Das Bundesverfassungsgericht hat das Tarifeinheitsgesetzt im Kern gebilligt und schränkt damit das Streikrecht kleinerer Gewerkschaften massiv ein. Das einzige Aber ist, dass Sonderleistungen, die sich kleine Gewerkschaften erstreikt haben, nicht wegfallen dürfen. Welchen Sinn machen Gewerkschaften, die nicht streiken dürfen? Wie steht es jetzt um die FAU (Die Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union), die GDL (Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer) und so weiter und sofort?
Das Tarifeinheitsgesetzt besagt im Kern, dass jeweils die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb dazu berechtigt ist einen Tarifvertrag mit dem jeweiligen Betrieb auszuhandeln, dem sich dann die kleineren Gewerkschaften anschließen können.
Klar könnte man meinen, dass Interessiere nicht, da es doch eh nur kleine Gruppen wie Ärzte, Beamte & Co. Treffe, aber es ist ein Angriff auf das Streikrecht.
Hurra, Hurra, die Klassenjustiz ist da: Auch vor Gericht gilt, alle sind gleich, aber manche sind gleicher. Zugegeben überspitzt formuliert, aber es entgeht ja niemandem, dass etliche Verfahren beim Verfassungsgericht und richterliche Entscheidungen selten zugunsten der kleinen Frau* bzw. des kleinen Mannes* gefällt werden.
Dazu fällt mir eine Anekdote meiner Essener Genossin Andrea ein, die sich in Bochum zum Spaß in Jura Sitzungen gesetzt hatte, da sie eigentlich Sozialwissenschaften. studiert Als ein Professor mal fragte, in einem Saal mit mindestens 250 Menschen, wer den Jura der Gerechtigkeit wegen studiere, um anderen Menschen zu helfen, hoben sich lediglich zwei Hände. So in etwa wie die zwei Abweichler im Verfassungsgericht, die dem Urteil nicht zustimmten.