Man stelle sich vor, die Region, wo deine Familie lebt, ist von massiver Gewalt betroffen und jeden Tag werden Menschen getötet, du willst darüber sprechen und findest klare Worte auf der Straße. Du wirst zu einer führenden Person in der Bewegung in deiner Stadt. Wie reagiert die Stadt? Sie verbietet dir zu sprechen. Dein Name taucht in allen Versammlungsauflagen auf, dir wird der Auftritt als Redner verboten: Redebeiträge, Wortmeldungen, Zwischenrufe, das Ausrufen von Parolen, sogar Aufzeichnungen von dir werden verboten.
Was in einem Land, wo die Meinungsfreiheit angeblich ein so hohes Gut ist, fast unvorstellbar klingt, passiert seit einem Jahr durchgängig in Mannheim. Betroffen ist Dr. Mahmud Abu-Odeh, der selbst zum Verlesen der Namen ermordeter Kinder in Gaza nicht mehr ans Mikrofon treten darf.
Wenn Sprechen zur Gefährdung öffentlicher Sicherheit deklariert wird
Mannheim ist regional bekannt für regelmäßige Kundgebungen, Veranstaltungen und Demonstrationen für die Rechte der Palästinenser*innen. Verschiedene Gruppen veranstalten Spenden- und Informationsstände, Kundgebungen oder öffentliche Diskussionsrunden, u.a. mit Greta Thunberg oder Fabian Goldmann. Die Mehrheit der Bevölkerung in Mannheim ist diesen Veranstaltungen gegenüber offen. Viele spenden oder klatschen den Demonstrationszügen zu. Anders sieht es aus bei der Versammlungsbehörde in Mannheim, die die Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit ohne übergreifende Gerichtsbeschlüsse extrem einschränkt. Dr. Mahmud Abu-Odeh ist Mannheimer, mit Familie im Westjordanland. Er wird seit einem Jahr von der Versammlungsbehörde Mannheim daran gehindert bei Veranstaltungen zu sprechen. Während 2023 und 2024 die Stadt noch einzelne Strafverfahren gegen ihn führte, aber diese verlor oder weiterhin ausgeträgt, hat sie ihre Strategie im Juli 2025 geändert. Da es keine rechtliche Grundlage gibt, ihm das Sprechen zu verbieten und zahlreiche Rechtsverfahren eingestellt wurden, bedient sich die Versammlungsbehörde einem “Trick”: Egal, wer eine Versammlung in Mannheim anmeldet, wenn es um Palästina geht wird in den Versammlungsauflagen stehen: “Das Auftreten von Herrn Dr. Mahmud Abu-Odeh als Redner wird untersagt. Das Verbot umfasst jedwegen öffentlich wahrnehmbaren Sprechakt […]. Das Verbot […] umfasst insbesondere Redebeiträge, Wortmeldungen, Zwischenrufe, […] Parolen, Sprechchöre, sowie sonstige sprachliche Beiträge.” Zuvor sind Mannheimer Gruppen das Rednerverbot noch umgangen, indem sie aufgezeichnete Nachrichten abgespielt haben, das ist seit Juni 2026 durch die Versammlungsauflagen auch verboten.
Dieses Rednerverbot hat keine rechtliche Grundlage. Als die Versammlungsbehörde mit dem Rednerverbot begann, war es nur ein Satz “Dr. Mahmud Abu-Odeh darf nicht als Redner auftreten”, nach einem Jahr ist die Ausführung jetzt deutlich länger geworden mit ausführlichen, seitenlangen Begründungen mit Zitaten und Reden in Eigeninterpretationen der Versammlungsbehörde, vermeintlich belegt durch Links, die zu Fehlermeldungen führen. Laut der Stadt Mannheim ist das Rednerverbot zulässig, denn es “dient der Verhinderung einer unmittelbaren Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Sicherheit.” Wie eine einzelnen Person nur mit Worten die öffentliche Sicherheit so stark gefährden kann, wird damit begründet, dass Dr. Abu-Odeh in Versammlungen den Slogan “From the river to the sea, Palestine will be free” verwendet hat. Laut Versammlungsbehörde wird zu jeder Versammlung eine Einzelfallfallprüfung vorgenommen, doch der Auflagentext wird seit nunmehr einem Jahr flächendeckend gegen Dr. Mahmud Abu-Odeh eingesetzt. Und das, obwohl er vor dem Landgericht Mannheim 2024 einen Prozess zur Verwendung dieses Slogans gewonnen hat. Insgesamt sind es von Juli 2025 bis Juni 2026 ca. 50 Veranstaltungen, auf denen Dr. Abu-Odeh nicht sprechen durfte. Das hat die Versammlungsbehörde Mannheim so bestätigt. Im Juli sind wieder rund zehn Veranstaltungen hinzugekommen. Die Veranstaltungen reichen von regelmäßigen, wöchentlichen Formaten, wie Infoständen bis zu Laufdemonstrationen. So lange im Versammlungsnamen etwas mit “Palästina” steht, wird in den Auflagen etwas von “Rednerverbot für Dr. Mahmud Abu-Odeh” stehen. Dennoch behauptet die Verwaltung, es handele sich nicht um ein pauschales Verbot. Für Dr. Mahmud Abu-Odeh bedeuten diese Verbote zusätzliche Polizeirepressionen: Auch wenn er als Privatperson an Demonstrationen nur teilgenommen hat, wurden ihm von der Polizei bereits Platzverweise erteilt.
From the river to the sea… sind sich Gerichte nicht einig
Die Versammlungsbehörde Mannheim bezieht sich auf die Nutzung der “From the river to the sea” Parole und der Verfügung des Bundesinnenministerium (BMI) im November 2023, diese zu verbieten. Doch ein Verfügungsverbot durch das BMI ist kein Gesetz und Gerichte in Deutschland entscheiden sehr unterschiedlich darüber, ob der Slogan nun pauschal verboten ist oder nicht. Unter anderem ist es juristisch schwierig, denn das BMI hat keine Nachweise geliefert, warum die Parole eindeutig der Hamas zugeordnet werden sollte, und somit fehlt der Kern der Begründung. In München kam es im März 2026 am Amtsgericht zu einem Freispruch, da der Richter die mangelhafte Dokumentation des BMI bei der Verbotsverfügung bemängelte. In Berlin zeichnen sich parallel divergierende Tendenzen ab: Während die Staatsschutzkammer des Landgerichts Berlin I auf Basis eines Gutachtens eine Verurteilungen mit Geldstrafe aussprach, hob das Landgericht Berlin I Ende Juni 2026 einen Freispruch des Amtsgerichts Tiergarten auf und erklärte das BMI-Verbot für juristisch unerheblich, da jegliche Begründung fehle. Bereits2024 entschied das Landgericht Mannheim, dass die Äußerung straflos ist: eine Zuschreibung und Interpretation der Parole durch Außenstehende reicht nicht aus. Auf der Anklagebank saß damals Dr. Abu-Odeh, der damit das erste Verfahren deutschlandweit zur Parole gewann. Mit Bezug auf das Urteil wiederholte Dr. Abu-Odeh den Satz dann bei Demonstrationen. Deutschlandweit gibt es aktuell mehrere hunderte Verfahren, auf verschiedenen Instanzen, die jetzt die BMI-Formulierung juristisch prüfen. Ein Rednerverbot, wie es jetzt gegen Dr. Abu-Odeh durchgesetzt wird, gibt es in keiner deutschen Stadt in diesem Ausmaß.
Die Versammlungsbehörde Mannheim entschied, das Verbot in die Versammlungsauflagen zu schreiben, womit eine Klage gegen die Auflagen nicht mehr beim Landgericht landet, sondern beim Verwaltungsgericht Karlsruhe. In Eilverfahren hat dieses die einzelnen Rednerverbote zugelassen, das Hauptsachverfahren steht allerdings noch aus. Dr. Abu-Odeh sagt selbst dazu: “Das Rednerverbot ist illegal und grundrechtseinschränkend auf eine Art und Weise, die so tiefgehend ist, dass man sich die Frage stellen muss, ob die Behörden sich nicht aktiv Rechtsbeugung betreiben. Es sollte doch schon mehr sein, als ein ‘Er hat “From the river to the sea…” gesagt’. Sowas kann doch nicht als Grundlage genommen werden, meine Grundrechte so einzuschränken. Man stelle sich vor, Grundrechte auf Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit werden über mehr als ein Jahr hinweg eingeschränkt, weil man einen Spruch gesagt hat, der laut Gerichtsurteil nicht strafbar ist.” Eine einzige Parole, die verschiedenste Auslegungen haben kann, reicht aus, um einem Menschen die komplette öffentliche Sichtbarkeit zu nehmen. Außerdem tauchen in den Begründungen der Auflagen Gedichte, Reden und weitere Aussagen aus, die mit der Parole selbst nichts zu tun haben. Auf Anfragen der Redaktion bezieht sich die Stadt Mannheim in der Begründung des Redeverbots ausschließlich auf die oben genannte Parole und Eilverfahren des Verwaltungsgerichts Karlsruhe – so als würde es die anderen Urteile nicht geben und die BMI-Formulierung wäre ein Gesetz. Die Auflagen der Versammlungsbehörde werden für andere Versammlungen genutzt: Selbst bei einer Solidaritätskundgebung gegen den US-Überfall auf Venezuela im Januar 2026 erhielt Dr. Abu-Odeh ein Rednerverbot, obwohl er zu diesem Thema zuvor nie in Erscheinung getreten ist. Die Parole “From the river to the sea” wurde bei dieser Versammlung in den Auflagen verboten, ohne dass sie eine Relevanz hat für den Kontext von Venezuela. Trotzdem streitet die Versammlungsbehörde die Pauschalität ihrer Auflagen ab und spricht von sorgfältiger Einzelfallprüfung.
Copy-Paste-Auflagen, die Einzelfallprüfungen sein sollen
Zwischen Herbst 2025 und Sommer 2026 nutzten die Versammlungsbehörden Heidelberg, Frankfurt und Ludwigshafen dieses Vorgehen, um Dr. Abu-Odeh am Sprechen auf Versammlungen zu hindern. Über das Rednerverbot entscheidet jeweils das zuständige Verwaltungsgericht. Die Stadt Ludwigshafen antwortet in einer Anfrage von etos, dass “[sich] der Auflagenbescheid […] inhaltlich an vergangenen Bescheiden [orientierte], die bereits in einem anderen Bundesland ergingen”. Ludwigshafen übernahm Wort für Wort die Auflagen aus Mannheim: Eine Einzelfallprüfung sieht anders aus.
In den letzten Monaten gab es genau eine Demonstration in Mannheim, wo Dr. Abu-Odeh sprechen durfte. Die Einzelfallprüfung wurde vermutlich vergessen, zur Verwirrung der anwesenden Polizist*innen. Trotz seiner Rede blieb die „öffentliche Sicherheit“ intakt. Ein Vorgang den die Versammlungsbehörde Mannheim nicht kommentiert. In den Versammlungsauflagen spricht die Behörde vom “Vertrauensbruch” zwischen Dr. Abu-Odeh und den Behörden und kann gleichzeitig nicht sagen, auf wie vielen Versammlungen er noch nicht sprechen darf, bis es wieder ein “Vertrauen” gibt und was für die Wiederherstellung dieses „Vertrauens“ notwendig ist.
Selbst bei Abwesenheit von Dr. Abu-Odeh weist die Polizei bei jeder Versammlung auf das Sprechverbot hin. Ein Sprecher, der nicht Dr. Abu-Odeh ist, aber arabische Wurzeln hat, wurde von der Polizei mit ihm vertauscht und aufgefordert sofort seine Rede abzubrechen, anscheinend kann oder will die die Polizei bei arabischstämmigen Männer nicht mehr so richtig unterscheiden. Dr. Abu-Odeh war bei der Versammlung nicht anwesend.
Der rechtliche Weg, sich gegen die Auflagen zu wehren, ist lang und teuer: Dr. Abu-Odeh verklagt Heidelberg und Mannheim auf “Fortsetzungsfestellung”, eine Klage, mit welcher der Kläger die Überprüfung und Feststellung der Rechtswidrigkeit des erledigten Verwaltungsakts begehrt. Bis es Entscheidungen gibt, können mehrere Monate bis Jahre vergehen. Denn jede Versammlung wird als Einzelfall gesehen und dieser “Fall” ist für die Ämter nach dem Ende der Versammlung abgeschlossen, weshalb die Klage nicht zeitnah behandelt wird. Somit kann die Versammlungsbehörde für kommende Versammlungen erneut ein Rednerverbot aussprechen.
Ähnliche Verbote in Deutschland und auch in Mannheim konnten bei der Recherche nicht gefunden werden. Auf die Rückfrage der Redaktion an die Versammlungsbehörde und die Stadt Mannheim, ob es jemals schon ein solches Rednerverbot gab, wie für Dr. Abu-Odeh seit einem Jahr, gab es keinen Kommentar. Bei “Querdenken” Demonstrationen im Jahr 2021 duldete die Versammlungsbehörde und Polizei Rednerauftritte von einem verurteilten Volskverhetzer.
Dr. Abu-Odeh steht weiterhin mit auf der Straße, nicht als Redner in Mannheim aber in Darmstadt, Frankfurt und weiteren Städten. In Frankurt folgt die Versammlungsbehörde einer anderen Strategie: Sie sucht nach Wörtern oder Ausschnitten in Dr. Abu-Odehs Reden. Auf diese Trigger-Phrasen hin reagiert die Polizei dann sofort. Sowohl bei einer Großdemo im August 2025 als auch im Mai 2026 wurde er während seiner Rede vom Demo-Wagen runtergezogen, kurzzeitig festgenommen und sogar einmal erkennungsdienstlich behandelt. Danach folgte keine rechtliche Verfolgung für die Festnahme, kein Verfahren, keine Anklage: Es ging wohl nur um die Verhinderung seiner Rede.
Der Druck der “Freunde Israels”
Eine politisch gut vernetzte proisraelische Lobbygruppe in Mannheim und der Region ist die Deutsch-Israelische Gesellschaft Rhein-Neckar, Mannheim (DIG), u.a. mit mehreren Mitgliedern im Stadrat, wie dem Vorsitzenden der DIG Chris Rhim (Parteimitglied bei Bündnis 90/Die Grünen) oder Volker Beisel (FDP). In Mannheim bringt die DIG über ihren Facebook-Account, Falschinformationen über Dr. Abu-Odeh in Umlauf: Einzelzitate über beispielsweise Siedlergewalt werden komplett aus dem Kontext gerissen und wiederholend wird betont, dass er Volksverhetzung betreibe, ohne dass es hier ein Urteil gegen Dr. Abu-Odeh gibt. Die “Jüdische Allgemeine” (JA) und einige Springer-Medien reproduziert zahlreiche Vorwürfe, für die es keine juristische Entscheidungen gibt. In Überschriften mit einem Foto von Dr. Abu-Odeh schreibt die JA im Titel “Terror-Sympathisant”. In einem SWR-Artikel werden die Anschuldigungen der DIG gegen Dr. Abu-Odeh reproduziert, als Fakten dargestellt und ungeprüft übernommen.
Im Dezember 2025 wurde mit dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg über ein Versammlungsgesetz diskutiert, damit es mehr Wege für Behörden gäbe, pro-palästinensische Demonstrationen zu verbieten. Da Mannheim eine der ersten Städte ist, die bereits jetzt KI-Überwachung in der Innenstadt einsetzt und die Polizei Mannheim nicht klar aufzeigen will, dass diese Kameras während Demonstrationen ausgeschalten sind, verstärkt das Gefühl, dass die Versammlungsfreiheit in Mannheim zur Verhandlungsmasse wird.
In Frankfurt offensichtlich rechtswidrig
Ein Großteil der politischen Gruppen in Mannheim schweigt zum Vorgehen seit einem Jahr. Bürgermeister, die Linke, die Grünen – alle die ansonsten sehr laut sind für Meinungsfreiheit, haben zur größten Einschränkung der Meinungsfreiheit in der Stadt Mannheim nichts zu sagen. Auf Anfragen der Redaktion blieben entweder unbeantwortet oder wurden Plattitüden gespickt zurückgesendet, wie beispielsweiser der Antwort: “… dass das Recht auf Versammlungen ist ein wichtiger Bestandteil des Grundgesetzes und die Einschränkung dieses Rechts einer rechtlich sicheren Begründung bedarf.” Dass es diese Begründung aktuell zum Rednerverbot gegen Dr. Abu-Odeh nicht gibt, darauf reagiert niemand. So muss Dr. Abu-Odeh in Mannheim weiterhin bei Demonstrationen schweigen, weil Verantwortungsträger der Stadt auch schweigen und die Versammlungsbehörde Gericht spielen lassen.
In Frankfurt am Main hatte die Versammlungsbehörde, versucht mit dem gleichen Text, wie in Mannheim ein Rednerverbot gegen ihn bei einer Demonstration im Juni 2026 zu erwirken – hier landete die Klage vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Sie fanden klare Worte zum Vorgehen der Versammlungsbehörde und befanden, dass “es bei der Beschränkung nicht um die Verhinderung von Straftaten gehe, sondern um die Einschränkung politischer Meinungsäußerungen.” Sie kommen zu dem Fazit, dass die angegebene Argumentation der Versammlungsbehörde keine Einzelfallprüfung ist, sondern die Einzelfallprüfung durch ein präventives Rednerverbot ersetzt wurde. Das Verwaltungsgericht Frankfurt schreibt, dass es sich um eine “Verkennung verfassungsrechtlich garantierter Freiheiten” und um eine “offensichtliche Rechtswidrigkeit” handelt.
Ob dieses Urteil die Versammlungsbehörde in Mannheim beeindruckt? Bisher nicht. Der Copy-Paste Text erscheint auch nach dem Urteil aus Frankfurt weiterhin in den Versammlungsauflagen. Offensichtlich macht sich die Stadt Mannheim keine Gedanken, wenn ein Verwaltungsgericht das eigene Vorgehen als “rechtswidrig” bezeichnet. Und die offene Frage für alle Mannheimer*innen bleibt: Was ist ein Grundrecht wert, wenn eine Behörde damit machen kann, was sie möchte?




Ein Kommentar
Requiem für einen Wicht, von der Gruppe Hölderlin:
Es war einmal ein Land
In dem das Denken verboten
Nur ein kleiner Wicht
Befolgte die Gebote nicht
Er wurde bedrängt, er wurde bedroht
Denn auf das Denken stand der Tod
Der König rief drei Häscher
Die kamen aus Südwest
Sie fanden den Wicht
Und nahmen ihn fest
Sie banden ihn und schlugen ihn
Nahmen sein Augenlicht;
Wiе sehr sie auch suchten
Wiе sehr sie auch fluchten
Sie fanden das Denken nicht
Der König sprach:
Wer denkt, muss sterben
Dies Leiden
Darf sich nicht vererben
Dein Tod soll dafür werben
Dein Tod soll dafür werben
Die Häscher trugen ihn fort
Warfen ihn in des Flusses Lauf
Da nahm der Wicht sein Denken
Und schenkte es den Wellen
Die Meere nahmen es auf
…
Das Denken fand man bis heute nicht…