Die syrische Übergangsregierung handelt zunehmend so, als sei ihre Herrschaft von Dauer. Unter Ahmed al-Sharaa wurde die Macht immer stärker zentralisiert, während grundlegende Fragen der Menschenrechte, der Übergangsjustiz, der nationalen Souveränität und des Einflusses ehemaliger HTS-Funktionäre (Hay’at Tahrir al-Sham) weiterhin ungeklärt bleiben. Welche Folgen hat dies für die Einheit Syriens und seine politische Zukunft? Eine Analyse von Nour Kanj.
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Wie bereits frühere Analysen zur Entwicklung Syriens untersucht auch dieser Beitrag die politische Entwicklung des Landes anhand des Handelns der gegenwärtigen Machthaber und der ideologischen Grundlagen ihrer Herrschaft. Zudem fragt er, ob und in welchem Umfang sie die Interessen des syrischen Staates und seiner Gesellschaft insgesamt vertreten können.
Übergangsregierung oder dauerhafte Herrschaft?
Die HTS-geführten Behörden blenden eine grundlegende Tatsache bewusst aus: Bei ihrer Regierung handelt es sich um eine Übergangsverwaltung. Sie sind weder eine dauerhafte Regierung noch verfügen sie über eine umfassende politische Legitimation. Dennoch deutet ihr politisches Handeln zunehmend darauf hin, dass sie sich nicht als zeitlich begrenzte Administration verstehen, deren Aufgabe darin besteht, den politischen Übergang Syriens zu organisieren, sondern als dauerhaft amtierende Regierungsinstanz.
Die Anerkennung ihres zeitlich begrenzten Mandats müsste daher oberste Priorität haben. Solange Ahmed al-Sharaa und seine politischen Verbündeten jedoch handeln, als sei ihre Herrschaft auf Dauer angelegt, gefährden sie die Voraussetzungen für einen glaubwürdigen politischen Übergangsprozess. Damit verliert Syrien wertvolle Zeit. Diese wäre jedoch dringend nötig, um eine legitime Übergangsordnung aufzubauen, die langfristig den Grundstein für ein stabiles und repräsentatives politisches System legt.
Diese Entwicklung spiegelt sich auch in den öffentlichen Äußerungen der gegenwärtigen Führung wider. Ihre Vertreter vermeiden es weitgehend, sich ausdrücklich als „vorläufige“ oder „Übergangsbehörden“ zu bezeichnen. Stattdessen vermitteln ihre Rhetorik und ihr politisches Handeln häufig den Eindruck, als gingen sie selbstverständlich davon aus, auf unbestimmte Zeit an der Macht zu bleiben. Entsprechend widmen sie sich zunehmend politischen Projekten, die deutlich über die eigentlichen Aufgaben einer Übergangsregierung hinausgehen.
Zu diesen Vorhaben zählen die Einführung eines neuen Staatswappens sowie Diskussionen über Verhandlungen bis hin zu einem möglichen Friedensabkommen mit Israel. Das Thema hat erhebliche verfassungsrechtliche, politische und nationale Tragweite – insbesondere angesichts der fortdauernden israelischen Militäroperationen auf syrischem Staatsgebiet und der anhaltenden Besetzung der Golanhöhen. Entscheidungen von dieser Tragweite sollten nicht von einer Übergangsregierung getroffen werden. Deren zentrale Aufgabe besteht vielmehr darin, den politischen Übergang des Landes zu organisieren und nicht darin, unumkehrbare Entscheidungen über dessen langfristige Zukunft zu treffen.
Dass die Regierung al-Sharaa die Grenzen ihres vorläufigen Mandats zunehmend überschreitet, zeigt sich auch an ihren institutionellen Reformen. Die gegenwärtige Führung beschränkt sich nicht auf die Strukturen, die für die Verwaltung der Übergangsphase erforderlich sind. Stattdessen gestaltet sie den syrischen Staat institutionell neu. Hierzu gehört unter anderem die Einrichtung eines Parlaments, dessen Kompetenzen stark begrenzt sind und dessen Zusammensetzung zu einem erheblichen Teil durch Ernennungen des Präsidenten bestimmt wird. Kritiker*innen argumentieren daher, dass dieses Parlament weniger als unabhängige Legislative fungiere, sondern vielmehr als Instrument zur politischen Legitimation bereits getroffener Entscheidungen des Übergangspräsidenten und seiner Regierung.
Auch die übrigen Reformen lassen eine politische Ordnung erkennen, die in hohem Maße um ehemalige Mitglieder der HTS aufgebaut wurde. Zahlreiche frühere Kommandeure und Funktionäre wechselten unmittelbar aus militärischen oder aufständischen Strukturen in führende Staatsämter und verfügen weiterhin über erheblichen Einfluss auf die staatlichen Institutionen. Aus dieser Perspektive handelt es sich weniger um eine Erneuerung der politischen Elite als vielmehr um einen Wechsel ihrer äußeren Erscheinungsform: Die militärische Uniform wurde gegen den Anzug getauscht, während die personellen Machtstrukturen weitgehend erhalten blieben.
Zu den häufig genannten Beispielen zählen Präsident Ahmed al-Sharaa, der unter seinem Kampfnamen Abu Mohammad al-Jolani die HTS führte, Außenminister Asaad al-Shaibani, der unter dem Namen Abu Aisha ebenfalls der HTS angehörte, sowie Verteidigungsminister Murhaf Abu Qasra, der vor seinem Eintritt in die Regierung eine führende Funktion innerhalb der Organisation innehatte. Sie stehen stellvertretend für zahlreiche ehemalige HTS-Funktionäre, die heute Schlüsselpositionen im syrischen Staatsapparat besetzen.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft den beruflichen Hintergrund zahlreicher Mitglieder der gegenwärtigen Führung. Kritiker*innen weisen darauf hin, dass viele von ihnen zwar über langjährige Erfahrungen in bewaffneten islamistischen Bewegungen verfügen, jedoch nur in begrenztem Maße Erfahrung in ziviler Verwaltung, staatlicher Regierungsführung oder öffentlichen Institutionen besitzen. Gleichwohl präsentiert sich die gegenwärtige Führung zunehmend selbst als langfristig legitimierte Regierung Syriens und nicht als eine Übergangsverwaltung mit zeitlich begrenztem Mandat – und wird auch von zahlreichen westlichen Regierungen entsprechend behandelt.
Bürger- und Frauenrechte
Die syrische Übergangsregierung scheint ihren politischen Kurs bislang bewusst so zu gestalten, dass sie jene offenen Brüche vermeidet, die viele Beobachter*innen unmittelbar nach der Machtübernahme erwartet hatten – insbesondere eine rasche Einführung umfassender islamistischer Regelungen im Bereich der Menschen- und vor allem der Frauenrechte. Anstelle einschneidender Reformen verfolgt die Führung jedoch einen schrittweisen Ansatz: Einzelne, auf den ersten Blick begrenzte Maßnahmen ergeben in ihrer Gesamtheit eine Entwicklung, die langfristig in dieselbe ideologische Richtung weist.
Diese Strategie lässt sich seit der Machtübernahme der HTS in verschiedenen Bereichen beobachten. Statt landesweit einheitliche Regelungen – etwa zu Kleidervorschriften – einzuführen, erlassen Ministerien und staatliche Behörden eine Vielzahl einzelner Verwaltungsvorschriften. Jede für sich genommen erscheint vergleichsweise begrenzt, zusammengenommen zeichnen sie jedoch ein konsistentes Muster gesellschaftlicher Re-Islamisierung.
Ein prominentes Beispiel ist der Beschluss Nr. 294 des Tourismusministeriums vom 9. Juni 2025. Er verpflichtet Besucher*innen öffentlicher Strände und Schwimmbäder zum Tragen vorgeschriebener Badekleidung, darunter Burkinis oder andere den gesamten Körper bedeckende Badebekleidung. Von dieser Regelung ausgenommen sind allerdings Vier- und Fünf-Sterne-Hotels sowie private Strand- und Clubanlagen.
Ein weiteres Beispiel folgte im Juli 2026. Damals soll die Generalbehörde für Fischerei und Wasserressourcen eine Dienstanweisung erlassen haben, die für sämtliche weiblichen Verwaltungsangestellten der Behörde verbindliche Kleidungsvorschriften vorsieht. Die genannten Beispiele bilden nur einen kleinen Ausschnitt einer wesentlich umfassenderen Entwicklung. Vergleichbare Anordnungen verschiedener Behörden deuten auf eine systematische Strategie hin, gesellschaftlich konservative Normen schrittweise über dezentrale Verwaltungsvorschriften durchzusetzen.
Ein weiterer Ausdruck dieser schleichenden Radikalisierung sind die zunehmenden Entführungen und Fälle des Verschwindenlassens alawitischer Frauen und Mädchen. Besonders auffällig ist dabei der Umgang der syrischen Behörden mit diesen Fällen, denen oftmals nur geringe Aufmerksamkeit gewidmet wird. In den vergleichsweise wenigen Fällen, in denen Ermittlungen aufgenommen wurden, stuften die Behörden die Vorfälle überwiegend als gewöhnliche Straftaten ein. Dadurch wird die Untersuchung möglicher systematischer Zusammenhänge oder einer staatlichen Mitverantwortung erheblich erschwert.
Ähnliche Formen extremistischer Gewalt gegen Frauen wurden auch während des Suwayda-Massakers im Juli 2026 dokumentiert, das sich gegen die Bevölkerung des gleichnamigen Gouvernements und insbesondere gegen Angehörige der drusischen Minderheit richtete und bei dem die beteiligten bewaffneten Gruppen von der HTS-geführten Regierung unterstützt wurden.
Die Verschlechterung der Frauenrechte zeigt sich auch in Aufbau und Zusammensetzung der neuen staatlichen Institutionen. Frauen sind dort nur in sehr begrenztem Umfang in Positionen vertreten, die tatsächlichen politischen oder administrativen Einfluss verleihen. Darüber hinaus handelt es sich bei vielen der ernannten Frauen um konservative religiöse Persönlichkeiten, deren politische Positionen weitgehend mit der ideologischen Ausrichtung der HTS übereinstimmen. Selbst die wenigen progressiveren oder feministischen Frauen, die in staatliche Institutionen aufgenommen wurden, scheinen überwiegend repräsentative Funktionen ohne nennenswerten Entscheidungsspielraum zu übernehmen. Ihre Ernennungen dienen daher vor allem dazu, nach außen den Eindruck von Pluralismus und gesellschaftlicher Offenheit zu vermitteln, ohne dass sie die staatliche Politik tatsächlich mitgestalten könnten.
Außenpolitik und die Frage der Souveränität
Israel führt nahezu täglich Militäroperationen auf syrischem Staatsgebiet durch. Die syrische Führung ist offenbar nicht in der Lage, darauf wirksam zu reagieren. Militärisch mag dies angesichts der Kräfteverhältnisse nachvollziehbar sein. Ihr weitgehendes politisches Schweigen ist jedoch schwerer zu erklären. Kritiker*innen sehen darin einen Ausdruck der begrenzten Souveränität der gegenwärtigen Regierung. Aus dieser Perspektive bleibt die al-Sharaa-geführte Administration in hohem Maße auf die politische Unterstützung westlicher Staaten, insbesondere der Vereinigten Staaten, angewiesen.
Zusätzliche Aufmerksamkeit erhielt diese Einschätzung durch Äußerungen des US-Präsidenten Donald Trump, der erklärte, eine entscheidende Rolle beim Machtantritt al-Sharaas gespielt zu haben. Kritiker*innen sehen darin einen Hinweis auf die enge politische Beziehung zwischen der syrischen Führung und Washington. Dabei handelt es sich nicht um Spekulationen oder Verschwörungstheorien, sondern um die Wiedergabe von Aussagen des US-Präsidenten.
Wenn ein Staatsoberhaupt hinnimmt, als politisch von einer ausländischen Macht installiert oder maßgeblich unterstützt dargestellt zu werden, wirft dies zwangsläufig Fragen nach dem tatsächlichen Ausmaß staatlicher Souveränität und politischer Handlungsfreiheit auf. Diese Fragen gewinnen zusätzlich an Gewicht, wenn sie im Zusammenhang mit den wiederholten israelischen Militäroperationen auf syrischem Territorium, dem Ausbleiben einer wirksamen politischen Reaktion und der grundsätzlichen Fähigkeit der Regierung betrachtet werden, in Fragen nationaler Bedeutung eigenständig zu handeln. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund, dass dieselbe US-Regierung die israelische Souveränität über die besetzten syrischen Golanhöhen offiziell anerkennt. Vor diesem Hintergrund erscheint es zunehmend fraglich, in welchem Maße eine Regierung glaubwürdig über Fragen der territorialen Integrität und der nationalen Sicherheit verhandeln kann.
Ein weiterer Hinweis auf die begrenzte außenpolitische Eigenständigkeit der Al-Sharaa-Regierung betrifft ihre Haltung zum Libanon und zur Hisbollah. In mehreren öffentlichen Erklärungen sprach sich Ahmed al-Sharaa gegen ein umfassendes militärisches Engagement Syriens im Libanon aus – eine Position, die angesichts der innenpolitischen Lage Syriens nachvollziehbar ist. Die Regierung hat bislang weder die Kontrolle über das gesamte Staatsgebiet wiederhergestellt noch ein staatliches Gewaltmonopol durchgesetzt. Hinzu kommt, dass die syrischen Streitkräfte weiterhin als institutionell schwach gelten und ihre Loyalität gegenüber dem Staat nicht als vollständig gefestigt angesehen wird.
Kritiker*innen verweisen jedoch darauf, dass al-Sharaa öffentlichen Äußerungen Trumps nicht widersprochen habe. Dieses Schweigen wird als Hinweis darauf interpretiert, dass die syrische Führung selbst in Fragen, die unmittelbar die nationale Souveränität und die regionale Außenpolitik betreffen, nur begrenzten Spielraum gegenüber ihrem wichtigsten internationalen Unterstützer besitzt.
Solche Entwicklungen werden als Teil eines umfassenderen Musters verstanden, in dem die syrische Führung bereit erscheint, externem politischen Druck auch in zentralen außenpolitischen Fragen nachzugeben, was die Wahrnehmung Syriens als souveräner Staat, der seine Außenpolitik eigenständig gestalten kann, schwächt. Die strategische Handlungsfähigkeit des Landes ist unter der HTS-geführten Regierung erheblich eingeschränkt, insbesondere aufgrund ihrer politischen Abhängigkeit von den USA, anderen westlichen Staaten und Trump.
Außerdem richtet sich scharfe Kritik gegen die außenpolitische Kommunikationsstrategie der Übergangsregierung. Kritiker*innen werfen den Übergangsbehörden vor, gezielt auf Medienpersönlichkeiten, Influencer und professionelle Öffentlichkeitsarbeit zu setzen, um das internationale Bild der Regierung grundlegend zu verändern. Ziel sei es, eine Regierung, die sie weiterhin als radikal-islamistisch einstufen, im Ausland als demokratischen Neuanfang Syriens erscheinen zu lassen.
Vor diesem Hintergrund werden selbst diplomatische Routineereignisse – etwa Treffen mit ausländischen Staats- und Regierungschefs wie Trump oder dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron – häufig als außergewöhnliche außenpolitische Erfolge inszeniert. Kritiker*innen argumentieren, diese Ereignisse würden bewusst überhöht, um internationale Anerkennung zu demonstrieren und zugleich von den anhaltenden sicherheitspolitischen, humanitären und politischen Problemen innerhalb Syriens abzulenken.
Dieselbe Kommunikationsstrategie spiegelt sich in der zunehmenden Zahl von Social-Media-Persönlichkeiten und Online-Kommentatoren wider, die Syrien unter al-Sharaa nicht nur als politisch stabil, sondern sogar als sicheres Reiseziel für europäische Tourist*innen darstellen. Kritiker*innen halten diese Darstellung für kaum vereinbar mit den Lebensrealitäten in weiten Teilen des Landes. Demnach handelt es sich weniger um eine objektive Beschreibung der Lage als vielmehr um Elemente einer umfassenden Public-Relations-Kampagne.
Nach dieser Lesart verfolgen diese Bemühungen mehrere politische Ziele. Eines der wichtigsten Ziele besteht darin, die in Europa zunehmend verbreitete Auffassung zu stützen, Syrien habe inzwischen ein ausreichendes Maß an Stabilität erreicht, um die Rückführung großer Teile der syrischen Geflüchteten zu rechtfertigen. Die gezielte Vermittlung eines Bildes von Normalisierung und Stabilität unterstützt damit migrationspolitische Positionen, die inzwischen in weiten Teilen des politischen Spektrums – von vermeintlich linken bis hin zu konservativen Parteien – Zustimmung finden, obwohl weiterhin erhebliche Bedenken hinsichtlich der Sicherheitslage, der Regierungsführung und der Menschenrechtslage in Syrien bestehen.
Übergangsjustiz und die Aufarbeitung der Baath-Herrschaft
Die Wunden, die der syrische Bürgerkrieg hinterlassen hat, werden sich nur schwer heilen lassen. Eine der wichtigsten Voraussetzungen für nationale Versöhnung und langfristige Stabilität ist deshalb die Schaffung eines glaubwürdigen, unabhängigen und rechtsstaatlichen Systems der Übergangsjustiz. Ebenso entscheidend ist ein ausgewogener und rechtsstaatlicher Umgang mit der Ba‘ath-Herrschaft – ein Umgang, der sich an den Grundsätzen von Gerechtigkeit, Rechenschaft und Rechtsstaatlichkeit orientiert und nicht von Vergeltung oder politischer Rache geleitet wird. Auch dieses Feld gehört zu den Bereichen, in denen die neuen syrischen Machthaber den Anforderungen des politischen Übergangs bislang nicht gerecht werden.
Die HTS-geführte Regierung hat zwar den Anspruch erhoben, einen Prozess der Übergangsjustiz eingeleitet zu haben, doch mangelt es diesem Prozess sowohl an Glaubwürdigkeit als auch an Substanz. Bisher konzentrierten sich die Strafverfolgungsmaßnahmen vor allem auf Angehörige der unteren und mittleren Ebenen der ehemaligen Assad-Regierung. Dagegen sind viele jener Funktionsträger, denen die Leitung der Geheimdienste, die für systematische Menschenrechtsverletzungen oder die Steuerung des staatlichen Repressions- und Korruptionsapparates verantwortlich sind, bislang einer ernsthaften strafrechtlichen Aufarbeitung weitgehend straflos geblieben. Im Fokus standen stattdessen häufig Offiziere niedrigerer Ränge, Personen aus dem finanziellen Umfeld des früheren Regimes oder mutmaßlich am Captagon-Handel beteiligte Personen – nicht jedoch die zentralen Entscheidungsträger des ehemaligen Machtapparats.
Die Defizite der Übergangsjustiz beschränken sich jedoch nicht auf den Umgang mit den Verbrechen des Assad-Regimes. Ebenso fehlt bislang die Bereitschaft, Mitglieder der HTS oder anderer islamistischer bewaffneter Gruppen strafrechtlich zu verfolgen, denen schwere Menschenrechtsverletzungen während des Bürgerkriegs vorgeworfen werden. Die strafrechtliche Aufarbeitung bleibt selektiv.
Kritik gibt es außerdem am Umgang mit ausländischen islamistischen Kämpfern. Anstatt Personen, denen Kriegsverbrechen oder andere schwere Menschenrechtsverletzungen vorgeworfen werden, auszuliefern oder strafrechtlich zu verfolgen, hat die Übergangsregierung mehrere von ihnen trotz ihrer nicht-syrischen Herkunft in staatliche Institutionen integriert. Ein solches Vorgehen untergräbt die Glaubwürdigkeit jeder Form von Übergangsjustiz, da eine echte gesellschaftliche Versöhnung nur möglich ist, wenn strafrechtliche Verantwortung unabhängig von politischer Zugehörigkeit oder der jeweiligen Konfliktpartei durchgesetzt werde.
Kritik richtet sich außerdem gegen den Umgang der Behörden mit dem Strafvollzug in den chaotischen Tagen unmittelbar nach ihrer Machtübernahme. Zahlreiche Gefangene wurden im Rahmen einer groß angelegten, jedoch nur unzureichend kontrollierten Freilassung entlassen. Zwar befanden sich unter ihnen viele Menschen, die unter der Assad-Regierung aus politischen Gründen inhaftiert worden waren und als Opfer staatlicher Repression galten. Kritiker*innen weisen jedoch darauf hin, dass auch Personen entlassen wurden, die wegen schwerer Straftaten ohne politischen Bezug verurteilt worden waren. Das Fehlen einer systematischen Einzelfallprüfung habe sowohl die öffentliche Sicherheit als auch das Vertrauen in das entstehende Justizsystem beeinträchtigt.
Kontrovers diskutiert wurde zudem die Aufhebung des jahrzehntelangen Verbots der Muslimbruderschaft. Damit setzte die Übergangsregierung eine Regelung außer Kraft, die während der Ba‘ath-Herrschaft galt und die Mitgliedschaft in der Organisation mit der Todesstrafe belegte. Kritiker*innen argumentieren, dass angesichts der historischen Rolle der Muslimbruderschaft in Syrien und der Region eine solche Entscheidung nicht einseitig durch eine Übergangsregierung hätte getroffen werden dürfen. Vielmehr hätte ihr eine transparente gesamtgesellschaftliche Debatte sowie eine sorgfältige rechtliche Prüfung vorausgehen müssen.
Ein weiterer Aspekt des Umgangs der von HTS geführten Behörden mit dem Erbe des ehemaligen Baath-Regimes betrifft den kulturellen, zivilgesellschaftlichen und historischen Umgang mit Syriens jüngerer Vergangenheit. Kritiker argumentieren, dass die derzeitige Führung zwar eine gewisse Toleranz gegenüber bestimmten ehemaligen Funktionären der Assad-Regierung gezeigt habe – insbesondere dort, wo eine Zusammenarbeit als politisch vorteilhaft betrachtet wird –, zugleich aber einen weitaus kompromissloseren Umgang mit dem symbolischen und historischen Erbe des vorherigen Staates verfolge.
Dieser Ansatz zeigt sich in den Entscheidungen, staatliche Symbole zu ersetzen, darunter die Nationalhymne, die Flagge und das Staatswappen. Solche Veränderungen hätten als legitim betrachtet werden können, wenn sie aus einem demokratischen Prozess unter einer repräsentativen und verfassungsrechtlich legitimierten Regierung hervorgegangen wären. Kritiker argumentieren jedoch, dass Entscheidungen von einer derart großen Symbolkraft nicht einseitig von einer Übergangsregierung getroffen werden sollten, deren Mandat per definitionem sowohl in seinem Umfang als auch in seiner Dauer begrenzt ist.
Über Symbolpolitik hinaus wird den derzeitigen Behörden auch vorgeworfen, eine bestimmte Interpretation der modernen syrischen Geschichte zu propagieren. Dies betrifft nicht nur die Zeit des Ba‘ath-Regimes, sondern auch die Jahre der Vereinigten Arabischen Republik (VAR), der politischen Union zwischen Syrien und Ägypten von 1958 bis 1961. Kritikern zufolge stellt die offizielle Geschichtserzählung die Zeit seit 1958 zunehmend als eine Epoche dar, die politisch, kulturell und symbolisch von der syrischen nationalen Identität losgelöst werden sollte – als hätten diese Jahrzehnte nicht zum integralen Bestandteil der historischen Entwicklung des Landes gehört.
Es besteht wenig Streit darüber, dass die Jahrzehnte der Baath-Herrschaft und insbesondere die Zeit unter der Assad-Familie von Autoritarismus, Repression und zahlreichen schmerzhaften Kapiteln der syrischen Geschichte geprägt waren. Diese Realitäten anzuerkennen, sollte jedoch nicht bedeuten, zu leugnen, dass diese Epochen Teil der historischen Erfahrung Syriens waren. Unabhängig davon, wie man diese Jahrzehnte politisch oder moralisch bewertet: Sie haben stattgefunden, und Syrien bestand während dieser gesamten Zeit als souveräner Staat fort. Kritiker*innen argumentieren daher, dass ein glaubwürdiger Prozess der Übergangsjustiz darauf abzielen sollte, sich dieser Geschichte zu stellen und sie kritisch aufzuarbeiten, anstatt zu versuchen, sie aus dem politischen, kulturellen und zivilgesellschaftlichen Erbe des Landes zu tilgen oder symbolisch auszugrenzen.
HTS first: Gruppeninteressen vor nationaler Regierungsführung
Einer der grundlegendsten Fehler von Ahmed al-Sharaa besteht in seiner Tendenz, Syrien so zu regieren, als sei die Führung eines souveränen und vielfältigen Landes nicht grundlegend anders als die Führung von HTS, der Jabhat al-Nusra oder die Verwaltung der Enklave Idlib während des syrischen Bürgerkriegs. Die Erfahrung, eine bewaffnete islamistische Bewegung zu führen oder über ein vergleichsweise homogenes Gebiet zu herrschen, kann kein angemessenes Modell für die Regierung eines komplexen und pluralistischen Staates wie Syrien sein.
Das Versäumnis, zwischen der Logik der Führung einer politischen Bewegung und den Verantwortlichkeiten bei der Führung eines Nationalstaates zu unterscheiden, hat die Politik der gegenwärtigen Regierung maßgeblich geprägt. Anstatt als Vertreter des syrischen Staates als Ganzes aufzutreten, wird der derzeitigen Führung häufig vorgeworfen, mit der Mentalität einer ideologischen Organisation zu agieren, deren vorrangiges Ziel in der Bewahrung und Festigung der eigenen Macht besteht. Kritiker argumentieren daher, dass die Interessen der herrschenden Gruppe häufig Vorrang vor dem übergeordneten nationalen Interesse zu haben scheinen.
Diese „Gruppe-first“-Mentalität zeigt sich in einer Vielzahl staatlicher Entscheidungen und administrativer Praktiken. Zwar ließen sich zahlreiche Beispiele anführen, doch eines der deutlichsten betrifft den Umgang mit strategisch wichtigen staatlichen Sektoren. Diese werden zunehmend als potenzielle Einnahmequellen betrachtet, die das herrschende Establishment stärken und ihm finanziell zugutekommen können, anstatt als grundlegende öffentliche Dienstleistungen, deren vorrangiger Zweck darin besteht, der Bevölkerung zu dienen.
Befürworter dieser Reformen rechtfertigen eine solche Politik häufig mit dem Argument, sie stelle eine notwendige Abkehr vom umfangreichen Staatseigentum dar, das die Ba‘ath-Ära geprägt habe, und bedeute eine Hinwendung zu einer stärker marktorientierten Wirtschaft. Kritiker weisen diese Begründung jedoch als zu vereinfachend zurück. Sie argumentieren, dass selbst in stark liberalen oder kapitalistischen Wirtschaftssystemen strategisch wichtige Bereiche wie die Stromversorgung grundsätzlich als essenzielle öffentliche Infrastruktur betrachtet werden, die einer sorgfältigen Regulierung und, wo nötig, staatlicher Unterstützung bedarf, um Bezahlbarkeit und eine langfristige nationale Entwicklung zu gewährleisten. Aus dieser Perspektive spiegelt die vorrangige Behandlung solcher Sektoren als Einnahmequellen eher die Prioritäten einer politischen Organisation wider, die ihre eigene Position stärken will, als die einer Regierung, die im Interesse der gesamten Nation handelt.
Eine weitere Ausprägung der von Kritikern als „Gruppe-first“-Mentalität der HTS-Politik zeigt sich im Umgang mit Fragen, die für Syriens territoriale Integrität und nationale Einheit von grundlegender Bedeutung sind. Die derzeitige Führung hat es versäumt, diese Herausforderungen mit der erforderlichen Dringlichkeit und Ernsthaftigkeit anzugehen, und damit dazu beigetragen, dass in mehreren Bevölkerungsgruppen zunehmend der Eindruck entsteht, größere Autonomie, Föderalismus oder sogar eine politische Abspaltung könnten tragfähigere Alternativen darstellen als eine fortgesetzte Regierung unter der derzeitigen Führung.
Diese Wahrnehmung wurde durch die passive Reaktion der Regierung auf eine Reihe zentraler Fragen der staatlichen Souveränität verstärkt. Dazu gehören die fortgesetzte Ausweitung der israelischen militärischen Kontrolle über syrisches Territorium, der ungelöste Status der besetzten Golanhöhen sowie das Ausbleiben ernsthafter politischer Verhandlungen mit Gruppen, die unterschiedliche Formen regionaler Autonomie oder Föderalismus fordern. Anstatt einen inklusiven nationalen Dialog anzustreben, der diese Gemeinschaften wieder in einen geeinten syrischen Staat integrieren könnte, haben die Übergangsbehörden häufig auf Konfrontation oder politische Vernachlässigung gesetzt.
Die Folgen dieses Ansatzes werden in mehreren Regionen des Landes zunehmend sichtbar. Die Autonome Verwaltung in Nordostsyrien steht weiterhin außerhalb der effektiven Kontrolle durch Damaskus. Gleichzeitig hat die wachsende Unsicherheit unter Teilen der alawitischen Bevölkerung, insbesondere in Latakia und den angrenzenden Küstengebieten, unter einigen Aktivisten Diskussionen über eine stärkere regionale Selbstverwaltung ausgelöst. Auch der Umgang der Behörden mit der Gewalt in Suwayda hat nach Ansicht von Kritikern die Beziehungen zu großen Teilen der drusischen Gemeinschaft weiter beschädigt, anstatt die nationale Aussöhnung zu stärken. Kritiker*innen verweisen zudem auf den anhaltenden türkischen Einfluss in Teilen Syriens als weiteres Beispiel für eine ihrer Ansicht nach unzureichende Verteidigung der syrischen territorialen Souveränität.
Dieser Interpretation zufolge sind diese Entwicklungen nicht lediglich das Ergebnis politischer Unerfahrenheit, sondern Ausdruck einer tieferliegenden Regierungsphilosophie, die HTS selbst entstammt. Die Führung geht weiterhin mit der Mentalität einer ideologischen Organisation und nicht mit der einer nationalen Regierung an die Staatsführung heran. Infolgedessen scheint die Wahrung des Zusammenhalts, der finanziellen Ressourcen und des politischen Überlebens der herrschenden Gruppe häufig Vorrang vor der Wiederherstellung der territorialen Integrität Syriens, der Stärkung nationaler Institutionen und dem Wiederaufbau einer gemeinsamen syrischen Identität zu haben. Aus dieser Perspektive wird es als vorzugswürdig betrachtet, nur Teile des Landes zu regieren und zugleich die politische Kontrolle über diese Teile zu konsolidieren, anstatt die schwierigen Kompromisse einzugehen, die für eine tatsächliche nationale Wiedervereinigung erforderlich wären. Ein solcher Ansatz zeugt von einem politischen Denken, das primär auf organisatorischer Loyalität und ideologischer Zugehörigkeit beruht und nicht auf den Prinzipien staatlicher Regierungsführung oder der Bewahrung der historischen und kulturellen Einheit Syriens.
Fazit
Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Textes übt Ahmed al-Sharaa über Syrien nicht annähernd ein Maß an Kontrolle aus, das mit der Macht vergleichbar wäre, die Bashar al-Assad vor dem Ausbruch des Konflikts im Jahr 2011 besaß. Seiner Regierung fehlt es an einer ähnlich gefestigten politischen Grundlage, einem vergleichbaren regionalen und internationalen Einfluss, vollständiger Souveränität über das syrische Staatsgebiet sowie an dem umfassenden militärischen und sicherheitspolitischen Apparat, der das ehemalige Regime prägte. Kritiker argumentieren jedoch, dass die derzeitige Führung trotz deutlich geringerer Instrumente staatlicher Kontrolle bereits ihre Bereitschaft gezeigt habe, Zwangsmittel einzusetzen, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen und ihre Rolle als Übergangsregierung zu missbrauchen.
Daraus ergibt sich letztlich eine weiterreichende und grundlegendere Frage: Wenn die derzeitigen Behörden bereits ihre Bereitschaft, Macht zu zentralisieren, politischen Pluralismus einzuschränken und schwere Übergriffe zu begehen, unter Beweis gestellt haben, obwohl sie nur über begrenzte Kontrolle über das Land verfügen – welche Folgen könnte es haben, wenn sie eines Tages über jene politische Autorität, militärische Stärke, Sicherheitsinstitutionen und territoriale Kontrolle verfügen sollten, die einst das ehemalige syrische Regime besaß?
Ich war und bin entschieden gegen jeden Versuch, die Assad-Ära zu romantisieren oder zu idealisieren. Es bleibt aus meiner Sicht eine wesentliche Aufgabe, der Entstehung unrealistischer Narrative oder einer fehlgeleiteten Nostalgie gegenüber dieser Zeit entgegenzuwirken. Der Autoritarismus, die Korruption und die weitreichenden Menschenrechtsverletzungen, die unter dem ehemaligen Regime begangen wurden, dürfen weder vergessen noch verharmlost werden.
Gleichzeitig wird die Aufrechterhaltung dieser prinzipiellen Haltung mit jedem weiteren Tag unter der Herrschaft der gegenwärtigen, HTS-geführten Regierung schwieriger. Die Politik und das Vorgehen der Übergangsbehörden bergen die Gefahr, genau jene Bedingungen zu schaffen, unter denen Teile der syrischen Gesellschaft beginnen könnten, die Vergangenheit nicht anhand der historischen Realität, sondern aus der Perspektive gegenwärtiger Enttäuschungen neu zu bewerten. Aus diesem Grund ist es erheblich schwieriger geworden, einen geeinten nationalen Rahmen für die Vorstellung und den Aufbau einer besseren Zukunft für alle Syrerinnen und Syrer zu bewahren.
Die Ereignisse, die sich seit 2011 in Syrien ereignet haben, sowie die brutalen Verbrechen und Menschenrechtsverletzungen, die sowohl vom ehemaligen syrischen Regime als auch von radikalen islamistischen Oppositionsgruppen begangen wurden, haben tiefe psychologische Narben in der syrischen Gesellschaft hinterlassen. Diese kollektiven Wunden werden außerordentlich schwer zu heilen sein und die politische und gesellschaftliche Landschaft des Landes noch über Jahre hinweg prägen. Angesichts dieses Erbes muss die Wiederherstellung der nationalen Einheit als eines der zentralen Ziele und zugleich als eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Wiederaufbau Syriens betrachtet werden. Ohne das Vertrauen zwischen den verschiedenen religiösen, ethnischen und politischen Gemeinschaften des Landes wiederherzustellen, dürfte jeder Versuch, langfristige Stabilität zu schaffen, fragil bleiben.
Aus dieser Perspektive kann die Existenz einer radikalen Regierung an der Macht nur als zentrifugale Kraft wirken, die die Syrer*innen weiter auseinanderdrängt, anstatt sie zusammenzuführen. In einer Zeit, in der nationaler Zusammenhalt für die Erholung des Landes unverzichtbar ist, drohen eine Politik und Rhetorik, die auf ideologischer Ausgrenzung beruhen, bestehende Spaltungen zu vertiefen, anstatt Versöhnung zu fördern. In dieser entscheidenden Phase der syrischen Geschichte sollte nationale Einheit nicht lediglich als wünschenswertes politisches Ziel betrachtet werden, sondern als das Fundament, auf dem jeder ernsthafte Prozess des Wiederaufbaus, der Versöhnung und der langfristigen Stabilität aufbauen muss.



