Kurz nachdem die US-Regierung „Antifa Ost“ als Terrororganisation eingestuft hatte, kündigten im Dezember 2025 mehrere Banken, darunter die GLS Bank, der Roten Hilfe, der DKP und dem Anarchist Black Cross Dresden die Konten. Dies löste in linken Kreisen eine Welle der Verständnislosigkeit aus, die sich in der rasche Bildung eines Netzwerks kristallisierte. Unter „Debanking-Stoppen“ bemüht sich die dezentrale Initiative seit einigen Wochen, den Handlungsspielraum auszuloten, der etwa den GLS-Genoss:innen bzw. Kund:innen zur Verfügung steht. Das Ziel ist ein doppeltes: Zum einen, die politisch motivierten Kündigungen rückgängig zu machen und zum anderen, die Weichen dafür zu stellen, dass sich solche Kündigungen in Zukunft nicht so leicht wiederholen.
Dabei ist Debanking kein neues Phänomen, sondern hat Geschichte – und System: Schon lange vor der hier vermuteten Einflussnahme der Trump-Regierung wurde diese Praxis von zahlreichen Banken weltweit angewandt und traf sowohl Organisationen als auch private Kund:innen.
Aber eine Konstellation schmerzt ganz besonders, nicht zuletzt aufgrund ihrer symbolischen Tragweite: dass sich auch eine ethisch-ökologisch und solidarisch orientierte Bank – eigentlich die einzige ihrer Art in dieser Hinsicht – von dem Solidaritätsnetzwerk Rote Hilfe distanziert. So emotional die Reaktionen im ersten Moment waren, tat sich die Komplexität der Situation vielen am Debanking-Stoppen-Netzwerk Beteiligten erst peu à peu auf.
Kontext
Gerade wenn eine Organisation wie die Rote Hilfe betroffen ist, die seit 1924 linke Aktivist:innen in Deutschland bei staatlicher Repression unterstützt, wächst bei vielen die Sorge, selbst ins Visier solcher Praktiken geraten zu können. Doch die politische Brisanz der neuesten Fälle von Debanking soll nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Rahmen dafür seit Jahrzehnten Schritt für Schritt immer schärfere Konturen bekommen hat. Besonders einschlägig hier ist, wer in der Vergangenheit von Debanking betroffen war und warum diese Fälle oft still und weitgehend unbeachtet abliefen.
Debanking bezeichnet allgemein die Kündigung von Bankkonten von Organisationen, Unternehmen oder Privatpersonen, die von Banken als Risiko eingestuft werden. Dahinter müssen nicht zwingend politische Motive stehen. Politische Entscheidungen beeinflussen jedoch das, was als „riskant“ eingestuft wird. Um Bußgelder, Reputationsschäden oder den Ausschluss vom internationalen Finanzsystem zu vermeiden, setzen Banken zunehmend auf sogenanntes De-Risking. Dabei minimieren sie Risiken proaktiv, indem sie bestimmte Branchen ausschließen oder bei Verdachtsmomenten Konten kündigen.
Treiber dieser Praxis ist die Verschärfung der internationalen Compliance-Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung, insbesondere seit den Anschlägen vom 11. September 2001 und der Finanzkrise 2008. Hinzu kommt: Banken unterliegen nicht nur nationalen Gesetzen, sondern auch den Regulierungen anderer Staaten, wenn sie international tätig sind. Für Auslandsüberweisungen sind sie auf zwei zentrale Infrastrukturen angewiesen: das Zahlungssystem SWIFT sowie sogenannte Korrespondenzbanken, die Transaktionen in Ländern abwickeln, in denen sie selbst keine Filialen betreiben. Diese Strukturen werden maßgeblich von großen US-amerikanischen und europäischen Banken gestellt und unterliegen entsprechenden Sanktionsregimen. Überweist eine Bank wie die GLS beispielsweise Geld über eine US-Korrespondenzbank, muss sie US-Sanktionen beachten, andernfalls drohen Strafen im Millionen- oder sogar Milliardenbereich. Im Zweifel entscheiden sich Banken daher im Rahmen des De-Risking für Kontokündigungen, wenn nicht eindeutig ausgeschlossen werden kann, dass sie sonst gegen Sanktionen verstoßen.
Aus der Vogelperspektive betrachtet, wird deutlich, dass die damit zusammenhängende Infrastruktur auf wenige Akteure konzentriert ist und politische Entscheidungen erheblichen Einfluss darauf haben, wer Zugang zum Finanzsystem behält und wer davon ausgeschlossen wird.
Wen trifft es?
Im Zuge des De-Risking wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche Privatpersonen und Organisationen „debanked“. International bekannt wurde etwa der Fall der Whistleblower-Plattform WikiLeaks, deren Konten und Kreditkarten 2010 gekündigt wurden, nachdem sie geheime US-Dokumente veröffentlicht hatte. In den meisten Fällen traf es jedoch weniger prominente Akteure: marginalisierte Gruppen oder gemeinnützige Organisationen, die in als „riskant“ eingestuften Ländern tätig sind und deshalb kaum öffentliche Aufmerksamkeit erhielten.
Besonders stark betroffen von Debanking sind bis heute Sexarbeiter:innen und Pornodarsteller:innen. Diese Branche gilt für viele Banken als „High Risk“ oder als reputationsschädigend. In den USA kam es verstärkt nach dem 2018 verabschiedeten Gesetzespaket SESTA/FOSTA, das Online- und Offline-Sexarbeit strenger reguliert, zu Kontokündigungen und zum Einfrieren von Kontoguthaben. Doch auch in Ländern wie der Schweiz oder Deutschland, in denen Prostitution legal ist, werden Kontoeröffnungen für Sexarbeiter:innen häufig abgelehnt oder bestehende Konten gekündigt, sobald die Tätigkeit bekannt wird.
Als Folge der verschärften Anti-Terrorfinanzierungsregeln nach 9/11 gerieten insbesondere muslimische Aktivist:innen sowie NGOs und Wohltätigkeitsorganisationen ins Visier: Konten wurden gekündigt, ohne dass ein Fehlverhalten vorlag. Die Kategorisierung als „Terrorfinanzierung“ ist für Banken oft schwer eindeutig zu bestimmen und führt zu vorsorglichen Kündigungen, die teilweise auf rassistischen Vorannahmen beruhen. In einigen Fällen reichte ein muslimisch-religiöser Kontext oder die Überweisung von Geldern in als „riskant“ gestufte Regionen. Aufsichtsbehörden wie die internationale Finanzaufsichtsinstanz FATF haben dieses Problem teilweise erkannt, betrachten es jedoch häufig als „Kollateralschaden“ im sogenannten „War on Terror“.
Das Ausmaß dieser Entwicklung zeigte sich besonders in Großbritannien: Nach der Ankündigung einer FATF-Überprüfung verloren zwischen 2015 und 2017 mehr als 300 Wohltätigkeitsorganisationen ihre Konten bei verschiedenen Banken. Eine davon war die gemeinwohlorientierte Co-operative Bank, die unter anderem der Palestine Solidarity Campaign (PSC) und damit verbundenen Organisationen die Konten kündigte.
Verschwiegenheitspflicht und ihre Folgen
Die Initiative „Debanking-Stoppen“ ging davon aus, dass eine Mobilisierung der Kundschaft dazu verhelfen würde, der GLS Bank in diesem international ungünstigen Kontext (der zugegebenermaßen im Dezember 2025 den wenigsten im Netzwerk Beteiligten bekannt war) bei der Umsetzung ihrer solidarischen Prinzipien den Rücken zu stärken. Besonders schwer zu akzeptieren ist jedoch für viele, dass die Bank keine konkreten Gründe für die Kündigungen nennt.
Abgesehen von Sparkassen, die als öffentlich-rechtliche Institute einem Versorgungsauftrag und damit besonderen Transparenzpflichten unterliegen, sind Banken nicht verpflichtet, ihre Entscheidungen zu begründen. In diesem Fall gestalten sich die Abläufe anders. Auch die Sparkasse hatte der Roten Hilfe die Konten gekündigt: In einem Eilverfahren entschied jedoch das Landgericht Göttingen am 15. Januar, dass die von der Sparkasse im Verfahren offengelegten Kündigungsgründe nicht ausreichten und sie daher verpflichtet sei, das Konto weiterzuführen.
Häufig aber bleibt die Kontokündigung ohne Erklärung. Die Motive für diese Intransparenz können vielfältig sein: Banken wollen andere Kund:innen nicht verunsichern, Reputationsschäden vermeiden oder mögliche rechtliche Anfechtungen erschweren. Die internationale Finanzaufsichtsinstanz FATF selbst empfiehlt, keine Gründe zu nennen, wenn Konten wegen des Verdachts auf Geldwäsche oder Terrorfinanzierung gekündigt werden. Diese Geheimhaltung soll verhindern, dass Betroffene ihr Geld verlagern oder sich einer möglichen Untersuchung entziehen.
Für die Betroffenen sind die Folgen dieser Intransparenz jedoch gravierend. Ohne Begründung können sie kaum gegen die Entscheidung vorgehen oder nachweisen, dass sie kein Risiko darstellen. Sie wissen nicht, ob die Kündigung auf konkreten Anhaltspunkten beruht oder willkürlich erfolgte. Viele scheuen zudem die Öffentlichkeit aus Angst vor Stigmatisierung – nach dem Motto: Wenn eine Bank ein Konto kündigt, wird es schon einen berechtigten Grund haben.
Solidaritätsmodelle für die Zukunft
Was kann überhaupt eine nachhaltige und solidarische Bank leisten in einem Kontext, in dem politische Einflussnahme, Rechtsruck und ein kolonial geprägter Kapitalismus die Spielregeln bestimmen? „Solidarisch“ und „Bank“ klingen geradezu gegensätzlich. Umso schwieriger ist es besonders für die GLS-Bank, auch noch der linken Flanke Rechenschaft ablegen zu müssen und ins Rampenlicht zu geraten.
Wie also der Sache dienlich sein? Welche Handlungsformen sind nötig, die die vorhandenen fragilen Strukturen nicht gefährden, durch die Solidarität eigentlich gestärkt werden soll? Denn Solidarität ist längst nicht mehr eine reine Wertefrage, sondern eine politische und eben eine finanztechnische. Die möglichen Lösungsansätze, die im Fall der GLS Bank auch im Zusammenhang mit der Genossenschaft gesucht werden, sollen nicht aus dem Blick verlieren, dass das Problem ein weitaus größeres ist.
Vielen ist durch die jetzige Situation erstmalig klar geworden, wie anfällig die Finanzinfrastruktur ist, da sie von profitorientierten Unternehmen kontrolliert wird, deren Sitz sich überwiegend in den Finanzzentren der USA und Europas befindet. Auch gilt zu bedenken, dass Banken nicht nur von autoritären Regierungen in den USA instrumentalisiert werden können, sondern auch von europäischen Staaten, insbesondere im Zuge autoritärer oder faschistischer Entwicklungen. Vor diesem Hintergrund sollten Diskussionen zum digitalen Euro auch im Lichte der beschriebenen Debanking-Praktiken geführt werden. Gerade in der Debatte um finanzielle Souveränität braucht es eine europäische Diskussion über Debanking und Solidarität auf EU-Ebene.
Die aktuelle Diskussion räumt der Mobilisierung eines breiten Spektrums links engagierter Bürger:innen einen zentralen Platz ein. Doch auch das Debanking marginalisierter Gruppen darf nicht übersehen werden, etwa Geflüchteter, Migrant:innen oder Sexarbeiter:innen, die im öffentlichen Diskurs kaum wahrnehmbare Stimmen haben. Daran lässt sich die (politische) Macht der Banken besonders gut ablesen. Sie fungieren als Testfeld, an dem sichtbar wird, wie Ausschluss von Bankinfrastruktur konkret stattfindet – und worauf sich andere künftig einstellen müssen, denn: Trifft es eine, trifft es alle.
Ein Beitrag von Prof. Dr. Anne Baillot und Alexandra Keiner.
Prof. Dr. Anne Baillot ist Digital Humanistin und forscht zum ökologischen Fußabdruck digitaler Technologien. Sie arbeitet in Berlin und ist aktiv bei Scientist Rebellion und im Debanking-Stoppen-Netzwerk.
Alexandra Keiner ist Soziologin am Weizenbaum-Institut und forscht zu Finanz- und Zahlungsinfrastrukturen mit Schwerpunkt auf Migration.
Beide sind Mitglieder der Allianz für Kritische und Solidarische Wissenschaft (KriSol).




3 Antworten
Wer auf Debanking nur dann mit Protest reagiert, wenn es ihn/sie trift bzw. geliebte Organisationen, der hat nicht verstanden, das es systemisch ist, zu debanken! seit 2020 wurde zahlreiche Wissenschaftler, Journalisten und Aktivisten gedebankt, die die unsäglich C-Politik der Regierung kritisierten und dagegen gab es von diesen Leuten hier (Siehe Artikel) keinerlei Protest! Das nenne ich Doppelmoral!
Wenn man inhaltlich vernünftige Aussagen durch besserwisserisch-erzieherische Phrasen wie:
„Sexarbeiter:innen und Pornodarsteller:innen(…) Migrant:innen (…) Bürger:innen“ etc.
unterlegt, schadet man dem Anliegen.
Gute Zusammenfassung, aber mir fehlt die im Titel angesprochene Perspektive.