Die Drohung nach innen: Warum Iran gerade jetzt die Repression verschärft

Immer im Blick: Eine Frau geht an einem Wandgemälde von Ayatollah Khomeini vor der ehemaligen US-Botschaft in Teheran vorbei.
Foto: Chador, Av Mare, CC BY NC 2.0

Die Islamische Republik verschärft die Repression gegen Protestierende, politische Gefangene und Bahais. Todesurteile, Hinrichtungen und Vermögenskonfiskationen fallen dabei mit äußerer militärischer Konfrontation und wachsender wirtschaftlicher Unsicherheit zusammen. Nima Mina erklärt, dass die Entwicklung auf eine präventive Sicherheitslogik deutet: Die Führung will verhindern, dass unterschiedliche gesellschaftliche Konflikte erneut zu einer gemeinsamen Protestbewegung zusammenfinden.

Als Gholamhossein Mohseni Ejei Ende August vor neuen Protesten warnte, ließ der Chef der Justiz der Islamischen Republik Iran wenig Raum für Missverständnisse. Sollten im Inneren erneut „Unruhen“ ausgelöst werden, werde die Antwort „entschlossener als in allen vergangenen Perioden“ ausfallen. Sicherheitsorgane und Justiz seien vorbereitet. Zugleich sprach Ejei von „Handlangern“ eines äußeren Feindes im Inneren und stellte seine Warnung in den Zusammenhang der militärischen Konfrontation mit den USA.

Diese Verbindung ist für das Verständnis der gegenwärtigen Repressionswelle entscheidend. Parallel zur äußeren Eskalation häufen sich Berichte über Todesurteile gegen Festgenommene der Proteste vom Januar 2026, vollstreckte Hinrichtungen, lange Haftstrafen, Vermögenskonfiskationen und neue Maßnahmen gegen die religiöse Minderheit der Bahais. Ein zentral gesteuerter Plan lässt sich daraus nicht ableiten. Erkennbar ist jedoch eine verschärfte Sicherheitslogik: Politischer Protest, soziale Mobilisierung und tatsächliche oder behauptete Verbindungen zum Ausland werden zunehmend als Fragen der „nationalen Sicherheit“ behandelt. In einzelnen Verfahren greift der Staat zudem auf die wirtschaftliche Existenz der Beschuldigten zu.

Repression als Prävention

Ejeis Drohung zielt zunächst auf Abschreckung. Die Führung der IR wartet nicht ab, ob sich erneut eine landesweite Protestbewegung formiert. Sie erhöht schon vorher die möglichen Kosten einer Beteiligung.

Vor diesem Hintergrund fällt die Häufung von Todesurteilen auf. Ende August berichtete die Human Rights Activists News Agency (HRANA), dass zehn Angeklagte im sogenannten Verfahren „Meydan-e Shohada“ in Isfahan erstinstanzlich jeweils zum Tod und zusätzlich zu elf Jahren Haft verurteilt worden seien. Sechs weitere Angeklagte erhielten demnach langjährige Freiheitsstrafen; insgesamt verhängte das Gericht laut HRANA gegen die 16 Beschuldigten 256 Jahre Haft.

Das Verfahren steht im Zusammenhang mit den Protesten im Januar 2026. Den Angeklagten werden unter anderem „Feindschaft gegen Gott“ (Moharebeh), Beschädigung öffentlichen Eigentums, Verschwörung gegen die nationale Sicherheit und Propaganda gegen die Staatsordnung vorgeworfen. HRANA berichtet außerdem über eingeschränkten Zugang der Verteidiger zu den Verfahrensakten; ein Angeklagter habe erklärt, während der Verhöre gefoltert worden zu sein. Große staatliche oder regimenahe Inlandsmedien haben die zehn Todesurteile bislang nicht eigenständig bestätigt; dasselbe gilt für die im Folgenden genannten HRANA-Berichte zu Leila Abolhasani und Ali Zarei Douzdarrehsi.

Anders ist die Quellenlage im Fall Qaem Hosseini. Seine Hinrichtung am 20. August 2026 wurde auch von staatsnahen Inlandsmedien bestätigt. Tasnim berichtete unter Berufung auf die Justiz über die Vollstreckung und gab deren Vorwürfe gegen Hosseini wieder. Er gehörte zu den Angeklagten des Verfahrens um „Meydan-e Alikhani“ in Isfahan. Menschenrechtsorganisationen zufolge war er bereits der fünfte Angeklagte dieses Verfahrens, der hingerichtet wurde. Die Hinrichtung selbst ist damit auch durch eine Quelle innerhalb der IR bestätigt; die Darstellung der ihm vorgeworfenen Taten stammt von der Justiz.

Zwischen Todesurteil und Vollstreckung liegt ein politisch wichtiger Unterschied. Ein Todesurteil stellt die maximale Strafe in Aussicht. Eine Hinrichtung zeigt, dass sie tatsächlich vollzogen wird. Ihre abschreckende Wirkung reicht damit über den einzelnen Verurteilten hinaus.

Warum Frauen, Mütter und sichtbar Verletzte?

Besondere Aufmerksamkeit verdient das Todesurteil gegen Leila Abolhasani. HRANA berichtete Ende August, die 43-jährige Mutter zweier jugendlicher Töchter sei während der Proteste im Januar in Shahin Shahr festgenommen und von einem Revolutionsgericht in Isfahan wegen „Feindschaft gegen Gott“ zum Tod verurteilt worden. Sie befindet sich demnach im Gefängnis Dowlatabad in Isfahan. Einer von HRANA zitierten familiennahen Quelle zufolge hatte Abolhasani einen Brand an einer Filiale der Ladenkette Ofogh Kourosh gefilmt; die Behörden werfen ihr eine Beteiligung an der Brandstiftung vor. Ihr Anwalt hat gegen das erstinstanzliche Urteil Rechtsmittel eingelegt.

Ob Abolhasani auch deshalb mit besonderer Härte verfolgt wird, weil sie eine Frau und Mutter ist, lässt sich nicht belegen. Vor dem Hintergrund von „Frau, Leben, Freiheit“ erhält ihr Todesurteil dennoch besondere Bedeutung. Seit 2022 geht es im Konflikt zwischen Gesellschaft und IR auch um weibliche Autonomie, die staatliche Kontrolle des öffentlichen Raums und die Rolle von Frauen im Protest. Ein Todesurteil gegen eine Mutter zweier Töchter kann deshalb weit über organisierte oppositionelle Milieus hinauswirken.

Noch deutlicher ist die Symbolik im Fall Ali Zarei Douzdarrehsi. Laut HRANA wurde der etwa 27-Jährige von der Abteilung 23 des Revolutionsgerichts in Teheran wegen „Verderbnis auf Erden“ (Efsad fel arz) zum Tod verurteilt. Zarei habe sich zuvor in Deutschland aufgehalten und sei nach seiner Einreise am 28. April 2026 von Mitarbeitern des Ministeriums für Nachrichtenwesen (MOIS) festgenommen worden. Während der Proteste von 2022 sei eines seiner Augen durch Schrotkugeln verletzt worden. Als Grundlage des Todesurteils nennt HRANA mehrere Vorwürfe, darunter politische Aktivitäten, Propaganda gegen das System, Verbreitung angeblich falscher Nachrichten, Störung der Sicherheit sowie unerlaubte Ein- und Ausreise.

Sollten die Angaben zutreffen, kehrt das Verfahren die Rollen auf bemerkenswerte Weise um: Ein Mann, dessen Augenverletzung an die Gewalt während der Proteste von 2022 erinnert, steht vier Jahre später selbst als Angeklagter in einem Kapitalverfahren. Dass er aus Deutschland zurückkehrte und anschließend festgenommen wurde, dürfte auch in der Diaspora wahrgenommen werden. Ob die Behörden eine solche abschreckende Wirkung gezielt beabsichtigen, ist nicht belegt.

Wenn Protest zum Spionagefall wird

Aufschlussreich ist auch der Fall Ali-Asghar Peyghambari, genannt Alireza. Sein Anwalt Payam Dorafshan erklärte gegenüber dem in Iran publizierenden Portal Emtedad, das Todesurteil gegen seinen Mandanten sei vom Obersten Gericht bestätigt worden. Es stütze sich auf das verschärfte Gesetz zur Bestrafung von Spionage und Zusammenarbeit mit Israel. Nach Darstellung des Anwalts gebe es keine organisatorische oder sonstige Verbindung Peyghambaris zu feindlichen Gruppen; im Kern werde ihm die Teilnahme an einer Protestveranstaltung zugerechnet.

Der Fall berührt eine Frage, die mit der militärischen Eskalation an Bedeutung gewinnt: Wo verläuft die Grenze zwischen tatsächlicher nachrichtendienstlicher Agententätigkeit und oppositionellem Verhalten? Die IR ist realen Spionage- und Sicherheitsbedrohungen ausgesetzt. Zugleich erleichtert die äußere Konfrontation eine politische Sprache, in der Protest, Kollaboration und Feindsteuerung ineinander übergehen können.

Ejeis Rhetorik zeigt diesen Zusammenhang besonders deutlich: Äußere Angriffe und innere „Handlanger“ erscheinen in derselben Argumentation. Aus zwei unterschiedlichen Gefahren wird so ein gemeinsames Sicherheitsproblem.

Konfiszierung als Strafe

Im Fall Sadegh Saedinia greift die Sanktion über die persönliche Freiheit hinaus. Tasnim berichtete am 3. September, das Oberste Gericht habe ein Urteil von zwölf Jahren, sechs Monaten und einem Tag Haft sowie die Konfiszierung sämtlichen beweglichen und unbeweglichen Vermögens zugunsten des Staates bestätigt. Nach Verbüßung der Haft darf Saedinia zudem zwei Jahre lang nicht im Cafégewerbe tätig sein.

Nach Darstellung der Justiz hatte Saedinia während der Proteste vom Januar über Instagram oppositionelle Aufrufe unterstützt, Geschäftsschließungen befürwortet, eigene Betriebe geschlossen und Beschäftigte zur Beteiligung ermutigt. Tasnim übernimmt dabei die staatliche Deutung der Proteste und der gegen ihn erhobenen Vorwürfe; sie sind nicht unabhängig bestätigt.

Bemerkenswert ist vor allem die Konfiszierung. Sie trifft nicht nur den Beschuldigten, sondern potenziell auch seine Familie, Beschäftigte und sein wirtschaftliches Umfeld. Wo Cafés oder Unternehmen zugleich gesellschaftliche Treffpunkte sind, entzieht der Staat damit möglicherweise auch Räume und Ressourcen sozialer Vernetzung. Für die These einer systematischen Strategie reicht ein einzelner Fall nicht. Das Urteil zeigt aber, wie weit politische Sanktionen inzwischen reichen können: bis zum Entzug der wirtschaftlichen Grundlage eines Beschuldigten.

Warum wieder die Bahais?

Parallel dazu hat sich der Druck auf Bahais erneut verschärft. Die Bahai International Community (BIC) berichtete am 27. August über Razzien zwischen dem 22. und 25. August in sieben Provinzen. Dabei seien Wohnungen und Arbeitsstätten durchsucht, Menschen festgenommen sowie elektronische Geräte, Bargeld, Gold und ein Klavier beschlagnahmt worden. HRANA dokumentierte mehrere dieser Fälle ebenfalls und berichtete von mindestens elf Personen, die festgenommen oder zum Antritt bereits verhängter Haftstrafen inhaftiert worden seien.

Zu den dokumentierten Fällen gehört die Familie Moughan in Isfahan. Nach Angaben von BIC und HRANA durchsuchten MOIS-Mitarbeiter am 25. August das Haus von Jila und Vahid Moughan und nahmen deren Tochter Sarir Moughan fest, die kurz zuvor aus dem Ausland zurückgekehrt war. Über den Grund der Festnahme oder konkrete Vorwürfe lagen zum Zeitpunkt der Berichte keine Angaben vor. Die jüngste Razzienwelle ist durch Bahai- und Menschenrechtsquellen umfangreich dokumentiert; eine eigenständige Bestätigung der einzelnen Vorgänge durch große staatliche oder staatsnahe Inlandsmedien fehlt bislang.

Hinzu kommen neue Urteile.

HRANA berichtete über die Verurteilung von zwölf Bahais durch die Abteilung 1 des Revolutionsgerichts in Sari. Nach dem am 20. August ergangenen Urteil wurden gegen sie zusammen 26 Jahre und 165 Tage Haft sowie 76 Jahre Entzug sozialer Rechte, also zeitlich befristete Einschränkungen bestimmter beruflicher, gesellschaftlicher und öffentlicher Rechte, erhängt. Raquel Ataian erhielt demnach vier Jahre Haft und zehn Jahre Entzug sozialer Rechte; die elf übrigen Angeklagten jeweils zwei Jahre und 15 Tage Haft sowie sechs Jahre Entzug sozialer Rechte. Die besondere Verwundbarkeit der Bahais hat eine lange Vorgeschichte. Sie sind seit Jahrzehnten institutioneller Diskriminierung ausgesetzt. Im offiziellen Diskurs werden sie zudem immer wieder mit Israel in Verbindung gebracht, weil sich das internationale administrative Zentrum der Bahai-Religion in Haifa befindet. In Zeiten verschärfter Spionage- und Kriegsrhetorik kann diese alte Stigmatisierung leichter an das Narrativ des „inneren Feindes“ anschließen.

Auffällig ist zugleich die wirtschaftliche Dimension der jüngsten Maßnahmen. Beschlagnahmt werden nicht nur persönliche Gegenstände, sondern auch Arbeitsmittel und Vermögenswerte; hinzu kommen Einschränkungen sozialer Rechte. Die Repression trifft damit nicht allein Freiheit und politische Betätigung, sondern auch Möglichkeiten wirtschaftlicher Selbstständigkeit.

Wenn die Krisen zusammenlaufen

Der Zeitpunkt der Verschärfung lässt sich nicht allein mit dem bevorstehenden Jahrestag des Todes von Mahsa Jina Amini am 16. September erklären. Der Termin dürfte für die Sicherheitsorgane dennoch von Bedeutung sein. Für frühere Jahrestage liegen Berichte über Druck auf Angehörige und Aktivisten, Einschränkungen von Gedenkveranstaltungen und eine verstärkte Sicherheitspräsenz vor, unter anderem am Friedhof Aichi in Saqqez, wo Amini begraben ist. Daraus lässt sich nicht ableiten, wie die Behörden 2026 vorgehen werden. Es zeigt aber, dass sie Jahrestage in der Vergangenheit als mögliche Mobilisierungsmomente behandelt haben.

Ein solcher Jahrestag braucht weder Partei noch Organisation, um Menschen auf einen gemeinsamen Zeitpunkt auszurichten. Datum, Erinnerung und Symbol sind bereits vorhanden. In einem politischen System, das unabhängige Organisationen stark einschränkt, erhöht gerade das die Bedeutung solcher Anlässe.

Doch der Jahrestag ist nur ein Faktor. Mehrere Krisen treffen gleichzeitig aufeinander: steigende Preise, sinkende Kaufkraft, Probleme bei Energieversorgung und Treibstoff, äußerer wirtschaftlicher Druck und die militärische Konfrontation. Ejeis Rede führt äußeren Feind, nationale Geschlossenheit und drohende innere Unruhe unmittelbar zusammen.

Das größere Risiko für die Führung könnte deshalb darin liegen, dass bislang getrennte Konflikte zusammenfinden: wirtschaftliche Unzufriedenheit, politische Opposition, Frauenproteste, studentische und arbeitsbezogene Mobilisierung sowie regionale Protestbewegungen. Jede dieser Konfliktlinien lässt sich für sich genommen leichter eindämmen. Verbinden sie sich, entsteht eine andere Dynamik.

Präventive Repression richtet sich dann nicht nur gegen einen bereits sichtbaren Protest. Sie soll verhindern, dass aus verschiedenen Formen der Unzufriedenheit eine gemeinsame Bewegung wird.

Ein Zeichen von Angst?

Ob man das „Angst“ nennt, ist letztlich zweitrangig. Ejeis öffentliche Warnung zeigt, dass neue innere Unruhen auf höchster Ebene des Justizapparats als ernsthafte Gefahr behandelt werden.

Repression richtet sich dabei in zwei Richtungen. Nach unten soll sie mögliche Demonstranten abschrecken; innerhalb des Staatsapparats signalisiert sie, welche Linie Justiz, Polizei und Sicherheitsorgane durchsetzen sollen. Nach äußerer militärischer Verwundbarkeit kann Härte im Inneren zugleich Handlungsfähigkeit demonstrieren.

Dafür braucht es nicht für jedes Urteil einen zentralen Befehl. Wenn Justiz, MOIS, IRGC und andere Sicherheitsorgane dieselbe Bedrohungsdiagnose teilen und wissen, dass Härte politisch erwünscht ist, können unterschiedliche Institutionen auch ohne detaillierte zentrale Steuerung in dieselbe Richtung handeln.

Fürchtet die IR die eigene Gesellschaft mehr als Israel und die USA?

Die Frage ist zugespitzt. „Furcht“ lässt sich nicht messen; unterschiedliche Gegner bedrohen zudem unterschiedliche Grundlagen der Macht.

Israel und die USA können militärische Fähigkeiten, Infrastruktur, Führungspersonal, wirtschaftliche Ressourcen und die regionale Handlungsfähigkeit der IR beschädigen. Eine dauerhaft mobilisierte iranische Gesellschaft bedroht etwas anderes: die Fähigkeit der politischen Ordnung, im eigenen Land dauerhaft Gehorsam und Kontrolle herzustellen.

Beide Ebenen können sich sogar gegenseitig verstärken. Eine militärische Attacke kann die IR strategisch schwächen und ihr zugleich ermöglichen, innenpolitische Gegner als Sicherheitsrisiko darzustellen. Je stärker Protest mit einem äußeren Feind verknüpft wird, desto leichter lässt sich außergewöhnliche Repression mit nationaler Sicherheit begründen.

Äußere Gegner bedrohen die Machtmittel der IR. Eine erfolgreiche und dauerhaft mobilisierte iranische Gesellschaft könnte die politische Grundlage bedrohen, auf der diese Macht ausgeübt wird.

In diesem Licht erscheint Ejeis Drohung nicht als isolierte Warnung vor neuen Straßenprotesten. Militärischer Druck, wirtschaftliche Krise und gesellschaftliche Unzufriedenheit treffen gleichzeitig aufeinander. Die gegenwärtige Repression zielt vor allem darauf, zu verhindern, dass daraus eine gemeinsame politische Dynamik entsteht.

Dr. Nima Mina ist Iranist und Literaturwissenschaftler und lehrt Persisch und Iranistik am Institut für Orient- und Asienwissenschaften der Universität Bonn. Zuvor war er unter anderem an der School of Oriental and African Studies (SOAS) in London sowie an Universitäten in den USA und Frankreich tätig; zu seinen Forschungsgebieten gehören die zeitgenössische iranische Gesellschaft und Kultur, persische Literatur und die iranische Diaspora.

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