Regionalisierung statt Globalisierung – Wald, Wasser, Boden

Durch Borkenkäferbefall abgestorbene Fichten-Monokultur (Bild: Hajotthu, CC BY 3.0, via Wikimedia Commons)

Ohne den Kampf für eine andere Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung hält die Brandmauer gegen rechts nicht. Der Blick muss sich auf die Profiteure des immer rabiater werdenden Kapitalismus richten, auf die Verantwortlichen für wachsende Krisen, für die wachsende Spaltung in arm und reich, für Rüstung, Kriege und Ressourcenausbeutung. Der Kampf für eine sozial-ökologische Wende, für weniger Ressourcenverbrauch und eine friedlichere Außenpolitik gegen Nationalismus und für Internationalismus beginnt hier und heute im eigenen Land, lokal und regional.

Dies ist Teil II der dreiteiligen Reihe Regionalisierung statt Globalisierung (zu Teil I)

Handlungsfähige Gemeinwirtschaft braucht lokale und regionale Entwicklung

Lokale und regionale Entwicklung braucht Schutz und Pflege der Existenzgrundlagen Wald, Wasser und Boden statt weiterer profitorientierter Ausbeutung. Ohne sie – kein grundlegender Umbau für mehr Arbeitsplätze.

Wald, Wasser, Boden – regeln, schützen, pflegen und bewirtschaften

Die Naturgüter Wald, Wasser, Boden und Luft sind Existenzgrundlage und mithin systemrelevante Gemeinschaftsgüter für den Einzelnen, die Gemeinschaft und die ganze Gesellschaft. Im Folgenden richtet sich der Schwerpunkt auf Wald, Wasser und Boden. Das Thema Luft mit seinen großen, Grenzen überschreitenden Problemen wird hier nicht näher aufgegriffen. Dafür sei auf die Arbeiten des Umweltbundesamtes verwiesen (https://www.umweltbundesamt.de/daten/luft). Es ist davon auszugehen, dass der Übergang zu einer ökologischen Produktions- und Lebensweise nicht nur zu weniger klimaschädlichem Kohlendioxid, sondern auch zu großen Verbesserungen der Luftqualität durch abnehmende Schadstoffmengen führen wird.

Wald, Wasser, Boden sind starken Belastungen ausgesetzt. Den gesamten Landschaftshaushalt kennzeichnen große Biodiversitätsverluste mit verringerten, von der Natur kostenlos erbrachten Ökosystemleistungen. Gleichzeitig sinken die Mengen an nutzbarem Oberflächen- und Grundwasser. Die Belastungen mit Schadstoffen aus Landwirtschaft, Industrie, Gewerbe, Verkehr und Haushalten halten an. Der Bodenverbrauch für Siedlungszwecke ist viel zu hoch und der Boden selbst ist hohen Belastungen durch die industriell betriebene Landwirtschaft ausgesetzt. Zugleich ist eine abnehmende Speicherkapazität von Wald und Boden für Kohlendioxid zu beobachten.

Die auf kapitalistischer Grundlage beruhende und Profitinteressen unterworfene Steuerung und Regulierung der Gemeinschaftsgüter Wald, Wasser und Boden (wozu auch die Bodenschätze gehören) ist unzureichend. So sind Erhalt und Funktionsfähigkeit im Wesentlichen isoliert und sektoral ausgerichtet, integrieren nur unvollkommen die Belange von Natur- und Umweltschutz und lösen die vielen hier seit langem aufgestauten Probleme nicht. Zusätzlich wird die Behandlung der komplexen Problemlagen durch zahlreiche profitgetriebene Nutzungskonflikte erschwert. Damit können die kostenlosen Ökosystemleistungen der Natur nicht bewahrt, gefördert und wieder verbessert werden.

Vor diesem Hintergrund ist ein bereichsübergreifendes, integriertes und mit Subventionen in großem Stil ausgestattetes Vorgehen notwendig, das privatwirtschaftliche Interessen zurückdrängt und den Vorrang gesamtgesellschaftlicher Interessen durchsetzt. Sonst wird systembedingt eine gemeinwohlorientierte sozial-ökologische Transformation verhindert.

Zugleich ist es unumgänglich, die Bodenfrage in Ballungszentren für bezahlbaren Wohnraum anzugehen. Im Folgenden hierzu und zu den anderen Fragen und Problemen ein Orientierungsrahmen:

1. Der Wald

  • Festlegungen im Bundeswaldgesetz (BWaldG) zur Dauerwaldwirtschaft und für ein ökologisches Forstrecht als Grundlage forstlichen Handelns für alle WaldbesitzerInnen, darunter Untersagung der Entwässerung von Waldflächen zum Schutz des Landschaftswasserhaushalts, zur Anpassung an den Klimawandel und zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Vorhandene Entwässerungseinrichtungen sind innerhalb eines angemessenen Zeitraums stillzulegen;
  • Festlegungen auf Ebene der Bundesländer zur flächendeckenden, rechtsverbindlichen Durch- und Umsetzung des Naturschutzes im Staats-/Körperschafts- und Privatwald, darunter die FFH-Richtlinie, durch Managementpläne mit klaren und bestimmten Vorgaben für die Bewirtschaftung mit Umsetzungsfristen. Für den Privatwald Bereitstellung von langfristig ausreichend Finanzmitteln für Ausgleichszahlungen;
  • Festlegungen im BWaldG zum Verbot des Waldverkaufs durch Bund, Länder und Gemeinden an private Waldeigentümer und überregionale, renditeorientierte Kapitalgesellschaften. Zudem Verbot des Erwerbs von Geschäftsanteilen (Share Deals) durch solche Gesellschaften an Forstunternehmen. Abgabe von bundes- und landeseigenem Waldland vorrangig an Kommunen;
  • Ausbau von Waldeigentum für Land und Kommunen durch Festlegung eines Vorkaufsrechts mit Preislimitierung im BWaldG, soweit private Waldeigentümer Wald verkaufen wollen. Kostengünstige Verpachtung zur Bewirtschaftung an orts- oder regional ansässige kleine und mittlere Forstbetriebe oder regionale Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse.

Literatur:1

2. Das Wasser

  • Festlegungen zur Gesamtwasserstrategie für Trinkwasserversorgung, Industrie, Gewerbe sowie Forst- und Landwirtschaft (ökologisch und nutzungsorientiert) auf Bundesebene – Mitentscheidung durch Transformationsräte;
  • Kommunale Wasser- und Abwasserbetriebe ausschließlich in der Hand von Regie- oder Eigenbetrieben, keine Beteiligung von privaten Betrieben;
  • Vorrang der Trinkwasserversorgung vor anderen Nutzungen sicherstellen;
  • Stärkung (Regeneration) des Landschaftswasserhaushalts in den jeweiligen Einzugsgebieten für die Trinkwassergewinnung und langfristige Sicherung der Trinkwasserversorgung;
  • Grundwasserrechte für Industrie und Gewerbe an abnehmendes Wasserdargebot anpassen;
  • Keine Privatisierung von Wasser- und Abwasserbetrieben;
  • Keine Privatisierung von Grundwasservorräten und Gewässern;

Literatur:2

3. Der Boden

  • Umstellung auf den Öko-Landbau in den nächsten Jahrzehnten. Für die Übergangsperiode Festlegung obligatorischer Betreiberpflichten der landwirtschaftlichen Nutzung im Landwirtschaftsgesetz, die für jede Art von Landwirtschaft (auch) außerhalb der Schutzgebiete gelten sollen, damit Umwelt, Klima und Biodiversität nicht weiter Schaden nehmen. Sie sollen die weitgehend unwirksame „gute fachliche Praxis“ (GfP) aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) ablösen. Entscheidend für Durchsetzung und Wirksamkeit der Betreiberpflichten ist, dass parallel dazu fachlich versierte, konzernunabhängige Dienstleistungsunternehmen aufgebaut und finanziell gefördert werden, die Düngung und Pflanzenschutz für die Landwirte übernehmen. Dabei ist sukzessive in Kooperation mit der Wissenschaft immer mehr biologisch-integrierter Pflanzenschutz zu entwickeln und anzuwenden, der mit immer weniger chemischen Pflanzenschutzmitteln auskommt und mit dem immer mehr biologische Methoden zum Zuge kommen.
  • Verbot des Erwerbs von Geschäftsanteilen landwirtschaftlicher Unternehmen (Share Deals) durch überregionale, renditeorientierte Kapitalgesellschaften. Hierfür Lücken im Grundstückverkehrsrecht schließen, um den landwirtschaftlichen Bodenmarkt prioritär für praktizierende ortsansässige Landwirte zu sichern. Das massive Eindringen von Nicht-Landwirten und nur an einer Kapitalverwertung orientierten Investoren in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt wird vor allem durch unzureichende gesetzliche Regelungen begünstigt. Dies betrifft insbesondere das Grundstücksverkehrsgesetz und das Reichssiedlungsgesetz bzw. fehlende Regelungen in den Agrarstrukturgesetzen der inzwischen zuständigen Länder (KBU).
  • Verbot des Verkaufs von Agrarland durch Bund, Länder und Gemeinden an private Agrarbetriebe und überregionale, renditeorientierte Kapitalgesellschaften. Abgabe von bundes- und landeseigenem Agrarland vorrangig an Kommunen;
  • Ausbau des Eigentums an Agrarland für Land und Kommunen durch Festlegung eines Vorkaufsrechts mit Preislimitierung, soweit private Agrarbetriebe Agrarland verkaufen wollen;
  • Kostengünstige Verpachtung bestehender und künftig zugekaufter Agrarflächen durch die Kommunen zur Bewirtschaftung an orts- oder regional ansässige kleine oder mittlere Landwirtschaftsbetriebe, gemeinwohlorientierte Erzeugergemeinschaften oder Genossenschaften;
  • Durchsetzung einer sozial gerechten Bodenordnung, um insbesondere in den Ballungszentren den fortwährenden Anstieg von Bauland- und Mietpreisen sowie Spekulationsgewinnen zu beenden. Ausweitung kommunalen Eigentums an Grund und Boden und damit Entzug aus dem Kapitalverwertungskreislauf gegen Entschädigung auf Grundlage von §14 GG i. V. mit §15 GG. Aufspaltung des Bodeneigentums in Verfügungs- und Nutzungseigentum. Bodenflächen kostengünstig zur Verfügung stellen für öffentlich geförderten Wohnungsbau und Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Freie kommunale Wohnungsbauflächen nur noch per Erbbaurecht vergeben an Baugemeinschaften oder Genossenschaften. Ergänzend in der Bodenpolitik die Instrumente Bodenwertzuwachssteuer und Planungswertausgleich (100 Prozent gefordert von H-J. Vogel in den siebziger Jahren) einsetzen, um leistungslose Profite abzuschöpfen.

Literatur:3

Lokale und regionale Entwicklung schafft viele Arbeitsplätze

Sämtliche bestehende Reformmöglichkeiten sind – ungeachtet vieler, noch bestehender und aus dem Weg zu räumender Hemmnisse – anzugehen, um die notwendige lokale und regionale Entwicklung in Gang zu setzen. Besondere Bedeutung kommt dem gerade in ländlichen – häufig strukturschwachen – Regionen zu, in denen sich viele Forst- und Holzwirtschaftsbetriebe befinden. Neue Arbeitsplätze werden auch da entstehen können, wo eine naturnahe Waldbewirtschaftung mit weniger Holzeinschlag bisherige Arbeitsplätze kostet. Ein gutes Beispiel für die Schaffung neuer Arbeitsplätze liefert eine Studie für Bayern aus dem Jahr 2022. Sie zeigt, wie allein in diesem Bundesland durch beschleunigten Klima- und Naturschutz zusätzlich 340 000 Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden können (DIW Econ GmbH und FÖS, 2022). Die Initiative wurde sowohl von der IG Metall wie auch von der Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft begrüßt. Die Ergebnisse zeigen, „wie die unterschiedlichen Maßnahmen gleichermaßen zu Klima- und Naturschutz sowie dem Strukturwandel und zukunftsfähiger Beschäftigung in Bayern beitragen“. Über solche Programme hinaus haben die Kommunen mit staatlicher finanzieller Unterstützung die Aufgabe, dauerhaft und zahlreich sichere Arbeitsplätze zu schaffen, die dem Ausbau und der dauerhaften Pflege sämtlicher Ökosystemleistungen von Wald und Flur und dem Umwelt- und Naturschutz in seiner ganzen Breite und Vielfalt dienen.

Arbeitsplätze können aber nicht nur in diesen klassischen Bereichen entstehen, sondern auch in jenen von Landwirtschaft, Obst- und Gemüseanbau. Hier zeichnen sich durch neue, ressourcensparende Produktionsmethoden im Zusammenspiel mit erneuerbaren Energien vielfältige Tätigkeitsfelder ab, die gerade auch im Klimawandel Bestand haben werden. Dabei wird es darum gehen, kleinräumige, beschäftigungswirksame Nahrungsgüternetze mit Vertriebs- und Verkaufsmöglichkeiten aufzubauen und bisherige großräumige Versorgungsstrukturen aufzubrechen.

Arbeitsplätze können zudem mittel- und längerfristig auch in anderen Wirtschaftsbereichen entstehen. So sind im Zuge von Globalisierung, Kostendruck und Weiterentwicklung von Wissenschaft und Technik in Industrie und Gewerbe viele Rationalisierungs- und Flexibilisierungspotenziale weitestgehend ausgeschöpft. Hier zeichnen sich seit längerem in Verbindung mit dem Ausbau und der Weiterentwicklung der Informations- und Kommunikationstechnologie neue Wertschöpfungsnetze ab (Wulfsberg, Redlich, S. 1., 2011). Anhand von Fablabs (englisch fabrication laboratory oder „Fabrikationslabor“ genannt) und der Miniaturisierung der Chemie- und Pharmaproduktion sei das kurz dargestellt.

Fablabs sind Werkstätten, die vielerorts bereits entstanden sind und Privatpersonen und Gewerbetreibenden den Zugang zu modernen Fertigungsverfahren für Einzelstücke oder nicht mehr verfügbare Ersatzteile eröffnen. Typische Geräte sind 3D-Drucker, Laser-Cutter, CNC-Maschinen, Pressen zum Tiefziehen oder Fräsen, um unterschiedliche Materialien und Werkstücke bearbeiten zu können (https://www.wikiwand.com/de/FabLab).

Die Miniaturisierung der Chemie- und Pharmaproduktion und die Ablösung bekannter, großer Chemiekomplexe zeichnet sich in den nächsten Jahrzehnten ab. Damit öffnen sich völlig neue, qualifizierte Arbeitsmöglichkeiten in ländlichen Räumen. Denn in den letzten Jahren hat sich „vieles getan auf den Gebieten der Mikroreaktionstechnik, der Mikrosystemtechnik sowie der Mikrofluidik. Der Trend geht eindeutig hin zu kleineren und flexibleren Reaktionssystemen. Das große Potenzial der Mikrosystemtechnik wird heute nicht mehr nur in der Elektro- oder Verkehrstechnik genutzt, sondern auch in Bereichen wie Medizintechnik, Biotechnologie sowie Chemie und Verfahrenstechnik. Mit der Miniaturisierung ganzer Chemieanlagen befasst sich die Mikroreaktionstechnik. Hier steht tatsächlich die „Chemiefabrik en miniature“ im Mittelpunkt, die unter Nutzung der Kenntnisse aus Mikrosystemtechnologie und Mikrofluidik große Anlagen ablösen soll.

Vollautomatisierte und softwaregesteuerte Systeme aus verschiedenen Modulen und Mikroreaktoren sind bereits heute auf dem Markt verfügbar. Damit kann die Herstellung von Feinchemikalien und Pharmaka nach individuellem Kundenwunsch tatsächlich Wirklichkeit werden“ (Reichelt Chemietechnik GmbH + Co.).

Dies ist der zweite Teil der 3-teiligen Beitragsreihe Regionalisierung statt Globalisierung von Dr. Detlef Bimboes (zu Teil I)

Literatur

  1. Unter Mitverwendung des Positionspapiers des Deutschen Naturschutzrechts-
    tags vom 09.11.2022 (DNRT) zur beabsichtigten Reform des Waldgesetzes im Zeichen des Biodiversitätsschutzes, des natürlichen Klimaschutzes und der Anpassung an den Klimawandel. ↩︎
  2. unter Mitverwendung der Anmerkungen des AK Wasser im BBU zum Referentenentwurf des BMU zur Trinkwassereinzugsgebietsverordnung (Schreiben vom 12. Mai 2023). ↩︎
  3. unter Mitverwendung von:
    1. Bimboes, Detlef, Brandt, Götz; Scheringer-Wright, Johanna: Zukunftsgerechte Landwirtschaft in Deutschland, Beiträge zur Umweltpolitik, 1/2010, Mai 2011, DIE LINKE;
    2. Leipziger Erklärung des Deutschen Naturschutzrechtstages e.V. vom 25. April 2018 zum Thema „Naturschutzrecht und Landwirtschaft“.
    3. Heinz, Werner; Belina, Bernd: Die kommunale Bodenfrage – Hintergrund und Lösungsstrategien, i. A. der Rosa-Luxemburg-Stiftung, Studie 2/2019, Berlin Februar 2019;
    4. Luft, Christa: Grund und Boden gehören in Gemeineigentum, in: Zeitschrift Luxemburg, Februar 2022;
    5. Vogel, Hans-Jochen: Wir brauchen endlich eine gerechtere Bodenordnung, in: Neue Gesellschaft, Frankfurter Hefte Ausgabe 9/2019
    6. Vogel, Hans-Jochen: „Für eine gerechte Bodenpolitik“ – Interview zur Erinnerung an H-J. Vogel, Blog der Akademie für Soziale Demokratie der FES vom 27.07.2020;
    7. Rüter, Thomas: Weiterentwicklung der rechtlichen Steuerungsinstrumente des landwirtschaftlichen Bodenmarktes; Gutachten im Auftrag von der Fraktionsvorsitzendenkonferenz DIE LINKE, den Fraktionen im Bundestag und den Ländern BB, HE, MV, ST, TH; Brandenburg, Hessen, Hamburg im Juni 2020;
    8. Kommission Bodenschutz beim Umweltbundesamt (KBU): Bodenmarkt und Kapital Korrektur gravierender Fehlentwicklungen notwendig, Dessau-Roßlau, September 2019. ↩︎

 

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