„Guter Flüchtling , böser Rom, der Rassismus der sicheren Herkunftsländer.“
Seit nun bald einem Jahr, seit dem 6. November 2014, ist das Gesetz der sicheren Herkunftsstaaten in Kraft (§ 29a AsylVfG). Mit ihm wurden die ehemaligen jugoslawischen Republiken Mazedonien, Serbien, Bosnien und Herzegowina zu sicheren Ländern erklärt, um die Asylgesuche