Es gehört zu den bemerkenswerten Wiederholungen der jüngeren europäischen Politik, dass Antisemitismusvorwürfe gegen Parteien links der Sozialdemokratie besonders häufig mit der Frage ihrer Regierungsfähigkeit verbunden werden, sobald diese nicht mehr nur protestieren, sondern reale politische Gestaltungsmacht gewinnen können.
In Großbritannien erklärten 2018 drei große jüdische Zeitungen gemeinsam, dass eine Regierung unter Jeremy Corbyn eine »existential threat« für jüdisches Leben darstelle. Kurz zum Hintergrund: In Labour hatte es damals tatsächlich einzelne antisemitische Äußerungen gegeben. Relevant für die Debatte waren diese nicht wirklich, denn ein großer Teil, der gegen Corbyn und Labour erhobenen Vorwürfe, hatte sich weniger an diesen entzündet als an den damit in Verbindung gebrachten kritischen Äußerungen über die israelische Regierung – deren Einordnung als antisemitisch wiederum selbst Gegenstand heftiger politischer und wissenschaftlicher Auseinandersetzungen wurde. So weit, so bekannt. Letztlich widersprach Corbyn der Behauptung, eine von ihm geführte Regierung gefährde jüdisches Leben.
In Frankreich wurde die Verbindung noch unmittelbarer hergestellt. Einen Tag nach dem überraschenden Wahlerfolg des linken Nouveau Front Populaire im Juli 2024 erklärte CRIF-Präsident Yonathan Arfi mit Blick auf La France insoumise: »LFI n’a pas sa place au gouvernement.« (LFI gehört nicht in die Regierung.) Eine Regierungsbeteiligung sei aus seiner Sicht ausgeschlossen, weil LFI seit Monaten eine antisemitische Kampagne betreibe.1 Auch hier wurde erneut ein erheblicher Teil der Anschuldigungen aus LFI-Positionen zu Gaza, dem Zionismus, Hamas und der israelischen Regierung sowie aus umstrittenen Äußerungen Mélenchons abgeleitet.
Blicken wir nun nach Deutschland: Seit dem 7. Oktober und den seither auch in der Bundesrepublik stattfindenden Protesten gegen den Krieg in Gaza ist die Gleichsetzung von Palästina-Solidarität und Antisemitismus nahezu zum politischen Alltag geworden. Umso interessanter ist eine andere, inzwischen weitgehend vergessene Vorgeschichte. Sie führt uns in den Mai 2011 – und wirkt angesichts dessen, was sich derzeit nach dem Wahlsieg der Linken in Berlin abspielt, erstaunlich gegenwärtig.
Die Frage der Regierungsfähigkeit und wer sie beeinflusst
Am 19. Mai 2011 berichtete die Frankfurter Rundschau über einen noch unveröffentlichten Aufsatz der Politikwissenschaftler Samuel Salzborn und Sebastian Voigt. Sein Titel machte aus dem wissenschaftlichen Gegenstand bereits eine Regierungsfrage: »Antisemiten als Koalitionspartner? Die Linkspartei zwischen antizionistischem Antisemitismus und dem Streben nach Regierungsfähigkeit«.
Was anschließend in großen Teilen der Presse als neue sozialwissenschaftliche »Studie« über ein Antisemitismusproblem der Linkspartei behandelt wurde, war zu diesem Zeitpunkt keine publizierte empirische Untersuchung, sondern ein noch unveröffentlichter Aufsatz, dessen Material vor allem aus bekannten Äußerungen und Handlungen einzelner Funktionäre und Abgeordneter zum Nahostkonflikt bestand.2 Der Zusammenhang zwischen der Antisemitismusdiagnose und der Machtfrage war nicht das Produkt einer späteren politischen Zuspitzung durch Union oder FDP. Er war im Text selbst angelegt. In der schließlich erschienenen Fassung begründeten Salzborn und Voigt die »besondere Brisanz« ihrer Diagnose ausdrücklich damit, dass Die Linke zunehmend nach Regierungsbeteiligung strebe. Aufgrund ihres Stimmenpotentials stehe erstmals die Möglichkeit auf der Tagesordnung, dass eine Partei Regierungsverantwortung übernehme, in der sich nach Auffassung der Autoren eine einflussreiche Strömung »affirmativ zum Antisemitismus« positioniere.3 Nur sechs Tage nach Beginn der Presseberichterstattung war diese Argumentation im Deutschen Bundestag angekommen. Am 25. Mai setzten CDU/CSU und FDP eine Aktuelle Stunde über »mögliche antisemitische und israelfeindliche Positionen und Verhaltensweisen in der Partei Die Linke« auf die Tagesordnung. Innerhalb weniger Tage hatte sich eine Kette geschlossen: unveröffentlichtes Manuskript, Presseberichterstattung, Reaktionen führender Politiker, innerparteiliche Auseinandersetzung, Bundestag. Gegen Ende der Debatte erklärte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Arnold Vaatz, die Aktuelle Stunde wäre vielleicht entbehrlich gewesen, wenn es nur um verstreute Einzelmeinungen gegangen wäre. Entscheidend sei vielmehr die Aussage der Studie, der Antisemitismus gewinne in der Linken an Kraft und dominiere die Partei zunehmend. Fast beiläufig fügte er hinzu, es handle sich um eine Studie, »die nicht wir in Auftrag gegeben haben«.4
Bislang gibt es tatsächlich keinen Beleg dafür, dass CDU/CSU oder FDP den Aufsatz bestellt, finanziert oder seine Veröffentlichung mit den Autoren koordiniert hätten. Die bislang rekonstruierbare Spur verläuft zunächst von der Presse zu den Parteien, nicht umgekehrt. Gerade deshalb wäre es verkürzt, nach einem einzelnen Auftraggeber zu suchen und erst mit dessen Auffinden von politischer Instrumentalisierung zu sprechen. Entscheidend ist die Geschwindigkeit, mit der ein noch nicht einmal abgeschlossenes wissenschaftliches Manuskript in eine parlamentarische Aussage über die Legitimität einer ganzen Partei übersetzt wurde.
Hinzu kommt ein bislang wenig beachteter Umstand: Über den Text, der diese Wirkung entfaltete, wurde öffentlich gestritten, bevor seine endgültige Fassung überhaupt vorlag. Peter Ullrich und Alban Werner vom Zentrum für Antisemitismusforschung der TU Berlin nahmen den Aufsatz noch 2011 einer ausführlichen methodischen Kritik unter. Sie verwiesen darauf, dass die schließlich veröffentlichte Fassung gegenüber der zuvor öffentlich diskutierten Version an entscheidenden Stellen relativiert worden war. In der Vorabfassung hatten Salzborn und Voigt behauptet, der von ihnen diagnostizierte antisemitische Antizionismus sei innerhalb der Linken zu einer »weitgehend konsensfähigen Position« geworden. In der publizierten Fassung hieß es wesentlich vorsichtiger, er sei inzwischen zu einer Position geworden, welche die öffentliche Wahrnehmung der Partei dominiere.5 Der Unterschied ist erheblich. Ob eine Position innerhalb einer Partei weitgehend konsensfähig ist, verlangt Aussagen über tatsächliche innerparteiliche Mehrheitsverhältnisse. Ob sie die öffentliche Wahrnehmung beherrscht, kann dagegen bereits aus der besonderen Sichtbarkeit einiger Funktionäre, Konflikte und Medienberichte folgen. Salzborn und Voigt schränkten in der veröffentlichten Fassung zudem die Reichweite ihrer Untersuchung ausdrücklich ein; Aussagen über die Verankerung entsprechender Einstellungen in der Parteibasis seien auf dieser Grundlage nicht möglich. Ullrich und Werner kritisierten dennoch, dass die Autoren an anderer Stelle weiterhin weitreichende Schlussfolgerungen über große Teile der Partei zögen. Ihre Bilanz fiel entsprechend hart aus: selektive Materialauswahl, fehlende Berücksichtigung widersprechender Parteibeschlüsse, methodische Schwächen und Schlussfolgerungen, die das Material nicht trage.6
Politisch kam diese wissenschaftliche Präzisierung zu spät. Die schärfere Fassung hatte ihre Wirkung bereits entfaltet. Über sie war berichtet worden, ihre Aussagen waren in die politische Auseinandersetzung eingegangen, der Bundestag hatte darüber debattiert. Die endgültige Fassung wurde erst danach abgeschlossen und konnte bereits Reaktionen auf jene Kontroverse aufnehmen, welche die Vorabveröffentlichung selbst ausgelöst hatte.
Auch die Vorgeschichte des Textes zeigt, dass hier nicht zwei unbeteiligte Wissenschaftler zufällig auf ein neues Forschungsproblem gestoßen waren. Sebastian Voigt war bereits Jahre zuvor unmittelbar an jenem innerlinken Konflikt beteiligt, den er später wissenschaftlich untersuchte. Er gehörte zu den Mitgründern des BAK Shalom im Umfeld der Linksjugend. 2008 beschrieb er dessen Funktion in der Jungle World selbst erstaunlich offen: Die Gründung habe der Israeldebatte in der Linkspartei einen institutionellen Rahmen geben sollen, um sie dadurch zu »forcieren«. Die Resonanz sei »immens« gewesen; Voigt verwies dabei ausdrücklich auch auf das Presseecho. Sein Text schloss mit der Aufforderung, nun sei der Zeitpunkt gekommen, sich einzumischen.7
Das Presseecho war tatsächlich beträchtlich. Im Springer-Blatt Die Welt solidarisierte sich Alan Posener im Juni 2008 ausdrücklich mit dem Anliegen des BAK Shalom. Er stellte die Auseinandersetzung als Konflikt zwischen einer proisraelischen, progressiven Linken und Kräften dar, die diese Stimmen zum Schweigen bringen wollten.8 Eine kleine innerlinke Strömung besaß damit etwas, das bei politischen Richtungskämpfen von erheblichem Wert ist: organisatorische Verankerung im Inneren und mediale Verstärkung von außen.
Gleichzeitig erhielt Voigt bemerkenswerten Raum innerhalb der Rosa-Luxemburg-Stiftung (RLS). Das erscheint auf den ersten Blick paradox. Voigt war kein Mitglied der Linkspartei und vertrat in zentralen Fragen Positionen, die innerhalb großer Teile ihres Umfeldes heftig umstritten waren. Dennoch referierte er auf der Ferienakademie des Studienwerks 2008 über »Die Israeldebatte in der Linkspartei« und 2009 unter der Überschrift »Erneuerung oder Spaltung der Linken?«.9
Der Widerspruch löst sich teilweise auf, wenn man die damalige Organisationsweise des Studienwerks betrachtet. Die Ferienakademien wurden nicht einfach von einer Stiftungsleitung mit Referenten bestückt. Nach eigener Darstellung der RLS wurde ihre wichtigste stipendiatische Veranstaltung »im Wesentlichen« von einer Arbeitsgruppe der Geförderten selbst vorbereitet. Thematische Arbeitskreise und Stipendiaten organisierten einen erheblichen Teil der Workshops in Eigenregie. Voigt wiederum war kein beliebiger externer Referent, sondern selbst ehemaliger RLS-Stipendiat; von 2001 bis 2004 hatte ihn die Stiftung gefördert.10 Diese weitgehende Selbstorganisation eröffnete politischen Minderheitsströmungen institutionelle Räume, ohne dass ihre Einladung mit einer politischen Billigung durch die Stiftungsführung gleichzusetzen war. Genau das zeigte sich 2009. Die RLS sah sich nach heftigen Protesten gegen mehrere Referenten aus dem antideutschen Spektrum zu einer öffentlichen Stellungnahme veranlasst. Sie verteidigte zunächst das Prinzip des »pluralen Meinungsstreits« gegen eine autoritäre Ausladung von oben und erklärte ausdrücklich, die Auswahl einzelner Referenten repräsentiere nicht die Nahostposition der Stiftung.11
Zwei Jahre später fiel der Rückblick wesentlich selbstkritischer aus. Im eigenen Journal erinnerte das Studienwerk daran, dass 2009 »sogenannte Antideutsche« Nahostveranstaltungen geplant und Referenten eingeladen hätten, die nach Einschätzung der Autoren kaum verhüllt bellizistische Positionen gegenüber dem Iran vertreten und sich im Nahostkonflikt einseitig positioniert hätten. Der »Protest der Mehrheit der StipendiatInnen« habe das Studienwerk schließlich veranlasst, in die Selbstorganisation einzugreifen. Gemeinsam mit dem Arbeitskreis Ferienakademie seien regulierende Strukturen geschaffen worden, um das Programm künftig stärker auszutarieren.12
Voigts Präsenz innerhalb der RLS war somit weder Beleg einer geheimen politischen Kursänderung der Stiftung noch bedeutungslos. Sie zeigt vielmehr einen institutionellen Mechanismus, über den eine gut organisierte Minderheitsströmung innerhalb eines pluralistisch und weitgehend selbstorganisiert angelegten Bildungsapparates erhebliche Sichtbarkeit gewinnen konnte. Die gleiche Strömung erfuhr gleichzeitig positive Aufmerksamkeit in Medien, die der Linkspartei politisch alles andere als nahestanden. Der innerorganisatorische Konflikt erzeugte Medienresonanz; die Medienresonanz erhöhte wiederum die politische Bedeutung des innerorganisatorischen Konflikts.
Auch die Verbindung zwischen den beiden späteren Autoren entstand vor dem gemeinsamen Aufsatz. Im Mai 2010 besprach Voigt in der taz Salzborns Habilitationsschrift »Antisemitismus als negative Leitidee der Moderne« ausführlich und positiv. Er referierte dabei gerade jene Theorieelemente, die später für die gemeinsame Argumentation wichtig wurden – darunter die Vorstellung, Israel fungiere im modernen Antisemitismus zunehmend als »Kollektivjude«.13 Nur einen Monat später erklärte Salzborn in der Welt, die Linkspartei habe ein Antisemitismusproblem. Ausgangspunkt waren die Gaza-Flottille und die Beteiligung von Abgeordneten der Linken. Salzborn schrieb, scheinbare Israelkritik entpuppe sich bei genauerem Hinsehen als antisemitisch, und stellte die Partei am Ende vor die Alternative, entweder Antizionisten und Antisemiten auszuschließen oder selbst zur politischen Heimat des Antisemitismus zu werden.14 Im Juli 2010 diskutierte er öffentlich unter dem Titel »Die Gaza-Flotte, die Linkspartei und der Antisemitismus«. Der gemeinsame Aufsatz von 2011 war also nicht Ausgangspunkt, sondern Kulminationspunkt einer bereits länger laufenden politischen und publizistischen Intervention.
Der Zeitpunkt seiner öffentlichen Wirkung war politisch alles andere als ein Zufall. Die Linke stand auch 2011 bundesweit nicht vor einer Regierungsübernahme, respektive die BRD kurz vor dem Kommunismus. Auf Landesebene war ihre Koalitionsfähigkeit jedoch eine reale Frage. In Berlin regierte sie bereits mit der SPD und trat wenige Monate später erneut zur Abgeordnetenhauswahl an. In Mecklenburg-Vorpommern lag sie vor der Landtagswahl bei rund einem Fünftel der Stimmen; eine erneute rot-rote Regierung war rechnerisch möglich. »Antisemiten als Koalitionspartner?« fragte mithin nicht nach einem hypothetischen Szenario, sondern nach einer realen politischen Option. Zugleich wurden im Mai 2011 Entscheidungen getroffen, die Deutschlands ökonomische und militärische Rolle weit über den Tag hinaus veränderten. Am 12. Mai unterstützte der Bundestag ein Hilfsprogramm von EU und Internationalem Währungsfonds für Portugal im Umfang von 78 Milliarden Euro. Die Bundesregierung bestand auf einem strikten Konsolidierungsprogramm; Teile der Opposition warnten davor, Portugal mit harten Sparauflagen wirtschaftlich »kaputtzusparen«.15
Am 18. Mai, einen Tag bevor die Antisemitismusgeschichte die großen Medien erreichte, stellte Verteidigungsminister Thomas de Maizière die Neuausrichtung der Bundeswehr vor. Der Umbau sollte die Streitkräfte zwar verkleinern – heute eine Entscheidung die gefühlt kurz vor Landesverrat steht – zugleich aber ihre Fähigkeit zu Auslandseinsätzen erhöhen. Ziel war es, langfristig rund 10.000 Soldaten gleichzeitig für zwei große und mehrere kleinere internationale Einsätze verfügbar zu halten. Die Linke lehnte diese Orientierung grundsätzlich ab und sprach später im Bundestag von einem »Blankoscheck« für Interventionen.16 Zu diesem Zeitpunkt konnte von einer simplen Verdrängung der Bundeswehrreform durch den Antisemitismusvorwurf noch keine Rede sein: Am 18. und 19. Mai berichteten die großen Medien ausführlich über den Umbau der Streitkräfte. Danach entwickelte sich jedoch eine unterschiedliche Nachrichtenlogik. Die Bundeswehrreform verlor nach ihrer Präsentation zunächst an Aktualität und kehrte erst mit de Maizières Regierungserklärung am 27. Mai wieder prominent zurück. Die Kontroverse um Die Linke begann am 19. Mai dagegen erst so richtig Fahrt aufzunehmen: Presseveröffentlichung, Stellungnahmen von Politikern, weitere Medienberichte, innerparteilicher Streit – und am 25. Mai die »Aktuelle Stunde des Bundestages«.
Nun wäre eine bewusst gesetzte Nebelkerze erst dann zweifelsfrei nachgewiesen, wenn sich zeigen ließe, dass das Manuskript gezielt platziert oder die parlamentarische Debatte bewusst mit dem Zweck organisiert wurde, andere Themen aus der öffentlichen Aufmerksamkeit zu drängen. Ein solcher Beleg fehlt bislang. Auch ist die bereits vorgelagerte Frage ungeklärt, wer das noch unveröffentlichte Manuskript der Frankfurter Rundschau überließ.
Der objektive Effekt ist dennoch bemerkenswert. In jener Woche wurde nicht allein darüber gestritten, welche Aufgaben eine künftig stärker interventionsfähige Bundeswehr übernehmen sollte. Gleichzeitig wurde die Frage gestellt, ob ausgerechnet die einzige Bundestagsfraktion, die diese militärpolitische Orientierung grundsätzlich ablehnte, überhaupt als legitimer Regierungspartner gelten könne. Am Mittwoch diskutierte der Bundestag über Antisemitismus in der Linken – am Freitag folgte die Regierungserklärung zur Neuausrichtung der Bundeswehr.
Fünfzehn Jahre später hat die Konstellation eine neue Schärfe gewonnen.
Nach der Wahl in Berlin: überzogene Vorwürfe und eine Brandmauer gegen Vergesellschaftung
Am 20. September 2026 erzielte die Partei Die Linke ein historisches Wahlergebnis: mit 25,7 Prozent der Zweitstimmen wurde sie erstmals stärkste Partei im Berliner Abgeordnetenhaus. CDU, SPD und Grüne landeten dahinter; eine Regierung aus Linken, Grünen und SPD besitzt rechnerisch eine Mehrheit und beansprucht mit Elif Eralp das Amt der Regierenden Bürgermeisterin.17 Der Wahlerfolg war wesentlich mit einer materiellen Frage verbunden. Keine andere Partei wurde von den Berliner Wählern beim Thema bezahlbarer Wohnraum auch nur annähernd so häufig für kompetent gehalten. Die Linke hatte den Wahlkampf auf steigende Mieten, Wohnungsnot und die Umsetzung des Volksentscheids von 2021 zur Vergesellschaftung großer Immobilienunternehmen konzentriert. 37 Prozent der Berliner trauten ihr nach der Wahl beim bezahlbaren Wohnen die besten Lösungen zu. Zwar sprach sich in einer aktuellen Nachwahlbefragung nur noch eine Minderheit von 37 Prozent für die konkrete Vergesellschaftung großer Unternehmen aus – unter Linke-Wählern waren es 72 Prozent. Der Volksentscheid von 2021 hatte dagegen noch eine Mehrheit von 57,6 Prozent erreicht.18
Was die Eigentumsfrage ökonomisch bedeutet, zeigte sich unmittelbar nach der Wahl: Die Aktien von Vonovia und Deutsche Wohnen gerieten unter Druck. Einen Tag nach dem Wahlsieg kündigte Bundeskanzler Friedrich Merz an, ein Bundesgesetz gegen landesrechtliche Vergesellschaftungen großer Wohnungsbestände rasch voranzutreiben. Die schwarz-rote Bundesregierung hatte sich grundsätzlich bereits im Juli darauf verständigt. Merz begründete das Vorhaben nun ausdrücklich mit einer Botschaft an internationale Investoren: Deutschland müsse deutlich machen, dass privates Eigentum nicht enteignet werde.19 Damit ist der materielle Konflikt ausgesprochen klar bezeichnet. Auf der einen Seite steht die Forderung, mehrere hunderttausend Wohnungen großer privater Eigentümer dem renditeorientierten Wohnungsmarkt zu entziehen – auf der anderen Seite die Bundesregierung mit dem erklärten Ziel, das Vertrauen nationaler und internationaler Kapitalanleger in die Sicherheit privaten Eigentums zu schützen. Dass eine Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes grundsätzlich vorgesehen ist, macht den Konflikt nicht kleiner, sondern politischer: Es geht darum, ob eine seit 1949 im Grundgesetz enthaltene Möglichkeit erstmals gegen große Immobilienunternehmen angewandt werden darf. Nahezu gleichzeitig rückte jedoch eine andere Frage ins Zentrum der öffentlichen Debatte: Darf diese Linke überhaupt regieren?
Die gegenwärtigen Vorwürfe haben konkrete Anlässe und dürfen nicht unter den Tisch fallen. Bei Veranstaltungen im Umfeld der Berliner Linken fielen Äußerungen, die als gewaltverherrlichend – gegenüber den Besetzern, nicht Juden im Allgemeinen – kritisiert wurden, woraufhin sich die Parteispitze um Eralp erneut und wiederholt zum Schutz jüdischen Lebens bekannte und Konsequenzen angekündigte. Kritiker, darunter der Zentralrat der Juden und der israelische Botschafter, halten die Probleme dagegen für struktureller.20
Aber wiederum vollzieht sich die Übersetzung vom konkreten Vorwurf zur Regierungsfrage in bemerkenswerter Geschwindigkeit. Drei Tage nach dem Wahlsieg debattierte der Deutsche Bundestag in einer »Aktuellen Stunde« über »Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin«. Den Antrag stellte diesmal die AfD, wobei auch Abgeordnete anderer Fraktionen scharfe Vorwürfe erhoben.21
Parallel erklärten SPD und Grüne die Aufklärung der Vorwürfe zu einer Voraussetzung möglicher Koalitionsgespräche. Der Zentralrat der Juden warnte beide Parteien davor, der Linken zur Regierung zu verhelfen. Gleichzeitig widersprachen 150 jüdische Berlinerinnen und Berliner dieser Darstellung in einem offenen Brief. Sie bezeichneten die Konzentration auf Die Linke als politische Instrumentalisierung und warnten davor, Kritik an israelischer Politik pauschal mit Antisemitismus gleichzusetzen. Besonders bemerkenswert ist eine Formulierung des Briefes: Derartige Vorwürfe könnten dazu dienen, Aufmerksamkeit »ab- und umzulenken«.22
Auch Stefanie Schüler-Springorum, Leiterin des Zentrums für Antisemitismusforschung der TU Berlin, bezeichnete die Debatte als überzogen. Antisemitismus existiere in unterschiedlichen politischen Milieus; Die Linke habe sich als Partei wiederholt dagegen positioniert. Die jetzige Diskussion, so Schüler-Springorum, diene »offensichtlich auch« dazu, die Berliner Regierungsbildung zu beeinflussen.23 Gerade die gegensätzlichen Stellungnahmen jüdischer Akteure zeigen, wie problematisch es wäre, »jüdische Interessen« mit einer einzigen politischen Haltung zu Israel, zur Linken oder zu einer Berliner Koalition gleichzusetzen. Jüdisches Leben ist politisch und gesellschaftlich heterogen. Die Identifikation von Jüdinnen und Juden mit einem Staat und dessen jeweiliger Regierung reduziert diese Vielfalt ebenso, wie die Gleichsetzung jeder Israelkritik mit Judenfeindschaft die notwendige Präzision bei der Bekämpfung tatsächlichen Antisemitismus beschädigen kann.
Während in Berlin über die Regierungsfähigkeit der Linken gestritten wird, befindet sich Deutschland zugleich erneut mitten in einer militärpolitischen Umsteuerung. Diesmal in einer Größenordnung, gegenüber der die Bundeswehrreform von 2011 bescheiden erscheint. Am 18. März 2025 änderten CDU/CSU und SPD mit Unterstützung der Grünen das Grundgesetz. 512 Abgeordnete stimmten dafür, 206 dagegen. Verteidigungs- und bestimmte sicherheitspolitische Ausgaben oberhalb von einem Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts werden seitdem nicht mehr auf die Schuldenregel angerechnet. Der Staat hat damit für diesen Bereich einen Kreditspielraum geschaffen, der gewöhnlichen Haushaltsausgaben nicht zur Verfügung steht.24
Drei Monate später beschlossen die NATO-Staaten in Den Haag ein neues Ausgabenziel. Bis 2035 sollen jährlich mindestens 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für klassische militärische Anforderungen und bis zu weitere 1,5 Prozent für verteidigungs- und sicherheitsbezogene Ausgaben wie Infrastruktur, zivile Vorsorge, Netzsicherheit und den Ausbau der militärisch-industriellen Basis aufgewendet werden. Das bisherige Zwei-Prozent-Ziel ist damit durch eine wesentlich umfassendere Vorgabe ersetzt.25
Der Bundeshaushalt zeigt, welche Größenordnung damit verbunden ist. Der Regierungsentwurf für 2027 sieht 109,7 Milliarden Euro im regulären Verteidigungsetat vor, 27,1 Milliarden mehr als 2026. Weitere 29,9 Milliarden Euro sollen aus dem Sondervermögen Bundeswehr kommen. Zusammen sind damit 139,6 Milliarden Euro vorgesehen. Mehr als 60 Milliarden Euro davon sollen in militärische Beschaffung fließen. Kein anderer Einzeletat weist im Entwurf einen vergleichbaren absoluten Zuwachs auf.26
Auch die personellen Voraussetzungen werden geschaffen. Mit dem Wehrdienst-Modernisierungsgesetz beschloss der Bundestag Ende 2025 ein neues Erfassungssystem. Seit Anfang 2026 erhalten 18-jährige Männer und Frauen Fragebögen zum Wehrdienst: Männer müssen antworten. Ab Juli 2027 soll für Männer des Jahrgangs 2008 die verpflichtende Musterung beginnen. Sollten die Personalziele auf freiwilliger Grundlage nicht erreicht werden, kann der Bundestag anschließend über eine sogenannte Bedarfswehrpflicht entscheiden.27
Zwischen diesen Entscheidungen und den Antisemitismusvorwürfen gegen die Berliner Linke besteht bislang kein nachgewiesener organisatorischer Zusammenhang, und es wäre tatsächlich unseriös, aus Gleichzeitigkeit Kausalität zu konstruieren. Ebenso wenig sollte diese Gleichzeitigkeit jedoch aus dem Blick geraten. Die politischen Ressourcen des Staates werden neu geordnet. Für militärische Ausgaben werden verfassungsrechtliche Verschuldungsspielräume geöffnet; der Verteidigungsetat wächst binnen eines Jahres um zweistellige Milliardenbeträge; Infrastruktur wird zunehmend auch unter dem Gesichtspunkt militärischer Nutzbarkeit geplant; junge Männer werden wieder systematisch erfasst und künftig verpflichtend gemustert. Gleichzeitig steht in Berlin eine Partei vor der Möglichkeit, erstmals die Regierung zu führen, die diese Entwicklung in wesentlichen Punkten ablehnt und auf einer anderen Ebene eine der schärfsten Eigentumsfragen der Bundesrepublik auf die Tagesordnung setzt.
Die Konfliktlinien sind materiell. Wem gehören die Wohnungen? Wer verfügt über die Boden- und Mietrente einer Millionenstadt? Für welche Ausgaben darf sich der Staat unbegrenzt oder nahezu unbegrenzt verschulden? Welchen Unternehmen garantiert der militärische Ausbau langfristige staatliche Nachfrage? Wer stellt das Personal für die dafür benötigten Streitkräfte? Und welche politischen Kräfte gelten als legitime Teilnehmer an der Entscheidung über diese Fragen?
2011 tauchte die Antisemitismusfrage genau in einer Phase auf, in der Die Linke als Koalitionspartner normalisiert zu werden begann und zugleich eine Neuorientierung deutscher Militärpolitik grundsätzlich bekämpfte. Aus einem noch unveröffentlichten, später in entscheidenden Punkten abgeschwächten Aufsatz wurde binnen sechs Tagen eine Bundestagsdebatte über die politische Legitimität der Partei.
2026 ist die Machtfrage konkreter. Die Linke hat eine Wahl gewonnen. Sie will eine Regierende Bürgermeisterin stellen. Sie will einen erfolgreichen Volksentscheid gegen die Interessen großer Wohnungskonzerne umsetzen. Einen Tag nach der Wahl kündigt der Bundeskanzler ein Gesetz an, das dieses Projekt verhindern soll und das er ausdrücklich mit dem Schutz des Vertrauens internationaler Investoren begründet. Drei Tage nach der Wahl diskutiert der Bundestag über Antisemitismus und die politischen Kontakte der Berliner Linken.
Wer 2011 die Nebelkerze warf, bleibt eine offene Frage, ebenso wer das unveröffentlichte Manuskript an die Frankfurter Rundschau weitergab. Auch für die Gegenwart wäre die Behauptung einer zentral gesteuerten Kampagne bislang mehr Behauptung als Befund. Die politische Funktion einer Debatte hängt jedoch nicht allein davon ab, ob irgendwo ein Regisseur sitzt. Ein Konflikt kann reale Probleme zum Ausgangspunkt haben und gleichzeitig andere Interessen bedienen. Tatsächlicher Antisemitismus wird nicht weniger real, weil seine Thematisierung einer Partei politisch schadet. Umgekehrt wird eine pauschale Antisemitismusdiagnose nicht dadurch richtiger, dass einzelne Parteimitglieder antisemitische Äußerungen tätigen. Genau deshalb ist zwischen konkretem Vorwurf und politischer Generalisierung zu unterscheiden.
Antisemitismus ersetzt gesellschaftliche Widersprüche durch Projektion. Er erklärt Ausbeutung, Krise und Herrschaft nicht aus gesellschaftlichen Verhältnissen, sondern personalisiert sie in einem imaginierten jüdischen Kollektiv. Seine Bekämpfung gehört deshalb zu jeder emanzipatorischen Politik. Ebenso notwendig ist es aber, den Begriff nicht so weit auszudehnen, dass Opposition gegen einen Staat, Kritik an seiner Regierung oder Antizionismus automatisch zu Feindschaft gegen Juden erklärt werden.
Die historische Parallele zwischen 2011 und 2026 besteht nicht darin, dass dieselbe Kampagne wiederholt würde. Sie liegt in einer politischen Verschiebung: Aus der Frage, was eine linke Partei politisch durchsetzen will, wird die Frage, ob sie überhaupt durchsetzen darf. Und genau in diesem Moment lohnt der Blick auf das, worüber weniger gesprochen wird: Eigentum, Mieten, Sozialstaat, Aufrüstung und die Verteilung gesellschaftlicher Ressourcen.
Anmerkungen/Quellen:
1 Zur britischen Kontroverse: Kevin Rawlinson/Pippa Crerar, »Jewish newspapers claim Corbyn poses ‘existential threat’«, The Guardian, 25./26. Juli 2018; Corbyn selbst erkannte zugleich ein reales Antisemitismusproblem in Labour an. Zur französischen Debatte: Conseil représentatif des institutions juives de France, »LFI n’a pas sa place au gouvernement«, 8. Juli 2024.
2 Armin Pfahl-Traughber, »Antisemitismus und Israelfeindlichkeit in der Partei ‚Die Linke‘«, Bundeszentrale für politische Bildung, 30. Juni 2011. Der Beitrag hält ausdrücklich fest, dass die Presseberichterstattung sich auf einen »bislang noch unveröffentlichten Aufsatz« und nicht auf eine empirische Untersuchung stützte.
3 Samuel Salzborn/Sebastian Voigt, »Antisemiten als Koalitionspartner? Die Linkspartei zwischen antizionistischem Antisemitismus und dem Streben nach Regierungsfähigkeit«, Zeitschrift für Politik 58 (2011), H. 3, S. 290–309; Zusammenfassung bei Jewish Policy Research.
4 Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 17/110, 25. Mai 2011, S. 12583. Vaatz: Die Aktuelle Stunde sei wegen der behaupteten zunehmenden Dominanz des Antisemitismus erforderlich; anschließend sein Zusatz, die Studie sei »nicht wir in Auftrag gegeben« worden.
5 Peter Ullrich/Alban Werner, »Ist ›DIE LINKE‹ antisemitisch? Über Grauzonen der ›Israelkritik‹ und ihre Kritiker«, Zeitschrift für Politik 58 (2011), H. 4, S. 424–441. Die Autoren dokumentieren die Formulierung der Vorabfassung und verweisen ausdrücklich auf die Relativierung in der publizierten Version.
6 Ebd. Die Zusammenfassung im Repositorium der TU Berlin nennt unter anderem methodische Mängel, selektive Materialauswahl, fehlende Gegenargumente und eine nach Auffassung der Autoren nicht haltbare Generalisierung.
7 Sebastian Voigt, »Sich jetzt endlich einmischen«, Jungle World, 5. Juni 2008. Voigt bezeichnete die Gründung des BAK Shalom als Versuch, der Debatte einen institutionellen Rahmen zu geben und sie dadurch zu »forcieren«.
8 Alan Posener, »Zoff in der Linkspartei wegen Israel«, Die Welt, 18. Juni 2008. Posener erklärte ausdrücklich seine Solidarität mit dem Anliegen des BAK Shalom.
9 Rosa-Luxemburg-Stiftung, Israel/Palästina-Veranstaltungsdossier 2008–2010: Ferienakademie 2008, »Die Israeldebatte in der Linkspartei«, Referent Sebastian Voigt; Ferienakademie 2009, »Erneuerung oder Spaltung der Linken?«, ebenfalls Voigt.
10 Zur Förderung Voigts: Bundesstiftung Aufarbeitung, Autorenbiografie Sebastian Voigt: Stipendiat der Rosa-Luxemburg-Stiftung 2001–2004; Promotionsstipendiat der Hans-Böckler-Stiftung 2009–2012.
11 Rosa-Luxemburg-Stiftung, »Pluraler Meinungsstreit besser als Zensur«, 14. Juli 2009. Die Stiftung beschreibt die Ferienakademie als weitgehend stipendiatisch vorbereitet und erklärt ausdrücklich, dass die Referentenauswahl nicht stellvertretend für ihre Nahostposition stehe.
12 Moritz Blanke/Marcus Hawel, »Systematische Workshops«, RosaLux 1/2011, S. 27. Dort heißt es, die Kontroverse und der »Protest der Mehrheit der StipendiatInnen« hätten das Studienwerk 2009 veranlasst, stärker regulierend in die Selbstorganisation einzugreifen.
13 Sebastian Voigt, »Kein Vorurteil unter anderen«, taz, 8. Mai 2010, Rezension von Samuel Salzborn, Antisemitismus als negative Leitidee der Moderne.
14 Samuel Salzborn, »Die Linkspartei hat ein Antisemitismusproblem«, Die Welt, 8. Juni 2010.
15 Deutscher Bundestag, »Bundestag unterstützt Milliardenhilfen für Portugal«, 12. Mai 2011. Das Programm umfasste 78 Milliarden Euro; die Koalition bestand auf einem strikten Konsolidierungsprogramm, während Oppositionsredner vor zu harten Sparauflagen warnten.
16 Deutscher Bundestag, »Bundeswehr-Verkleinerung wird deutlicher ausfallen«, 27. Mai 2011; Plenarprotokoll 17/112. De Maizière nannte als Ziel die gleichzeitige Verfügbarkeit von rund 10.000 Soldaten für internationale Einsätze; die Linksfraktion lehnte die Reform grundsätzlich ab.
17 Landeswahlleiter Berlin, vorläufiges Ergebnis der Abgeordnetenhauswahl vom 20. September 2026: Die Linke 25,7 Prozent der Zweitstimmen, CDU 18,8, AfD 16,3, Grüne 14,3 und SPD 12,1 Prozent.
18 ARD/Infratest dimap zur Berlin-Wahl: Die Linke erhielt mit Abstand den höchsten Kompetenzwert beim bezahlbaren Wohnen; in der Nachwahlbefragung unterstützten 37 Prozent aller Befragten und 72 Prozent der Linke-Wähler die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsunternehmen. Der Volksentscheid von 2021 hatte 57,6 Prozent Zustimmung erhalten.
19 »Merz will Enteignungen per Gesetz verbieten«, Tagesschau, 21. September 2026. Merz begründete das geplante Bundesgesetz ausdrücklich auch mit einer Botschaft an internationale Investoren über den Schutz privaten Eigentums; Union und SPD hatten sich auf das Vorhaben grundsätzlich bereits im Juli verständigt. Zur unmittelbaren Börsenreaktion bei Vonovia und Deutsche Wohnen.
20 Zur aktuellen Kontroverse und den konkreten Vorwürfen gegen Teile des Berliner Landesverbandes sowie Eralps Schutzversprechen: ARD-Hauptstadtstudio, 22. September 2026, sowie ZDF, 23. September 2026.
21 Die Aktuelle Stunde vom 23. September 2026 fand auf Verlangen der AfD statt und trug den Titel »Fälle von Antisemitismus, Polizeifeindlichkeit sowie Nähe zu Islamisten, Linksextremisten und Clans bei den Linken Berlin«.
22 »150 jüdische Berliner verteidigen Linke«, ZDF, 24. September 2026. Der offene Brief spricht von politischer Instrumentalisierung und davon, Aufmerksamkeit »ab- und umzulenken«; der Zentralrat der Juden vertritt ausdrücklich die gegenteilige Position und warnt vor einer Regierungsbeteiligung der Linken.
23 Stefanie Schüler-Springorum, zitiert bei rbb24, September 2026: Sie bezeichnet die Debatte als überzogen und sieht darin auch einen Versuch, die Regierungsbildung zu beeinflussen.
24 Deutscher Bundestag, Grundgesetzänderung vom 18. März 2025: 512 Ja-, 206 Neinstimmen. Verteidigungs- und bestimmte Sicherheitsausgaben oberhalb von einem Prozent des nominalen BIP werden von der Schuldenregel ausgenommen. CDU/CSU, SPD und eine große Mehrheit der Grünen stimmten dafür.
25 NATO, Haager Gipfel 2025: mindestens 3,5 Prozent des BIP für Kernverteidigungsausgaben sowie bis zu 1,5 Prozent für verteidigungs- und sicherheitsbezogene Investitionen bis 2035.
26 Deutscher Bundestag, Haushaltsentwurf 2027: 109,7 Milliarden Euro regulärer Verteidigungsetat, weitere 29,9 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen, zusammen 139,6 Milliarden; gegenüber 2026 ein Plus von 31,4 Milliarden Euro. Der Etat befindet sich noch im parlamentarischen Verfahren.
27 Deutscher Bundestag, Wehrdienst-Modernisierungsgesetz, beschlossen am 5. Dezember 2025 mit 323 gegen 272 Stimmen. Seit 2026 erfolgt eine neue Wehrerfassung; die verpflichtende Musterung von Männern des Jahrgangs 2008 soll am 1. Juli 2027 beginnen. Eine Bedarfswehrpflicht bedürfte eines weiteren Bundestagsbeschlusses.




