Vergangenen Montag, am 1. Juni, einigten sich die EU-Regierungsspitzen und das EU-Parlament auf massive Verschärfungen im Umgang mit Menschen, die kein Aufenthaltsrecht (mehr) in der EU haben. Vorgesehen sind unter anderem mehr Sanktionen, Abschiebungshaft von bis zu zwei Jahren und lange Wiedereinreisesperren. Besonders erschreckend: das Vorhaben der Einrichtung von sogenannten „return hubs“ außerhalb der EU, in denen Menschen untergebracht werden sollen, die nicht in der EU bleiben sollen, aber auch nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können. Hauptsache raus aus Europa – das ist hier das Motto. Über die geplanten Änderungen und den begleitenden Diskurs, der nicht ohne rassistisches Überlegenheitsgebaren auskommt, schreibt die Berliner Rechtsanwältin Inga Matthes.
Von Verschärfungen im europäischen Migrationsrecht liest man gerade viel. Doch worum geht es genau? Ende dieser Woche, am 12. Juni, tritt mit der GEAS-Reform (GEAS steht für Gemeinsames Europäisches Asylsystem) die härteste Reform im europäischen Asylrecht seit Jahrzehnten in Kraft (was das für Geflüchtete in Deutschland bedeutet, haben wir hier dargestellt). Bei der Einigung vom 1. Juni geht es zusätzlich um die „Rückführung“ – im Klartext: Abschiebung – von Menschen, die kein Recht auf Verbleib in der EU haben. Das sind etwa Menschen, deren Asylantrag endgültig abgelehnt worden ist und/oder die die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis (wie Studium, Arbeitsstelle, Ehe) nicht oder nicht mehr erfüllen.
Bisher galt hier die EU-Rückführungsrichtlinie 2008/115/EG von 2008. EU-Richtlinien geben das Ziel vor, die konkrete rechtliche Ausgestaltung obliegt aber den Mitgliedsstaaten. Die nun getroffene Einigung sieht die Umwandlung dieser Richtlinie in eine Rückführungsverordnung vor. Der Unterschied: Im Gegensatz zur Richtlinie gilt eine Verordnung unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat.
Das Ziel: „schnellere und wirksamere Rückführungen“
Mit der neuen Rückführungsverordnung sollen „schnellere und wirksamere Rückführungen„ möglich sein. Innenminister Dobrindt (CSU) freute sich, dass nun „nach Jahren der Unordnung, des Kontrollverlusts und Inkonsequenz an den europäischen Außengrenzen und in der Migrationspolitik“ wieder deutlich mehr Ordnung geschaffen werde.
Tatsächlich werden – schon jetzt – jedes Jahr über 20.000 Menschen aus Deutschland abgeschoben (2025: 22.787, 2024: 20.084), darunter auch Kinder. Immer wieder kommt es zu besonders gewaltsamen Fällen, bei denen Menschen von der Polizei aus Krankenhäusern geholt und zum Flughafen gebracht werden. Auch vor Schulen und Kitas macht die Polizei bei Abschiebungen nicht Halt. Doch es braucht scheinbar noch mehr Härte bzw. „Ordnung“.
Was regelt die beschlossene Verordnung konkret?
Die Pflichten der Betroffenen, an ihrer „Rückführung“ mitzuwirken, werden erweitert und konkretisiert. Eine Verletzung dieser Pflichten führt zu Sanktionen wie Entzug von Sozialleistungen, Geldstrafen und Verhängung einer langen Wiedereinreisesperre. Aufgrund weniger Anhaltspunkte, wie fehlender familiärer Bindungen oder fehlender finanzieller Mittel, kann die zuständige Behörde von einer „Fluchtgefahr“ ausgehen und die betroffene Person in Abschiebungshaft nehmen, die bis zu 24 Monate andauern darf. Auch Rechtsschutzmöglichkeiten werden eingeschränkt, sodass es möglich ist, dass eine Person abgeschoben wird, während ihre Klage gegen die Abschiebungsentscheidung noch geprüft wird. Bevor das Gericht zu einer Einschätzung kommt, können also Tatsachen geschaffen werden.
Die dramatischste, dystopisch anmutende Verschärfung ist die beabsichtigte Einführung von Abschiebezentren, sogenannten „return hubs“, in Drittstaaten, mit denen entsprechende Abkommen geschlossen werden sollen. In diesen Lagern sollen dann Personen untergebracht werden, die kein Recht haben, in der EU zu bleiben, aber auch nicht in ihr Herkunftsland abgeschoben werden können.
„Return hubs“ in Ruanda, Montenegro oder Usbekistan?
Die migrationspolitische Nachrichtenplattform InfoMigrants berichtete im April, dass insbesondere zwölf Länder als Standort für solche „return hubs“ diskutiert würden: Ruanda, Ghana, Senegal, Tunesien, Libyen, Mauretanien, Ägypten, Uganda, Usbekistan, Armenien, Montenegro und Äthiopien. Die „return hubs” könnten dabei laut EU-Kommission entweder als „Transitzentren dienen, die die Weiterreise in das Herkunftsland oder ein anderes Drittland erleichtern“ oder auch das „Endziel“ sein.
Aber keine Sorge: Der Verordnungstext sieht vor, dass derartige Abkommen nur mit Staaten geschlossen werden dürfen, die internationale Menschenrechtsstandards und die Grundsätze des Völkerrechts, einschließlich des Grundsatzes der Nichtzurückweisung, einhalten. Man brauche „Partner, mit denen das auch auf Dauer geht, und da könne man keine fragilen Länder nehmen“, so der ehemalige Sonderbevollmächtigte der Bundesregierung für Migrationsabkommen und FDP-Politiker Joachim Stamp im Deutschlandfunk.
Es wirkt grotesk, wenn jetzt deutsche Journalist:innen darüber diskutieren, ob etwa Uganda wohl in der Lage wäre, für „rechtsstaatliche und humanitäre Bedingungen in den Rückkehrzentren zu sorgen“. Natürlich kann man diese Frage stellen, aber vielleicht sollte man vorher darüber sprechen, wie grundlegend falsch, menschenunwürdig und in kolonialer Tradition stehend es von der EU ist, sich ihrer Migrant:innen zu entledigen und dafür Deals mit Ländern im globalen Süden zu schließen. Doch stattdessen fragt man sich, wie glaubwürdig Zusagen von Uganda wären, wenn es schon die Menschenrechte seiner eigenen Bürger:innen „nicht ernst nehmen und nicht in jedem Fall respektieren“ würde. Für Uganda spräche allerdings, dass es schon eine Million Flüchtlinge aufgenommen und deswegen Erfahrungen habe, so die ARD-Korrespondentin in Nairobi, Bettina Rühl.
Vorbilder: Deals von UK-Ruanda und Italien-Albanien
Die Idee, Migrant:innen in Drittländer abzuschieben, ist nicht neu. 2022 hatten Großbritannien und Ruanda vereinbart, dass nach Großbritannien eingereiste Asylsuchende nach Ruanda abgeschoben werden sollten, wo dann ihr Asylantrag geprüft werden sollte und wo sie bei Begründetheit des Antrags dauerhaften Schutz erhalten sollten. Britische und europäische Gerichte stoppten den Plan vorerst und 2024 entschied sich die neu gewählte Labour-Regierung unter Keir Starmer, das Vorhaben nicht weiter zu verfolgen.
Italien ist hingegen schon einen Schritt weiter. Im Norden Albaniens war 2024 ein Lager eingerichtet worden, wohin von der italienischen Küstenwache auf hoher See gerettete Migrant:innen gebracht werden sollten. Dies verboten italienische Gerichte. Seit diesem Jahr nutzt Italien das Lager, um abgelehnte Asylsuchende dorthin zu verbringen – de facto der erste europäische „return hub“. Aktuell scheinen dort knapp 100 Personen untergebracht zu sein.
Wie geht es jetzt weiter?
Die formale Endabstimmung über die neue Rückführungsverordnung steht noch aus, gilt nach der politischen Einigung am 1. Juni aber als Formsache. Die Verordnung soll noch im Laufe des Jahres in Kraft treten. Bis Ende des Jahres sollen außerdem geeignete Länder als Standorte für die „return hubs“ gefunden werden.



