
Schwangerschaftsabbrüche raus aus dem Strafgesetzbuch – weg mit §218
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche verboten. „Wer eine Schwangerschaft abbricht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so der erste Satz des §218 Strafgesetzbuch. Sie sind nur dann straffrei, wenn die ungewollt Schwangere sich einer verpflichtenden Beratung