Deutschland liefert Israel Waffen und diplomatische Deckung für den Völkermord in Gaza. Damit diese Unterstützung im Inland nicht ins Wanken gerät, geht der Staat seit drei Jahren gegen die Bewegung vor, die sich ihr entgegenstellt. Eine Bilanz zum dritten Jahrestag des Genozids, die sowohl die juristische Ebene wie auch die Repression auf der Straße betrachtet.
Als die Linke die Berliner Abgeordnetenhauswahl am 20. September mit 25,7 Prozent gewann, machten Grüne und SPD Sondierungen von einer Vereinbarung zum Antisemitismus abhängig. Seit dem 8. Oktober liegt sie vor: Das „Existenzrecht“ Israels sei „unverhandelbar“, Boykottaufrufe wie die der BDS-Kampagne lehnen die Parteien ab, und Polizei und Verfassungsschutz sollen gestärkt werden. Der Vorwand ist der Kampf gegen Antisemitismus, den die Vereinbarung implizit mit Kritik am Apartheidsstaat Israel gleichsetzt. Der Antisemitismusvorwurf richtet sich vor allem gegen die Linke in Neukölln, wo viele Palästinenser:innen leben. Mitgemeint ist stets, dass Palästinenser:innen von vornherein unter Antisemitismusverdacht stehen.
Solche Vereinbarungen liefern die Vorlage für weitere Repression. Die Bilanz der vergangenen drei Jahre zeigt, wie Staat und Justiz dabei zusammenwirken. Die Repression geht zu einem großen Teil von einer politisch angeleiteten Exekutive aus: Ministerien verbieten Vereine, Versammlungsbehörden untersagen Kundgebungen, Polizei und Staatsanwaltschaften verfolgen Tausende Fälle, Einbürgerungsbehörden prüfen Gesinnung. Die Gerichte haben diesem Vorgehen oft Rückendeckung gegeben, gerade in Eilverfahren, in denen sich entscheidet, ob eine Demonstration stattfindet oder ein Verein weiterarbeiten kann. Wo sie Verbote aufhoben, geschah das häufig erst viel später, wenn der Schaden längst unwiderruflich erfolgt war: mit der Hausdurchsuchung, dem beschlagnahmten Telefon, den Anwaltskosten, der langen Zeit der Ungewissheit. Der abschreckende Effekt auf Einzelpersonen ist riesig. Und wo Gerichte den Behörden deutlich widersprachen, machten diese vielfach trotzdem weiter. Aber auch die Bewegung hat auf dem umkämpften Feld des Rechts Erfolge erzielt, dank Betroffener, die sich gewehrt haben, Gruppen, die Prozesse begleiten und Geld sammeln, und Anwält:innen, die sich als Teil der Auseinandersetzung verstehen. Je öfter die Gerichte den Behörden aber widersprechen, desto stärker drängt die Politik darauf, das Recht selbst zu ändern. Gehör finden dabei, wie fast jeder der folgenden Fälle zeigt, vor allem israelische Vertretungen und proisraelische Organisationen.
Die Repression begann nicht am 7. Oktober
Neu sind die Instrumente nicht, mit denen der Staat politische Betätigung für Palästina einschränkt, verbietet und bestraft. Nach der Gefangennahme der israelischen Olympiamannschaft durch die militante Gruppe Schwarzer September in München 1972 ergingen nach einer Schätzung des Verfassungsschutzes innerhalb eines Monats 255 Ausweisungsverfügungen gegen Bürger:innen arabischer Staaten, meist begründet mit der Mitgliedschaft in palästinensischen Organisationen, nicht mit einer Verbindung zur Tat. Innenminister Hans-Dietrich Genscher (FDP) verbot die Generalunion Palästinensischer Studenten (GUPS) und die Generalunion Palästinensischer Arbeiter (GUPA) per Verfügung, auf Grundlage desselben Vereinsgesetzes, das der Staat bis heute gegen Palästina-Solidarität einsetzt. „Das war gut so, und wir hoffen, es wird noch mehr getan“, zitierte die FAZ damals einen Sprecher des israelischen Außenministeriums in Reaktion auf die Vereinsverbote gegen GUPS und GUPA.
Auch die Gefahrenprognosen, mit denen Versammlungsbehörden nach Oktober 2023 reihenweise Proteste untersagten, waren ein bekanntes Mittel zur Einschränkung der bürgerlichen Freiheitsrechte von Palästina-Solidarität in Deutschland. Zum Nakba-Tag 2022 verbot die Berliner Versammlungsbehörde sämtliche Kundgebungen, weil die Stimmung „erheblich angespannt und emotionalisiert“ sei. Ein Jahr später unterstellte dieselbe Behörde „jüngeren Personen der arabischen Diaspora“ eine „deutlich aggressive Grundhaltung“. Die Gefahr wurde aus der Herkunft der Protestierenden abgeleitet, und die Gerichte deckten das: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Verbote von 2022 im Eilverfahren, erst im Februar 2026 stellte das Verwaltungsgericht Berlin fest, dass einige von ihnen nicht hätten ergehen dürfen. Ein Bericht der Innenministerkonferenz vom Dezember 2022 liest sich heute wie ein Drehbuch: Bund und Länder sollten „alle rechtlichen Möglichkeiten“ ausschöpfen, um Äußerungen wie „From the River to the Sea“ zu verbieten, Vereinsverbote „fortlaufend“ prüfen und für „bisher zulässige bzw. straffreie“ Aktivitäten gegen das „Existenzrecht“ Israels eine neue gesetzliche Grundlage prüfen. Ab Oktober 2023 kamen diese Werkzeuge verstärkt zum Einsatz.
Verbotene Versammlungen …
Zuerst traf es die Straße. Im Herbst 2023 untersagten Polizei und Versammlungsbehörden in Berlin, Hamburg und anderen Städten reihenweise Kundgebungen in Solidarität mit Palästina. In Hamburg galt ab Mitte Oktober per Allgemeinverfügung ein Verbot aller nicht angemeldeten Versammlungen mit „Bezug zur Unterstützung der Hamas“, das die Polizei mehr als ein Dutzend Mal verlängerte. Das Verwaltungsgericht billigte eine Verlängerung noch Anfang November und stoppte das Verbot erst nach knapp acht Wochen, weil es praktisch „jegliche Versammlungen“ erfasse, die „die palästinensische Sichtweise einnehmen“.
Einen Höhepunkt erreichte die Berliner Verbotspraxis im April 2024 mit dem Palästina-Kongress. Rund zwei Stunden nach Beginn stürmte die Polizei den Saal, schaltete den Strom ab und verbot den Kongress auch für die beiden folgenden Tage. Anlass war eine Videobotschaft des 86-jährigen Historikers Salman Abu Sitta, gegen den ein Betätigungsverbot bestand. Eine strafbare Äußerung hatte die Polizei nach Angaben der vertretenden Rechtsanwält:innen bis dahin nicht festgestellt. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) nannte es „richtig und notwendig, dass die Berliner Polizei hart durchgreift“. Anderthalb Jahre später erklärte das Verwaltungsgericht Berlin die Auflösung für rechtswidrig, weil die Polizei mildere Mittel nicht einmal geprüft habe.
Wie weit sich Behörden dabei vom Recht entfernen, zeigt auch Frankfurt am Main. Die Stadt untersagte immer wieder Proteste gegen den Völkermord; einen Bescheid vom August 2025 stützte sie auf eine Warnung der israelischen Botschaft, wie aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervorgeht. Zum zweiten Jahrestag des 7. Oktober verbot sie eine Kundgebung, weil sie schwarze Kleidung mit roten Rosen, ein Zeichen der Trauer, als Hamas-Symbolik und Videos hungernder Kinder aus Gaza als Gefahr wertete. Das Verwaltungsgericht kippte das Verbot und rügte die Stadt mit ungewöhnlicher Schärfe: Sie habe „losgelöst von verfassungsrechtlichen Vorgaben allein nach politischem Willen und damit willkürlich“ gehandelt, Entscheidungen des Verwaltungsgerichts und des Verwaltungsgerichtshofs wiederholt missachtet und Gewalt erwartet, mit der nicht einmal die Polizei rechnete. Weil die Stadt das Verbot verkündete, bevor sie die Anmeldenden angehört hatte, sah das Gericht sogar deren Menschenwürde verletzt.
… verbotene Vereine
Neben den Versammlungen traf es die Vereine. Das Vereinsverbot ist eins der stärksten Instrumente politischer Repression in der BRD: Es ergeht per Verfügung eines Ministeriums, ohne vorheriges Gerichtsverfahren, gestützt auf unter anderem auf den dehnbaren Vorwurf, sich gegen die „Völkerverständigung“ zu richten. Vier solcher Verbote haben die Bewegung seit 2023 getroffen: Im November 2023 verbot Faeser die Hamas und das Gefangenen-Solidaritätsnetzwerk Samidoun bzw. belegte sie mit einem Betätigungsverbot, unter anderem nachdem der israelische Botschafter Ron Prosor und die Deutsch-Israelische Gesellschaft schon im Sommer ein Verbot von Samidoun gefordert hatten. Samidoun ist eine Gruppe von jungen Palästinenser:innen, die im Exil Proteste zur Freilassung der großen Anzahl palästinensischer Geiseln und Gefangenen in israelischen Foltergefängnissen organisierten. Im Mai 2024 verbot Nordrhein-Westfalen die Palästina Solidarität Duisburg (PSDU), eine junge Gruppe, die vor Ort Demonstrationen, Lesekreise und Filmabende organisierte. Im August 2026 folgte Hessen mit dem Verbot von Palästina e.V. in Frankfurt.
Aufgehalten haben die Gerichte keines dieser Verbote. Das Oberverwaltungsgericht Münster wies den Eilantrag der PSDU ab, die Klage im Hauptverfahren läuft, während sich der Staat längst an einzelnen Mitgliedern abarbeitet. Palästina e.V. hatte sich schon im November 2024 aufgelöst, nachdem das Innenministerium seit dem Sommer 2023 gegen ihn ermittelt hatte. Das Verwaltungsgericht Frankfurt lehnte Durchsuchungen zunächst ab, erst der Verwaltungsgerichtshof gab sie frei. Im August 2026 durchsuchten 35 Polizist:innen Wohnungen und Lagerräume in Frankfurt und Mannheim, um das Verbot eines Vereins zu vollstrecken, der seit fast zwei Jahren nicht mehr existierte.
Was die Verfügung dem Verein vorwirft, ist stets politische Rede. Im Kern stehen zwei Vorwürfe: die Leugnung des „Existenzrechts“ Israels, denn wer das tue, wende sich „auch gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“, und das Bekenntnis zur Solidarität mit dem palästinensischen Widerstand in all seinen Formen. Dass die UN-Generalversammlung 1982 in Resolution 37/43 das Recht von Völkern unter Kolonialherrschaft und Besatzung bekräftigte, sich „mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes“ zu befreien, und dabei das palästinensische Volk ausdrücklich nannte, ist den deutschen Behörden und leider auch den Gerichten egal. Noch am Tag der Razzia zum Verbot vom Palästina e.V. teilte das hessische Innenministerium den Dank der israelischen Generalkonsulin Talya Lador-Fresher auf Instagram: „Hut ab an Roman Poseck und das Hessische Innenministerium!“ 54 Jahre nach dem Verbot von GUPS und GUPA kommt der Applaus für ein Vereinsverbot wieder aus Israel und deutsche Ministerien zeigen sich stolz darüber, nach dem Motto: Auftrag ausgeführt.
Es handelt sich um die Bestrafung bestimmter politischer Meinungen. Die Verbote sollen wichtige Kräfte der Bewegung zerschlagen und den sagbaren Diskurs abstecken. Das Leid der Palästinenser:innen zu beklagen, bleibt erlaubt, solange sich niemand dazu bekennt, dass sie sich wehren dürfen und Apartheid, Genozid und Siedlerkolonialismus in Form des israelischen Staats keine Existenzberechtigung haben. Dabei ist ein großes Problem die fehlende Solidarisierung mit den verbotenen Gruppen und ihren Betroffenen, anders als beispielsweise in Großbritannien im Fall der verbotenen Struktur „Palestine Action“. Sich von verbotenen Gruppen abzugrenzen, schwächt nicht nur die Bewegung, es schützt auch kaum vor der nächsten Maßnahme. Die Grenze, die der Staat zwischen erlaubter und nicht erlaubter Meinung zieht, ist beweglich.
Eine Losung wird zur Straftat
Mindestens so folgenreich wie die Auflösung von Samidoun und Hamas war eine Zeile in den beiden Verbotsverfügungen. Neben Fahnen und Logos führte das Innenministerium dort die Losung „Vom Fluss bis zum Meer“ als Kennzeichen auf, „auf Deutsch oder in anderer Sprache“. Ein Gesetz, das „From the River to the Sea“ verbietet, gab es damals nicht und gibt es bis heute nicht. Mit einem Federstrich machte das Ministerium eine Wortfolge, die seit Jahrzehnten für die Befreiung Palästinas steht, zum möglichen Fall für Paragraf 86a des Strafgesetzbuchs, der das Verwenden von Kennzeichen verbotener Organisationen unter Strafe stellt. Was die Innenminister ein Jahr zuvor empfohlen hatten, war damit umgesetzt, ohne dass ein Parlament dafür je abgestimmt hätte.
Begründet hat das Ministerium die Einstufung nie. Auf Nachfrage verwies es auf interne Gespräche und überließ es den Gerichten, zu klären, ob die Losung tatsächlich der Hamas zuzurechnen ist. Die Gerichte sind sich alles andere als einig. Das European Legal Support Center (ELSC) hat mehr als 70 Entscheidungen dazu dokumentiert, mit gegensätzlichen Ergebnissen: Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte im November 2025 als erstes Obergericht eine Verurteilung, das Berliner Kammergericht hob im Januar 2026 einen Freispruch auf. Im Mai 2026 sprach ein Berliner Amtsgericht dennoch erneut frei, gleich in 18 Fällen: Ein Akt, mit dem sich die Hamas die Losung als Kennzeichen zu eigen gemacht hätte, lasse sich „unter keinem Gesichtspunkt feststellen“. Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht haben bis heute nicht entschieden, und so hängt es vom Gerichtsbezirk ab, ob diese Wortfolge erlaubt oder strafbar ist.
Polizei und Staatsanwaltschaften ficht das nicht an. Für sie gilt die Losung seit dem Samidoun-Verbot als Kennzeichen der Hamas, und in Berlin kündigten beide im August 2025 trotz mehrerer Freisprüche an, sie weiter zu verfolgen. Bis Anfang 2025 registrierte allein die Berliner Polizei fast 9.000 Strafanzeigen im Zusammenhang mit Palästina-Protesten, erfahrungsgemäß zu einem großen Teil wegen „From the River to the Sea“; die Berliner Staatsanwaltschaften führten von Oktober 2023 bis Ende 2025 6.677 Verfahren mit Bezug zum Nahostkonflikt. Was davon vor Gericht übrig bleibt, zeigt die Solidarische Prozessbegleitung, die von April 2024 bis August 2025 rund 200 Verhandlungen in Berlin beobachtet hat: Wegen „From the River to the Sea“ wurde dort niemand verurteilt. Die rund 50 Verurteilungen ergingen meist wegen Hausfriedensbruchs, Widerstands oder tätlichen Angriffs, also vielfach auch wegen Vorwürfen, die erst aus dem Polizeieinsatz auf den Demonstrationen entstanden.
Folgenlos bleiben die Verfahren trotzdem nicht. Sie prägen die Statistik, mit der ein dramatischer Anstieg des Antisemitismus belegt werden soll. Eine Verbotspraxis, die eine Losung erst zur Straftat erklärt und sie dann als antisemitischen Vorfall zählt, erzeugt die Zahlen, mit denen der Staat seine nächsten Verbote begründet. Hierzu tragen auch öffentlich finanzierte proisraelische Organisationen bei: Die Meldestelle RIAS, auf deren Zahlen sich Politik und Medien am liebsten berufen, arbeitet mit der problematischen Antisemitismus-Definition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA), nach der ausdrücklich auch Vorfälle mitgezählt werden, die keinen Bezug zum Judentum, sondern allein zu Israel haben. In der Zählung von RIAS hatten 2025 68 Prozent aller antisemitischen Vorfälle einen „antiisraelischen“ Hintergrund. Finanziert wird diese Arbeit zu einem guten Teil vom Staat selbst: Der Bundesverband RIAS erhielt im Haushalt 2024 knapp eine Million Euro aus dem Etat des Bundesinnenministeriums, dazu kommen jährlich über 400.000 Euro aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“. RIAS Berlin fördert der Berliner Senat, was sich unter der linken Regierung vermutlich nicht ändern wird.
Aufenthaltsrecht und deutscher Pass nur gegen Bekenntnis zu Israel
Am schärfsten trifft die Repression Menschen ohne deutschen Pass. Das Aufenthaltsrecht erlaubt es, ihnen die politische Betätigung zu untersagen, etwa wenn sie außenpolitische Interessen der Bundesrepublik gefährden könnte. Schon im März 2019 händigte die Berliner Ausländerbehörde der palästinensischen Aktivistin Rasmea Odeh kurz vor einer Veranstaltung ein Betätigungsverbot aus und hob ihr Visum auf, nachdem sich der israelische und der US-Botschafter über die geplante Veranstaltung empört hatten. Ihr Auftritt könne die Beziehungen Deutschlands zu Israel gefährden, hieß es. Das Verwaltungsgericht Berlin erklärte das Verbot im März 2023 für rechtswidrig, vier Jahre nachdem es seinen Zweck erfüllt hatte.
Auch der deutsche Pass setzt inzwischen ein Bekenntnis zu Israel voraus. Seit der Reform vom Juni 2024 verlangt der Bund bei der Einbürgerung ein Bekenntnis zur „besonderen historischen Verantwortung Deutschlands“, zu der nach den Anwendungshinweisen das „Existenzrecht“ Israels gehört. Und weil eine Einbürgerung bis zu zehn Jahre lang zurückgenommen werden kann, bleibt der Pass ein Recht unter Vorbehalt. Im Herbst 2025 nahm das Berliner Landesamt für Einwanderung dem in Berlin aufgewachsenen Abdallah A. die gerade erteilte Staatsangehörigkeit wieder ab, nur wegen eines älteren Beitrags in den sozialen Medien, der palästinensische Kämpfer mit den Worten „Heroes of Palestine“ zeigte.
BDS? Nein danke. Existenzrecht? Ja bitte.
Die Behörden handeln nicht ohne Rückendeckung der Parlamente. Einen wichtigen politischen Rahmen zur Kriminalisierung von palästinensischen zivilen Protestformen hat der Bundestag früh gesetzt. 2019 erklärte er BDS in einem Beschluss für antisemitisch und forderte staatliche Institutionen auf, Gruppen, die zum Boykott Israels aufrufen, weder Räume noch Gelder zur Verfügung zu stellen. Rechtlich bindet der Beschluss niemanden, praktisch wurde er zur Vorlage, nach der Kommunen, Hochschulen und Banken Räume entzogen, Referent:innen ausluden und Konten kündigten. Vor den obersten Gerichten hält diese Linie nicht: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte verurteilte 2020 den Staat Frankreich, weil er Aktivist:innen für einen Boykottaufruf bestraft hatte; das Bundesverwaltungsgericht entschied 2022, dass in München BDS-Veranstaltungen nicht pauschal aus städtischen Räumen verbannt werden dürfen.
Der Bundestag legte trotzdem nach. Im November 2024 verabschiedeten SPD, Union, Grüne und FDP gemeinsam mit der AfD die Resolution „Nie wieder ist jetzt“. Sie verlangt, die IHRA-Definition „als maßgeblich“ heranzuziehen, keine Organisationen zu fördern, die das „Existenzrecht“ Israels infrage stellen oder zum Boykott aufrufen, und ein Verbot der BDS-Bewegung zu prüfen. Im Strafrecht sowie im Aufenthalts-, Asyl- und Staatsangehörigkeitsrecht seien „repressive Möglichkeiten konsequent auszuschöpfen“. Ausdrücklich benennt die Resolution einen Antisemitismus, der auf „Zuwanderung aus den Ländern Nordafrikas und des Nahen und Mittleren Ostens“ beruhe. Die längst laufende rassistische Praxis der Behörden bekam damit den Segen des Parlaments.
Hessen will nun noch weiter gehen. Im Juli 2026 stimmten im Bundesrat 14 von 16 Ländern für einen Gesetzentwurf der hessischen Landesregierung, der inzwischen als Drucksache 21/7733 dem Bundestag vorliegt. Mit bis zu fünf Jahren Haft soll bestraft werden, wer „öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zur Beseitigung des Staates Israel aufruft“, sofern das geeignet ist, „die Bereitschaft zu antisemitischen Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern“. Als Beispiele nennt die Begründung „From the River to the Sea“, die Losung „We don’t want no two-state, we want 48“ und Landkarten ohne Israel. Die Nähe zur Gewalt sei „im phänotypischen Regelfall gegeben“, auf einen empirischen Nachweis „kommt es nicht an“. Sie wird also pauschal unterstellt, übrig bleibt Gesinnungsstrafrecht. Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält eine solche Norm für „Sonderrecht gegen eine konkrete Meinung“, das „grundsätzlich nicht“ mit der Meinungsfreiheit vereinbar wäre.
Geschützt werden soll ein Recht, das das Völkerrecht nicht kennt. Anerkannt ist dort das Selbstbestimmungsrecht der Völker, auch des palästinensischen. Das „Existenzrecht“ ist eine politische Formel, die etwa 1975 Eingang in die Diplomatie fand, als die USA Israel zusicherten, nicht mit der PLO zu verhandeln, solange diese Israels „right to exist“ nicht anerkenne. Ein Staat, der seit 78 Jahren vertreibt, seit 59 Jahren besetzt und seit mehr als drei Jahren Völkermord begeht, hat kein Recht darauf, in dieser Form fortzubestehen – wer das ausspricht, könnte künftig ins Gefängnis kommen. Warum sie das Gesetz braucht, räumt die Landesregierung in ihrer Pressemitteilung selbst ein: „From the River to the Sea“ sei bisher nur als Losung der Hamas strafbar und der Nachweis gestalte sich „schwierig“. Was drei Jahre Rechtsprechung nicht einheitlich hergaben – gerade in Hessen, wo Anmeldende vor dem Verwaltungsgerichtshof durchgesetzt haben, dass die Losung nicht mehr über Versammlungsauflagen verboten werden kann –, soll nun das Gesetzblatt liefern.
Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung lieferte der Gießener Staatsrechtler Steffen Augsberg mit einem Gutachten, das er am 5. Oktober 2026 vorstellte. In tatsächlicher Hinsicht stützt er sich auf eine Analyse, die RIAS „speziell für diesen Zweck“ erstellt hat; von der Dogmatik zur Meinungsfreiheit bliebe danach „nicht mehr viel übrig“, urteilte der Rechtsjournalist Christian Rath. In der Pressekonferenz nannte Augsberg zudem die Frage ungeklärt, „wie Judäa und Samaria etwa einzuordnen ist“. Er benutzte damit die biblische Bezeichnung für das Westjordanland, mit der rechtsextreme israelische Minister ihren Anspruch auf das Gebiet begründen, obwohl der Internationale Gerichtshof erst im Juli 2024 die Besatzung und Siedlungen dort für rechtswidrig erklärt hat. Mit der Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen würde aus der Zeile der Vereinsverbotsverfügungen ein eigenes Gesetz, und die deutsche Staatsräson, die Angela Merkel 2008 vor der Knesset als politische Formel einführte, ginge endgültig im Strafrecht auf.
Akteure der Repression
Legt man die Fälle nebeneinander, wird sichtbar, wie die Akteure ineinandergreifen. Israelische Vertretungen geben oft die Richtung vor: Botschafter empörten sich über den Auftritt Rasmea Odehs und verlangten das Verbot von Samidoun, die Botschaft lieferte der Stadt Frankfurt die Begründung für ein Demonstrationsverbot, die Generalkonsulin applaudierte der Razzia gegen Palästina e.V. Dies ist nur ein Ausschnitt ihres aktiven Engagements in Europa, wozu auch die „Hasbara“ von extra dafür eingerichteten israelischen Ministerien und Behörden zur ideologischen Bekämpfung von Palästina-Solidarität in Europa und dem Westen. In enger Zusammenarbeit mit israelischen Akteuren in Deutschland agieren Lobbygruppen wie die Deutsch-Israelische Gesellschaft oder das Tikvah Institut, die konkrete Personen und Organisationen markieren, gegen die der Staat vorgehen soll und als proisraelische Thinktanks in Deutschland agieren. Die Meldestelle für Antisemitismus RIAS wiederum liefert die vermeintliche Evidenz einer wachsenden Gefahr judenhassender Israelkritiker, worauf sich Polizei, Medien und Gesetzgeber berufen. Auch die Resolutionen des Bundestags geben den Behörden politische Rückendeckung, obwohl sie rechtlich niemanden binden. Am häufigsten repressiert dabei immer noch die Polizei: Im Index of Repression, den das ELSC gemeinsam mit Forensic Architecture führt, ist sie bei 473 der 1.122 erfassten Vorfälle in Deutschland die unmittelbar handelnde Akteurin.
Große Teile der Medien liefern die Feindbilder. Als Hunderte Lehrende nach der Räumung des FU-Camps im Mai 2024 in einem offenen Brief das Recht auf Protest verteidigten, stellte die Bild-Zeitung ein Dutzend von ihnen mit Fotos an den Pranger, und im Bundesbildungsministerium wurde geprüft, ob man ihnen Fördermittel streichen könne.
Keiner der Akteure trägt die Verantwortung allein, sie verteilt sich auf viele Rollen und Instanzen. Deshalb wirkt die Repression oft zufällig, obwohl Millionen Menschen betroffen sind, sie von immer den gleichen Akteuren ausgeht und ihre politischen Absichten und Beschlüsse dazu offen zutage liegen.
Nicht verstummt
Von außerhalb wird diese Praxis in Deutschland zunehmend beim Namen genannt. Sechs UN-Expert:innen verlangten im Oktober 2025 ein Ende der Kriminalisierung von Palästina-Solidarität und der Polizeigewalt gegen Protestierende, und die UN-Sonderberichterstatterin Irene Khan kritisierte nach ihrem Besuch im Februar 2026 den Einsatz von Anti-Terror-Gesetzen gegen das Eintreten für palästinensische Rechte. Auch juristisch wird die Komplizenschaft angegriffen: Nicaragua hat die Bundesrepublik vor dem Internationalen Gerichtshof verklagt, gegen Rüstungsexporte wird vor deutschen Gerichten geklagt und eine Gruppe von Anwält:innen hat gegen Friedrich Merz, Olaf Scholz und weitere Regierungsmitglieder Strafanzeige wegen Beihilfe zum Völkermord erstattet.
Eine der wenigen Einschränkungen der deutschen Rückendeckung für Israel hat die Bewegung selbst erzwungen: Nach fast zwei Jahren Protest stoppte Bundeskanzler Merz im August 2025 einen Teil der Rüstungsexporte, die in Gaza eingesetzt werden können. Wie zu erwarten nur ein kurz währender Etappensieg: Im November hob die Bundesregierung den Stopp wieder auf und im ersten Halbjahr 2026 genehmigte sie nach einer Auswertung von Forensis Exporte nach Israel für rund 799 Millionen Euro, viermal so viel wie im ganzen Vorjahr.
Die Mehrheit gegen diese Politik gibt es längst: Im ZDF-Politbarometer vom August 2025 sprachen sich 83 Prozent dafür aus, Israel keine Waffen mehr zu liefern, die in Gaza eingesetzt werden können. Die Repression soll verhindern, dass aus dieser Mehrheit eine politische Kraft wird. An dieser Kraft arbeitet die Bewegung seit drei Jahren, auf der Straße und vor Gericht. Die Härte, mit der der Staat reagiert, zeigt, dass sie vorankommt.
Wie die Repression im Hotspot der antipalästinensischen Repression in Deutschland, in Berlin, weitergeht, daran muss sich auch eine mögliche Berliner Regierung unter Führung der Linken messen lassen. Viele Akteure der Repression unterstehen ihr direkt oder stehen unter ihrem maßgeblichen Einfluss: die Versammlungsbehörde, das Landesamt für Einwanderung, der Verfassungsschutz, staatliche Förderstellen und die Staatsanwaltschaft. Griffe sie hier ein, ließe sich die Repression unmittelbar eindämmen. Wer stattdessen Polizei und Verfassungsschutz stärkt und in den Chor gegen Antizionismus und palästinensisches Widerstandsrecht einstimmt, schreibt die Bilanz der letzten drei Jahre einfach fort.
Lennart Michaelis arbeitet im Monitoring des European Legal Support Center (ELSC), einer europaweit tätigen Rechtshilfeorganisation, die die Palästina-Solidaritätsbewegung verteidigt, Repression gegen sie dokumentiert und gegen staatliche und unternehmerische Komplizenschaft klagt. Repression zielt auf Vereinzelung. Wer von ihr betroffen ist, kann sich hier beim ELSC melden, die Rechtsberatung ist kostenlos. Jeder gemeldete Fall macht Akteure und Muster der Repression sichtbarer.



