Verfassungsgericht entscheidet: Die NPD ist faschistisch – aber legal

Bild: Marek Peters / www.marek-peters.com, GNU Free Documentation License (GFDL)

Nach drei Jahren Verhandlung hat das Bundesverfassungsgericht heute die Entscheidung im NPD Verbotsverfahren bekannt gegeben: Die NPD bleibt erlaubt.

Für aufmerksame Beobachter*innen ist das keine Überraschung. Denn die Entscheidung des Bundesrates, nach dem Scheitern des ersten Verbotsverfahrens im Jahr 2003 einen erneuten Verbotsantrag zu stellen wurde bereits bei Antragstellung 2013 kritisiert. Kritiker*innen eines erneuten Verbotsgesuchs waren damals skeptisch, ob der Verfassungsschutz seine V-Männer wirklich aus der NPD abziehen würde. An der „fehlenden Staatsferne“ war das erste Verbotsverfahren gescheitert. Die Richter*innen hatten argumentiert, dass aufgrund der hohen Zahl an bezahlten V-Männern des Verfassungsschutzes nicht beurteilt werden könne, welche Positionen von Vertretern des Staates in die Partei hineingetragen wurden und welche aus ihr selbst heraus entwickelt wurden. Ein Schlag ins Gesicht für den Verfassungsschutz, der sich freilich auch in den folgenden Jahren nicht von seiner zweifelhaften V-Mann Praxis verabschiedete.  Zweifel bestanden darüber hinaus in der Frage, ob die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der NPD substantiell genug sind, um eine Gefährdung der Demokratie darstellen zu können.  In der heute bekannt gegebenen Urteilsverkündung verneinten die Verfassungsrichter dies einstimmig.

In der Begründung des Urteils stellen sie zwar fest, dass „die NPD eine Wesensverwandtschaft mit dem Nationalsozialismus aufweist“, sie konstatieren jedoch auch, dass „ein Erreichen der verfassungswidrigen Ziele der NPD mit parlamentarischen oder außerparlamentarischen demokratischen Mitteln ausgeschlossen erscheint“. Will heißen: die NPD ist zwar eine faschistische Organisation, verfügt aber nicht über ausreichende Machtmittel, um eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung darzustellen. Dies ist Voraussetzung für ein Verbot.

Die Reaktionen auf das gescheiterte Verbot fallen zwiespältig aus: während die Einen eine vertane Chance beklagen, loben die Anderen die angeblich „weise und mutige Entscheidung“ (FAZ) des Gerichts zugunsten der Meinungsfreiheit. Das Verfassungsgericht hat den Neonazismus der NPD allerdings sehr wohl als verfassungsfeindlich und damit verbotswürdig eingestuft. Der „Freispruch“ erfolgte also nicht aus Sorge um die Meinungsfreiheit, sondern weil die NPD nach Ansicht des Gerichts schlicht zu unbedeutend ist.

Auch die Klage über „vertane Chancen“ übersieht jedoch die wichtigste Frage: Warum wurde überhaupt ein zweites Verfahren angestrengt, obwohl sich der wahlpolitische Niedergang der NPD aufgrund der Konkurrenz durch die Alternative für Deutschland (AfD) bereits abzeichnete?

Die Initiative zum NPD Verbotsantrag folgte weniger strategischen Überlegungen, als vielmehr dem Impuls, angesichts des NSU- Terrors „etwas“ unternehmen zu müssen. Anstatt die Verwicklung des Verfassungsschutzes in rechte Strukturen konsequent aufzuklären und die fatale V-Männer Praxis in Frage zu stellen (dies bleibt den Aktivist*innen überlassen, die im Mai 2017 das NSU Tribunal in Köln organisieren) entschied der Bundesrat, Rechtsextremismus an gänzlich anderer Stelle mit dem vermeintlich „scharfen Schwert der Justiz“ zu bekämpfen. Das nun gescheiterte NPD-Verbot war also von Beginn an mehr eine Ersatzhandlung als Resultat eines konsequenten Antifaschismus. Oder polemisch formuliert: es handelte sich bei dem Verfahren um ein Ablenkungsmanöver, das staatliches Versagen an anderer Stelle kaschieren sollte.

Als Mittel des antifaschistischen Widerstands sind Verbote prinzipiell nur bedingt geeignet. Ein Parteienverbot kann der rechten Szene zwar finanzielle Mittel und parlamentarische Handlungsspielräume entziehen, es schafft jedoch weder die Faschisten, noch ihr Ideologie aus der Welt. Dafür bietet es einem Staat, der sich in der Vergangenheit wenig um die Bekämpfung von Rassismus, Antisemitismus und Faschismus verdient gemacht hat die Gelegenheit, sich als Hüter der Demokratie zu inszenieren. Das folgerichtige Urteil des Verfassungsgerichts  ist deshalb weniger zu kritisieren als die Tatsache, dass überhaupt ein Verbotsantrag gestellt wurde.

Denn wichtiger als juristische Verfahren ist das zivilgesellschaftliche Engagement gegen rechts. Diesem wurde mit dem gescheiterten Verbot erneut ein Bärendienst erwiesen. Bereits in der Folge des 2003 gescheiterten Verbotsverfahrens hat sich die NPD spürbar radikalisiert. Das jetzige Scheitern dürfte sie als Freibrief verstehen, ihre neonazistische Propaganda noch aggressiver in die Öffentlichkeit zu tragen, um sich als radikale Alternative zur AfD zu präsentieren.

Angesichts dieser Bedrohung sind wir gut beraten, uns auf das alte Motto zu besinnen: „Antifaschismus ist Handarbeit – alles muss man selber machen!“

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2 Antworten

  1. Trotzdem, es sind an die 5.000 Faschisten, die gegen Demokrat_innen und Linke gefährlich sind und sich offenbar auf Hitler beziehen. Das haben die Verfassungsrichter nicht bedacht

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