In wenigen Wochen tritt die massivste Verschärfung des europäischen Asylrechts seit Jahrzehnten in Kraft. Dies wird nicht nur an den europäischen Außengrenzen, etwa in Griechenland und Italien, zu spüren sein. Auch in Deutschland wird sich die Lage von Asylsuchenden dramatisch verschlechtern. Standardmäßige Freiheitsbeschränkung, Inhaftierung, Abschiebung in Drittstaaten, in denen die Betroffenen noch nie waren – das ist keine Dystopie, sondern „unser“ Asylsystem ab dem 12. Juni 2026, erklärt die Juristin Inga Matthes.
Das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) bezeichnet eine Vielzahl von europäischen Verordnungen und Richtlinien, die in allen EU-Mitgliedstaaten gelten und dafür sorgen sollen, dass das Asylverfahren überall in der EU einheitlich läuft. Ein Beispiel ist die Dublin-Verordnung, die vorschreibt, dass grundsätzlich das EU-Land, das eine asylsuchende Person zuerst betritt, für deren Asylverfahren zuständig ist.
Obwohl die Zahl der Asylanträge in der EU sinkt, wurde im Sommer 2024 auf EU-Ebene eine Reform des GEAS beschlossen, die darauf abzielt, weniger Asylsuchende in die EU zu lassen und Abschiebungen zu erleichtern. Die notwendigen Anpassungen im deutschen Recht wurden am 27. Februar 2026 im Bundestag beschlossen. Deutschland schöpft die europarechtlichen Spielräume voll aus, geht dabei an vielen Stellen über die europarechtlichen Vorgaben hinaus und führt nebenbei noch neue Verschärfungen ein. Am 12. Juni 2026 treten die neuen Regelungen in Kraft. Doch was verändert sich konkret?
Grenzverfahren unter Haftbedingungen – auch in Deutschland
Ab dem Sommer werden alle Asylsuchenden an den EU-Außengrenzen nach einer kurzen Überprüfung eingeteilt: entweder eine Person darf in die EU einreisen und ein „reguläres“ Asylverfahren durchlaufen – oder sie muss ein Asylverfahren im Schnelldurchlauf in einer abgeriegelten Einrichtung in Grenznähe durchlaufen, die sie nicht verlassen darf. De facto bedeutet das: Haft. Diese Einrichtungen befinden sich in den EU-Staaten, rechtlich gelten die Betroffenen aber als nicht eingereist („Fiktion der Nicht-Einreise“).
Ganz wichtig: Diese geschlossenen Asylzentren werden sich nicht nur in Griechenland und Italien befinden, wo viele Asylsuchende erstmals die EU erreichen. Auch in Deutschland wird es diese Zentren geben, und zwar für Asylsuchende, die mit dem Flugzeug nach Deutschland kommen. Bisher durchliefen diese Menschen das sogenannte Flughafenverfahren. Dieses Verfahren wird nun massiv ausgeweitet, und entlang der großen deutschen Flughäfen werden gegenwärtig Haftplätze ausgebaut, damit neu ankommende Asylsuchende über zwölf Wochen hinweg festgehalten werden können. Erfolgt nach diesem Asylverfahren im Schnelldurchlauf eine Ablehnung, soll die Abschiebung direkt anschließen.
Haft und Freiheitsbeschränkungen in „Sekundärmigrationszentren“
Auch abseits der Flughäfen werden sehr viel mehr Asylsuchende inhaftiert und in ihrer Freiheit beschränkt werden. Die Bundesländer sollen spezielle Einrichtungen für Personen schaffen, die zuvor durch einen anderen EU-Staat gereist sind („Sekundärmigrationszentren“ oder „Dublin-Zentren“). Da Deutschland mitten in Europa liegt, betrifft das quasi alle Asylsuchenden – bis auf diejenigen, die eben mit dem Flugzeug gekommen sind (siehe oben). Das Ziel ist, die Betroffenen möglichst schnell in das Land ihrer Ersteinreise abzuschieben.
Unabhängig, ob „Sekundärmigrationszentrum“ oder „normale“ Aufnahmeeinrichtung: Die Bedingungen für die Bewohner:innen werden überall härter. Die Behörden können künftig anordnen, dass Bewohner:innen die Einrichtung nicht verlassen dürfen. Für notwendige Termine, etwa bei Behörden oder Ärzt:innen, sollen „Verlassenserlaubnisse“ erteilt werden. Wer sich nicht daran hält, wird offiziell in Haft genommen! Dies kann auch Kinder und Personen etwa mit Erkrankungen oder Behinderungen treffen.
Erleichtere Abschiebung – auch in Drittstaaten
Nicht nur in andere EU-Staaten soll künftig mehr abgeschoben werden. Durch die Reform können weitere Länder als „sicher“ für eine Person deklariert werden, etwa wenn sie auf ihrer Flucht durch dieses Land gereist ist. Dies soll ausreichen, um sie dorthin abschieben zu können. Auch entsprechende Abkommen mit Drittstaaten (etwa nach dem Vorbild des Deals zwischen Großbritannien und Ruanda) sollen künftig ausreichen, um eine Person in diesen Staat abschieben zu können (weiterführende Infos beim Mediendienst Integration).
Die GEAS-Reform und ihre harte Umsetzung in Deutschland sind eine menschenrechtliche Katastrophe. Weniger Menschen werden in Deutschland ankommen und hier Schutz beantragen können; die Zahl der Asylanträge wird weiter sinken. Wer es schafft, einen Asylantrag zu stellen, wird in abgelegenen Unterkünften festsitzen, die er:sie unter Umständen noch nicht einmal verlassen darf. So werden Begegnungen zwischen Asylsuchenden und der „Aufnahmegesellschaft“ unmöglich gemacht, die so wichtig für ein Ankommen wären. Aber das bittere Fazit: Genau diese Abschottung, das Wegsperren und die Isolation der Menschen sind politisch gewollt.




