Während in Deutschland bei Kommunalwahlen bis hin zur Bundestagswahl immer noch über die „Brandmauer“ diskutiert wird und insbesondere CDU/CSU immer wieder zurückweisen, dass es eine Annäherung ihrer Partei mit der AfD gibt, schafft die EVP-Fraktion, inklusive Parteimitgliedern der CDU/CSU, auf europäischer Ebene Fakten. Sie jubelten Ende März 2026 gemeinsam mit den rechten Parteien im Europaparlament, als sie für die neue Rückführungsverordnung abstimmten. Diese sieht eine massive Verschärfung vom Asylrecht vor, u.a. lange Abschiebehaften und außereuropäische Abschiebezentren, sogenannte Return Hubs.
Der Bericht der EVP zur Rückführungsverordnung listet die Abgeordneten auf, die an dem Bericht mitgewirkt haben, darunter die AfD-Abgeordnete Mary Khan für die extrem rechte Fraktion „Europa der Souveränen Nationen“ (ESN). 389 Abgeordneten stimmten für das Verhandlungsmandat, 206 dagegen, 32 enthielten sich. Vor dem Jubel gab es ganz konkrete gemeinsame Abstimmungen zwischen der EVP und rechten Fraktionen in einer gemeinsamen WhatsApp-Gruppe und mindestens einem Treffen. Die EVP stimmte u.a. gemeinsam mit der AfD-Politikerin Mary Khan ab. Diese schreibt zur Abstimmung auf ihren Social Media Accounts, dass „gemeinsam mit der EVP“ eine stabile Mehrheit existiert.
Ein kleiner medialer Aufschrei ging durch die Medien nach der Abstimmung und der Veröffentlichung, dass die EVP für diesen Entwurf in Chatgruppen und Treffen mit Vertretern der rechten Parteien zusammengearbeitet hat. Die Rufe nach Konsequenzen aus den nationalen Ebenen der CDU/CSU und die Empörung waren kurz laut – ein paar Wochen später, ist es wieder vergessen und Konsequenzen gab es keine. Amnesty International nennt das Ergebnis, also die Rückführungsverordnung, „… ein[en] menschenrechtswidrige[n] Entwurf, der eine Vielzahl von Verstößen gegen völkerrechtliche Vorgaben vorsieht.“
Abschiebezentren und Menschenrechte
Mit der Verordnung wurde der Weg geebnet für sogenannte Return Hubs und somit ein EU-Rechtsrahmen für gefängnisähnliche Abschiebezentren außerhalb der Europäischen Union geschaffen. Die Verordnung eröffnet die Möglichkeit, Menschen auch in Drittstaaten abzuschieben, zu denen sie zuvor keine persönliche Verbindung hatten. Wie der Aufenthalt oder die Versorgung der betroffenen Menschen in diesen Ländern aussehen soll, ist in der Verordnung nicht beschrieben. Mit einem Blick auf die aktuellen Kooperationspartner der EU, beispielsweise die libysche Küstenwache oder die Regierung Tunesiens, ist klar, dass die EU ihre Kooperationspartner wählt, ohne auf Menschenrechte zu achten. Während im ursprünglichen Entwurf noch vorgesehen war, dass Minderjährige nicht in Return Hubs abgeschoben werden dürfen, gilt das im verabschiedeten Entwurf nur noch für unbegleitete Minderjährige. Heißt im Klartext, auch Kinder und ihre Familien sollen in gefängnisähnlichen Abschiebezentren durch die EU in Drittstaaten abgeschoben werden. UN-Sonderberichterstatter*innen, das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sowie der Menschenrechtskommissar des Europarats haben schwere völkerrechtliche Vorbehalte geäußert. Sie sagen, dass solche Zentren vorhersehbar zu willkürlicher Inhaftierung, menschenrechtswidrigen Zurückweisungen und zur Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte führen werden.
Auch wenn die Umsetzung und Machbarkeit der Abschiebezentren noch nicht geregelt sind, bedeutet die Verordnung im direkten Alltag geflüchteter Menschen in Deutschland schon jetzt Verschärfungen: neue Mitwirkungspflichten, Sanktionen bei den Sozialleistungen oder Arbeitserlaubnissen. Diese sind aktuell im Aufenthaltsgesetz geregelt, aber weitere Verschärfungen sind durch die Verordnung zu erwarten. Beispielsweise fürchten Expert*innen von ProAsyl, dass wenn eine Person mündlich gegen ihre Abschiebung protestiert, dies als Anzeichen für Fluchtgefahr gewertet und mit Abschiebungshaft bestraft werden kann. Mit der neuen Rückführungsverordnung kann eine Person für bis zu zwei Jahre im Return Hub inhaftiert sein. In der Verordnung gibt es hier keine Ausnahmen für Minderjährige.
Zusätzlich werden durch die Verordnung die Prüfungszeiträume verkürzt. Ob beispielsweise schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen vorliegen, soll erst bei der Abschiebung geprüft werden und auch das Land in das die Person abgeschoben wird, kann erst kurz vor Abschiebung festgelegt werden. Das wird es erheblich erschweren, Menschen vor rechtswidrigen Abschiebungen zu schützen.
Mit einem Blick nach Deutschland kann an vielen Beispielen gesehen werden, wie sich die Regierung auf große Abschiebungsaktionen vorbereitet. Beispielsweise wird am Münchner Flughafen an einem separaten “Abschiebe-Terminal” gearbeitet, dass bis zu 100 Menschen täglich abschieben soll. Kritiker*innen befürchten, dass München künftig nicht nur bayernweit, sondern bundes- und möglicherweise EU-weit als Drehscheibe für europäische Abschiebungen fungieren könnte. Die Stadt München hält 23 % an der Flughafen München GmbH (FMG). Mit einem neuen grünen Oberbürgermeister wird es interessant zu sehen, inwiefern sich Dominik Krause gegen das Abschiebeterminal wehren wird oder ob sich die Grünen, wie üblich „mit Bauchschmerzen“ weiter an der Aushöhlung des Asylrechts beteiligen.
Noch ist die Rückführungsverordnung nicht final verabschiedet. Da aber Mitgliedstaaten und Europaparlament bei den meisten Punkten ähnliche Positionen haben, ist mit einem schnellen Abschluss der Trilog-Verhandlungen zu rechnen. Erklärtes Ziel ist es, die Rückführungsverordnung noch im ersten Halbjahr 2026 final zu beschließen, damit erste Elemente ab Sommer 2026 greifen können. Einige Mitgliedstaaten wünschen sich, dass die Abschiebungen in Drittstaaten, zum Beispiel in neue Abschiebungszentren, direkt ermöglicht werden.
Der Abbau „europäischer Werte“
Europa beschädigt seine eigene Legitimität, wenn es die Fundamente preisgibt, auf denen es nach 1945 errichtet wurde. Artikel 2 des EU-Vertrags ist keine bloße Dekoration, sondern bildet den normativen Kern der Europäischen Union: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte. Diese Prinzipien sind die unveräußerlichen Leitplanken. Dazu gehören die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, die Genfer Flüchtlingskonvention, die Europäische Menschenrechtskonvention sowie weitere internationale Menschenrechtsabkommen, etwa im Bereich der Frauen- und Kinderrechte. Es geht um Menschenleben, um reales Leid und um die Verteidigung einer offenen und demokratischen Gesellschaft. Gerade wenn politisch Verantwortliche versagen und Menschenrechte opportunistisch aushöhlen, braucht es eine starke und unüberhörbare Zivilgesellschaft.
Und CDU/CSU-Wähler*innen, die immer noch an eine Brandmauer glauben und denken, dass sie nicht mit Rechtsextremen zusammenarbeiten, müssen endlich realisieren, dass auf europäischer Ebene davon keine Rede mehr ist. Beim Blick auf Pressemitteilungen der CSU-Landtagsabgeordneten beispielsweise, wird in keinem Satz erwähnt, dass die Abstimmung gemeinsam mit rechten Parteien erfolgte, sondern nur das Abstimmungsergebnis gefeiert.
Es wirkt schon fast satirisch, wenn dann Manfred Weber, Vorsitzender der EVP, Ende April sein Treffen mit Papst Leo auf Social Media postet und dort der Papst sagt: “The people are at the heart of your commitment” (dt.: “Die Menschen sind im Herzen Ihres Engagements.”) und Weber danach kommentiert “Our christian democratic heritage as EPP comes as our DNA.” (dt.: Unser christlich-demokratisches Erbe als EVP liegt in unserer DNA.”). In der Bibel steht: “Versteckt die Vertriebenen, verratet die Geflüchteten nicht!” (Jesaja 16,3). Somit ist nicht ganz klar nach welchen christlichen Werten die EVP und Weber hier agieren. Nach den Veröffentlichungen zur Zusammenarbeit der EVP mit rechten Parteien riefen Bundeskanzler Merz und Söder nach Aufklärung und versprach öffentlich Konsequenzen. Insbesondere Manfred Weber sollte Verantwortung übernehmen. Mehr als einen Monat später ist das Thema öffentlich wieder verschwunden und Konsequenzen oder eine deutliche Distanzierung passieren nicht.
Die Einzigen, die Konsequenzen spüren, sind geflüchtete Menschen.




