Heute wird im Brandenburger Landtag über ein neues Polizeigesetz abgestimmt, von der rot-roten Regierung wird dies als gute Alternative zum bayrischen Gesetz dargestellt. Mit der Realität hat dies wenig zu tun, denn auch Brandenburgs Gesetz beinhaltet deutliche Verschärfungen, die kaum mit linken Idealen in Einklang zu bringen sind.
Im Gegensatz zum bayrischen Polizeigesetz soll es im Brandenburger Gesetz keinen Staatstrojaner geben, damit enden die positiven Punkte an diesem Gesetz allerdings auch schon. Ansonsten sind viele Verschlechterungen geplant, die mit linker Bürgerrechtspolitik nicht in Einklang zu bringen sind. So sollen die anlasslosen Personenkontrollen deutlich ausgeweitet werden können, die Folge vor allem Menschen mit Migrationshintergrund dürften noch stärker kontrolliert werden, ohne eine Möglichkeit sich dagegen gesetzlich zur Wehr zu setzen. Die Öffentlichkeitsfahndung soll in Zukunft auch möglich sein, wenn eine Straftat vermutet wird, wie sich dies konkret gestaltet, ist bisher nich abzusehen, unter einer möglichen AfD-Regierung in Brandenburg würde dies aber vor allem linke Aktivistinnen und Aktivisten treffen, denen die Rechten gerne Strafttaten unterstellen. Videoüberwachung soll einfacher möglich sein und die Daten länger gespeichert werden, die Privatsphäre und die Freiheit im öffentlichen Raum würden damit noch stärker eingeschränkt. Der wohl schlimmste und mit einer Demokratie am wenigsten in Einklang zu bringende Punkt, ist allerdings die Möglichkeit einer Präventivhaft sowie von Kontakt- und Aufenthaltsverbote ohne das dafür auch nur ein konkreter Hinweis auf eine Straftat vorliegen muss. Diese Möglichkeit öffnet Tür und Tor für Willkür. Für eine Linke, die sich für Demokratie und Freiheit stark macht, kann es niemals Mittel der Politik sein sich für die Ausweitung von Willkür und Überwachungswahn einzusetzen.
2 Antworten
„So sollen die anlasslosen Personenkontrollen deutlich ausgeweitet werden können, die Folge vor allem Menschen mit Migrationshintergrund dürften noch stärker kontrolliert werden, ohne eine Möglichkeit sich dagegen gesetzlich zur Wehr zu setzen. “
Beides ist falsch. Bitte lest doch mal was genau die Genossen in Brandenburg an Änderungen bei der Schleierfahnung und zum Racial Profiling durchsetzen konnten.
Gewahrsam sowie Präventivhaft sowie von Kontakt- und Aufenthaltsverbote sind nur bei Terrorismus-Straftaten möglich und nicht wie in Bayern schon bei Hinweisen auf vermummte Demo-Teilnahme.
Zudem müssen für Kontakt- und Aufenthaltsverbote die Hinweise sehr wohl konkret sein. Bitte mal den Änderungsantrag ganz genau lesen.
https://www.linksfraktion-brandenburg.de/home/aktuelles/einzelansicht-aktuelles/information-zum-polizeigesetz/
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