Nach langem Streit zwischen den und innerhalb der Regierungsparteien hat der Bundestag Ende letzten Jahres ein „Rentenpaket“ verabschiedet und die Regierung eine Kommission eingesetzt, deren Vorschläge die Basis für eine noch in diesem Jahr zu beschließende „große Reform“ des deutschen Rentensystems sein sollen. Das Maßnahmenpaket enthält neben Mütterrente, Aktivrente und einer Reform der Betriebsrenten vor allem eine Stabilisierung des Rentenniveaus. Das war schon in der Vorgängerregierung heftig umstritten, wie überhaupt in der Debatte viele Argumente auftauchten, die seit Jahren in der Öffentlichkeit ein ums andere Mal wiederholt werden. Man könnte also denken, zumindest an den Problembeschreibungen könnte etwas dran sein. Dass dem nicht so ist, legt Werner Rätz, Verfasser des Buchs „„Rente statt Rendite. Eine solidarische und armutsfeste Alterssicherung ist möglich“, in diesem Beitrag dar.
Zunächst unbestreitbar ist die Tatsache, dass das Durchschnittsalter in Deutschland steigt, von 1950 etwa 35 auf 2024 etwa 45 Jahre. Daraus werden in der Rentendebatte zwei Behauptungen abgeleitet, erstens, dass „wir alle immer älter werden“, und zweitens, dass folglich „immer weniger Junge immer mehr Alte ernähren“ müssen. Zu diesem demografischen Argument hat Bundeskanzler Merz ein ökonomisches hinzugefügt, nämlich dass „wir uns dieses System, das wir heute so haben, mit dem, was wir wirtschaftlich erwirtschaften in der Bundesrepublik Deutschland, einfach nicht mehr leisten“ könnten.
Es werden also jeweils zwei Wachstumsprozesse zueinander in Bezug gesetzt, zum einen angeblich ständig wachsende Rentenbezugszeiten und ständig schrumpfende Arbeitsbevölkerung und zum anderen ein angebliches Wachstum der Sozialausgaben, das schneller voranschreitet als das Wachstum der Wirtschaftsleistung. Man kann an beiden Aussagen sehr gut zeigen, dass es sich um herbeigeredete Scheinprobleme handelt. Zunächst zur Demografie.
Die internationale Rentenreformagenda
Sie taucht als Problem schon im Titel der international angelegten Studie „Averting the Old Age Crisis“ der Weltbank von 1994 auf. Diese hatte darin für einen grundlegenden Systemwechsel in der Alterssicherung plädiert. Empfohlen wurde ein Drei Säulen System, das die private Durchführung der Alterssicherung und ihre kapitalgedeckte Finanzierung in den Mittelpunkt stellte. Die Vorschläge waren sehr stark am chilenischen Vorbild orientiert. Dort hatten 1981 aus Chicago importierte Ökonomen die Gelegenheit erhalten, ein kapitalfreundliches Pensionssystem aufzubauen, nachdem der blutige Pinochet Militärputsch für klare Verhältnisse, unter anderem für die weitgehende Zerstörung der Sozialversicherung, gesorgt hatte. Schon bei Erscheinen der Weltbankstudie war das Desaster dieses Systems offensichtlich geworden. Die Verwaltungskosten betrugen bis zu 25 Prozent der Einzahlungen, die unabhängig von der Rendite der privaten Fonds zu zahlen waren. Das führte dazu, dass mehr als die Hälfte der chilenischen Bevölkerung aus der Altersversorgung ausschied, weil sie die Kosten nicht mehr tragen konnten.
Trotzdem empfahl die Weltbank die Einrichtung ähnlicher Strukturen für die Transformations und Entwicklungsländer, war aber darüber hinaus der Meinung, dass auch Industrieländer mit demografischen und arbeitsmarktbedingten Problemen von diesen Vorschlägen profitieren könnten. Genau das nahm dann die Organisation der früh industrialisierten Staaten OECD in ihrem Bericht „Maintaining Prosperity in an Aging Society“ von 1998 auf und empfahl ihren Mitgliedsländern die Umstellung auf das Kapitaldeckungsverfahren. Und eben das erscheint als politisches Ziel in der Strategie von Lissabon, die die Staats und Regierungschefs der EU im März 2000 verabschiedeten. Sie gab den Startschuss für den beschleunigten neoliberalen Umbau in Europa und war 2003 die Vorlage für die Agenda 2010 der rot grünen Regierung in Deutschland.
Durch all diese Papiere, Pläne und Studien ziehen sich immer dieselben Floskeln aus „Abwendung der Alterskrise“. Und immer geht es darum, das zu beenden, was aus Sicht jeder Kapitalsammelstelle nur als Skandal empfunden werden kann, nämlich dass zur Sicherstellung der Altersversorgung zwar Hunderte Milliarden die Hände wechseln, aber kein Finanzmarktakteur daran mitverdienen kann.
Umlageverfahren und Kapitaldeckung
Dieses sogenannte Umlageverfahren funktioniert nämlich so, dass die aktuell versicherten Arbeitenden mit ihren Beiträgen die Zahlungen an die heutigen Rentnerinnen und Rentner finanzieren. Man könnte das mit einem Privathaushalt vergleichen, in dem Haushaltsgeld oder Taschengeld fließen, ohne dass das ein Marktvorgang wäre. Dieses System wurde in Deutschland 1957 eingeführt und ermöglichte es, unmittelbar verhältnismäßig hohe Renten auszuzahlen, weil es auf große Teile des aktuellen Volkseinkommens zugriff.
Im vorher auch in Deutschland üblichen Kapitaldeckungsverfahren werden die Beiträge der Versicherten dagegen in privat oder staatlich organisierten Fonds angespart und von diesen auf den Finanzmärkten angelegt. Die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler tragen dabei nicht nur das Marktrisiko, wenn Fonds schlecht wirtschaften oder sogar pleitegehen. Sie müssen zusätzlich auch die Verwaltung der Fonds bezahlen. Und sie mussten immer wieder erleben, dass Regierungen auf die angesparten Kapitalstöcke zugriffen, etwa in Wirtschaftskrisen oder zur Finanzierung von Kriegen.
Indem die Umlagefinanzierung das aktuelle Volkseinkommen umverteilt, bindet sie aber nicht nur, je nach gesetzlicher Ausgestaltung mehr oder weniger stark, die Renten an die Wirtschaftsentwicklung, sondern sie bildet auch einen Mechanismus direkt ab, der in jeder Volkswirtschaft stattfinden muss.
Gesellschaftliche Verantwortung und das Mackenroth Theorem
Immer ist die Versorgung derjenigen, die aus welchen Gründen auch immer an der gesellschaftlich notwendigen Arbeit nicht teilnehmen können, eine gesellschaftliche Aufgabe. Wie die gelöst wird, ist höchst unterschiedlich, oft bleibt sie an den Individuen und, falls vorhanden, ihren Familien hängen. Die Rentenreform von 1957 hätte nach dem Vorschlag einiger ihrer Entwickler auch Kinder und Jugendliche einbeziehen sollen und hätte damit das Prinzip der gesellschaftlichen Verantwortung für die Versorgung aller institutionalisiert. Tatsächlich blieb sie auf den Teil der Erwerbsarbeitenden beschränkt, der unselbstständig beschäftigt war, folgte damit aber immerhin der Einsicht, dass der Konsum von heute mit dem heute vorhandenen Geld bezahlt und mit den heute vorhandenen Waren realisiert werden muss.
Dieses nach dem gleichnamigen Wirtschaftswissenschaftler und Soziologen benannte Mackenroth Theorem ist zwar in der heutigen, vom privaten Renditekalkül beherrschten Debatte mehr oder weniger vergessen, beschreibt aber richtig die Lebenslüge aller Befürworter der Kapitaldeckung. In die Rentenversicherung eingeführt, unterscheidet sich die Kapitaldeckung von der Umlage hinsichtlich der Realisierung des Lebensunterhalts im Alter nämlich überhaupt nicht.
Bei beiden Verfahren muss das, was die Alten an Rente bekommen, erst einmal erwirtschaftet und zur Verfügung gestellt werden. Bei beiden Verfahren gibt es Ansprüche, die die Alten an die im Erwerbsleben stehenden Aktiven haben. In einem Fall müssen die Jungen Beiträge bezahlen, im anderen müssen sie die Kapitalanteile kaufen, die die Alten den Fonds zwecks Deckung ihres Lebensunterhalts entnehmen.
Demografie und Erwerbstätigkeit
Auf diesem Hintergrund komme ich jetzt zurück zu den beiden eingangs vorgestellten Behauptungen zur Demografie und zum wirtschaftlichen Wohlstand. Aus dem Gesagten wurde ja schon deutlich, dass es sich bei den mit dem demografischen Argument verbundenen Privatisierungsbemühungen nicht um eine Idee handelt, die mal jemand hatte, sondern um ein lange und strategisch verfolgtes Programm von Regierungen, Wirtschaftswissenschaftlern, Kapitalanlegerinnen und internationalen Organisationen. Nur hat es mit der Realität nichts zu tun.
Zwar ist die Dauer des Rentenbezugs in den letzten Jahrzehnten angestiegen. 1970 lag sie noch bei gut zehn Jahren, 2021 schon bei 18,8 Jahren bei Männern beziehungsweise 22,1 Jahren bei Frauen. Seither verharrt sie jedoch auf dem erreichten Niveau, bei den Frauen ging sie sogar ein wenig zurück. Das ist eine Folge davon, dass das Sterbealter nicht mehr nennenswert steigt und die Regelaltersgrenze angehoben wurde und nun sukzessive auf 67 Jahre steigt.
Ein steigendes Durchschnittsalter ergibt sich nämlich nicht nur, wenn „wir alle immer älter werden“, sondern auch, wenn es immer weniger Junge gibt. Und tatsächlich müssen auch nicht „immer weniger Junge die Renten finanzieren“.
Produktivität und Finanzierung
Im Jahr 2006 waren noch unter 40 Millionen Menschen erwerbstätig, 2024 waren es 46,1 Millionen. Auch die Zahl der geleisteten Arbeitsstunden ist auf einem Allzeithoch. Aus dem Wachstum des Altenquotienten lässt sich kein Argument für Rentenkürzungen ableiten. Ins Verhältnis gesetzt werden bei diesem Konzept nämlich die Zahl der Alten, meist die über 65 Jährigen, zu den Erwerbsfähigen, meist die 20 bis 65 Jährigen, und genau das sagt gar nichts über die Belastung von irgendwem aus.
Nicht die Erwerbsfähigen müssen die Alten ernähren, sondern die Erwerbstätigen müssen alle ernähren, die Alten, die Jungen, die nicht erwerbstätigen Erwerbsfähigen und sich selbst. Da sich das Verhältnis der gesamtgesellschaftlich geleisteten Arbeit sowohl zur Gesamtbevölkerung wie zu den Rentnerinnen und Rentnern in den letzten Jahren real verbessert hat, ist die Belastung der Erwerbstätigen gesunken.
Auch das zweite Argument, „unsere Wirtschaftsleistung“ ermögliche keine Finanzierung des Sozialstaats mehr, hat ebenso wenig Realitätsbezug wie das erste.
Steuermittel und Sozialstaat
Schon die Behauptung, die Renten müssten durch immer mehr Steuermittel aufgestockt werden, ist falsch, und zwar doppelt. Zum einen fließen die Steuermittel zwar ins Rentensystem, nicht aber in die Rentenzahlungen, sondern sie finanzieren sogenannte versicherungsfremde Leistungen. Das sind Verpflichtungen, die den Rentenkassen durch politische Beschlüsse auferlegt wurden, wie Hinterbliebenenrenten, Rehamaßnahmen, beitragsfreie Anrechnungszeiten wie auch die Mütterrente, sowie die Aufstockung der Ansprüche aus DDR Renten.
Insgesamt decken die Bundeszuschüsse die Kosten dieser Leistungen nicht, ein zweistelliger Milliardenbetrag wird aus den Beiträgen der Versicherten dafür in Anspruch genommen. Aber auch der Anteil der Steuermittel sowohl an der wirtschaftlichen Gesamtleistung, als Bruttoinlandsprodukt gemessen, wie am Bundeshaushalt ist in den letzten 15 Jahren gesunken, am Bruttoinlandsprodukt von 3,2 auf 2,68 und am Haushalt von 27,6 auf 24,5 Prozent, jeweils von 2009 auf 2023.
Dabei erfasst das gerade Gesagte noch nicht einmal den Kern der Sache.
Wohlstand, Verteilung und politische Entscheidungen
Das Jammern um „nur noch gut zwei Beitragszahlerinnen müssen eine Rentnerin finanzieren, früher waren es viel mehr“ blendet den entscheidenden Faktor der Wohlstandsentwicklung nämlich aus, die Produktivität. Die steigt regelmäßig an und das Umlagesystem profitiert direkt davon. Wenn die Wirtschaft effektiver agiert und daher die Löhne steigen, erhöht sich auch das Beitragsvolumen. Kapitalgedeckte Systeme hingegen sind oft auf externe Faktoren angewiesen, wie zum Beispiel globale Aktienmärkte, deren Entwicklung weniger vorhersehbar ist.
Allerdings gibt es eine Variante, wie Merz’ Aussage einen Sinn ergibt, dann nämlich, wenn man davon ausgeht, dass ein noch größerer Teil des gesellschaftlichen Reichtums privatisiert und der private Reichtum noch weiter konzentriert werden soll. Dann erhalten die ärmeren Menschen weniger davon als Einkommen und es gelangt weniger davon zwecks Umverteilung in die Hand des Staates oder in die Sozialkassen, in die die Reichen ja nicht einzahlen.
Wenn der Staat dann noch von dem, was ihm verbleibt, immer mehr in Aufrüstung, Subventionierung fossiler Industrien und fragwürdige Technologien steckt, dann bleibt in der Tat nicht genug übrig, um „uns dieses System, das wir heute so haben in der Bundesrepublik Deutschland“ noch leisten zu können.
Reale Probleme des Rentensystems
Will ich mit all dem also sagen, dass es keine Probleme im aktuellen Rentensystem gibt? Mitnichten. Probleme gibt es und zwar auch ganz gravierende. Das wichtigste ist, dass die Rente immer weniger solidarisch im Sinne der angesprochenen gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für die Sorge aller geworden ist. Viele Menschen profitieren nicht vom System, weil niedrige Arbeitseinkommen auch niedrige Renten bedeuten, was vor allem Frauen betrifft, oder weil sie gar nicht einbezogen sind.
Und ein immer größerer Teil des gesellschaftlichen Wohlstands wird nicht für die Finanzierung herangezogen, in die ja nur ein Teil der Einkommen aus unselbstständiger Erwerbsarbeit einfließen, alle anderen Einkommen aber nicht. Es käme also darauf an, allen Alten ein würdiges Leben aus eigenem Anspruch zu gewährleisten, unabhängig davon, ob oder wie viel sie eingezahlt haben.
Mögliche Alternativen und Perspektiven
Einige europäische Nachbarländer haben davon Elemente verwirklicht, auch wenn diese keineswegs vollkommen sind. In der Schweiz gibt es ein Sicherungssystem für die Grundversorgung im Alter, in dem alle automatisch versichert und damit anspruchsberechtigt sind, das aber Altersarmut nicht sicher vermeiden kann. In den Niederlanden gibt es eine Mindestrente, die das leistet, aber nur nach Lebensjahren in den Niederlanden in einer bestimmten Altersphase zum Bezug berechtigt.
Ein bedingungsloses Grundeinkommen würde selbstverständlich beide Probleme, das der Universalität und das der Existenzsicherung, lösen. Aber bis es so weit ist, wäre auch ein umfassendes und solidarisches Sozialsystem mit drei Säulen eine sinnvolle Lösung:
• allgemeine und gleiche Leistungen für alle
• einkommens- beziehungsweise beitragsabhängige Leistungen
• Leistungen aufgrund besonderer Bedarfe
Die erste Säule umfasst die allgemeinen Sozialleistungen, die allen Menschen in gleichem Umfang beziehungsweise gleicher Höhe zustehen, also eine einheitliche Bürgerversicherung, in der alle Menschen, die in Deutschland leben, automatisch Mitglied sind, das heißt:
• das Gesundheitssystem einschließlich der Grundkosten der Pflege
• eine Grundrente, zum Beispiel auf Basis des Einkommensteuerfreibetrages
• eine Kindergrundsicherung
• eine Grundversorgung für Arbeitslose
• eine allgemeine Unfallversicherung
Und wenn wir die vielleicht aktuell utopisch erscheinenden Ansprüche noch ein Stück zurücknehmen, dann wäre eine Rentenversicherung sicher schon ein großer Schritt, die alle in Deutschland dauerhaft Lebenden umfasst und alle steuerpflichtigen Einkommen in die Finanzierung einbezieht.
Der Autor Werner Rätz ist beim globalisierungskritischen Netzwerk Attac engagiert. Er hat kürzlich zusammen mit Joachim Braun und Julia Elwing den AttacBasisText „Rente statt Rendite. Eine solidarische und armutsfeste Alterssicherung ist möglich“ im VSA Verlag herausgegeben und steht für Vorträge zur Verfügung.
www.werner-raetz.de



