Mit einer neuen Familienrechtsverordnung festigen die Taliban die rechtliche Ungleichstellung von Frauen und Mädchen in Afghanistan. Das Regelwerk stärkt männliche Vormundschafts- und Eherechte, bietet keinen ausdrücklichen Schutz vor sexueller Gewalt in der Ehe und schafft neue rechtliche Grundlagen für Kinderehen.
Das Gesetz mit dem Titel „Kodex über die gerichtliche Trennung von Ehegatten“ (Code on Judicial Separation of Spouses) wurde von Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada genehmigt und am 14. Mai vom Justizministerium im Amtsblatt Nr. 1489 veröffentlicht. Die 31 Artikel umfassende Verordnung, gegliedert in zwölf Kapitel, regelt die Voraussetzungen und Verfahren, unter denen Frauen eine gerichtliche Trennung beantragen können. Sie ist jedoch in ein Rechtssystem eingebettet, das seit der Machtübernahme der Taliban im August 2021 die systematische Benachteiligung von Frauen festschreibt und von zahlreichen Menschenrechtsorganisationen sowie UN-Expertinnen und -Experten als Form der „Gender-Apartheid“ bezeichnet wird. Während Männer eine Ehe einseitig auflösen können, sind Frauen auf langwierige und restriktive Gerichtsverfahren angewiesen, um überhaupt eine Chance auf eine rechtliche Scheidung zu erhalten.
Die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) bezeichnet das neue Gesetz als Teil einer „breiteren und zutiefst besorgniserregenden Entwicklung“, in der die Rechte afghanischer Frauen und Mädchen weiter erodiert werden. In einer Erklärung vom 21. Mai warnt UNAMA, das Dekret verfestige die bestehende Diskriminierung und verankere, in Kombination mit den Einschränkungen der Bildung von Mädchen sowie der öffentlichen Teilhabe von Frauen, ein System, in dem afghanischen Frauen und Mädchen Autonomie, Chancen und Zugang zur Justiz verwehrt werden.
Legalisierung von Kinderehen
Die offizielle Anerkennung von Kinderehen gehört zu den alarmierendsten Aspekten des Dokuments. Kapitel 2 mit dem Titel „Trennung aufgrund der Pubertät“ (Artikel 5 bis 10) regelt die Ehe von minderjährigen Mädchen und Jungen und erkennt diese unter bestimmten Voraussetzungen als rechtsgültig an. Die Artikel 5 und 6 legitimieren ausdrücklich die Verheiratung minderjähriger Mädchen. Demnach gilt die Ehe eines minderjährigen Mädchens als rechtmäßig, wenn sie mit Zustimmung ihres Vaters oder Großvaters geschlossen wurde. Selbst von anderen Verwandten arrangierte Ehen können anerkannt werden, sofern bestimmte Eignungskriterien erfüllt sind.
Diese Bestimmung macht deutlich, dass die Taliban Kinderehen als legitim und rechtlich verbindlich ansehen und dem Kind nach dem Erreichen der Pubertät lediglich ein begrenztes und weitgehend unerreichbares Recht einräumen, diese Ehe zu annullieren (Recht der Pubertät). Faktisch wird mit dem neuen Gesetz auch Kindesmissbrauch legalisiert. Bereits Anfang des Jahres legalisierte das Regime in Kabul häusliche Gewalt und erlaubten Ehemännern, ihre Frauen und Kinder zu schlagen, solange sie keine „Knochenbrüche oder offene Wunden“ verursachen.
Schweigen als Zustimmung
Besonders besorgniserregend ist auch, dass bereits das Schweigen eines „jungfräulichen Mädchens“ nach Erreichen der Pubertät als Zustimmung zur Ehe interpretiert werden kann. Dies gilt nur für Mädchen, die im Alter zwischen acht und 14 Jahren in die Pubertät kommen, da das Gesetz hinzufügt, dass das Schweigen eines Jungen oder einer erwachsenen Frau keine Einwilligung darstellt. Diese Unterscheidung stellt eine direkte Form der geschlechterspezifischen Diskriminierung dar, da sie das Recht, eine Ehe abzulehnen und aufzulösen, für Mädchen enger fasst als für gleichaltrige Jungen. Die Taliban versuchten dies wie folgt zu rechtfertigen: „Ein Heiratsantrag ist etwas, das einem Mädchen vielleicht peinlich ist oder ihr Unbehagen bereitet, und möglicherweise kann sie nicht offen sagen, dass sie bereit ist zu heiraten. Daher wird ihr Schweigen als Zustimmung gewertet.“
Neben den rechtlichen Aspekten reichen die körperlichen und mentalen Folgen von Kinderehen weit über die Eheschließung hinaus. Betroffene Mädchen brechen häufig ihre Schulbildung ab, geraten in wirtschaftliche Abhängigkeit und sind einem erhöhten Risiko für frühe Schwangerschaften, gesundheitliche Komplikationen sowie Müttersterblichkeit ausgesetzt. Hinzu kommen ein höheres Risiko für häusliche Gewalt, erhebliche psychische Belastungen und dauerhafte Einschränkungen ihrer persönlichen Entwicklung und gesellschaftlichen Teilhabe.
Einschränkungen des Rechts von Frauen auf Scheidung und Trennung
Die Artikel 18, 19 und 22 des Dokuments machen deutlich, dass Frauen, die eine Ehe beenden möchten, in vielen Fällen von der Zustimmung ihres Ehemanns oder der Entscheidung eines Richters abhängig bleiben. So verweist Artikel 18 ausdrücklich auf die „Einholung der Zustimmung des Ehemanns“ – eine Form der Scheidung auf Initiative der Ehefrau. Das Recht einer Frau, eine Ehe aufzulösen, wird damit unmittelbar an den Willen ihres Mannes geknüpft.
Diese Regelung schafft ein erhebliches Machtgefälle. Ehemänner können ihre Zustimmung von finanziellen Forderungen abhängig machen, etwa vom Verzicht auf die Mitgift oder andere Vermögensansprüche. Für viele Frauen ist dies kaum zu bewältigen, da sie unter der Taliban-Herrschaft weitgehend vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen wurden und nur begrenzten Zugang zu rechtlicher oder sozialer Unterstützung haben. Die Bestimmungen erschweren es Frauen, gewalttätige oder missbräuchliche Ehen zu verlassen, und zwingen viele dazu, in solchen Beziehungen zu verbleiben. Zugleich stehen sie im Widerspruch zu Artikel 16 der Frauenrechtskonvention CEDAW, der die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Ehe sowie bei deren Auflösung garantiert.
Diskriminierung als Rechtsprinzip
Zwar gibt es keine offiziellen Statistiken zu Zwangs- und Kinderehen in Afghanistan, doch Aktivisten sprechen davon, dass deren Zahl in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. Inoffizielle Schätzungen gehen davon aus, dass seit dem Bildungsverbot der Taliban etwa 70 Prozent der Mädchen in eine frühe oder arrangierte Zwangsehe gedrängt wurden und dass mehr als 60 Prozent dieser Mädchen unter 18 Jahre alt waren. Mit der Verabschiedung des neuen Gesetzes dürfte diese besorgniserregende Entwicklung weiter voranschreiten und die Diskriminierung von Mädchen und Frauen zusätzlichen rechtlichen Rückhalt erhalten.
Eine Analyse des Gesetzestexts zeigt, dass nicht nur einzelne Bestimmungen, sondern auch die zugrunde liegenden Prinzipien des Dokuments im Widerspruch zu internationalen Menschenrechtsstandards stehen. Die konsequente Umsetzung solcher Vorgaben dürfte die geschlechtsspezifische Diskriminierung weiter vertiefen, Gewalt gegen Frauen und Kinder – insbesondere im Kontext von Zwangs- und Kinderehen – verstärken und die wirtschaftliche sowie soziale Abhängigkeit von Frauen weiter verfestigen. Indem Ungleichbehandlung rechtlich kodifiziert wird, werden bestehende Menschenrechtsverletzungen nicht nur fortgeschrieben, sondern dauerhaft im Rechtssystem verankert.




