Eigenanbau von Cannabis für Patienten erlaubt

Die aktuelle Drogenpolitik ist gescheitert. Foto: M A N U E L - CC BY-ND 2.0

In Kreisen der Wissenschaft, Experten und Konsumenten sind vielen von ihnen klar: Cannabis ist eine Heilpflanze, welche den Patienten zu Unrecht vorenthalten wird. Und während sich – nach den Cannabis-Lagalisierungen in den amerikanischen Bundesstaaten – global drogenpolitisch einiges ändert, gibt es auch in Deutschland Neuigkeiten:

Das spektakuläre Kölner Cannabisurteil liegt mittlerweile über ein Jahr zurück, aber keine einzige Cannabispflanze wurde bisher angebaut. Ein Grund, den Dingen nachzugehen.

In Bezug auf die Normalisierung und Legalisierung von Cannabis hat sich weltweit in den vergangenen zwölf Monaten sicher viel getan, aber wie sieht es in Deutschland aus? Da machen Growshop-Offensiven,  Führerscheinentzug als Ersatzstrafe für Cannabis-Konsumenten und Null-Toleranz-Richtlinien die Schlagzeilen. Auch Cannabispatienten haben es in Deutschland alles andere als leicht. Der Medizinalhanf aus den Apotheken ist teuer, Lieferschwierigkeiten werden immer wieder beklagt.

An der Situation der drei Patienten, denen im vergangenen Jahr der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken vom Verwaltungsgericht Köln genehmigt wurde hat sich 2015 nichts geändert. Das Urteil hatte zwar Zeichen gesetzt, aber beim richterlichen Beschluss ist es leider geblieben. Keiner der Patienten hat bisher auch nur eine Cannabispflanze angebaut.

Stand der Dinge ein Jahr später

Günter Weiglein ist einer der drei Patienten, welcher von Seiten des Gerichtes Cannabis zur Linderung seiner Leiden hätte anbauen dürften. Leider darf die erlaubniserteilende Behörde, das BfArM, auf Weisung des Bundesgesundheitsministeriums die erforderliche Genehmigung aber nicht erteilen.

Die Begründungen: Es gäbe verfügbare Therapiealternativen. Eine Arzneimittel- und Therapiesicherheit sei nicht gegeben, da der Arzt des Patienten nicht verschreibt, sondern nur begleitet. Zudem sei eine Dosierungsempfehlung unmöglich. Beim Eigenanbau kann ein potentieller Missbrauch deutlich schwerer ausgeschlossen werden. Eine effektive Kontrolle wäre nicht möglich.

Anfang Februar 2015 teilte der Bundesgesundheitsminister mit, dass ab dem Jahr 2016 die Kosten für Medizinalhanf aus der Apotheke von den Krankenkassen übernommen wird. Nicht mitgeteilt wurde, dass das aus den Niederlanden importierte Cannabis nur sehr selten in den Apotheken verfügbar ist. Diese Situation wird sich auch künftig aufgrund steigender Patientenzahlen  eher verschlechtern als bessern. Diese Umstände  machen es für Patienten wie Günter Weiglein unabdingbar, Cannabis selbst anzubauen.

Seit dem Urteil vom letzten Sommer wird das Thema Cannabis in den Medien und auch in der Politik anhaltend diskutiert. Getan hat sich bisher nichts!

Kurzer Rückblick auf das Kölner Cannabisurteil 2014

Fünf deutsche Cannabispatienten standen im letzten Jahr in Köln vor Gericht, um ihr Recht auf den Eigenanbau von Cannabis einzuklagen. Am 22. Juli 2014 wurde das Urteil verkündet: Der Eigenanbau von Cannabis zu therapeutischen Zwecken kann in Einzelfällen genehmigt werden.

Für drei der fünf Patienten sollte der jahrelange Kampf mit diesem Urteil  eine positive Wende nehmen. Ihrer Klage wurde stattgegeben. Das Kölner Verwaltungsgericht hatte das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) verpflichtet, über die Anträge der Eigenversorgung mit der Medizin Cannabis erneut zu entscheiden.

Autorin des Textes: Stefanie von SensiSeeds

Quelle: http://sensiseeds.com/de/blog/eilmeldung-gericht-erlaubt-eigenanbau-cannabis-zu-therapeutischen-zwecken/

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