CDU-Fördergeldaffäre für Projekte gegen Antisemitismus – Warum Anwalt Shafaqyar jetzt die Justiz einschaltet

Im Herbst 2025 wurde öffentlich, dass die Berliner CDU-Fraktion Fördergelder für Projekte gegen Antisemitismus möglicherweise intransparent vergeben hat. Der Vorwurf: Mittel wurden ohne nachvollziehbare Kriterien bewilligt, Warnungen vor Unregelmäßigkeiten sollen ignoriert worden sein. Rechtsanwalt Moheb Shafaqyar hat deshalb Strafanzeige gegen Verantwortliche erstattet, darunter auch prominente CDU-Politiker wie den ehemaligen Kultursenator Joe Chialo. Im Gespräch mit dem früheren Kommunalpolitiker und Verwaltungsrechtler Shafaqyar haben wir die Hintergründe seiner Anzeige und seine Sicht auf die Fördergeldaffäre näher beleuchtet:

etos.media: Was war für Sie der entscheidende Auslöser, sich mit dem Fall der Fördergeld-Affäre der Berliner CDU juristisch zu befassen und eine Strafanzeige zu erstatten?

Moheb Shafaqyar: Der entscheidende Punkt war, als die Dichte der Recherchen nicht mehr nur auf Schlamperei, sondern auf System hindeutete. Es drängt sich der Verdacht auf, dass hier Haushaltsrecht nicht versehentlich missachtet, sondern gezielt umgangen wurde. Ich verstehe weiterhin nicht, weshalb von Justizbehörden noch nichts zu verlautbaren ist. Es darf nicht sein, dass bei politischen Entscheidern weggeschaut wird. Ein Untersuchungsausschuss ist wichtig für die politische Bewertung, aber er ist ein langsames Instrument. Hier ist aber auch Gefahr im Verzug: Wenn der Verdacht der Untreue im Raum steht, müssen Beweise jetzt gesichert werden, bevor Akten ‚bereinigt‘ werden oder Erinnerungslücken entstehen.

etos.media: Um welche Straftatbestände geht es bei dieser Fördergeldaffäre und warum?

Moheb Shafaqyar: Es geht um Untreue, § 266 Strafgesetzbuch, in der Variante der Haushaltsuntreue. Außerdem in unmittelbarer und mittelbarer Täterschaft. Bei den im Berliner Senat beteiligten käme wohl eine unmittelbare, bei den Parlamentariern eine mittelbare Täterschaft oder etwa eine Teilnahme in Betracht.

etos.media: Die Gelder sollten projektbezogen gegen Antisemitismus eingesetzt werden. Warum halten Sie gerade diese Konstellation für besonders problematisch?

Moheb Shafaqyar: Ein ‚guter Zweck‘ wird als Feigenblatt benutzt, um Gelder möglicherweise ohne korrekte Rechtsgrundlage zu verteilen. Das ist deshalb so verheerend, weil es den notwendigen Kampf gegen Antisemitismus beschädigt. Wenn dieses wichtige Anliegen den Anschein erweckt, nur ein Vehikel für politische Günstlingswirtschaft oder willkürliche Mittelvergabe zu sein, verliert es an gesellschaftlicher Akzeptanz. Wer Haushaltsuntreue mit Moral tarnt, erweist der Moral einen Bärendienst

etos.media: Glauben Sie, dass dieser Fall Teil eines systemischen Problems politischer Einflussnahme auf Förderverfahren ist und falls ja: Welche strukturellen Schwachstellen sehen Sie?

Moheb Shafaqyar: Ich sehe hier ein problematisches Verständnis staatlicher Macht. Natürlich darf die Politik Rahmenbedingungen setzen. Doch wenn staatliche Fördermittel wie politische Beute behandelt werden, die man nach Gutdünken an politisch Genehme verteilt, verlassen wir den Boden des Rechtsstaats. Das strukturelle Problem liegt darin, dass der Staat in der Kulturförderung oft eine faktische Monopolstellung innehat. Er prägt den „Markt“ nicht nur, er ist oft der Markt. Wenn er diese Machtposition nutzt, um politische Nebenbedingungen ohne klare gesetzliche Grundlage durchzusetzen, hebelt er die politische Meinungs- und Kunstfreiheit aus und verletzt das Neutralitätsgebot. Wir brauchen transparente Verfahren statt willkürlicher Eingriffe in die Programmgestaltung.

etos.media: Was erwarten Sie von der Justiz und möglichen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen — welche Konsequenzen wären angemessen, wenn sich Ihr Verdacht bestätigt?

Moheb Shafaqyar: Von der Justiz erwarte ich eine nüchterne, rein strafrechtliche Prüfung: Wurden Steuergelder zweckentfremdet? Haushaltsmittel sind kein politisches Spielgeld. Der Staat hat in der Kulturförderung eine monopolartige Stellung, und diese Macht verpflichtet zu absoluter Korrektheit.
Sollte sich der Verdacht der Untreue bestätigen, reden wir nicht über bloße ‚politische Fehler‘, sondern über kriminelles Unrecht zu Lasten der Steuerzahler. Die Konsequenzen müssen dann zwingend sein: Erstens die persönliche Haftung der Verantwortlichen – wer Gelder ohne Rechtsgrundlage oder aus sachfremden, politischen Motiven vergibt, muss dafür geradestehen. Zweitens muss ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss die systemische Ebene aufarbeiten: Wie konnte eine Verwaltungspraxis entstehen, die offenbar glaubte, sich über das Gebot der Gesetzesmäßigkeit hinwegsetzen zu können? Wir brauchen eine Rückkehr dazu, dass Förderentscheidungen auf Gesetzen basieren und nicht auf politischer Willkür.

etos.media: Welche Auswirkungen könnte diese Affäre auf zivilgesellschaftliche Initiativen und das Vertrauen in Förderstrukturen haben, gerade in politisch oder gesellschaftlich sensiblen Zeiten?

Moheb Shafaqyar: Die Auswirkungen sind verheerend, insbesondere in Berlin. Seit der Regierung Wegner erleben wir eine Erosion des Vertrauens. Der Staat kündigt hier faktisch den Grundkonsens der Kulturförderung auf: das Vertrauen in die Institutionen und die Mündigkeit der Künstler. Stattdessen etabliert man eine Kultur des Misstrauens. Das führt zu massiven ‚Chilling Effects‘: Kulturschaffende üben sich in vorauseilendem Gehorsam oder Selbstzensur, um ihre Existenz nicht zu gefährden. Wenn Förderung von der richtigen politischen ‚Gesinnung‘ abhängt statt von künstlerischer Qualität, produzieren wir opportunistische Kunst und Kultur statt kritischer Diskurse.

etos.media: Was müsste Ihrer Meinung nach dauerhaft geändert werden, damit künftige Fördervergaben transparent, rechtssicher und demokratisch legitimiert erfolgen – auf institutioneller Ebene?

Moheb Shafaqyar: Wir müssen weg von der Gutsherrenart per Verwaltungsrichtlinie hin zu rechtssicheren Verfahren. Erstens: Wesentliche Eingriffe in der Kultur- und Zivilgesellschaft dürfen nicht in Hinterzimmern der Verwaltung entschieden werden, sondern bedürfen einer parlamentarischen Gesetzesgrundlage. Nur so ist demokratische Legitimation gesichert. Zweitens müssen wir institutionell sauber trennen: Der Staat darf äußeres Handeln sanktionieren – also strafbare oder diskriminierende Äußerungen –, aber er darf keinesfalls die innere Gesinnung prüfen oder Bekenntnisse abverlangen. Wir brauchen Verfahren, die auf klaren Tatbeständen beruhen und nicht auf schwammigen politischen Loyalitätsforderungen, die einer gerichtlichen Überprüfung kaum standhalten.

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