In Stammheim zeigt sich durch ein ausführliches Sicherheitsspektakel im Prozess gegen eine Gruppe Palästina-Aktivist*innen die Selbstinszenierung des deutschen Justizsystems.
Nach einem weiteren festgefahrenen Prozesstag nannte Anwalt Mathes Breuer das Verfahren gegen die Ulm 5 erbost einen „Schauprozess“, woraufhin Richterin Katrin Lauchstädt den Saal räumen ließ. Doch Breuers Beobachtung war korrekt: Der Prozess ist ein Staatsspektakel, welches durch performative Mittel und Nutzung aufgeladener Symbole darauf abzielt, in der Bevölkerung das Bild einer gefährlichen, staatszerstörenden Kraft zu zeichnen, die mit aller Härte bekämpft werden muss.
Leandra Rollo, Daniel Tatlow-Devally, Crow Tricks, Vi Kovarbasic und Zo Hailu, die Ulm 5, wie sie genannt werden, brachen im September 2025 in die Ulmer Zentrale von Elbit Systems ein, wo sie Zubehör zerstörten und die Wände besprühten.
Die Aktion der Ulm 5 erfolgte nachts, es kam kein Mensch zu Schaden. In ihren Aussagen betonen die Fünf, dass sie, wie viele Zehntausende andere auch, zwei Jahre lang staatlich sanktionierte Formen des Protestes wahrnahmen, um gegen den Völkermord in Gaza vorzugehen. Erst nachdem sie all diese rechtlichen Wege ausgeschöpft hatten, griffen sie nach eigenen Angaben zu radikaleren Methoden, nämlich dem direkten Vorgehen gegen den deutschen Ableger von Israels größter Rüstungsfirma, Elbit Systems.
Dass die Staatsanwaltschaft (mit kräftiger Unterstützung der Bild-Zeitung) versucht, daraus ein Narrativ über „gefährliche Extremist*innen“ zu spinnen, ist lächerlich, aber nicht verwunderlich. Die vorsitzende Richterin Katrin Lauchstädt trägt dieses Narrativ durch die groteske Dauer und repressiven Auflagen der Verhandlung mit.
Symbol Stammheim und die Inszenierung eines Feindbilds
Zunächst ist dafür der Prozessort zu betrachten: Stuttgart-Stammheim, ein Symbol wie kein anderes in Deutschland für linken Terror. In Stammheim waren Mitglieder der RAF inhaftiert, der Gerichtssaal wurde extra für den RAF-Prozess unter Hochsicherheitsbedingungen ausgebaut. Andere Gerichtssäle wären für den Ulm 5-Prozess verfügbar gewesen. Es ist klar, dass Stammheim wegen seines Symbolcharakters gewählt wurde. Es ist die Bühne des Sicherheitsspektakels.
Seit dem Auftakt am 27. April stolpert der Prozess von einer turbulenten Szene in die nächste, zwischen Staatsanwaltschaft und Richterin auf der einen und Verteidigung auf der anderen Seite. Der Großteil der Auseinandersetzungen entzündet sich an der Frage der Sitzordnung. Das Gericht besteht darauf, die Ulm 5 hinter Sicherheitsglas und in Handschellen vorzuführen. Dies führt einerseits dazu, dass vertrauliche Kommunikation zwischen den Angeklagten und ihrer Verteidigung unmöglich wird, da nur über eine Mikrofonanlage gesprochen werden kann. Andererseits inszeniert es die Ulm 5 als gefährliche Verbrecher*innen, deren alleinige Präsenz im selben Raum nur durch physische Sicherheitsmaßnahmen zumutbar ist.
Als Begründung für das Sicherheitsglas wird vor allem der berüchtigte Paragraph 129, die Bildung einer kriminellen Vereinigung, herangezogen, ein Paragraph, der historisch für die Verfolgung politischer Gegner eingesetzt wurde.
Die Anklage behauptet, die Ulm 5 würden der Gruppe „Palestine Action Germany“ angehören. Verbunden sei diese mit der in Großbritannien zuerst zur Terrororganisation erklärten und dann nach massivem Protest wieder ausgestuften Palestine Action UK. Für die Existenz von Palestine Action Germany als organisierter Gruppe fehlen jegliche stichhaltigen Beweise wie Organisationsstruktur, andere bekannte Mitglieder oder andere ihr zuzuordnenden Taten. Doch für die Behauptung der Staatsanwaltschaft ist diese Vagheit hilfreich – ein schwammiger, undefinierter Feind ist zur Beschwörung größerer, amorphen Ängste zuträglich.
Wegen seiner weitreichenden Befugnisse für Überwachung wird er auch „Schnüffelparagraph“ genannt. Die Inszenierung der Ulm 5 als gefährliche, international organisierte Gruppe bietet sich hervorragend als Begründung an, große Teile der Palästina-Bewegung zu überwachen, ein gefundenes Fressen für die Polizei und Legislative, die jetzt schon systematisch rechtliche Mittel zur Repression von Palästina-Aktivist*innen einsetzt.
Marathon der Zermürbung
Auch die Länge des Prozesses verstärkt das Bild eines besonders komplexen und schweren Verbrechens. Obwohl die Fakten der Lage recht klar sind – die 5 filmten ihre Taten und stellten sie ins Internet – ließ sich die Staatsanwaltschaft acht Monate Zeit für die Untersuchung. Die Rolle Elbits im Völkermord in Gaza, die für die Verteidigung zentral ist, ließ sie dabei völlig unbeobachtet. Während der acht Monate währenden Untersuchung wurden die Ulm 5 in Untersuchungshaft festgehalten, zwei Monate länger als die Höchstlänge von sechs Monaten.
Beim Prozessauftakt weigerte sich Richterin Lauchstädt, die Mikrophone der Verteidigung anzuschalten – die sie in einem normalen Gerichtssaal gar nicht erst bräuchten und brach den Tag ab, bevor er richtig beginnen konnte. Danach wurden die nächsten beiden Prozesstermine abgesagt und dann der vorher schon mit 16 Terminen nur als ausufernd zu beschreibende Prozess um 28 Termine und sechs Monate verlängert. Keiner der Termine ist konsekutiv, mehrfach ist zwei Wochen lang kein Termin geplant. Dies erschwert die Prozessbegleitung für die meist aus Berlin, zum Teil aber auch aus Irland anreisenden Familien, Freund*innen, Journalist*innen und Anwält*innen.
Außerdem zeichnet Richterin Lauchstädt den Prozess durch häufige und lange Verhandlungspausen aus.
Neben der Beschwörung eines besonders schwerwiegenden Falles dient ein ausufernder Prozess zusätzlich zur außergerichtlichen Bestrafung der Ulm 5, sollte der Staat nicht von den bisherigen Zuständen abrücken, werden die Ulm 5 bis zur geplanten Urteilsverkündung im Januar 2027 ein Jahr und vier Monate ohne Urteil in Haft verbracht haben.
Dieses Theaterstück möchte keine Zeugen
Die Öffentlichkeit wird ebenfalls als unfreiwillige Teilnehmerin in das Schmierentheater hineingezogen. Prozessbeobachter*innen müssen sich ausführliche Sicherheitskontrollen gefallen lassen, einige berichten, dass Justizbeamt*innen sie zwangen, sich bis auf die Unterwäsche auszuziehen. Richterin Lauchstädt verbat Applaus und Zwischenrufe, die angeblich Lärmstörungen darstellten. Als das Publikum zu stillem Applaus wechselte, wurde auch dieser verboten. Mehrfach ermahnte die Richterin, es sei „im Sinne der Angeklagten“, dass das Publikum Solidaritätsbekundungen unterließe – in scharfem ironischen Kontrast dazu, dass sie bisher jeden einzelnen Antrag der Verteidigung, der im Sinne der Angeklagten wäre, ablehnte. Am zweiten Prozesstag ließ sie nach einem drei sekündigen Applaus den Saal räumen. An einem anderen Tag ließ sie eine Beobachterin von Justizbeamten vor Gericht führen, die einen Zuruf getan hatte, und verlas ihre persönliche Informationen ins Mikrophon – als die Verteidigung protestierte, ließ die Richterin wieder den Saal räumen.
Diese gezielte Zermürbung durch direkte repressive Maßnahmen sowie die sprunghaft angestiegene Terminanzahl führt dazu, dass die Öffentlichkeit nur mit immer größerem persönlichem und logistischem Aufwand den gesamten Prozess verfolgen kann.
Doch von außen verfolgen kann man den Prozess auch nicht: Mitschreiben ist der Öffentlichkeit durch Auflage der Richterin verboten, genauso Tonaufnahmen vonseiten der Verteidigung. Protokollkräften der Verteidigung verweigerte die Richterin den Zugang zum Gerichtssaal, mit der Begründung, für ein Protokoll sehe sie keine Notwendigkeit. Die Verteidigung kontrastierte dies mit dem RAF-Prozess, bei dem der vorsitzende Richter dafür Sorge trug, dass allen Prozessbeteiligten innerhalb von drei Tagen ein Wortprotokoll aller Prozesstage ausgehändigt wurde.
Vom Prozessort über seine Länge hin zur Inszenierung der Angeklagten wird ein Bild von den Ulm 5, und damit der ganzen Palästina-Bewegung, als gefährliche, linksextremistische, potentiell staatszerstörerische Kraft aufgebaut, welche nur mit der ganzen Härte des Staates bekämpft werden kann. Vergleicht man dies mit dem Prozess der Mitglieder des NSU-Komplexes, die ohne Sicherheitsglas und Handschellen regulär neben ihren Anwält*innen sitzen durften, zeichnet sich ein deutliches Bild eines Rechtssystems, welches strukturell auf dem rechten Auge blind ist, während es auf der linken Seite angebliche rechtsstaatliche Werte nur allzu leicht über Bord wirft. Dies darf nicht als Versagen oder Voreingenommenheit einzelner Akteure verstanden werden, sondern als systematische staatliche Repression gegenüber einer progressiven linken Bewegung. Durch die Absage rechtsstaatlicher Prinzipien von Proportionalität in dieser Inszenierung entlarvt sich der Staat in seiner Absurdität und Ungleichbehandlung selbst. Wie Zo Hailu in seiner Ansprache sagte: „Ist das hier ein Theater oder ein Gerichtssaal?“




