Ein Gericht kassiert die Extremismus-Einstufung der Jüdischen Stimme – und trifft damit die deutsche Staatsräson ins Mark. Während Kritik an Israel weiter kriminalisiert wird, geraten zunehmend auch jüdische Antizionist:innen ins Visier von Geheimdienst und Politik. In seinem Meinungsbeitrag beschreibt etos.media-Redakteur Jakob Reimann den Fall als Symptom des autoritären Staatsumbaus.
Ein schwerer Schlag für die deutsche Staatsräson: Am Montag entschied das Berliner Verwaltungsgericht gegen die Bundesrepublik Deutschland und für die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden in Nahost (JS). Der Verfassungsschutz muss die Nennung des jüdischen Vereins als „gesichert extremistische Bestrebung“ – die höchste Stufe geheimdienstlicher Beobachtung – aus seinem Bericht 2024 streichen. Dort wurde die JS in den Kapiteln „Linksextremismus“, „auslandsbezogener Extremismus“ und in der Fußnote zu „extremistischen propalästinensischen Gruppierungen“ gelistet – und damit erstmals seit Gründung des Inlandsgeheimdiensts 1950 eine jüdische Gruppe in den Spitzelbericht aufgenommen. Die JS klagte nun erfolgreich dagegen.
Die antiisraelischen und antizionistischen Positionen der Jüdischen Stimme begründeten keine Nennung, argumentierten die Richter. Das Gericht konnte in Äußerungen oder der Satzung der JS keinen Aufruf zur Gewalt oder deren Befürwortung als politisches Mittel feststellen, was für die Listung als „gesichert extremistisch“ erforderlich wäre. Das Verfahren drehte sich viel um die Frage, wie es die Jüdische Stimme denn mit dem sogenannten Existenzrecht Israels hält. Für eine antizionistische Gruppe ist deren Standpunkt zu diesem „Recht“ nicht schwer zu erahnen. Und: Weder im Völkerrecht noch in nationalen Gesetzen ist ein solches „Existenzrecht“ verbrieft. Es existiert schlicht und ergreifend nicht, weshalb – so könnte man meinen – rechte Staatsräson-Ultras ins Metaphysische abdriften und es gottgleich behandeln müssen: Lobpreisung des Unsichtbaren und Verfolgung von dessen Zurückweisung als blasphemische Gotteslästerung. Wer öffentlich „das Existenzrecht des Staates Israel leugnet“, soll sich künftig strafbar machen, heißt es in einem Gesetzentwurf der CDU-geführten hessischen Landesregierung, die damit bundesweit am Ende die Leugnung der Existenz von Einhörnern mit bis zu fünf Jahren Knast bestrafen will. Das Rekurrieren auf Mystik und Aberglaube prägt den deutschen Stiefelmarsch hin zum Autoritarismus.
Die ursprüngliche Nennung der Jüdischen Stimme im Verfassungsschutzbericht löste aus den Reihen der palästinasolidarischen Bewegung heraus heftige Kritik am Staat und große Solidarität mit der JS aus. Im Kontrast zum deutschen Umgang mit staatsräsonlichen jüdischen Organisationen hat dieser Angriff einen äußerst düsteren Beigeschmack. Der Zentralrat der Juden vertritt in 105 organisierten Gemeinden, die in der Tendenz eher konservativ und proisraelisch geprägt sind, rund 89.000 Mitglieder, die etwas über 40 Prozent aller in der BRD lebenden Jüdinnen und Juden darstellen. Er wird mit jährlich 22 Millionen Euro vom Staat finanziert, was den dominanten Posten in seinem Haushalt ausmacht. Hingegen wird ein Verein progressiver, oft säkularer Jüdinnen und Juden, die sich für einen gerechten Frieden und gegen die Verbrechen des israelischen Staats einsetzen, vom deutschen Geheimdienst bekämpft: Die BRD als staatliche Kontinuität des 3. Reichs[i] teilt wieder in gute und schlechte Juden ein.
Die Entscheidung des Gerichts vom Montag sei „ein Skandal“, ätzte Israels rechter Botschafter in Berlin, Ron Prosor, auf X. „Muss der Täter erst ‚Mein Kampf‘ zitieren, bevor man bereit ist, Antisemitismus klar zu benennen?“, so Prosor mit atemberaubender Geschmacklosigkeit gegenüber der jüdischen Gruppe, von der Angehörige vieler Mitglieder von Hitlers Schergen verfolgt, vergast und gefoltert wurden. In einem direkten Angriff auf die Gewaltenteilung attackiert der rechte Prosor die Entscheidung des Gerichts und könnte damit womöglich zum wiederholten Male gegen das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen verstoßen, das in Art. 41 Botschafter in ihrem Hostland darauf „verpflichtet, sich nicht in dessen innere Angelegenheiten einzumischen“ – doch Völkerrecht, so wissen wir, zählt ohnehin nicht für die rechten Wertepartner in der israelischen Regierung.
Schwere Zeiten für Ron Prosor: Deutsche Gerichte lassen sich von ihm nicht vorschreiben, wie sie urteilen sollen. https://t.co/GMFp4aZTGs
— Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost (@JSNahost) April 28, 2026
Mehrfach wurde am Montag auch die Bedeutung des Verfahrens für ein mögliches Verbot der Jüdischen Stimme diskutiert. Eine Beobachtung und entsprechende Datensammlung durch den Inlandsgeheimdienst bildeten nämlich die Grundlage für ein solches Verbotsverfahren, erklärte der Anwalt der Antragsgegnerin. Ein Verbot traf bereits Gruppen der palästinasolidarischen Bewegung wie das Gefangenenunterstützungsnetzwerk Samidoun, das der palästinensischen PFLP nahesteht. Noch ein paar weitere Jahre rechter Diskursverschiebung und steroidaler Pro-Israel-Selbstradikalisierung in Politik und Medien und der deutsche Staat wird sich gewiss ermächtigt fühlen, auch wieder jüdische Organisationen zu verbieten – alles im Namen des Antiantisemitismus, versteht sich.
Neben den Attacken des Verfassungsschutzes ist die Jüdische Stimme auch Angriffen anderer Akteure ausgesetzt. So wurde die JS mehrfach gedebanked: 2024 sperrte die Berliner Sparkasse das Konto der Gruppe, zuvor bereits die Bank für Sozialwirtschaft. Hessens „Antisemitismusbeauftragter“ Uwe Becker forderte im Januar ein Verbot der JS, da diese „sehr deutlich gegen den Geist der Völkerverständigung“ agiere. Im September 2024 zeichnete der rechte CDU-Politiker in einem Café in Frankfurt am Main Soldaten der israelischen Armee aus; er habe „den Soldaten für ihren Dienst zur Verteidigung Israels“ gedankt, so Becker über ein wildgewordenes Militär, das zu diesem Zeitpunkt bereits seit elf Monaten Genozid beging und im Livestream auf TikTok und Insta mit schwersten Kriegsverbrechen prahlte. Im September forderte er dann das Verbot der palästinensischen Kufiya auf deutschen Straßen, da durch diese „der Terror verherrlicht“ werde. Ob Becker seine derart rassistischen Attacken vom „Geist der Völkerverständigung“ gedeckt sieht?
Zwar konnte die JS am Montag erfolgreich die Streichung ihrer Nennung im Verfassungsschutzbericht 2024 erwirken, doch wurde das zweite Begehren, es der deutschen Regierung auch präventiv zu untersagen, die JS in ihrem Spitzelbericht und anderen Äußerungen des BMI zu erwähnen, von der Kammer abgewiesen. Es bleibt also abzuwarten, ob der Inlandsgeheimdienst die JS in seinem Bericht 2025 erwähnen wird. Dessen Veröffentlichung wird in den nächsten Monaten erwartet. Politisch ist das sicher gewünscht, doch würde die JS auch gegen diese Nennung juristisch vorgehen. Und es bleibt fraglich, ob sich der deutsche Staat eine weitere Demütigung wie am Montag nicht lieber ersparen will.
Denn der Anwalt des Geheimdienstes, Wolfgang Roth von der Kanzlei Redeker Sellner Dahs – die den deutschen Staat mehrfach in Fällen zu Komplizenschaft an israelischen Verbrechen vertreten hat, darunter bei deutschen Waffenlieferungen an das israelische Regime für den Genozid in Gaza oder der Klage der BT3P gegen die Anti-BDS-Resolution von 2019 – hat wahrlich keine gute Performance abgeliefert. Sein Argument war mehrfach, dass die JS das, was man ihr gerne in den Mund legen wollte, zwar nie gesagt hat, aber dass sie das – hinterlistig, wie sie eben ist – immer „implizit“ mache; „zwischen den Zeilen“ sei das „alles klar“, und genau dort werde nämlich auch die Gewalt „befördert“. Das erinnert alles sehr an Berlins ehemaligen Kulturstaatsminister Joe Chialo, der dem linksmigrantischen Kulturzentrum Oyoun in Berlin-Neukölln „versteckten Antisemitismus“ unterstellte. Wieder: Der sich autoritär umbauende Staat muss sich für seine Repression auf Elfen und Kobolde verlassen – wir können sie zwar nicht sehen, aber sie sind wirklich da, Ehrenwort und Spucke drauf!
Seht hier unser Interview mit dem JS-Vorsitzenden Wieland Hoban vom vergangenen Juni über die Listung im VS-Bericht:
Auch wenn das Urteil vom Montag zu begrüßen ist, darf sich hier niemand Illusionen hingeben. Vereinzelte Indizien, dass die Judikative (noch) nicht staatsräsonistisch durchpolitisiert ist und die Gewaltenteilung auch funktionieren kann, täuschen nicht über den breiten Trend hinweg, den wir in diesem kranken Land beobachten. Die BRD marschiert auf den Autoritarismus zu, und der breit angelegte Angriff auf die Palästina-Soli ist das Testfeld: braun, ausländisch, links, mehrheitlich minderheitlich – das perfekte Objekt (weil ohne Lobby) zur Etablierung des Knüppels als neues Normal in diesem Land.
Doch dessen Bevölkerung vertritt mehreren Umfragen zufolge überwiegend kritische Positionen zur israelischen Regierung und deren Unterstützung durch die BRD – Staatsräson ist ein reaktionäres Machtinstrument politischer und medialer Eliten, das mit aller Gewalt gegen die Bevölkerung durchgeprügelt und dafür zwingend mit einer Pervertierung des Antisemitismusbegriffs verknüpft werden muss. Und immer öfter werden jüdische Personen Ziel dieser Angriffe. Der deutsche Staat bekämpft nämlich Juden gegen Antisemitismus.
[i] Vergleich Urteil BVerfGE 36, 1 (2 BvF 1/73): „Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht ‚Rechtsnachfolger‘ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat ‚Deutsches Reich‘“.



