Die jüngste Gesetzesänderung zur Todesstrafe ist ein weiterer Beleg für Israels Apartheid. Dr. Arne Andersen legt in diesem zweiteiligen Beitrag dar, dass dies lediglich die Spitze des Eisbergs eines längst bestehenden Systems darstellt. Im ersten Teil befasst sich der Autor mit der systematischen Diskriminierung und Vertreibung von Palästinensern in der Westbank. Sein 2024 erschienenes Buch »Apartheid in Israel – Tabu in Deutschland?« ist neuerdings auch in englischer Übersetzung erhältlich.
Hier geht es zu Teil 2 des Artikels.
»Es ist Zeit für die Todesstrafe«
Mit diesem Satz eröffnete der Minister für nationale Sicherheit, Ben-Gvir – am Revers einen Galgenstrick – am 30. März 2026 die Debatte in der Knesset um die Todesstrafe im Militärstrafrecht. Da dies nur für Palästinenser in den besetzten Gebieten gilt, ist dieses Gesetz ein weiterer Beleg für Israels Apartheid.

Apartheid ist nicht nur eine politische Kategorie, sondern auch eine des Völkerrechts. Die UN-Generalversammlung verabschiedete 1973 die Internationale Konvention zur Bekämpfung und Bestrafung des Verbrechens der Apartheid1. Artikel 1 erklärt, dass Apartheid ein „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ ist. Artikel 2 definiert das Verbrechen der Apartheid gegen die Menschlichkeit wie folgt: »…ähnliche Politiken und Praktiken der Rassentrennung und Diskriminierung, wie sie im südlichen Afrika praktiziert werden, gelten für die folgenden unmenschlichen Handlungen, die zu dem Zweck begangen werden, die Vorherrschaft einer rassischen Personengruppe über eine andere rassische Personengruppe zu begründen und aufrechtzuerhalten und diese systematisch zu unterdrücken.« Eine entsprechende Formulierung findet sich im 1998 verabschiedeten Römischen Gründungs-Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.2 Es gilt heute als Jus-Cogens-Norm, eine zwingende Norm des Völkerrechts, von der nicht abgewichen werden darf. Die Erhebung der Apartheid zum schwersten Verbrechen des Völkerrechts stellt sie in die gleiche Kategorie wie Kriegsverbrechen, Angriffskriege, Gebietsannexionen, Völkermord, Sklaverei, Folter und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Und da es sich um eine Jus-Cogens-Norm handelt, führt dies zu Verpflichtungen erga omnes, d. h. alle Staaten sind rechtlich verpflichtet, zusammenzuarbeiten, um z.B. die Apartheid zu beenden.3
Schon 2007 sprach der Sonderberichterstatter über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten, John Dugard (Südafrika), vorsichtig von »Formen des Kolonialismus und der Apartheid, die mit dem Völkerrecht unvereinbar« seien.4
Hierzu möchte ich für die Westbank vier Punkte benennen, die die Apartheid belegen.
1. Straßen
Wer schon einmal mit dem Auto durch die Westbank gefahren ist, kennt das Problem. Wer mit dem „richtigen“ Nummernschild, dem gelben israelischen, unterwegs ist, kann sich auf breite Straßen freuen, die nicht nur direkt an das israelische Straßennetz angeschlossen sind, sondern auch keinerlei Sperren enthalten.

Anders sieht es aus, wenn man das Pech hat, nur ein grünes palästinensisches Kennzeichen zu haben. Dann wird man von 877 Kontrollpunkten und Straßensperren aufgehalten – ihre Zahl hatte sich Oktober 2023 um 220 erhöht5; sie variiert täglich, so dass die Palästinenser nie wissen, wann und ob sie ankommen. Ein wesentlicher Bestandteil der Besatzungspolitik, der darauf schließen lässt, dass Israel die Westbank annektieren will, ist das System der Umfahrungsstraßen, mit denen die Siedlungen untereinander verbunden und nahtlos in das israelische Straßennetz eingebunden sind.6

Für den Straßenbau beschlagnahmte Israel palästinensisches Privatland mit der Begründung, er diene entweder militärischen oder öffentlichen Zwecken. Der militärische Zweck war spätestens mit den Friedensabkommen mit Ägypten und Jordanien obsolet geworden. Der behauptete öffentliche Zweck hätte sich nach dem Völkerrecht an den Interessen der dort lebenden Palästinenser ausrichten müssen. Doch schon 2004 fasste die israelische Menschenrechtsorganisation B’Tselem die Einschränkungen für die Palästinenser wie folgt zusammen: »Das Straßenverkehrsverbot hat die Palästinenser im Westjordanland gezwungen, ihre Reisegewohnheiten zu ändern. Sie müssen lange, kurvenreiche Ausweichstraßen benutzen, die durch dicht besiedelte städtische Gebiete führen, oder heruntergekommene Schotterstraßen zwischen den Bergen benutzen. Das Fahren auf diesen Ausweichstraßen beeinträchtigt alle Aspekte des täglichen Lebens im Westjordanland, einschließlich der Wirtschaft und des Gesundheits- und Bildungssystems und stört das Sozial- und Familienleben erheblich.«7 Ein Beispiel für diese Apartheids-Schikanen nannte mir der Präsident des Fußballclubs Shabab al-Khader aus der 1. Palästinensischen Liga: Für ein Auswärtsspiel in Jenin bräuchten sie eigentlich 2 ½ Stunden Fahrtzeit, sie würden aber immer 8-9 Stunden vorher losfahren, weil sie nie wüssten, ob und wann sie ankommen. Häufig würde der Bus schon nach 30 Minuten zur Umkehr gezwungen werden.
2. Rechtssysteme
Auf kaum einem anderen Gebiet zeigen sich die Unterschiede zwischen Siedlern und Einheimischen so deutlich wie auf dem der Justiz. Für beide gelten unterschiedliche Rechtsordnungen. Während sich Siedler vor israelischen Gerichten zu verantworten haben, sind die Palästinenser der Militärgerichtsbarkeit unterworfen. Sari Bashi, die Geschäftsführerin des Public Committee Against Torture in Israel, stellt dazu fest: »Ein israelischer Siedler, der einen Stein wirft, wird vor ein israelisches Zivilgericht gestellt, das zumindest grundlegende rechtsstaatliche Schutzmaßnahmen bietet. Ein Palästinenser, der einen Stein wirft, kommt vor ein Militärgericht, das eine Verurteilungsquote von 99 Prozent hat, häufig auf geheimen Beweisen basiert, die der Angeklagte weder einsehen noch widerlegen kann. Oft werden Verurteilungen auf Basis von unter Folter erpressten Geständnissen ausgesprochen.«8Wenn ein Siedler einen Palästinenser tötet, kann er bestenfalls lebenslänglich bekommen. Im umgekehrten Fall wird der Palästinenser jetzt nach dem neuen Gesetz hingerichtet, ohne jegliche Begnadigungsmöglichkeit.
Weiterhin genießen Siedler Rede- und Versammlungsfreiheit, Palästinenser hingegen können nach Militärrecht (Military Order No. 1651) mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden, wenn sie versuchen, die öffentliche Meinung in einer Weise zu beeinflussen, die dem öffentlichen Frieden oder der öffentlichen Ordnung schaden könnte.9
Die größte Einschränkung ihrer persönlichen Freiheitsrechte erleben die Palästinenser in der Westbank aber bei der Verwaltungshaft, bei der eine Person ohne Gerichtsverfahren festgehalten wird, ohne eine Straftat begangen zu haben. Es reicht die Vermutung, sie würde planen, in Zukunft gegen das Gesetz zu verstoßen.10 Der Beschuldigte wird ohne Gerichtsverfahren festgesetzt. Die Verwaltungshaft ist auf sechs Monate begrenzt, doch können die sechs Monate beliebig oft verlängert werden. Es gibt kaum eine palästinensische Familie in der Westbank, in der nicht mindestsens ein Mitglied entsprechend verhaftet wurde.11
Im Juli 2024 legte der Internationale Gerichtshof (IGH) sein von der UN-Vollversammlung gefordertes Gutachten zu den besetzten Gebieten vor.12 Zu den unterschiedlichen Rechtssystemen heißt es: »Siedler im Westjordanland haben die Rechte und Privilegien der israelischen Staatsbürgerschaft sowie den Schutz der israelischen Gesetze und Sozialleistungen. Darüber hinaus unterliegen Siedler nicht den israelischen Militärgerichten, sondern werden vor israelischen Zivilgerichten verurteilt. Palästinenser im Westjordanland unterliegen somit dem Militärrecht und den Militärgerichten, während Siedler das für Zivilisten in Israel geltende Strafrecht und Strafrechtssystem in Anspruch nehmen können.« (Artikel 136)

3. Wasser-Apartheid
Als Israel 1967 das Westjordanland besetzte, wurden die palästinensischen Wasserressourcen durch drei Militärbefehle unter israelische Kontrolle gestellt. Mit dem Befehl #92 kam alles verfügbare Wasser unter die Hoheit eines »befugten Militärbefehlshabers«. 1982 übertrug der damalige Verteidigungsminister Ariel Sharon alle Wasserversorgungssysteme des Westjordanlandes an die staatliche israelische Wassergesellschaft Mekorot.13 Damit waren die palästinensischen Gebiete von ihr abhängig. Eigentlich ist die Westbank ein regenreiches Gebiet, so fällt in Jerusalem durchschnittlich mehr Niederschlag als in Berlin. Doch nicht nur die Verteilung des palästinensischen Wassers ist ungleich, mit zahlreichen Tiefbrunnen lässt Mekorot palästinensische Brunnen trockenfallen. Damit stehen den Palästinensern in der Westbank im Durchschnitt nur 73 l Wasser pro Kopf und Tag zur Verfügung, den Siedlern hingegen 369. Die WHO geht von einem Minimum von 100 Litern aus.

Das Ergebnis kann man im Jordantal z.B. bei dem Fotovergleich des palästinensischen Dorfes Jiftlik mit einem der israelischen Siedlung Masu’ua sehen.14


Auch hier teilt das IGH-Gutachten diese Beschreibung: »Es gibt Belege dafür, dass Israel diese natürlichen Ressourcen, einschließlich Wasser, Mineralien und anderer natürlicher Ressourcen, zum Nutzen seiner eigenen Bevölkerung ausbeutet, zum Nachteil oder sogar unter Ausschluss der lokalen palästinensischen Bevölkerung. […] Berichte der Vereinten Nationen bestätigen, dass Israel der Wasserversorgung der Siedlungen Vorrang einräumt, zum Nachteil der palästinensischen Gemeinden, die unter langen und häufigen Wasserausfällen leiden« (Artikel 126. u. 128)
4. Landraub
Die Westbank ist mit 5860 qkm etwa doppelt so groß wie das Saarland. Bis 1967 war das Land vollständig in Besitz der Palästinenser, seitdem sind ca. 2000 qkm nur in Area C, das sind mehr als ein Drittel der gesamten Landfläche, von Israel enteignet oder von Siedlern gestohlen worden. Seit 2009 bis zum 31.3.2026 rissen israelischen Behörden 14.000 palästinensische Gebäude im Westjordanland ab, beschlagnahmten sie oder erzwangen ihren Abriss. Dabei verloren 22.422 Menschen ihr Zuhause.15 Gleichzeitig geht der Landraub unvermindert weiter. Dabei kann Israel auf die Unterstützung der USA zählen: »Wenn Leute den Begriff ›besetzt‹ verwenden, sage ich: ›Ja, Israel besetzt das Land, aber es ist die Besetzung eines Landes, das Gott ihnen vor 3.500 Jahren gegeben hat. Es ist ihr Land.‹« (Mike Huckabee, US-Botschafter)16
»Nach Artikel 46 der Haager Landkriegsordnung ist das Privateigentum zu respektieren und darf nicht beschlagnahmt werden. Der Gerichtshof stellt fest, dass dieses Verbot der Beschlagnahme von Privateigentum uneingeschränkt gilt: Es lässt keine Ausnahmen zu, weder aus militärischen Gründen noch aus anderen Gründen« (Artikel 122), so urteilt das IGH-Gutachten. Zusammenfassend war das Gericht der Ansicht, dass der Staat Israel verpflichtet ist, »seine unrechtmäßige Präsenz in den besetzten palästinensischen Gebieten so schnell wie möglich zu beenden; […] alle neuen Siedlungsaktivitäten unverzüglich einzustellen und alle Siedler aus den besetzten palästinensischen Gebieten zu evakuieren; […] allen betroffenen natürlichen oder juristischen Personen in den besetzten palästinensischen Gebieten den entstandenen Schaden zu ersetzen.« Zum Schluss betonte das IGH, dass alle Staaten verpflichtet seien, »die durch die unrechtmäßige Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten entstandene Situation nicht als rechtmäßig anzuerkennen und keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der durch die fortgesetzte Anwesenheit des Staates Israel in den besetzten palästinensischen Gebieten geschaffenen Situation zu leisten.«
Wenn die Bundesregierung dieses Gutachten des IGH ernst nehmen würde, müsste sie alles tun, um Israel dazu zu bringen, sich aus den besetzten Gebieten zurückzuziehen. In einem ersten Schritt könnte sie sich dafür einsetzen, das EU-Assoziierungsabkommen mit Israel auszusetzen. In Artikel 2 des Abkommens heißt es, »alle Bestimmungen des Abkommens beruhen auf der Achtung der Menschenrechte und der Grundsätze der Demokratie, von denen die Vertragsparteien sich bei ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die ein wesentliches Element dieses Abkommens sind«. Israel ist ein Apartheidsregime, das sowohl im illegal besetzten Westjordanland als auch im Gazastreifen die Menschenrechte und das Völkerrecht auf vielfältige Weise verletzt.
Arne Andersens Buch »Apartheid in Israel – Tabu in Deutschland?« ist bei Neuer ISP Verlag erhältlich.
1 (1973), 1015 UNTS 243, in Kraft getreten am 18. Juli 1976. Bis zum 1. Februar 2022 haben 110 Staaten das Übereinkommen ratifiziert. Der Staat Palästina hat das Übereinkommen im Jahr 2014 ratifiziert. Israel hat es nicht ratifiziert.
2 Bis zum 1. Februar 2025 hatten 125 Staaten das Statut ratifiziert, darunter 2015 vom Staat Palästina. Israel und die USA haben es zwar unterschrieben, es aber dann nicht ratifiziert.
3 Vgl. A/HRC/49/87. 21.3.2022. Art. 24. https://docs.un.org/en/A/HRC/49/87
4 A/HRC/4/17, 29.1.2007, Art. 3 und 23. https://docs.un.org/en/A/HRC/4/17%C2%A0
5 Haaretz 6.11.2025. www.haaretz.com/middle-east-news/palestinians/2025-11-06/ty-article-magazine/.premium/time-is-being-stolen-from-us-how-idf-checkpoint-expansion-strangles-palestinian-life/0000019a-5830-d2eb-afda-deb101c20000
6 Arne Andersen. 20253 Apartheid in Israel – Tabu in Deutschland, S. 270.
7 B’Tselem. 2004. Forbidden Roads, S. 36. www.btselem.org/download/200408_forbidden_roads_eng.pdf
8 Sari Bashi. 2026. in: https://www.zeit.de/politik/ausland/2026-03/todesstrafe-israel-menschenrechte-palaestinenser-public-committee-against-torture
9 Human Rights Watch (HRW). 2021.A Threshold Crossed. Israeli Authorities and the Crimes of Apartheid and Persecution, S. 86. www.hrw.org/report/2021/04/27/threshold-crossed/israeli-authorities-and-crimes-apartheid-and-persecution.
10 B’Tselem, www.btselem.org/administrative_detention.
11 B’Tselem, www.btselem.org/administrative_detention/statistics.
12 International Court of Justice (ICJ dt : IGH), Legal Consequences arising from the Policies and Practices of Israel in the Occupied Palestinian Territory, including East Jerusalem. Advisory opion. www.icj-cij.org/sites/default/files/case-related/186/186-20240719-jud-01-00-en.pdf.
13 Al-Haq. 2013. Water for one people only, S. 34. www.alhaq.org/cached_uploads/download/alhaq_files/publications/Water-For-One-People-Only.pdf
14 Fotos: Arne Andersen
15 https://www.ochaopt.org/data/demolition (4.4.2026)
16 Mike Huckabee, US-Botschafter, zit. n. junge Welt, 31.5.2025. www.jungewelt.de/artikel/501025.israelische-siedlungspolitik-weitere-siedlungen-in-westbank.html.




