Verwaltungsgericht fordert Bundesregierung auf Kriegswaffenexporte nach Israel zu beenden!

Gaza - Bild Motaz Azaiza

Das Berliner Verwaltungsgericht hat auf die Klage einer deutsch-palästinensischen Familie, deren Familienmitglieder in Gaza getötet wurden, reagiert und fordert die Bundesregierung auf alle Exporte von Kriegswaffen nach Israel zu stoppen und die bisherigen Exporte zu erklären.

Aktuell laufen in Deutschland mindestens drei Klagen gegen den Export von Waffen an Israel, in einem ersten Fall, der Klage einer deutsch-palästinensischen Familie gibt es nun erste Entscheidungen. Das Verwaltungsgericht Berlin, vor dem die Klage läuft, fordert die Bundesregierung auf „darzulegen, auf welche Weise die Bundesregierung im Falle künftiger unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallender Waffenlieferungen nach Israel – jedenfalls so lange die Kampfhandlungen im Gaza-Streifen andauern – sicherzustellen beabsichtigt, dass die Erteilung der Genehmigungen keine völkerrechtlichen Verpflichtungen der Bundesrepublik verletzen“. Darüber hinaus soll die Bundesregierung auch erläutern, wie die bisherige Praxis der Genehmigung von Waffenexporten nach Israel aussah. Dabei soll ausdrücklich auf die Kampfhandlungen seit Januar diesen Jahres und die südafrikanische Klage eingegangen werden. Bis zum 15. Mai soll die Bundesregierung dem Gericht antworten, darüber hinaus erwartet das Gericht das bis zu einer Entscheidung über den Eilantrag keine Kriegswaffen nach Israel exportiert werden. Die Aufforderung des Berliner Verwaltungsgerichts stellt die erste Handlung eines Gerichts im Kontext der deutschen Waffenexporte nach Israel dar. Falls Waffenlieferungen nach Israel geplant sind, muss die Bundesregierung dies dem Gericht umgehend mitteilen  „um dem Gericht zu ermöglichen, eine sogenannte „Hängeentscheidung“ (einen Zwischenbeschluss) zu erlassen, der diese Waffenlieferungen untersagt“ erläutert die Anwältin Dr. Jutta Stoll die Anforderungen. Deutschland war im vergangenen Jahr das Land, welches die zweitmeisten Waffen nach Israel exportierte.

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4 Antworten

  1. Ein sehr wichtiges VwG-Urteil, dass – falls die Beklagte in Revision gehen sollte, was anzunehmen ist – hoffentlich auch vor dem OVwG Bestand haben wird.

  2. An Björn Luley

    Ich mache hier etwas ziemlich Ungewöhnliches und hoffe, Sie lesen das.

    Seit wenigen Tagen kommentiere ich in „israelnetz“ unter meinem Usernamen. Das ist das ziemlich verkommenenste Pro-Israelforum, ein Sammelbecken deutscher und (wahrscheinlich) religiöser jüdischer Extremisten.
    Pro-palästinensische Kommentare sind dort unerwünscht und man versucht, sie zu diffamieren, ich bleibe standhaft, bis man mich rausschmeißt. Vielleicht kennen Sie das ja.
    https://www.nachdenkseiten.de/?p=114797

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