Punkte-Plan von Trump und der damit verbundenen Resolution 2803.5 Eine linke Position darf deshalb nicht bei abstrakten Appellen an „beide Seiten“ nach einer „friedlichen Lösung“ stehen bleiben, sondern muss die Beendigung von Besatzung, Apartheid, Vertreibung, Blockade und kolonialer Kontrolle als Voraussetzung für einen gerechten Frieden benennen.
In der deutschen Debatte funktioniert der Fokus auf die Hamas und ihre Verurteilung vor allem als Distanzierungsritual und Gesinnungsprüfung. Dadurch wird die Aufmerksamkeit von dem eigentlich relevanten Gegenstand der Debatte weggelenkt: der Verantwortung des israelischen Staates – sowie der zunächst britischen und dann besonders US-amerikanischen und deutschen Verbündeten – für die historische und akute Unterdrückung, Vertreibung und Ermordung der Palästinenser:innen.
Gerade wenn es um staatliche Verantwortung geht, erzeugt die verpflichtende Erwähnung der Hamas eine falsche Symmetrie zwischen einem Staat, der völkerrechtlich gebunden ist, und einer Bevölkerung, die kollektiv für eine bewaffnete Organisation haftbar gemacht wird. Die Fixierung auf die Hamas stuft Gaza fälschlicherweise als Sicherheitsproblem ein, obwohl es sich dabei auch und vor allem um ein kolonial-, territorial- und humanitäres Problem handelt.
Die ritualisierte Dämonisierung der Hamas führt in ein Framing des „War on Terror“ und ruft „sicherheitspolitische Ausnahmesituationen“ aus. Diese können massive, völkerrechtswidrige Gewalt normalisieren und ermöglichen, wie Annalena Baerbocks Aussage im Oktober 2024 zum Ausdruck brachte.
„Selbstverteidigung bedeutet natürlich, dass man Terroristen nicht nur angreift, sondern zerstört. Deswegen habe ich so klar und deutlich gemacht: Wenn Hamas-Terroristen sich hinter Menschen, hinter Schulen verschanzen, dann kommen wir in ganz schwierige Bereiche. Aber wir ducken uns davor nicht weg […] Dann können auch zivile Orte ihren Schutzstatus verlieren; weil Terroristen diesen missbrauchen. Dazu steht Deutschland, das bedeutet für uns Sicherheit Israels.“6
Eine sozialistische und internationalistische Linke darf nicht leichtfertig die Kategorien und Sprache des „War on Terror” übernehmen. Dieser wurde nach dem 11. September 2001 von rechtskonservativen Kräften als rassistischer und islamophober Diskurs geprägt und hat den Rechtsruck, die Militarisierung sowie den Ausbau staatlicher Überwachung und extrajudizieller Maßnahmen in den USA, Israel und Europa in den letzten 25 Jahren ermöglicht.7
Words matter – Genozid, Völkermord, genozidaler Krieg, militärische Reaktionen?
Im Juli 2025 veröffentlichte der renommierte Holocaust- und Genozidforscher Omer Bartov einen Essay mit der Überschrift „Ich bin ein Genozid-Forscher. Ich weiß, wenn ich einen sehe.“ in der New York Times. Darin schreibt er:
„Die anhaltende Verweigerung dieser Einstufung [als Genozid] durch Staaten, internationale Organisationen sowie juristische und wissenschaftliche Experten wird nicht nur der Bevölkerung in Gaza und Israel, sondern auch dem Völkerrechtssystem, das nach den Schrecken des Holocaust geschaffen wurde, um solche Gräueltaten für immer zu verhindern, unermesslichen Schaden zufügen. Dies stellt eine Bedrohung für die Grundfesten der moralischen Ordnung dar, auf die wir uns alle stützen.“8
Deswegen ist es höchstproblematisch, wenn der PV-Antrag den Gebrauch des Wortes zu einer bloßen Meinungsverschiedenheit degradiert, anstatt sich angesichts einer überwältigenden Faktenlage klar zu positionieren.9 Der erste Satz nach dem Einstieg mit der Hamas und dem 7. Oktober spricht von „darauffolgenden militärischen Reaktionen der israelischen Regierung“ und umschreibt damit auf verharmlosende Weise die Realität am Anfang des Genozids.10
Im PV-Antrag heißt es:
„Auch in der Linken sind die Mitglieder mehrheitlich davon überzeugt, dass die systematisch begangenen Verbrechen einen Völkermord darstellen. Andere Mitglieder sind vorsichtiger. Wir sprechen uns klar dagegen aus, Menschen, die Zweifel daran haben, dass der juristische Tatbestand des Genozids erfüllt ist, fälschlicherweise zu unterstellen, sie würden damit die israelischen Kriegsverbrechen leugnen oder gar unterstützen.“
Damit fällt der Antrag hinter einen Parteiratsbeschluss vom Dezember 2025 zurück und entscheidet sich dafür, zögerliche und zweifelnde Parteimitglieder zu verteidigen, anstatt die Bedeutung des Genozidvorwurfs klar zu benennen.11 Denn aus einem plausiblen Genozidverdacht folgen für alle Staaten im internationalen Recht konkrete Präventions- und Nichtbeihilfepflichten. Dies war spätestens seit dem 26. Januar 2024 der Fall, als der Internationale Gerichtshof (IGH) im Eilverfahren mit großer Mehrheit entschied, dass Israel umgehend alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen müsse, um sicherzustellen, dass keine Handlungen, die unter die Völkermordkonvention von 1948 fallen, stattfinden. Waffenexporte, Dual-Use-Güter, militärische Kooperation, diplomatische Rückendeckung und das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel müssen daran gemessen werden, ob sie schwere Völkerrechtsverletzungen ermöglichen.12
Ein- oder Zweistaatenlösung, föderative Staatlichkeit und die Debatte um das Existenzrecht
Das Erfurter Programm der Partei Die Linke, das als Grundsatzprogramm gilt, positioniert sich klar für eine Zwei-Staaten-Lösung in Israel/Palästina. Aktuell hat ein Prozess begonnen, dieses Grundsatzprogramm zu überarbeiten und zu aktualisieren. Der PV-Antrag G. 01 zielt darauf ab, die Positionierung zur Zwei-Staaten-Lösung in dieser kritischen Zeit der Neuausrichtung der Partei zu wiederholen und festzuschreiben:
„Wir bekennen uns daher weiterhin unmissverständlich zum Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden im heutigen Staat Israel. Genauso unmissverständlich bekennen wir uns zum Selbstbestimmungsrecht von Palästinenser*innen in einem unabhängigen Staat Palästina. Dies schließt ausdrücklich das Existenzrecht Israels und das Existenzrecht Palästinas im Sinne einer integrativen Zweistaatenlösung ein.“
Problematisch ist, dass der Antrag das Selbstbestimmungsrecht von Jüdinnen und Juden unmittelbar an den heutigen Staat Israel bindet und zugleich die Zweistaatenlösung als selbstverständlichen Ausgangspunkt festschreibt. Dadurch werden jüdische Menschen, jüdische Israelis und der israelische Staat gleichgesetzt. Die Sicherheit von Jüdinnen und Juden scheint somit von der Existenz eines ethnisch-religiös definierten Nationalstaates abzuhängen.
Zudem wird immer wieder behauptet, dass das Existenzrecht Israels in Zweifel gezogen würde, wenn man sich eine andere staatliche und gesellschaftliche Verfassung zwischen Jordan und Mittelmeer vorstelle.13
Demgegenüber sollte eine linke Partei klar unterscheiden: Menschen haben ein Recht auf Existenz, Sicherheit, Gleichheit und Selbstbestimmung. Staaten hingegen haben kein Existenzrecht. Es gibt erst recht keinen Anspruch von Staaten, in einer bestimmten ethnischen, religiösen oder verfassungsrechtlichen Form unverändert fortzubestehen. Jüdinnen und Juden bilden keine einheitliche politische Gemeinschaft und ihre Sicherheit darf nicht an die Politik oder militärische Macht eines konkreten Staates gebunden werden.
Auch die Festlegung auf eine „integrative Zweistaatenlösung” greift zu kurz. Die palästinensische Zustimmung zu einem Staat in Westbank und Gazastreifen war historisch ein weitreichender Kompromiss, ein Versuch, nationale Selbstbestimmung unter massiv eingeschränkten Bedingungen dennoch politisch realisierbar zu machen. Dieser Kompromiss war nicht zwangsläufig, sondern das Ergebnis konkreter Kräfteverhältnisse, internationaler Verschiebungen und der Hoffnung, durch Verhandlungen Freiheit zu erreichen. Nach Jahrzehnten des sogenannten Friedensprozesses zeigt sich jedoch, dass Israel diesen Weg systematisch entleert hat und eine vollständige palästinensische Souveränität und Staatlichkeit nie ernsthaft auf dem Verhandlungstisch lag.14
Daraus folgt jedoch nicht, dass die Einstaatenlösung vorschnell als einfache Antwort betrachtet werden kann. Teile der israelischen und palästinensischen Linken halten weiterhin an palästinensischer Staatlichkeit in den Grenzen von 1967, der Räumung der Siedlungen und dem Ende der Besatzung fest. Denn nationale Selbstbestimmung kann eine materielle Voraussetzung dafür sein, überhaupt auf Augenhöhe über spätere gemeinsame, föderale oder binationale Institutionen zu verhandeln.
Die entscheidende Frage ist daher nicht, ob sich Die Linke abstrakt auf ein oder zwei Staaten festlegt. Entscheidend ist, wie Entkolonisierung, Rückkehr, Gleichheit, Sicherheit und Selbstbestimmung tatsächlich möglich werden können. Jede zukünftige Lösung muss die Geschichte von Vertreibung, Enteignung, Siedlungskolonialismus und erzwungenem Exil anerkennen, denn es geht nicht nur um territoriale Verwaltung, sondern um das Recht der Palästinenser, zu Palästina zu gehören. Die Linke sollte deshalb keine bestimmte Staatsform dogmatisch festschreiben, sondern die Debatte über zwei Staaten, einen demokratischen gemeinsamen Staat, eine Konföderation, verschränkte Institutionen oder andere Modelle ergebnisoffen und solidarisch führen. Maßstab dürfen nicht abstrakte Existenzrechtsformeln sein, sondern gleiche individuelle und kollektive Rechte für alle Menschen zwischen Mittelmeer und Jordan.
Mut zur Klarheit
Wir erkennen an, dass der Antrag des Parteivorstands Fortschritte beinhaltet. Es wäre falsch, so zu tun, als sei in ihm keinerlei Bewegung oder Kompromissbereitschaft zu erkennen.
Aber in seinen Bemühungen Pluralismus innerhalb der Partei abzubilden bleibt er an entscheidenden Stellen ausweichend und unklar. Er benennt Verbrechen, relativiert aber ihre politische Konsequenz. Er spricht von Genozid als Möglichkeit, macht daraus aber keine handlungsleitende Verpflichtung. Er kritisiert Waffenlieferungen, bleibt bei Dual-Use-Gütern, Sanktionen, dem EU-Israel-Abkommen und der deutschen Komplizenschaft jedoch zu unkonkret. Er spricht von gleichen Rechten, hält aber zugleich an Formeln fest, die die Realität von illegaler Besatzung, Apartheid und Siedlungskolonialismus verwässern.
Wir verstehen, dass der PV-Antrag den Versuch unternimmt, eine innerparteiliche Brücke zu schlagen. Unsere Aufgabe als Partei kann jedoch nicht darin bestehen, politische Unklarheit zu verwalten. Unsere Aufgabe ist es, Stellung zu beziehen.
Wir schreiben und sagen das nicht, um einen innerparteilichen Konflikt zu forcieren oder diese Debatte zu einem identitätspolitischen Entscheidungskampf zu machen. Wir sagen es, weil der PV-Antrag trotz seiner Fortschritte Schaden anrichten kann, indem er den Eindruck erweckt, es reiche aus, die richtigen Sorgen und beide Perspektiven zu formulieren, ohne die notwendigen politischen Konsequenzen zu ziehen. Nach all dem, was in Gaza und Westasien in den letzten zweieinhalb Jahren geschehen ist, reicht das jedoch nicht mehr aus.
Wir müssen auch ehrlich mit uns selbst sein. Unsere Partei hat zu lange geschwiegen, gezögert und sich an manchen Stellen an der Kriminalisierung von Palästinasolidarität beteiligt – auch an der Delegitimierung von BDS als der größten palästinensischen zivilgesellschaftlichen Kampagne. Diese Fehler müssen wir korrigieren. Eine linke Partei darf friedlichen Protest sowie Boykott-, Desinvestitions- und Sanktionsforderungen nicht unter Generalverdacht stellen, sondern muss sie als legitime Mittel gegen Besatzung, Apartheid und Kriegsverbrechen verteidigen. Wir brauchen mehr als kleine Ergänzungen zu unserer bisherigen Haltung und Position. Wir brauchen eine Neuausrichtung.
Als Sozialist:innen sind wir gegen Krieg, Ausbeutung, Unterdrückung sowie jede Form von Rassismus und Antisemitismus. Das bedeutet auch, dass wir nicht die abstrakte Staatsräson, sondern konkrete Menschen verteidigen. Nicht Nationalstaaten, sondern Menschen haben ein Recht auf Existenz, Sicherheit, Würde, Gleichheit, Rückkehr, Bewegungsfreiheit und Selbstbestimmung. Es sind diese Rechte, die wir verteidigen müssen – für alle Menschen in Westasien und der ganzen Welt.
Lasst uns den Mut haben, die Wahrheit auszusprechen und politische Konsequenzen daraus zu ziehen. Deshalb: Nein zu G.01 in dieser Form. Ja zu unserem Ersetzungsantrag. Ja zu einer klaren, internationalistischen und sozialistischen Position der Linken!
Peter Mercer und Nicolette Naumann für die BAG Palästinasolidarität
1 Benjamin-Immanuel Hoff, Für gleiche Rechte im Nahen Osten / Westasien und Nordafrika – gegen jeden Rassismus und Antisemitismus, 14.05.2026, https://www.nachdenken-im-handgemenge.de/de/article/4355.f%C3%BCr-gleiche-rechte-im-nahen-osten-gegen-jeden-rassismus-und-antisemitismus.html. Hoff tritt seit vielen Jahren mit öffentlichen Interventionen als Verteidiger Israels, des Zionismus und als Antisemitismus-Wächter auf und steht der BAG Shalom nahe. Vgl. Benjamin-Immanuel Hoff, Die Linke ist eine Partei – keine Glaubensgemeinschaft. So muss sie auch handeln, 17.03.2026, https://www.nachdenken-im-handgemenge.de/de/article/4351.die-linke-ist-eine-partei-keine-glaubensgemeinschaft-so-muss-sie-auch-handeln.html Jennifer Stange, 28.12.2018, 10 Jahre „BAK Shalom“, Ein heißes Eisen bei der Linken https://www.deutschlandfunkkultur.de/10-jahre-bak-shalom-ein-heisses-eisen-bei-der-linken-100.html
2 Manus Carlisle et al., Left debate builds coalition to end Gaza genocide, 18.06.2025, https://left.eu/left-debate-builds-coalition-to-end-gaza-genocide/.
3 Jenseits der Staatsraison, Expertenpapier für eine nahostpolitische Wende, 02.10.2025 https://staatsraison.net/ .
4 Illan Pappe, Ilan Pappe: The False Paradigm of Parity and Partition: Revisiting 1967 Part 1 of 2, 29.03.20212, https://www.youtube.com/watch?v=08BrEQKn_qo .
5 Khaled El Mahmoud, Trumps Friedensplan ist eine Blaupause für Unterwerfung, 09.10.2025, https://jacobin.de/artikel/trump-gaza-friedensplan-technokratie-fremdherrschaft .
6 Rede von Außenministerin Annalena Baerbock bei der Vereinbarten Debatte „7. Oktober: Ein Jahr nach dem terroristischen Überfall auf Israel“ im Bundestag, 10.10.2024, https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/2679468-2679468
7 Auch in Deutschland ist die Repression der Palästinasolidarität vor allem durch das ideologische Framing der Protestbewegung als Sicherheitsproblem der öffentlichen Ordnung zu erklären. Vgl. TNI, Solidarität unter Beschuss
Deutschlands Unterdrückung der Palästina-Bewegung, 26.11.2025 https://www.tni.org/de/publication/solidarity-under-siege .
8 Omer Bartov, I’m a Genocide Scholar. I Know It When I See It., 15.07.2025, https://www.nytimes.com/2025/07/15/opinion/israel-gaza-holocaust-genocide-palestinians.html
9 Amnesty International, ‘You Feel Like You Are Subhuman’: Israel’s Genocide Against Palestinians in Gaza, 5. Dezember 2024, https://www.amnesty.org/en/documents/mde15/8668/2024/en/; Human Rights Watch, Extermination and Acts of Genocide: Israel Deliberately Depriving Palestinians in Gaza of Water, 19. Dezember 2024, https://www.hrw.org/news/2024/12/19/israels-crime-extermination-acts-genocide-gaza; B’Tselem, Our Genocide, Juli 2025, https://www.btselem.org/sites/default/files/publications/202507_our_genocide_eng.pdf; Physicians for Human Rights Israel, A Health-Centered Analysis of the Gaza Genocide, Juli 2025, https://www.phr.org.il/wp-content/uploads/2025/07/Genocide-in-Gaza-PHRI-English.pdf; United Nations Human Rights Council / Independent International Commission of Inquiry on the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem, and Israel, Legal analysis of the conduct of Israel in Gaza pursuant to the Convention on the Prevention and Punishment of the Crime of Genocide, 16. September 2025, https://www.ohchr.org/sites/default/files/documents/hrbodies/hrcouncil/sessions-regular/session60/advance-version/a-hrc-60-crp-3.pdf; International Association of Genocide Scholars, IAGS Resolution on the Situation in Gaza, August 2025, https://genocidescholars.org/wp-content/uploads/2025/08/IAGS-Resolution-on-Gaza-FINAL.pdf; Francesca Albanese / UN Special Rapporteur on the situation of human rights in the Palestinian territories occupied since 1967, Gaza Genocide: a collective crime, 20. Oktober 2025, https://www.ohchr.org/en/documents/country-reports/a80492-gaza-genocide-collective-crime-report-special-rapporteur-situation; Forensic Architecture / World Peace Foundation, The Architecture of Genocidal Starvation in Gaza, March – August 2025, 22. August 2025, https://content.forensic-architecture.org/wp-content/uploads/2025/08/2025.08.22_The-Architecture-of-Genocidal-Starvation-in-Gaza_FA.pdf; Physicians for Human Rights / Global Human Rights Clinic, University of Chicago Law School, Destroying Hope for the Future: Reproductive Violence in Gaza, Januar 2026, https://phr.org/wp-content/uploads/2026/01/Destroying-Hope-for-the-Future_Reproductive-Violence-in-Gaza_PHR-Report_Jan-2026.pdf; Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights, Occupied Palestinian territory: UN report on large-scale violations of international law including atrocity crimes, Mai 2026, https://www.ohchr.org/en/statements-and-speeches/2026/05/occupied-palestinian-territory-un-report-large-scale-violations; European Center for Constitutional and Human Rights, Gaza and the matter of genocide: Q&A on the law and recent developments, 10. Dezember 2024, https://www.ecchr.eu/en/press-release/gaza-and-the-matter-of-genocide/; Médecins Sans Frontières / Doctors Without Borders, Gaza: Life in a Death Trap, Dezember 2024, https://www.aerzte-ohne-grenzen.de/sites/default/files/2024-12/report-gaza-doctors-without-borders.2024-12.pdf
10 Diese Art der verharmlosenden Sprache wiederholt sich auch an anderer Stelle, wenn der Antrag beispielsweise davon redet, dass Palästinenser*innen innerhalb Israels „soziale[r] und politische [r] Diskriminierung“ ausgesetzt seien anstatt konkreter das Nationalstaatsgesetz von 2018, welches den exklusiv-jüdisch-ethnischen Charakter Israels festschreibt oder die Einführung der Todesstrafe, die ausschließlich Palästinenser*innen trifft, klar zu benennen. Auch Umschreibungen von einer „Ein-Staaten-Realität mit Hegemonie der jüdisch-israelischen Bevölkerung“ dienen dazu klare Ausdrücke wie „illegale Besatzung“ und „Apartheid“ zu vermeiden.
11 Im Parteiratsbeschluss steht: „Die Linke schließt sich der Einschätzung von Amnesty International, sowie von Human Rights Watch an, dass Israels Krieg gegen die palästinensische Zivilbevölkerung einen Völkermord darstellt, und kritisiert die anhaltende Gewalt, Kriminalisierung und Vertreibung in der Westbank und den Golan Heights.“ https://www.die-linke.de/partei/parteidemokratie/parteirat/bundesausschuss-2024-2025/beschluesse-und-erklaerungen/detail/news/zeit-fuer-haltung-gegen-kriminalisierung-der-palaestina-solidaritaet-fuer-menschenrechte-und-frieden/
12 Auch Sanktionen wie die Regulierung von Reisemöglichkeiten für verantwortliche Politiker:innen oder das Einfrieren von Bankkonten müssen erwogen werden. Vgl. Nahed Samour, Radio RaBe, „Wie Deutschland internationales Recht ignoriert“, 10.122025, https://rabe.ch/beitrag/10-12-2025/internationales-recht-nahed-samour .
13 Vgl. Kai Ambos, Staatsräson als Strafgrund, Zur vorgeschlagenen Erweiterung der Volksverhetzung, 04.05.2026 https://verfassungsblog.de/israel-volksverhetzung-leugnung-meinungsfreiheit/ .
14 Vgl. Rashid Khalidi, Brokers of Deceit, https://www.youtube.com/watch?v=vRTHJ91Tq9g 03.05.2013. Noura Erakat, Justice for some, 17.08.2019, https://www.youtube.com/watch?v=EcewOMlan6c .






