Maja T. – „Es handelt sich um einen politischen Schauprozess“

Die Beweislage ist dünn, die Strafe hat es in sich: Maja T. wurde in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt.
Foto privat

Zum „Tag der Ehre“ in Budapest im Jahr 2023 soll Maja T. Teil einer Gruppe gewesen sein, die mutmaßlich Neonazis angegriffen hat: Acht Jahre Haft nach einem umstrittenen Prozess – und seit über eineinhalb Jahren Isolationshaft. Im Interview spricht Vater Wolfram Jarosch über die Verurteilung von Maja T., die dünne Beweislage, politische Einflussnahme durch das Orbán-Regime und Haftbedingungen, die er als psychische Folter bezeichnet.

etos.media: Am 4. Februar wurde Maja T. vom Landgericht in Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, beide Seiten haben Berufung eingelegt. Wie geht es Maja aktuell?

Wolfram Jarosch: Es geht so. Maja ist nun seit über eineinhalb Jahren in Isolationshaft. Auch nach einem vierzigtägigen Hungerstreik hat sich die Situation nur wenig gebessert. Als Vater merke ich, wie schwierig die Situation zu ertragen ist. Trotzdem versucht Maja, standhaft zu bleiben und den Mut zu behalten. Dabei hilft auch die Solidarität vieler Menschen und dafür sind wir sehr dankbar.

etos.media: Welche konkreten Vorwürfe erhob die ungarische Staatsanwaltschaft gegen Maja?

Wolfram Jarosch: 1945 war die „Schlacht um Budapest“, ein grausames Gemetzel ähnlich Stalingrad, bei dem 160.000 Menschen starben. Jedes Jahr treffen sich nun tausende Neonazis aus ganz Europa, um die SS-, Wehrmachts- und Pfeilkreuzler-Soldaten zu verherrlichen. Vor drei Jahren kam es rund um den „Tag der Ehre“ zu Auseinandersetzungen. Maja soll bei zwei Angriffen auf Neonazis beteiligt gewesen sein.

etos.media: Wie haben Sie das Verfahren erlebt? Hatten Sie den Eindruck eines fairen Prozesses, oder gab es aus Ihrer Sicht Anzeichen für politische Einflussnahme?

Wolfram Jarosch: Wegen fehlender Rechtsstaatlichkeit hatte die EU schon vorher ca. 20 Milliarden Euro für Ungarn gesperrt. Gerade in diesem Prozess konnten wir leider feststellen, dass es sich um einen politischen Schauprozess handelt. Ministerpräsident Orban ließ die „Antifa Ost“ als Terrororganisation einstufen und forderte wiederholt eine harte Bestrafung. Der Richter folgte dem, indem er einseitig die Argumentation der Staatsanwaltschaft übernahm.

etos.media: Medienberichte sprechen von einer vor allem auf Indizien gestützten Beweisführung. Wie bewerten Sie die Beweislage?

Wolfram Jarosch: Diese ist extrem dünn. Es ist nicht klar und unabhängig belegt, dass Maja wirklich vor Ort war. Es gibt nur ein Video von einem Angriff. Angeblich soll Maja dort eine Person mit roter Mütze sein. Aber gerade diese Person läuft vorbei, zurück und dann weiter. Diese Person hat nichts in der Hand, schlägt niemanden und verletzt niemanden.

etos.media: Welche Verteidigungsstrategie verfolgte Majas Anwalt Dr. Tamas Bajaky im Prozess?

Wolfram Jarosch: Dr. Bajaky verweist darauf, dass keine Einstufung als kriminelle Vereinigung festgestellt werden kann. Trotz der sehr umfangreichen deutschen Ermittlungsarbeit gibt es keine Informationen oder Beweise für eine längerfristige Organisation und für eine hierarchische Struktur der Gruppe, die die Taten in Budapest begangen haben soll. Ebenso wurden keinerlei Belege vorgelegt, dass Maja andere Beschuldigte vorher gekannt oder getroffen hätte. Die Zugehörigkeit zu einer kriminellen Vereinigung und die Feststellung einer Straftat im Rahmen einer kriminellen Vereinigung müssen jedoch auf Tatsachen beruhen und dürfen nicht auf Vermutungen basieren. Zudem waren die vorgefallenen Verletzungen nicht lebensbedrohlich. Bis heute ist nicht einmal die genaue anatomische Lage der Kopfverletzungen geklärt. Die Hinzuziehung eines unabhängigen zweiten Sachverständigen, der die Widersprüche untersucht, wurde vom Richter abgelehnt.

etos.media: Es gab Berichte über besonders strenge Haftbedingungen bereits in der U-Haft. Könnten Sie das bitte ausführen?

Wolfram Jarosch: Vierundzwanzigstündige Videoüberwachung, ständige Nacktuntersuchungen, Bettwanzen und Kakerlaken, stündliche Zellenkontrolle mit Licht die ganze Nacht durch. Das Schlimmste ist jedoch die Isolationshaft, 23 Stunden allein in der Zelle, eine Stunde allein auf dem Hof und das ein ganzes Jahr lang. Diese psychische Folter soll Menschen zermürben und zerstören. Erst seit dem Hungerstreik hat sich die Situation etwas gebessert. Maja hat aber immer noch deutlich weniger als die in den Nelson-Mandela-Rules als Minimum genannten zwei Stunden Kontakt.

etos.media: Am 28. Juni 2024 untersagte das Bundesverfassungsgericht per Beschluss um 10.50 Uhr Majas Auslieferung nach Ungarn, doch vier Stunden zuvor wurde Maja um 6.50 Uhr zwecks Überstellung nach Ungarn bereits an die österreichischen Behörden übergeben. Die Entscheidung des BVerfG wurde so antizipiert – könnte man hier von einer Art kleinem ‚Staatstreich‘, von einem Akt der Meuterei der sächsischen Polizei gegenüber dem höchsten deutschen Gericht sprechen?

Wolfram Jarosch: Für mich bleiben viele Fragen offen: So war die Auslieferung zwei Wochen lang vorbereitet worden mit Hubschrauber, Hundertschaften der Polizei, Berliner Behörden, sächsischen, bayrischen, österreichischen, ungarischen und Bundesbehörden. Und das, obwohl ja angeblich gar nicht bekannt war, wann das Urteil kommt und wie es ausfällt. Oder ist es denkbar, dass hier eine „Verbotene Mitteilung über Gerichtsverhandlungen“ nach § 353d StGB vorliegt?

Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurde laut Staatsanwältin Simone Herbert vormittags über das Urteil informiert, Majas Anwälte aber erst nach Arbeitsschluss um 17:26 Uhr. Und das geschah nicht einmal absichtlich, sondern eher zufällig durch einen Umweg über den Bundesgerichtshof. Warum wurde der prozessrechtliche „Grundsatz der Waffengleichheit“ missachtet? Wie kommt es, dass nicht wie sonst allgemein üblich ein Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht abgewartet wurde, sondern ohne jeden Grund zur Eile mitten in der Nacht eine Auslieferung durchgepeitscht wurde? Für mich hat sich diese paramilitärisch anmutende Aktion jedenfalls wie eine staatlich organisierte Entführung meines Kindes angefühlt.

etos.media: Im zuvor genannten Beschluss verpflichtete das Bundesverfassungsgericht die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Majas „Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken“. Gab es derartige Bemühungen?

Wolfram Jarosch: Außenminister Wadephul sagte mir: „Aber in der Tat, das Bundesverfassungsgericht hat gesprochen und deswegen muss Ihr Kind zurück nach Deutschland. (…) Darum bemühen wir uns, ich persönlich seit Amtsübernahme auch. Ich habe bereits mit meinem ungarischen Kollegen über das Thema gesprochen und ich werde ihn am Ende der Woche in Kopenhagen noch mal sehen und werde das Thema auch dort erneut ansprechen.“ An der Situation hat sich dadurch aber kaum etwas geändert.

etos.media: Wie kann allgemein das Verhalten deutscher Behörden gegenüber Maja, Majas Anwalt und Ihnen als Angehörigen charakterisiert werden?

Wolfram Jarosch: Italien hat in einem ähnlichen Fall eine Auslieferung abgelehnt, Frankreich auch. Zu dem Urteil des Kammergerichtes Berlin sagte der frühere Richter am Internationalen Strafgerichtshof Cuno Tarfusser: „Es ist eine Frechheit, ein Urteil auf diese Weise zu fällen und damit über das Leben einer Person hinwegzugehen, so, als habe man sich nur eines Problems entledigen wollen – womöglich unter politischem Druck. Das Urteil ist grottenschlecht.“ Dann haben wir die sächsischen und Berliner Behörden, die meines Erachtens die Auslieferung bewusst so geplant haben, dass eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes verhindert werden sollte – ein Justizskandal. Und schließlich das Außenministerium, welches zwar hilfsbereit ist, bisher aber sehr wenig erreicht hat.

etos.media: Das BVerfG erklärte per Beschluss vom 24. Januar 2025 Majas Auslieferung schließlich für rechtswidrig. Ergeben sich hieraus reale Konsequenzen? Wird jemand zur Rechenschaft gezogen?

Wolfram Jarosch: Bisher leider nicht.

etos.media: Vielen Dank für das Gespräch. Ihnen und vor allem Maja alles Gute von der gesamten Redaktion.

Ich bin seit 2015 im Team und beschäftige mich hauptsächlich mit Kriegen und Konflikten in Westasien und Nordafrika (WANA), der Jemen und Palästina/Israel sind hier meine Schwerpunkte. Darüber hinaus schreibe ich über Militarismus, Imperialismus, Terrorismus und Geopolitik sowie über die extreme Rechte und den autoritären Staatsumbau in der BRD. Bei etos.media bin ich Redakteur für Außenpolitik. Hier könnt ihr euch in meinen Newsletter eintragen.

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