Es braucht endlich ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz

Im Juli verkündeten die Bundesminister Gerd Müller (CSU) und Hubertus Heil (SPD), dass sie noch in dieser Legislaturperiode ein Lieferkettengesetz vom Bundestag beschließen lassen wollen. Ein Lieferkettengesetz würde deutsche Unternehmen verbindlich zur menschenrechtlichen Sorgfalt in ihren Auslandsgeschäften verpflichten.[1] Doch das Wirtschaftsministerium und Unternehmensverbände blockieren die Verhandlungen, indem sie auf derart niedrigen Standards beharren, dass das Gesetz praktisch wirkungslos wäre. Während über die Frage diskutiert wird, wie ein Lieferkettengesetz ausgestaltet sein sollte, gerät aus dem Blick, warum es das Lieferkettengesetz dringend braucht – insbesondere jetzt mit Blick auf die Folgen der Corona-Pandemie. Es wäre ein erster Schritt, um die rechtliche Lücke zum Schutz von Mensch und Umwelt in der globalisierten Wirtschaft zu schließen.

Verletzung grundlegender Menschenrechte in Lieferketten deutscher Unternehmen

Deutsche Unternehmen beziehen Rohstoffe und Produkte aus der ganzen Welt und investieren in Produktions- und Vertriebsstätten im Ausland. Dabei sind Menschenrechtsverstöße in vielen Branchen keine Ausnahme: In der Textil- und Kleidungsindustrie gehören ausbeuterische Arbeitsbedingungen zum Alltag; bei der Gewinnung von Rohstoffen für Autos oder Elektrogeräte werden Lebensgrundlagen zerstört und auf Kakao- und Palmölplantagen arbeiten Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen.

Viele dieser Probleme sind seit langem bekannt. Bereits 2001 haben etwa Unternehmen der Schokoladenindustrie den Versuch gestartet, im Rahmen einer freiwilligen Selbstverpflichtung, dem so genannten Harkin-Engel-Protokoll, die schlimmsten Formen der Kinderarbeit bis 2005 zu beenden. Das Ziel ist jedoch kläglich gescheitert und wurde in der Zwischenzeit mehrfach revidiert und zuletzt auf eine Verringerung ausbeuterischer Kinderarbeit um 70 Prozent bis 2020 angepasst. Eine im Oktober 2020 veröffentlichte Studie der Universität Chicago belegt, dass die Schokoladenindustrie auch dieses Ziel erneut verfehlt hat. Demnach verrichten immer noch rund 1,5 Millionen Kinder in Ghana und der Elfenbeinküste ausbeuterische Kinderarbeit auf Kakaoplantagen. Damit hat die Verbreitungsrate von Kinderarbeit in Westafrika in den letzten zehn Jahren nicht abgenommen.[2]

Es braucht einen gesetzlichen Schutz von Menschenrechten in der globalisierten Wirtschaft …

Menschenrechtsverstöße sind Teil eines globalen Wirtschaftssystems, in dem Unternehmen unter hohem Wettbewerbs- und Preisdruck stehen und für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit im Ausland in den meisten Fällen keine Verantwortung tragen. Die Globalisierung der Wirtschaft ist nicht mit einer rechtlichen Flankierung von Maßnahmen zum Schutz von Mensch und Umwelt einhergegangen. Während es vielfältige Regelungen in Handels- und Investitionsschutzabkommen zum Schutz der Interessen transnational agierender Unternehmen gibt, haben Betroffene von Menschenrechtsverletzungen im Ausland kaum eine Möglichkeit, ihre Rechte gegenüber ausländischen Unternehmen einzuklagen.  

Fair-Handels- und andere Unternehmen, die soziale und ökologische Aspekte in ihren globalen Lieferketten berücksichtigen, erleiden derzeit einen Nachteil im Wettbewerb. Es braucht einen gesetzlichen Rahmen, damit Unternehmen entgegen der Marktlogik menschenrechtliche Sorgfalt auch in ihren Auslandsgeschäften achten, ansonsten wird diese auch weiterhin dem Wettbewerbs- und Preiskampf zum Opfer fallen. Das zeigen neben dem Fall der ausbeuterischen Kinderarbeit im Kakaosektor immer wieder neu auftretende Fälle, wie etwa der jüngste Fall von Preisdumping im Bananensektor von Aldi.[3]

… das verdeutlicht die Krise der Corona-Pandemie

Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie ist es dringender denn je, Menschenrechte in globalen Lieferketten in den Blick zu nehmen. Im Zuge der Pandemie zeigt sich, dass die unfairen und intransparenten Lieferketten, die sich auf der Suche nach billigen Produkten um den Globus gebildet haben, weder wirtschaftlich krisenfest noch sozial und ökologisch nachhaltig sind. Die Krise verstärkt und verschärft bestehende Tendenzen wie soziale Ungleichheiten und Machtungleichgewichte entlang globaler Lieferketten weltweit. Das wird beispielhaft im Textilsektor deutlich, wo transnationale Unternehmen versuchen, einen möglichst großen Teil der Verluste zu externalisieren und auf die schwächsten Glieder in globalen Lieferketten abzuwälzen.[4] Textilarbeiterinnen und Textilarbeiter, welche aufgrund von ausbeuterischen Arbeitsverhältnissen keinerlei Ersparnisse haben, standen vor geschlossenen Fabriken aufgrund stornierter Aufträge ohne jegliche soziale Absicherung. Die Weltbank schätzt in ihrem neuen Armutsbericht, dass 2020 in Folge der Corona-Pandemie zwischen 88 und 115 Millionen Menschen zusätzlich von extremer Armut betroffen sein werden. 2021 könnte die Zahl sogar auf 150 Millionen steigen.

Ein Lieferkettengesetz als erster Schritt

Ein Lieferkettengesetz wäre ein erster Schritt, um die rechtliche Lücke zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in globalisierten Lieferketten zu schließen. Es würde dafür sorgen, dass alle Unternehmen trotz Wettbewerbs- und Preisdruck menschenrechtliche Sorgfaltspflichten in ihren globalen Lieferketten achten. Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) und diverse Unternehmensverbände argumentieren, dass ein Lieferkettengesetz für deutsche Unternehmen nicht zu stemmen sei. Sie versuchen das Gesetz, soweit es geht, zu verwässern und blockieren damit die Verhandlungen. So lehnt das Wirtschaftsministerium unter anderem eine Haftung von Unternehmen ab. Doch diese ist insbesondere deshalb notwendig, damit Betroffenen von Menschenrechtsverletzungen im Ausland die Möglichkeit auf Schadensersatzklagen gegen deutsche Unternehmen haben. Auch sollen nach Wunsch des Wirtschaftsministeriums, Unternehmen nur für ihre direkten Zulieferer verantwortlich sein. Doch dies würde ein Gesetz völlig wirkungslos machen, da viele der schwerwiegendsten Menschenrechtsverletzungen wie etwa Kinderarbeit am Anfang vieler Lieferketten auftreten.

Es braucht ein wirkungsvolles Lieferkettengesetz und anders als von Unternehmensverbänden behauptet, würde dieses nichts Unmögliches von Unternehmen abverlangen. Im Gegenteil: Es erfordert einen internationalen Standard, der eine Selbstverständlichkeit sein sollte. Bundesminister Altmaier muss seine Blockade endlich aufgeben und den Weg für ein wirksames Lieferkettengesetz frei machen. Wenn er dies nicht tut, sollte Bundeskanzlerin Angela Merkel das Gesetz endlich zur Chefinnensache machen.

Ein Beitrag von Maja Volland vom Forum Fairer Handel


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[1] Die Verantwortung zur menschenrechtlichen Sorgfalt wurde 2011 auf internationaler Ebene in den sogenannten Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen konkretisiert. Sorgfaltspflicht bedeutet, dass ein Unternehmen wesentliche Risiken seiner globalen Geschäftstätigkeit auf Menschenrechte und Umwelt in einer Risikoanalyse ermitteln muss. Es muss vorsorglich wirksame und zumutbare Maßnahmen zum Schutz von Menschen und Umwelt ergreifen. Die Sorgfaltspflichten betreffen die gesamte Geschäftstätigkeit eines Unternehmens, also die Lieferkette von der Rohstoffgewinnung bis zur Entsorgung. Schwerwiegende Auswirkungen müssen vor Ort überprüft, Beschwerdemechanismen für Betroffene eingerichtet, bestehende Verletzungen beendet und Schäden wiedergutgemacht werden. Unternehmen müssen transparent über die getroffenen Maßnahmen berichten.

[2] Vgl. National Opinion Research Center (2020):

 Assessing Progress in Reducing Child Labor in Cocoa Production in Cocoa Growing Areas of Côte d’Ivoire and Ghana.

[3] Der Discounter hat – trotz seiner Anfang dieses Jahres verkündeten Selbstverpflichtung zur Förderung von existenzsichernde Einkommen – vor Kurzem angekündigt, den Einkaufspreis für eine Kiste Bananen aus Ecuador im Jahr 2021 von 12,41 Euro auf 11,33 Euro zu senken – obwohl die Preise schon jetzt nicht ausreichen, um Plantagenarbeiter*innen existenzsichernde Löhne zu zahlen (siehe: https://lieferkettengesetz.de/wp-content/uploads/2020/12/Initiative-Lieferkettengesetz-Von-Bananen-bis-Bauxit.pdf).

[4] Siehe z.B. https://www.hrw.org/news/2020/04/01/brands-abandon-asia-workers-pandemic oder https://www.fashionrevolution.org/the-impact-of-covid-19-on-the-people-who-make-our-clothes/?fbclid=IwAR3Ehh7x43KiekW1p_eUnRz4hSKj5BgGdYwdS7HhbuAG-QF9HcE8VamSYcA

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