Bundesregierung blockiert Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza

Seit Monaten entscheidet das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht über die Asylanträge von Geflüchteten aus Gaza. Diese Praxis wurde von der Bundesregierung auf mehrere parlamentarische Anfragen hin bestätigt. Als Begründung nennt das BAMF eine angeblich „dynamische, volatile Lage“ im Gazastreifen. Verhandlungen über einen Waffenstillstand würden andauern, weshalb eine „abschließende Lagebewertung“ derzeit nicht möglich sei.

Diese Haltung ist nichts weniger als eine Verhöhnung der von dort geflohenen Menschen. Allen, die sich auch nur oberflächlich mit den Folgen der brutalen israelischen Militäroffensive in Gaza auseinandergesetzt haben, müsste klar sein: Die Situation ist katastrophal und lässt keine Zweifel daran, dass Menschen aus Gaza dringend Schutz brauchen. In den vergangenen 14 Monaten haben die israelischen Streitkräfte weite Teile des Gazastreifens in Schutt und Asche gelegt. Zehntausende Zivilist*innen wurden getötet, weitere schwer verletzt und verstümmelt. Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen wurden gezielt zerstört. Bereits im Mai stellte die UN-Entwicklungsagentur UNDP fest, dass keine Region seit dem Zweiten Weltkrieg so schwer verwüstet wurde wie der Gazastreifen. Ein Wiederaufbau könne Jahrzehnte dauern, die geschätzten Kosten belaufen sich auf bis zu 40 Milliarden US-Dollar.

In Gaza ist kein menschenwürdiges Leben möglich

Angesichts dieser Fakten liegt auf der Hand, dass in Gaza absehbar kein menschenwürdiges Leben möglich ist. Dennoch hält das BAMF an seinem Entscheidungsstopp fest – eine Haltung, die immer schärfere Kritik hervorruft. Mehrere Landesflüchtlingsräte und Pro Asyl fordern seit Monaten, dass die Blockade beendet und den Geflüchteten dringend benötigter Schutz gewährt wird. Auch einige Verwaltungsgerichte widersprechen der BAMF-Praxis entschieden: Das Verwaltungsgericht Dresden urteilte bereits im April, dass angesichts der „dramatischen Lage und großflächigen Zerstörungen“ im Gazastreifen von einer „volatilen Lage“ keine Rede mehr sein könne. Das Gericht stellte zudem klar, dass die Möglichkeit, Entscheidungen vorübergehend auszusetzen, nicht dazu missbraucht werden dürfe, bestehende Schutzansprüche zu blockieren. Andere Verwaltungsgerichte haben sich dieser Einschätzung angeschlossen.

Wie viele Asylsuchende vom Entscheidungsstopp betroffen sind, bleibt unklar. Das BAMF führt in seinen Statistiken keine getrennten Zahlen zu Geflüchteten aus Gaza, dem Westjordanland und Ostjerusalem. Sicher ist jedoch, dass zuletzt 86 Untätigkeitsklagen von Geflüchteten aus den palästinensischen Gebieten anhängig waren – eine Zahl, die nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Viele Betroffene haben nicht die Ressourcen, um eine solche Klage einzureichen. Fest steht: Dutzende Geflüchtete werden nicht nur in Sorge um ihre Angehörigen in Gaza gehalten, sondern auch gezielt in rechtlicher Unklarheit gelassen. Diese Praxis ist nicht nur unmenschlich, sondern untergräbt auch das Vertrauen in ein faires Asylsystem.

Ein Beitrag von Clara Bünger, sie ist Abgeordnete der Linken im Bundestag und flucht- und rechtspolitische Sprecherin der Gruppe der Linken im Bundestag.

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Eine Antwort

  1. Diese scheiß kranke Doppelmoral macht mich wütend! Der wahre Grund für die Ablehnung der Asylanträge ist doch der gleiche, aus dem unsere Regierung verletzte Kinder nur OHNE Erwachsene als Begleitung in Deutschland behandeln lassen will: Erwachsene können reden, sie können erzählen, wessen Bomben ihre Häuser und Städte zerstört haben, wessen Granaten die Leiber ihrer Kinder zerfetzt und wessen Kugeln ihnen ihre ganze Familie geraubt haben.

    Traumatisierte Kinder reden nicht, besonders, wenn sie die Sprache nicht sprechen. Aber Erwachsene könnten all ihr Leid und all ihren Schmerz in Worte fassen, und das darf nicht passieren, denn es würde die „Deutsche Staatsräson“ gefährden!

    Ich kann meine Verachtung für diese unsere Regierung einfach nicht mehr in Wortes fassen!

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