GEAS-Reform: Erstes Sekundärmigrationszentrum in Sachsen eröffnet

Das Sekundärmigrationszentrum Dresden (Bild: Sandra Wolf)

Nachdem die neue Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) am 12. Juni dieses Jahres in Kraft trat, hat der Freistaat Sachsen bereits zum ersten Juli in Dresden ein Sekundärmigrationszentrum in Betrieb genommen. Es ist das erste seiner Art. Hilfsorganisationen wie der sächsische Flüchtlingsrat kritisieren „haftähnliche“ Bedingungen und bisher mangelnden Zugang.

Staatsminister des Innern Armin Schuster wirkt stolz auf seine Errungenschaft, eines der ersten Sekundärmigrationszentren in der Bundesrepublik in Betrieb zu nehmen: „Viel schneller hat das keiner in Deutschland geschafft.“ Das Sächsische Staatsministerium des Innern hatte am 8.Juli akkreditierte Pressevertreter*innen bei einer Pressekonferenz mit anschließender Begehung das am ersten Juli neu in Betrieb genommenen Sekundärmigrationszentrums (SMZ) vorgestellt.

Das Zentrum wurde am Standort des bisherigen Landesausreisezentrum (LAZ) in Dresden-Neustadt errichtet. Die Kapazität zur Unterbringung wurde von bisher 100 auf 400 Personen erhöht. Selbes Gelände, nur mehr Container. Schuster betont, dass dadurch kaum Kosten entstanden sind, da Ort und Struktur bereits vorhanden waren. Das SMZ wird ausschließlich aus Landesmitteln finanziert.

Zukünftig sollen hier neben alleinstehenden Personen, auch Familien mit Kindern untergebracht werden. Ausgeschlossen davon sind unbegleitete Minderjährige, für die weiterhin das Jugendamt zuständig ist.

Die Zuteilung erfolgt über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Sachsen. Und nur Menschen, die sich bereits in Sachsen befinden, können derzeit in das Sekundärmigrationszentrum überstellt werden. Laut dem Präsidenten der Landesdirektion Sachsen Béla Bélafi ist jedoch noch keine Person durch das neue Verfahren gekommen. Bisher leben im SMZ daher nur 46 Männer, die bereits im vorherigen Landesausreisezentrum untergebracht waren.

Laut Bélafi ist das Ziel eine 80% Auslastung des SMZ.

Alles ist vorbereitet – Zukünftig sollen auch Familien mit Kindern im SMZ untergebracht werden

Sekundärmigrationszentren sind für Asylsuchende geschaffen wurden, für die laut Dublin III Verordnung bereits ein anderer EU-Staat zuständig ist. Das ist der Fall, wenn die Person bereits in einem anderen Mitgliedsstaat registriert wurde, ein Asylverfahren läuft oder aber auch direkte Familienangehörige leben und sie einer Zusammenführung zugestimmt haben.

Für die Ankunft von Familien mit Kindern ist aber bereits alles vorbereitet. Es gibt neben einer Cafeteria, wo die Essensausgabe erfolgt, einen Medpoint, eine Wäscherei, Aufenthaltsräume, zwei Sportplätze, einem Spielplatz mit Sandkasten, auch ein Frauencafé, einen Raum für den Kindergarten bzw. die Vorschule und Klassenzimmer.

Einer der Aufenthaltsräume des SMZ (Bild: Sandra Wolf)

Die Beschulung zukünftiger Schulpflichtiger Bewohner*innen des Zentrums wird vor Ort stattfinden. Laut GEAS ist dies ab 2 Monaten, spätestens aber nach 3 Monaten Aufenthalt für alle Länder verpflichtend. Wie genau das in der Praxis aussehen wird, ist abzuwarten.

Der gezeigte Aufenthaltsraum ist eher einfach gehalten. Neben Sofas gibt es ein paar Regale mit wenigen Büchern und Sportgeräte. Auf dem Couchtisch liegt ein Buch über Sachsen.

Noch karger fällt die Einrichtung der Zimmer aus. Es gibt Einzel-, Zweier- und Familienzimmer. Sie sind jeweils nur mit Betten und einem Schrank ausgestattet und wirken eher trostlos. Im Familienzimmer, dass als Beispiel gezeigt wird, steht zudem ein Babybett.

Familienzimmer des SMZ (Bild: Sandra Wolf)

Im Kontrast dazu stehen die Klassenräume, die für die Beschulung und Sprachkurse eingerichtet wurden. Sie sind mit von Kindern handgemalten und gebastelten Bildern dekoriert worden. Die Bilder stammen nach Nachfrage aus anderen Erstaufnahmeeinrichtungen in Dresden. Auf einem der Bilder, das einen Baum mit rosa und roten Blüten zeigt, steht der Name „Eleniko, 30.03.2022“. Es bleibt die Frage, was aus den jungen Künstler*innen geworden ist. Durften sie bleiben oder mussten auch sie Deutschland verlassen, so wie die Kinder, die bald hier zur Schule gehen sollen?

Klassenraum des SMZ (Bild: Sandra Wolf)

In der ganzen Anlage gibt es Aushänge mit Informationen in verschiedenen Sprachen, Dolmetscherdienste soll es aber nur eingeschränkt geben, da man laut Bélafi nicht alle Sprachen der Welt bedienen könne. Man hätte da gute Erfahrungen mit Übersetzungssoftware gemacht.

Eine Grundversorgung der Bewohner*innen sei gewährleistet. Darüber hinaus steht nach Asylbewerberleistungsgesetz volljährigen Menschen 6,53€/Tag zu, die sie auf eine Bezahlkarte bekommen. Davon können sie jedoch nur 50€ pro Monat bar abheben.

Hilfsorganisationen kritisieren „haftähnliche“ Bedingungen

Während der Pressekonferenz und des anschließenden Rundgangs durch das umzäunte und abgeriegelte Gelände, wurde seitens Schusters und Bélafis immer wieder betont, dass es sich hier um keine Haft oder ähnliches handele, sondern um eine „strenge Wohn- und Aufenthaltspflicht“. Hilfsorganisationen wie der Sächsische Flüchtlingsrat kritisieren jedoch die für sie „haftähnlichen“ Bedingungen und den bisher verwehrten Zugang für NGOs.

Aus Sicht der Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V., ist die Eröffnung des SMZs “ein fatales Zeichen der Landesregierung zum Umgang mit Menschen auf der Flucht.“ Der Verein, welcher kostenfrei den in der Abschiebehaftanstalt in Dresden sitzenden Menschen Beistand, Beratung und Unterstützung anbietet, sieht das Sekundärmigrationszentrum als „Versuch die Bewegungs- und Informationsfreiheit der Menschen ohne Haftgrund so weit wie möglich einzuschränken.“

Im SMZ untergebrachte Menschen unterliegen einer nach §56 und §47 Asylrecht festgelegten Aufenthalts- und Wohnpflicht. Zudem kann nach §68 AsylG die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt werden.

Wenn die Bewohner*innen des SMZ das Gelände verlassen möchten, muss das laut Bélafi unter Angabe eines nachvollziehbaren Grundes schriftlich beantragt werden. Beispiel hierfür wäre ein Arztbesuch oder ein Beratungstermin bei einem Amt oder einem Verein. Aber auch Spaziergänge, Besuch von Freunden oder andere Freizeitaktivitäten seien legitime Gründe. Prinzipiell könne man ähnlich wie zuvor beim LAZ alles beantragen. Ob der Antrag stattgegeben wird, entscheidet jedoch der Betreiber, das Privatunternehmen European Homecare GmbH (EHC). Wie sich die Antragsstellung in Zukunft gestaltet, sei abzuwarten und kommt darauf an, welche Erfahrungen man damit machen wird. Noch gibt es dafür aber kein Regelverfahren.

Bélafi betonte, es gehe dabei „um Steuerung, nicht um Freiheitsentzug“. Laut Schuster wurde bei der Innenministerkonferenz aber bereits darüber diskutiert, wie man mit Menschen umgehen soll, die abtauchen und sich dem SMZ entziehen. Derzeit wird der rechtliche Rahmen einer Ortung über Standortermittlung per Handy geprüft. Für Schuster sind aber in diesen Fällen auch Haft und, auf Nachfrage eines Journalisten des MDR, auch Fußfesseln denkbar. Aktuell gibt es auch hierfür noch kein Regelverfahren.

Die Höchstdauer des Aufenthalts zu den man Menschen in den Sekundärmigrationszentren verpflichten kann, beschränkt sich laut GEAS-Bestimmungen für Familien mit minderjährigen Kindern auf ein Jahr, für Alleinstehende auf 2 Jahre. Was nach Ablauf der Fristen passieren würde, bleibt offen.

Die Landesdirektion Sachsen möchte diese Fristen nicht ausreizen und hofft darauf, dass die Abschiebungen in andere EU-Staaten schnell vollzogen werden können. Zudem wird auf freiwillige Ausreise gesetzt. „Bei freiwilliger Ausreise sind wir gut, aber das geht besser“, so Schuster. Damit das noch besser geht, gibt es im SMZ eine ansässige Beratung des BAMF mit klarem Fokus auf die freiwillige Ausreise.

Informationen zur Freiwilligen Rückkehr (Bild: Sandra Wolf)

Die Kontaktgruppe Asyl und Abschiebehaft e.V. befürchtet, „dass Menschen vor Ort keine unabhängige Beratung zu asylrechtlichen Themen bekommen werden.“ Bisher ist unklar, ob der Zugang durch externe Gruppen und NGOs in Zukunft gestattet wird. Dazu gab es keine konkreten Aussagen.

Eine politische Entscheidung

Laut dem Sächsischen Flüchtlingsrat verschiebt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems „die europäische Asylpolitik weg vom individuellen Schutzanspruch hin zu einem Regime der Abschreckung und Selektion.“

Sekundärmigrationszentren sollen diese Funktion der Abschreckung erfüllen und laut Schuster ein „klares Signal für alle in Europa“ senden. „Du musst dort bleiben, wo du deinen Antrag gestellt hast, wo du registriert wurdest, wo dein Schutzbegehren läuft. Das Weiterwandern würde nur dazu führen, dass du in einem Sekundärmigrationszentrum landest und wieder dorthin zurückgeführt wirst, wo du herkommst“, so Schuster. Zudem gehe es dabei um eine „konsequente Durchsetzung der Ausreisepflicht“.

Der Verein Abschiebehaftkontaktgruppe Dresden e.V. sieht die Gefahr, dass das „Land Sachsen und die kooperierenden privatwirtschaftlichen Akteure […], sobald sich die Gesellschaft an dieses restriktive Migrationsmanagement gewöhnt habe, die Schrauben noch weiter anziehen“ werden. Dafür liefere die GEAS-Reform, so der Verein, jetzt schon die rechtlichen Grundlagen.

Die Eröffnung des Sekundärmigrationszentrums (SMZ) ist dabei eine rein politische Entscheidung. Die im Juni in Kraft getretene GEAS-Reform beinhaltet keine Verpflichtung zur Eröffnung solcher Zentren. Die Regierung unter Merz hatte sich jedoch entschieden einen Schritt weiterzugehen und sie gesetzlich ermöglicht. Neben Sachsen wird es laut einer Abfrage des ARD-Hauptstadtstudios bisher nur in Halberstadt (Sachsen-Anhalt) und in Hamburg ein weiteres Sekundärmigrationszentrum geben. In Halberstadt sollen bald bis zu 150 Menschen, vorwiegend Männer untergebracht werden. In Hamburg-Rahlstedt wird laut dpa das bereits seit Februar 2025 existierende Dublin-Zentrum in ein SMZ umgewandelt.

Schuster hat größere Pläne. Dresden soll Pilotprojekt zum Thema Dublin-Rückführungen als eines von zwei Bundesländern sein. Für ihn ist eine größere Kooperation mit dem Bund denkbar. Das wäre auch ganz im Sinne von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Ursprünglich wollte Dobrindt die Bundesländer dazu verpflichten, Sekundärmigrationszentren einzurichten. Die Länder zogen aber nicht mit und so konnte er die Pflicht nicht durchsetzen.

Leipzig soll sich nach Schusters Vorstellungen zum Ausreisezentrum des Bundes entwickeln.

Schuster möchte über das Thema der Sekundärmigrationszentren und der Rückführung in EU-Staaten hinaus, dass es mehr Kooperationen mit Herkunftsländern von Asylsuchenden gibt. Die Bundesregierung sei schon „ziemlich erfolgreich bei dem Thema Afghanistan“. Mit Syrien würden die Verhandlungen noch laufen. Während der Pressekonferenz sinnierte Schuster zudem bereits über weitere mögliche Entwicklungen der Abschiebemöglichkeiten. Nach eigenen Aussagen setzt er sich aktiv gegenüber EU-Vertreter*innen dafür ein, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention angepasst werden, so dass in Zukunft sogenannte Gefährder und schwere Straftäter, auch in als nicht sicher eingestufte Drittstaaten abgeschoben werden können.

Quellen zu Hamburg:

https://www.nag-hamburg.de/hamburg/ost/wandsbek/rahlstedt/dringender-reformbedarf-hamburgs-dublin-zentrum-kaempft-gegen-abschiebungen

https://www.msn.com/de-de/nachrichten/politik/umsetzung-von-eu-reform-sachsen-er%C3%B6ffnet-migrationszentrum/ar-AA27tIzt

Asylrecht

https://www.buzer.de/AsylG.htm

https://www.buzer.de/47_AsylG.htm

https://www.buzer.de/56_AsylG.htm

https://www.buzer.de/68_AsylG.htm

Sandra Wolf ist freie Multimedia Journalistin, Redakteurin und Fotografin.

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